Heiliger Robert Bellarmin Kirchenlehrer

Jesus Christus mit seinen Heiligen, die ihm Verehrung zollen und ihn anbeten

Heiligenkalender

13. Mai

Heiliger Robert Bellarmin Kirchenlehrer und Jesuit

Heiliger Robert Bellarmin Kirchenlehrer

Bellarmin, Franz Romulus Robert, S.J., der große Kardinal und Kontroversist, wurde am 4. Oktober 1542 in dem Städtchen Monte Pulciano im Gebiet von Florenz geboren und war ein Neffe des Kardinals Cervino, der im Jahre 1555, während des Trienter Konzils, unter dem Namen Marcell II. den päpstlichen Stuhl bestieg. Seine erste Bildung erhielt er in seiner Vaterstadt und zeichnete sich schon als Knabe durch außerordentliche Talente aus. Als Jüngling von 18 Jahren trat er im Jahre 1560 in den eben unter Jakob Lainez, dem Freund und Nachfolger des hl. Ignatius, blühenden Jesuitenorden und machte als angehender Jesuit zu Rom seine philosophischen Studien.

Nach Beendigung derselben (1563) schickten ihn seine Oberen nach Florenz, damit er hier auf einige Zeit ein Gymnasiallehramt übernehme; hierauf wurde er nach Mondovi in Piemont versetzt, um dort im Jesuitenkollegium drei Jahre lang (1564 bis 1567) Rhetorik zu lehren und die großen griechischen Redner zu erklären. Im Jahre 1567 begann er das Studium der Theologie und widmete sich derselben zwei Jahre lang zu Padua. Da schon in dieser Zeit sein großes Predigttalent sich offenbarte, sandte ihn der neue Ordensgeneral, der hl. Franz Borgia, nach den von der Häresie schwer bedrängten Niederlanden. Hier vollendete er seine Studien und bestieg 1570 als der erste Jesuit die Lehrkanzel der Theologie an der Universität Löwen.

Seine Predigten (Conciones habitae Lovanii, Col. 1615 u. ö.) fanden ungeheuren Zulauf, selbst von Protestanten; als Professor nahm er an dem Streit seines Ordens mit Michael Bajus Anteil und verfasste zwei gelehrte Werke, nämlich eine sehr oft gedruckte hebräische Grammatik und eine Art Literärgeschichte oder Patrologie unter dem Titel: De Scriptoribus eccclesiasticis, Romae 1613. Letzteres Buch, das viele Auflagen erlebte und später von Ph. Labbe, SJ (Paris 1658 bis 1660) und Oudin, O. Praem. (Paris 1668) mit Nachträgen versehen wurde, wird noch heutigen Tages von der Theologie gebraucht; die hebräische Grammatik dagegen ist nunmehr veraltet und vergessen.

Im Jahre 1576 von dem vierten Jesuitengeneral, Eberhard Mercurian, nach Italien zurückberufen, hielt Bellarmin im Jesuitenkollegium zum Rom unter außerordentlichem Zulauf 12 Jahre lang (1576 bis 1589) jene berühmten polemischen Vorlesungen, aus welchen sein Hauptwerk Disputationes de controversiis christianae fidei adversus hujus temporis haereticos erwuchs; dieser erschien zuerst zu Ingolstadt 1581 bis 1592 in drei Foliobänden, ward aber seitdem sehr oft in den verschiedensten Ländern und Städten und in allerlei Formaten wieder abgedruckt.

Es ist das ausführlichste Werk, welches zur Verteidigung des katholischen Glaubens, namentlich gegen die Angriffe der Protestanten, bis auf den heutigen Tag erschien, und hat sowohl durch die Erudition (=Gelehrsamkeit), die darin zu Tage tritt, als durch die würdige, von aller Schmähung der Gegner freie Polemik dem Verfasser unvergänglichen Ruhm gebracht. (1) Die Zahl der Gegenschriften ist kaum zu berechnen. Das 17. Jahrhundert weist keinen bedeutenderen protestantischen Theologen auf, der nicht mit einem Anti-Bellarmin in die Öffentlichkeit getreten wäre. Besonders sind zu nennen: Samuel Huber, Goslar 1607; Konrad Vorstius, Hannover 1610; … –

Bald darauf veröffentlichte Bellarmin auch seine Schrift De translatione imperii Romani a Graecis ad Francos, Antverp. 1589, gegen den Protestanten Flacius Illyricus gerichtet, sowie sein Schriftchen über den Ablass (de indulgentiis et jubilaeo, Colon. 1599).

