Kirchenlexikon Die Sekte der Jansenisten

Jansenismus – die Sekte der Jansenisten

Cornelius Jansenius derJüngere

Leben und Schriften

Jansenius, Cornelius, der jüngere, Bischof von Ypern, ein Theologe, nach welchem die die später auftretende Sekte der Jansenisten den Namen erhielt. Cornelius Jansenius wurde am 28. Oktober 1585 zu Ackoy in der holländischen Grafschaft Leerdam von katholischen und rechtschaffenen Eltern geboren. Nachdem er zuerst an seinem Geburtsort und dann in Utrecht die vorbereitenden Studien gemacht hatte, kam er 1602 im alter von 17 Jahren nach Löwen. Hier widmete er sich der Philosophie mit solchem Erfolg, daß er 1604 im Collegium Falconis unter 118 Mitbewerbern den Preis davon trug. Nun trat er in das sogenannte päpstliche Kolleg (von Hadrian VI. gestiftet), um seine theologischen Studien zu machen. Bis dahin hatte Jansenius sich der Leitung der Jesuiten hingegeben und selbst um Aufnahme in die Gesellschaft nachgesucht. Allein mochten Rücksichten auf seine schwache Gesundheit oder Bedenken hinsichtlich seines Charakters vorliegen, er erhielt eine ablehnende Antwort. Es scheint, daß dieser Vorfall der erste Grund zu seiner Abneigung gegen die Jesuiten bei ihm war, die sich in der Folge steigerte und später nicht bloß auf ihr Lehrsystem, sondern auch auf die ganze Richtung und Tätigkeit der Gesellschaft sich ausdehnte. An der Spitze des Kollegs Hadrians stand der holländische Theologe Jacobus Jansonius, ein eifriger Anhänger von Bajus und Gegner der Jesuiten. Sein Einfluß wird ohne Zweifel nachteilig auf Jansenius eingewirkt haben. Indes scheint es nicht, daß letzterer lange Zeit in Löwen dem Studium der Theologie oblag.

Freundschaft mit du Vergier

Er hatte dort den talentvollen Jean du Vergier de Hauranne, welcher im Kolleg der Jesuiten seine theologischen Studien machte, kennen gelernt und nähere Freundschaft mit ihm geschlossen. Du Vergier war nach Beendigung seiner Studien 1604 nach Paris abgereist. Dorthin begab sich auch Jansenius nach einiger Zeit seiner Gesundheit wegen; durch Vermittlung seines Freundes erhielt er eine Stelle als Erzieher und setzte zugleich seine theologischen Studien fort. Nach etwa zwei Jahren lud ihn Du Vergier, der inzwischen in seine Heimat Bayonne zurückgekehrt war, zu sich ein, damit sie gemeinsam dem Studium obliegen könnten. Jansenius folgte der Einladung und blieb mehrere Jahre in Bayonne, studierte sehr eifrig mit seinem Freund und leitete auch einige Zeit hindurch ein vom Bischof gegründetes Kolleg. Im Jahre 1617 kehrte Jansenius auf Einladung seiner dortigen Freunde nach Löwen zurück und übernahm die Leitung des neu organisierten holländischen Kollegs S. Pulcheriae, wie man es von einer schönen (pulchra) Statue der Mutter Gottes über dem Tor benannte. Im Jahre 1619 erwarb sich Jansenius den theologischen Doktorgrad und lehrte darauf an der Universität hauptsächlich Exegese. Durch seinen handschriftlich weit verbreiteten Kommentar über den Pentateuch und durch andere, zum Teil polemische Werke erwarb er sich einen bedeutenden Ruf. Mehrmals ging er als Abgesandter der Universität nach Spanien, um die Gerechtsame derselben, besonders bei Streitigkeiten mit den Jesuiten, aufrecht zu halten. In einer satirischen Schrift Mars gallicus (Lovan. 1635) geißelte er die Politik wie die Anmaßung der französischen Könige, welche als die Hauptbeschützer der Kirche gelten wollten, während sie mit den Protestanten Bündnisse gegen Spanien abschlössen, welche die katholische Religion gefährdeten.

Pläne für eine Reform in Lehre und Disziplin

Wohl in Bayonne schon hatten Jansenius und du Vergier ihre Gedanken und Pläne hinsichtlich einer Reform, welche sie in der kirchlichen Lehre und Disziplin für nötig erachteten, ausgetauscht. Dieselben gewannen eine feste Form, als Jansenius einen Lehrstuhl an der Universität Löwen erhielt und du Vergier seinen Einfluß in Paris geltend machen konnte. Während letzterer eifrig bemüht war, eine Partei um sich zu scharen und in der Disziplin wie in der Spendung der heiligen Sakramente Neuerungen einzuführen, welche vermeintlich die Kirche zu der ursprünglichen Strenge und Reinheit der ersten Jahrhunderte zurückführen sollten, beschäftigte sich Jansenius 20 Jahre hindurch mit der Abfassung eines großen Werkes über die Gnadenlehre. Ausgehend von der Annahme, daß innerhalb der Kirche pelagianische und semipelagianische Lehren mehr oder minder versteckt vorgetragen würden, wollte er die „wahre Gnadenlehre“ nach den Grundsätzen des hl. Augustinus entwicklen. Inmitten dieser Tätigkeit erhielt er durch Philipp IV. von Spanien auf Empfehlung des Erzbischofs Boonen von Mecheln 1636 das Bistum Ypern. Während er sich mit Eifer der Verwaltung seines Diözese annahm, vollendete er auch sein genanntes großes Werk und erhielt im Januar 1638 das königliche Druckprivilegium zur Veröffentlichung in Löwen.

Seine Erklärung auf dem Sterbebett

Allein schon zu Anfang Mai ward er von einer pestartigen Seuche ergriffen, die seit zwei Jahren in der Stadt Ypern herrschte, und nach wenigen Tagen, am frühen Morgen des 6. Mai 1638, ereilte ihn der Tod. Nach Berichten von Augenzeugen starb Jansenius in sehr erbaulicher Weise. Er vermachte das Manuskript seines Buches in einer kurz vor seinem Tode geschriebenen Verfügung seinem Kaplan Lamäus mit dem Auftrag, es durch seine Freunde Froidmund (Fromondus) und Calenus in Löwen drucken zu lassen, ganz getreu, ohne Änderungen vorzunehmen, da letzteres (wohl wegen des Zusammenhanges seines ganzen Systems) zu schwierig sei. Indes fügte er die Erklärung bei, daß, wenn der apostolische Stuhl Änderungen wolle, er dessen gehorsamer Sohn sei, und daß er der heiligen Kirche, in der er stets gelebt habe, auch auf dem Sterbebett gehorche.

Jansenius war kein Häretiker

… Indes läßt sich die Unechtheit jenes Dokumentes, welches dem Bischof zur Ehre gereicht, nicht nachweisen. Auch war Jansenius sich bewußt, daß er schon verurteilte Doktrinen, nämlich die von Bajus, aufrecht zu halten trachte, und obwohl er in seinem Werk in dieser Beziehung sich zu rechtfertigen sucht, so konnte er doch nicht verkennen, daß sein Buch in der Kirche großen Widerspruch und eine strenge Beurteilung von Seiten des apostolischen Stuhles finden werde… Eine Unterwerfung unter das urteil der Kirche findet sich übrigens auch am Schluß des Werkes. Aus dem Gesagten ist es klar, daß Jansenius im Schoße der katholischen Kirche starb und, obwohl sein Werk eine häretische Doktrin aufstellt, doch den Häretikern nicht bei zu zählen ist. Schwer wäre es jedoch, ihn von Schuld frei zu sprechen. Denn er war sich, wie gesagt, nicht nur bewußt, daß seine Doktrinen mit der in der Kirche herrschenden Lehre in Widerspruch ständen, sondern auch, daß er die schon verworfenen Sätze von Bajus erneuere und verteidigte. Allerdings ist zu beachten, daß die Parteileidenschaft in jener Zeit einen hohen Grad erreicht hatte; die Anhänger und Verehrer von Bajus waren in einer Art von Verblendung befangen und suchten durch mancherlei Ausflüchte und Scheingründe die Tragweite, welche die Verurteilung der 70 bajanischen Propositionen hatte, abzuschwächen. Jansenius selbst aber war von dem Wahn erfüllt, durch die Scholastik sei die wahre Lehre in der Kirche verdunkelt worden. Somit kann man es nur dem Urteil des höchsten Richters anheim stellen, in welchem Grade Jansenius schuldbar gewesen sei.