Bellarmin genoss jetzt schon in Rom solche Achtung, dass ihn der Papst und mehrere Kardinäle bei wichtigen Angelegenheiten zu Rate zogen; Sixtus V. aber, der ein besonderer Verehrer Bellarmins war und sich seiner auch bei Herausgabe der Vulgata bedient hatte, schickte ihn im Januar 1590 als Gehilfen des Legaten Cajetan nach Frankreich, damit er dem Umsichgreifen des Protestantismus in diesem Lande durch Kolloquien mit den hugenottischen Theologen steuere und die Interessen der katholischen Kirche in dieser eben für Frankreich sehr stürmischen Zeit schütze und bewahre.

Es war nämlich Jahrs zuvor König Heinrich III. von Frankreich ermordet worden, und die Liguisten hatten den Kardinal von Bourbon zum König von Frankreich ausgerufen im Gegensatz gegen den hugenottischen Heinrich (IV.) von Navarra, welcher den französischen Thron als sein rechtmäßiges Erbe beanspruchte.

Den Liguisten lag alles daran, Bellarmin und durch ihn den Papst zur Teilnahme an der Ligue und zur Opposition gegen Heinrich IV. zu bewegen; aber der kluge Ordensmann widerstand allen diesen Versuchen, hielt sich von der Politik gänzlich ferne und beschränkte sich einzig auf seine religiöse und theologische Mission. Während er sich in Paris aufhielt, wurde diese Stadt von Heinrich IV. vom Mai bis August 1590 belagert, und Bellarmin hatte alle Bedrängnisse dieser, namentlich durch Hungersnot so furchtbaren Begebenheit zu ertragen.

Um dieselbe Zeit starb der große Sixtus V. (27. August 1590) und da seine Nachfolger, namentlich Gregor XIV., in Betreff Frankreichs einer andern Politik huldigten, d. h. die Ligue unterstützten, so war dies wohl der Grund, dass Bellarmin von Paris abgerufen wurde.

Übrigens blieb er auch bei Gregor XIV. und Clemens VIII. in hohen Ehren und wurde von ihnen zur Verbesserung der Sixtinischen Vulgata verwendet. Bald darauf (1592) erhielt Bellarmin das Amt eines Rektors am Jesuitenkollegium in Rom und wurde drei Jahre später (1595) zum Provinzial seines Ordens im Königreich Neapel erhoben. Im Jahre 1597 rief ihn Clemens VIII. nach Rom zurück, erhob ihn an der Stelle des Kardinals Franz von Toledo zu seinem Theologen, zum Rat an der Inquisition, sowie zum Examinator der Bischöfe, und schmückte ihn im Jahre 1599 trotz seines Sträubens mit dem Purpur des Kardinalats.

Auch in dieser hohen Stellung blieb Bellarmin der einfache Mönch, wie zuvor, lebte in strengster Erfüllung seiner Ordenspflichten, mied sogar den mit seiner Kirchenwürde fast notwendig verbundenen höheren Aufwand, befliss sich einer wahrhaft apostolischen Armut und legte stets die größte Uneigennützigkeit und Selbstverleugnung an den Tag. Dabei bewies er zugleich auch eine edle Freimütigkeit und trug kein Bedenken, Papst Clemens auf alle Missbräuche und Fehler, welche er in der Regierung der Kirche und des Kirchenstaates entdeckte, aufmerksam zu machen. Der Papst nahm alle diese Rügen freundlich auf und war so wenig beleidigt, dass er hie und da in aller Güte gegen den Tadel des allzu strengen Zensors Einwendungen machte.