Die Anfänge des Jansenismus

Das verhängnisvolle Werk

Zwei Jahre nach Jansenius` Tode erschien zu Löwen sein verhängnisvolles Werk unter dem Titel Cornelii Jansenii, Episcopi Iprensis, Augustinus seu doctrina S. Augustini de humanae naturae sanitate… Es zerfällt in drei Hauptteile: 1. Acht Bücher von der pelagianischen Häresie; 2. ein einleitendes Buch von der Vernunft und der Autorität in theologischen Dingen, ein Buch von der Gnade des ersten Menschen und der Engel, vier Bücher vom Zustand der reinen Natur; 3. zehn Bücher von der Gnade Christi des Erlösers und ein Buch über die Irrtümer der Semipelagianer und einiger Neueren. In der Lehre von der ursprünglichen Gerechtigkeit des Menschen, welche die Grundlage des Ganzen bildet, erneuert Jansenius die Doktrinen des Bajus. Unter Verwerfung der richtigen Unterscheidung zwischen natürlicher Gerechtigkeit und Liebe betrachtet Jansenius die selige Anschauung Gottes als das notwendige und natürliche Endziel des Menschen, und daher die zur Erreichung desselben dienenden übernatürlichen und präternaturalen Gaben des Urstandes, namentlich die paradiesische Freiheit von der Konkupiszenz, als der menschlichen Natur geschuldet. Aus diesem Grundirrtum in Bestimmung des Verhältnisses zwischen Natur und Übernatur bezüglich des Urstandes fließt eine Reihe von Irrtümern bezüglich der Erbsünde, die sich dann notwendig auf die Lehre von der Gnade und Rechtfertigung erstrecken.

Falsche Grundsätze bezüglich Gnade und Rechtfertigung

Durch die Sünde Adams verlor nach ihm der Mensch jene Gaben und und die aus ihnen hervorgehenden Fähigkeiten. So wurde seine ganze Natur krankhaft und verdorben; der gefallene Mensch ist zu nichts Gutem mehr fähig, vielmehr ist sein ganzer Zustand und ist all` sein Dichten und Trachten in jeder Beziehung schlecht und verwerflich und Sünde im eigentlichen Sinn des Wortes. Er hat die Fähigkeit, Gott zu lieben, die ihm die Gnade gab, verloren und steht fortwährend unter der Herrschaft der sündhaften Begierlichkeit, so daß alle seine äußeren und inneren Werke notwendige Äußerungen und Betätigungen derselben sind. Diese Begehrlichkeit selbst aber ist die infolge der des Sündenfalls auf das ganze Menschengeschlecht übergegangene habituelle Sünde oder die Erbsünde. Die irdische Lust nun, welche aus der Konkupiszenz entspringt, leitet den gefallenen Menschen in allen seinen Handlungen, da die verdorbene Natur keine Kraft hat, ihr zu widerstehen. Der Wille, der seiner Widerstandskraft beraubt ist, verhält sich passiv, und er wird durch die irdische Lust bestimmt und gezogen, wenn nicht durch Gottes Gnade ihn eine himmlische Lust durchdringt, welche stärker ist als die entgegen gesetzte irdische. In dieser himmlischen Lust, welche zum Guten antreibt und relativ stärker ist als die irdische, besteht die wirksame Gnade. Durch die Erbsünde also hat der Mensch seine Freiheit verloren, d.i. die Kraft, nach Belieben Entgegengesetztes zu wählen; die stärkere himmlische Lust, die siegreiche Gnade nötigt ebenso zum Guten, wie die stärkere irdische Lust zum Bösen. Somit kann von einem Widerstand gegen die innere Gnade keine Rede sein, da sich der Wille passiv verhält. Wenn der Gnade nur eine solche himmlische Lust entspringt, welche geringer ist, als die entgegen gesetzte irdische, so kann man sie immerhin eine gratia parva nennen; sie ist auch hinreichend, eine Velleitas hervorzurufen. Aber mit ihr ist es nicht möglich, über die stärkere irdische Lust zu siegen; so ist sie nicht ausreichend, um die stärkere böse Lust zu überwinden, und in diesem Sinne gib es keine bloß ausreichende Gnade, die von der wirksamen verschieden wäre. Aus diesen Grundsätzen folgen von selber die Irrtümer, welche in den fünf später verurteilten Propositionen enthalten sind.

Verbot des Werkes von Jansenius

Schon während des Druckes versuchte der päpstliche Internuntius Stranius, veranlaßt durch die Jesuiten, das Erscheinen des Buches zu verhindern; allein Fromondus und Calenus setzten die Vollendung durch. Das Werk erregte großes Aufsehen und fand in kurzem eine weite Verbreitung in den Niederlanden, in Deutschland und in Frankreich; in letzterem Land erschien schon im folgenden Jahr eine neue, von zehn Doktoren der Sorbonne approbierte Auflage. Die Bajisten und die Freunde des verstorbenen Jansenius lobten und empfahlen das Buch und seine Doktrinen aufs Eifrigste, während andere Theologen, besonders aus der Gesellschaft Jesu, gegen dasselbe schrieben und die darin enthaltenen Irrtümer aufdeckten. Am 1. August 1641 wurde das Buch von der Inquisition verboten, doch fand dieses Verbot den heftigsten Widerspruch. Nun erließ Urban VIII. selbst im Jahre 1642 durch die Bulle In eminenti ein Verbot des Werkes, weil gegen die Verordnung Pauls V. ohne die Erlaubnis der Inquisition in demselben über die Gnadenwahl gehandelt und viele Propositionen von Bajus in demselben erneuert worden seien. Zugleich wurden mehrere andere Schriften, zu deren Erscheinen der „Augustinus“ Gelegenheit gegeben hatte, unter ihnen auch solche, welche Jansenius` Lehre bekämpften, verboten, weil auch in diesen ohne vorher erhaltene Erlaubnis die Gnadenlehre erörtert worden. In dieser Weise hoffte man der weiteren Verbreitung der Irrtümer vorzubeugen und zugleich die gefährliche Kontroverse zu unterdrücken.