Dagegen scheint Bellarmin durch etwas Anderes doch die Gunst dieses Papstes einigermaßen eingebüßt zu haben; wenigstens entfernte ihn Clemens im Jahre 1602 aus Rom, indem er ihm das Erzbischof Capua erteilte. Vielleicht wollte der Papst dem bis dahin dürftigen Kardinal ein reichlicheres Einkommen zuwenden; wahrscheinlicher aber war der inzwischen ausgebrochene Streit zwischen Jesuiten und Dominikanern die Ursache seiner Entfernung geworden.

Bellarmin hatte sich mit Entschiedenheit auf die Seite seines Ordens gestellt und seinen Einfluss auf den Papst zu dessen Gunsten zu verwenden gesucht. Als nun die öffentlichen Sitzungen der Congregatio de auxiliis zu Rom begannen, wurde Bellarmin, wie es scheint, auf Verlangen der Dominikaner, entfernt. Der Papst entsprach denselben wohl darum, weil er selbst ein thomistischer Theologe war, und weil ihn Bellarmin hatte hindern wollen, in dieser Sache eine Entscheidung zu geben. (2) Während dieser Art von Exil verfasste Bellarmin im Jahre 1603 einen Katechismus, dem die Ehre zuteil geworden ist, in äußerst viele Sprachen übersetzt und noch heute in Italien gebraucht zu werden.

Nach dem Tode des Papstes (1605) erschien Bellarmin wieder in Rom, nahm Anteil an der Wahl Leos XI., erhielt schon diesmal viele Stimmen und wäre nach Leos schnellem Tode selbst zum Papst gewählt worden, wenn er sich nicht entschieden hiergegen erklärt, und wenn nicht Kardinal Aldobrandini gegen die Erhebung eines Jesuiten allerlei politische Bedenken vorgebracht hätte. So kam jetzt die Tiara an Paul V. Dieser hielt Bellarmin wieder in Rom fest und nahm ihm auf seinen dringenden Wunsch auch das Erzbistum ab. Der fromme Kardinal wollte keine kirchliche Stelle besitzen, der er nicht in persönlicher Anwesenheit vorstehen könnte. Ja er schlug sogar ein Jahrgeld aus, welches der Papst ihm auf jenes Erzbistum anweisen wollte.

Während dieses Aufenthaltes zu Rom gab er in der Schlusssitzung der Congregatio de auxiliis (28. August 1607) ein strenges Votum gegen die Praedeterminatio physica ab und verlangte die Zensur mehrerer thomistischer Propositionen (Schneemann, Controv. De divin. gr., Frib. 1881, 290). Die weiteren 15 Jahre seines Lebens widmete er ganz seiner kirchlich-politischen und literarischen Tätigkeit und übernahm namentlich auch die Aufsicht über das deutsche Kollegium zu Rom.

Besondere Erwähnung verdient es, dass Bellarmin als Mitglied der römischen Inquisition auch beim ersten Prozess Galileis beteiligt war. Ein merkwürdiges, hierher gehöriges Aktenstück, von der Hand Bellarmins selbst geschrieben, ist erst im Jahre 1811 in Frankreich veröffentlicht worden (in der Biographie unvers. v. Bellarm.); die Hauptstelle lautet:

„Da wir, Robert Kardinal Bellarmin, in Erfahrung gebracht haben, dass Herr Galilei verleumdet und ihm nachgesagt worden ist, er habe in unseren Händen seine Lehre abgeschworen und sei zu einer Buße verurteilt worden, so erklären wir anmit wahrheitsgemäß, dass der genannte Herr Galilei nicht abgeschworen hat, weder in unsere Hände, noch in die eines Anderen, weder zu Rom noch anderswo, und dass er auch zu keiner Buße, sei sie was immer für eine, verurteilt worden sei.“

Dieses Aktenstück ist vom 26. Mai 1616 datiert und enthält zugleich die weitere Nachricht, dass Galilei bedeutet worden sei, die Kopernikanische Lehre dürfe nicht förmlich behauptet, sondern nur als Hypothese dargestellt werden (den weiteren Verlauf der Galileischen Angelegenheit s. im Art. Galilei).

In die letzte Periode von Bellarmins Leben fällt auch seine Teilnahme an den Kämpfen des heiligen Stuhles mit Venedig. Diese stolze Republik hatte um die Mitte des 16. Jahrhunderts eine Politik einzuhalten begonnen, deren höchster Triumph in Vernichtung der kirchlichen Freiheiten bestehen sollte. Alte Privilegien der Kirche und des Klerus wurden ohne Achtung des historischen Rechtes und Besitzstandes auf wahrhaft revolutionäre Weise vernichtet; so z. B. wurde der seit Jahrhunderten bestehende und durch die ältesten bürgerlichen Gesetze anerkannte privilegierte Gerichtsstand des Klerus auf einmal für aufgehoben erklärt, die Geistlichen ihren geistlichen Richtern entzogen und den weltlichen unterstellt.

Eine zweite drückende Neuerung bestand darin, dass der Kirche das Recht genommen wurde, unbewegliche Güter, Äcker, Wiesen, Wälder u. dgl. zu erwerben, zu kaufen, als Pfand oder als Geschenk anzunehmen. Das Kirchenvermögen sollte nur in dem wandelbaren und unsicheren Geldbesitz bestehen, und der Kirche sollte jene solide und sichere Grundlage genommen werden, welche in dem Grundbesitz besteht.

Dazu kamen noch einige andere Beeinträchtigungen der kirchlichen Freiheiten, und es war darum kein Wunder, dass Papst Paul V., in welchem der Geist seiner großen Vorfahren lebte, und der mit seltener juristischer Bildung die Energie eines Sixtus V. verband, als Verteidiger der Kirche gegen die übermütig gewordenen Kaufleute auftrat. Auf eine trotzige Antwort der Republik drohte Paul mit Bann und Interdikt; der venezianische Senat aber nahm jetzt den berüchtigten Servitenmönch Paul Sarpi als Staatsrat (consultore di stato) in seine Dienste. Derselbe vermochte nunmehr seinen bitteren Hass gegen Rom alle Befriedigung zu verschaffen und tat das Möglichste, um die Kluft zwischen Venedig und dem heiligen Stuhl stets offen zu erhalten.

Wahrscheinlich auf seinen Antrag geschah es, dass jedem Geistlichen, der dem Papst in Betreff des Interdiktes gehorche, mit Lebensstrafe gedroht wurde. Aus dem Venezianischen wanderten nun fast alle Kloster-Geistlichen aus, um dem ernstlich drohenden Tod zu entgehen. Man ließ sie unbehindert ziehen und verbannte zugleich die Jesuiten aus dem ganzen Umfang des Staates Sarpi war ja Todfeind der letzteren. Unter den vielen Streitschriften nun, welche dieser Kampf hervorrief, nehmen die Bellarmin`schen eine Hauptstelle ein.

Der neapolitanische Priester Dr. Johann Marsilli, der in Venedig lebte, hatte in einer Schrift die Republik gegen den Papst zu verteidigen gesucht. Bellarmin antwortete ihm sogleich und brachte seinen Gegner zum Schweigen. Diese Schrift Bellarmins führt den Titel: Risposta del card. Bellarm. Ad unlibr. Intit. Risposta di un dottore ad una lettera, Roma 1606. In dem gleichen Jahr publizierte er eine zweite gegen Sarpi selbst gerichtete Schrift: Risposta ad un libr. Intit. Trattato e resoluzione sopra la validita della scommuniche di Giov. Gersone, Roma 1606.

Diese und obige Schrift erschienen auch zusammen lateinisch: …, dadurch veranlasst, dass der Servit ein Büchlein des alten Pariser Kanzlers Gerson über die Exkommunikation herausgegeben und in der Vorrede die päpstliche Strafsentenz gegen Venedig als ungerecht und ungültig darzustellen gesucht hatte.