Widerstand gegen die Anordnungen Roms

Indes suchten Jansenius` Anhänger in Belgien und Frankreich durch Ausflüchte diese Konstitution ihrer Wirkung zu berauben; sie stellten sie als unterschoben oder erschlichen dar und suchten ihre Publikation zu verhindern. In Belgien war die Universität Löwen, der Erzbischof Jacob Boonen von Mecheln und mehrere andere Bischöfe zu Gunsten der fraglichen Lehre tätig, und der Widerstand dauerte hier wohl ein Jahrzehnt hindurch. In Frankreich hatte Jansenius` Freund Du Vergier zu dieser Zeit schon viele Anhänger gewonnen. Sie teilten nicht nur Jansenius` Irrtümer über die Gnade, sondern da der Einfluß du Vergiers sich mehr im praktischen Leben und in der Disziplin geltend gemacht hatte, so bildeten sie dort eine eigene Faktion, welche verhältnismäßig zwar nicht sehr groß, aber doch von nicht geringer Bedeutung war, denn ihr schlossen sich Persönlichkeiten an, welche durch Talent, Stellung und Einfluß hervorragten. An der Spitze stand bis zu seinem Tod (11. Oktober 1643) du Vergier selbst; später war Anton Arnauld der Führer, wie denn überhaupt die Familie Arnauld in Verbindung mit den beiden Abteien von Port Royal den Mittelpunkt der Partei bildeten. In Frankreich konzentrierte sich mehr und mehr der Jansenismus als Sekte, und dort entbrannte bald der Kampf auf das Heftigste.

Gegenreaktionen

Nach einigen Schwierigkeiten hatte zwar die Universität zu Paris die Bulle Urbans VIII. angenommen; der Erzbischof von Paris verbot 1644 den „Augustinus“ und auch die Sorbonne untersagte die Verteidigung von Sätzen des Bajus. Allein Arnauld und andere Jansenisten, selbst manche Doktoren der Sorbonne, fuhren fort, Jansenius zu verteidigen, und machen geltend, der Papst habe keine einzelnen Sätze desselben verurteilt. Sie suchten zugleich durch verschiedene Schriften die verderblichen Grundsätze der Partei mehr und mehr zu verbreiten; insbesondere übte in dieser Beziehung die Schrift A. Arnaulds über die häufige Kommunion den schädlichsten Einfluß aus. Am 1. Juli 1649 legte nun der Syndicus der Sorbonne, Nic. Cornet, der theologischen Fakultät sieben Sätze zur Prüfung vor, von denen fünf aus dem „Augustinus“ und zwei aus Arnaulds Werk über die häufige Kommunion entnommen waren. Er verlangte, daß diese Sätze untersucht und verurteilt würden. Die Fakultät willfahrte zwar dem Antrag und übertrug die Angelegenheit einer Kommission; indes gelang es der Faktion der Jansenisten, 60 Doktoren zu gewinnen, daß sie die Sache vor`s Parlament brachten, und dieses verbot am 6. Oktober eine weitere Untersuchung. Die Fakultät verwies nun die Angelegenheit an die Versammlung des Klerus von 1650, und mehrere eifrige Männer, insbesondere der hl. Vinzenz von Paul, taten Schritte, um durch die Bischöfe eine Entscheidung des apostolischen Stuhles zu erwirken.

Ernennung einer päpstlichen Kommission

Demnach sandten 85 Bischöfe im April 1651 ein Schreiben an Papst Innozenz X., schilderten ihm darin die Wirren, welche durch den „Augustinus“ von Jansenius entstanden waren, und baten ihn, er möge die fünf aus diesem Werk gezogenen Propositionen untersuchen und über jede derselben sein Urteil fällen. Die zwei anderen, der Schrift Arnaulds entnommenen Sätze hatte man bei Seite gelassen. Den Umtrieben der Jansenisten gelang es indes, elf Bischöfe auf ihre Seite zu bringen. Diese protestierten in einem Schreiben an den Papst gegen das Verfahren ihrer Amtsgenossen, da zuerst die gallikanische Kirche ihr Urteil hätte abgeben müssen. Übrigens seien jene Propositionen in willkürlicher Weise zusammen gestellt, und die Untersuchung werde nur eine Veranlassung zur Zwietracht werden. Sollte die Sache in Rom untersucht werden, so sei es nötig, wie es in der Frage hinsichtlich der Gnade und Freiheit zur Zeit Klemens VIII. und Pauls V. geschehen, eine Kongregation zu ernennen und Sitzungen zu halten, in denen die Theologen beider Teile ihre Lehren verteidigen könnten. Ein solches Vorgehen scheine indes von ihren Kollegen nicht beantragt zu sein. Innozenz X. ging auf den Wunsch zum Teil ein und ernannte eine Kommission von 5 Kardinälen und 13 Konsultoren zur Untersuchung der Sätze. Die Untersuchung dauerte mehr als zwei Jahre, und in 36 Sitzungen wurde die Angelegenheit behandelt; den letzten zehn Sitzungen wohnte der Papst selber bei. Die Jansenisten hatten zur Vertretung ihrer Sache mehrere Abgeordnete nach Rom geschickt, an deren Spitze der Doktor Louis von St. Amour stand. Es wurde denselben gestattet, die Sache der Jansenisten vor der Kongregation zu verteidigen, und sie ließen es an Bemühungen nicht fehlen, um eine ungünstige Sentenz abzuwenden.