Es wird niemand, der Sarpi einigermaßen kennt, vermuten, dass Bellarmins Schrift einen wohltätigen Eindruck auf ihn hätte machen können. Dies gelang auch dem großen Baronius nicht, der gleichfalls an dem Streit teilnahm; im Gegenteil wurde Sarpis Feder immer giftiger, und eine Vorladung desselben nach Rom blieb natürlich ohne Erfolg. Der weitere Verlauf dieses venezianischen Kampfes berührt den Kardinal Bellarmin nicht.

Ein zweiter kirchlich-politischer Streit, an welchem Kardinal Bellarmin um diese Zeit teilnahm, betraf England und die Verhältnisse der Katholiken in diesem Lande. König Jakob I. hatte von seinen katholischen Untertanen, welche er ungeheuer bedrückte und ihres Glaubens wegen mit schweren Geldstrafen belastete, auch einen neuen Eid verlangt und die Eidverweigernden mit ewigem Gefängnis bedroht, so dass der französische Gesandte sagte, diese Strafen scheinen eher von Barbaren, als von Christen diktiert zu sein.

Den englischen Katholiken aber schien es zweifelhaft, ob sie den verlangten Eid mit gutem Gewissen leisten könnten, und sie wandten sich darum nach Rom, um eine Entscheidung zu erhalten. Als hierauf Papst Paul V. den Eid für unerlaubt erklärte, begann König Jakob die ganze Grausamkeit seiner Gesetze zu entfalten und ließ mehrere katholische Priester sogar auf dem Schafott verbluten, war aber bei seiner bekannten Eitelkeit abgeschmackt genug, auch als Schriftsteller und Theologaster aufzutreten.

Von seinem Lehrer Buchanan hatte Jakob gelernt, „der Souverain müsse der größte Gelehrte seines Landes sein“; daher suchte er in der Pièce: „Apologie des Eides der Treue“, die von ihm vorgeschriebene Eidesformel zu verteidigen. Lange hatte er alle Reichsgeschäfte gänzlich verabsäumt, keinen Minister mehr vor sich gelassen und sich mit seinen Lieblings-Theologen so lange eingeschlossen, bis sein Büchlein zur Welt geboren war (1607).

König Jakob hatte in demselben den Kardinal Bellarmin insbesondere angegriffen, weil letzterer in einem Schreiben an den englischen katholischen Erzpriester Blackwell den Eid als unerlaubt bezeichnet hatte. Darum glaubte Bellarmin dem königlichen Polemiker antworten zu müssen, wollte es aber doch, aus einer höflichen Rücksicht, nicht mit Vorsetzung seines Namens tun, und veröffentlichte so nun das pseudonyme Werkchen: Matth. Torti responsio ad librum, cui titulus: Triplici nodo …, Colon. 1608.

Wiederum schloss sich König Jakob mit seinen Theologen ein und arbeitete eine neue dickleibigere Ausgabe seiner Apologie aus, um zugleich mit vielen Beweisen zu zeigen, dass der Papst der Antichrist sei. Auch sollte das Werk gelehrte Dissertationen über die Offenbarung Johannis enthalten, weshalb es der französische Gesandte für den größten Narrenstreich unter der Sonne erklärte.

Nach monatelanger Arbeit strich jedoch Jakob das Meiste wieder aus und publizierte seine alte Apologie mit neuer Vorrede, während auch Bellarmin in einem zweiten Schriftchen zu antworten für gut fand: Pro responsione sua ad librum Jacobi, Britanniae regis, Romae 1609. Er hätte vielleicht bedenken sollen, was Jesus Sirach (22, 7) sagt: „Wer einen Thron belehren will, leimt Scherben zusammen.“ Eine Folge des Streites mit König Jakob war die weitere Schrift: De potestate summi Pontificis in rebus temporalibus contra Guil. Barclaium, Romae 1610.

Dieser damals nicht unberühmte Jurist hatte zu Angers kurz vorher ein Werk De postestate papae verfasst, worin er den Papalrechten engere Grenzen anzuweisen suchte. Diese Schrift wurde fünf Jahre nach seinem Tode von seinem Sohn Johann 1609 herausgegeben, gerade zu der Zeit, als Bellarmin mit König Jakob in Fehde lag. Darum beeilte sich der Kardinal, auch auf diese Schrift, welche, weil von einem angesehenen katholischen Juristen verfasst, in diesem Streit von Bedeutung war, sogleich zu antworten.

Obgleich er hier die damals unter Theologen herrschende Ansicht über das Verhältnis zwischen Kirche und Staat in einer sehr maßvollen Weise vortrug und der Kirche eine nur indirekte Gewalt über das zeitliche zuerkannte (ausführliche Darlegung bei Hergenröther, Kirche und Staat 421ff), so wurde die Schrift dennoch vom Pariser Parlament am 26. November 1610 feierlich verboten und bei Strafe des Majestätsverbrechens der Kauf, Verkauf oder Druck derselben untersagt.

… Da er ebenso durch Frömmigkeit wie durch Gelehrsamkeit ausgezeichnet war, so gedachte man wiederholt, ihn unter die Heiligen zu versetzen. Man stieß jedoch jedesmal auf Hindernisse; namentlich soll die Äußerung Bellarmins in der von ihm gefertigten Vorrede zur Clementinischen Ausgabe der Vulgata: „Die Fehler der Sixtinischen Ausgabe seien nur Druckfehler“, sowie der Umstand, dass er die Clementinische Edition auf dem zweiten Titelblatt als eine jussu Sixti V. recognita atque edita bezeichnet, Veranlassung zur Nichtkanonisierung geworden sein. (3)

Zum letzten Mal kam die Sache unter Papst Benedikt XIV. zur Sprache, der sich schon als Kardinal eifrigst dafür interessiert hatte. Aber der Sturm, der eben damals von den bourbonischen Höfen gegen die Jesuiten ausbrach, erlaubte nicht, einen Jesuiten zu kanonisieren, weil dies die fraglichen Höfe als eine absichtliche, gegen sie gerichtete Kränkung angesehen hätten. –
Quelle: Wetzer und Welte`s Kirchenlexikon, Bd. 2, 1883, Sp. 285 – Sp. 292

Der Heilige verstarb am 17. September 1621 in einem Alter von 79 Jahren. Seine Gebeine wurden am 21.6.1923 in die Jesuitenkirche Sant’Ignazio di Loyola neben den Altar des hl. Aloysius übertragen, was Bellarmin selbst gewünscht hatte. (*)

(*) Pius XI. vollzog 1923 die Selig-, am 29.6.1930 die Heiligsprechung, trotz neuer Versuche, die öffentliche Meinung gegen Bellarmin einzunehmen; der hl. Bellarmin wurde 1931 durch Pius XI. zum Kirchenlehrer erhoben. Fest 13. Mai.

(1) Die Controversiae erregten ungeheures Aufsehen in ganz Europa. Die Protestanten (a.a. Beza) betrachteten sie als verhängnisvollen Schlag gegen ihre Sache, verboten die Lesung und errichteten eigene Lehrstühle zu deren Bekämpfung. Das Werk wurde verbessert und vermehrt, oft neu aufgelegt und ist heute an Wert noch unübertroffen … Als Seelenführer am Römischen Kolleg 1588 bis 1892 lernte Bellarmin den hl. Aloysius kennen, für dessen Seligsprechung er sich später einsetzte.

(2) Im theologischen Kampf zwischen Thomisten und Molinisten (Dominikaner und Jesuiten) über das Verhältnis zwischen Gnade und Willensfreiheit riet Bellarmin, dass keine päpstliche Entscheidung zu Gunsten der einen oder anderen Richtung gefällt, sondern beide geduldet, aber Frieden und gegenseitige Rücksicht bei den Parteien geboten würde.

(3) Für die neue Ausgabe der Vulgata unter Sixtus V. und Klemens VIII. gab er Anregung, bei der Klementinischen Bibelausgabe solle zur Ehrenrettung Sitxus` V. erwähnt werden, Sixtus habe selber eine verbesserte Neuausgabe im Sinne gehabt, wie tatsächlich in der von Bellarmin entworfenen Vorrede gesagt wird; mit Unrecht hat man dies als eine gut gemeinte Irreführung hinzustellen gesucht (…). –
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. II, 1931, Sp. 127 – Sp. 129

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