Die Konstitution Cum occasione

Beim Schluß der Verhandlungen am 19. Mai 1653 übergaben die Vertreter der Jansenisten dem Papst eine Denkschrift, in der sich das spätere Verhalten der Partei schon vorgezeichnet fand. Sie suchten in drei Kolonnen einen dreifachen Sinn der Propositionen nachzuweisen. 1. einen häretischen der Lutheraner und Calvinisten; 2. einen verwerflichen der Pelagianer, Semipelagianer und Jesuiten; 3. einen richtigen, von ihnen selbst vorgetragenen. Indes auf das Urteil konnte diese Unterscheidung keinen Einfluß haben, denn es handelte sich um den natürlichen Wortlaut der Sätze bei Jansenius, wie sie in seinem „Augustinus“ enthalten waren. So erschien denn endlich am 31. Mai 1653 die Sentenz in der Konstitution Cum occasione, in welcher die fünf Propositionen unter Beifügung der eine jede treffenden Zensur verurteilt wurden.

Der Widerstand der Jansenisten

Der Trick des Arnold Arnauld

Innozenz X. teilte dem König Ludwig XIV. sowie dem französischen Episkopat die Bulle mit. Ein Edikt des Königs vom 4. Juli 1653 verfügte die Annahme derselben. Diese fand auch an der Sorbonne keine Schwierigkeit; ebenso nahmen die Bischöfe, die zur Versammlung des Klerus in jenem Jahr nach Paris kamen, die Bulle ehrfurchtsvoll an und dankten dem Papst in einem Schreiben für die Entscheidung. Es war besonders dem Ansehen des Kardinals Mazarin zuzuschreiben, daß die Angelegenheit einen so günstigen Verlauf nahm. Mehrere Bischöfe nämlich, die den gallikanischen Grundsätzen zugetan waren, beklagten sich, daß die Rechte der gallikanischen Kirche nicht beachtet und ohne ihr Befragen definitive Entscheidungen getroffen seien. Indes fand diese Stimmung keinen weiteren Ausdruck. Bei der jansenistischen Faktion rief die Verurteilung der fünf Sätze eine große Bestürzung hervor. Anfangs war man unschlüssig, ob man sich unterwerfen oder ein allgemeines Konzil appellieren solle; indes der schlaue Führer der Partei, A. Arnauld, fand bald aus der schwierigen Lage einen Ausweg, auf dem die Jansenisten gegen die Entscheidung des apostolischen Stuhles Stellung nehmen könnten. Er riet, man solle mit dem Papst die fünf Sätze verdammen, aber bestreiten, daß sie bei Jansenius sich wirklich vorfänden, sowie daß, falls sie sich fänden, sie in dem Sinne des Autors verdammt seien, denn Jansenius habe sie im Sinne des hl. Augustinus gelehrt, welchen der Papst nicht verworfen habe und nicht habe verwerfen können. Die Jansenisten beschlossen nun, in diesem Sinne vorzugehen. Ihre Ausflucht war indes durchaus nichtig, da in der Bulle klar genug gesagt war, es handle sich um die Meinungen und Sätze, welche Jansenius in seinem „Augustinus“ vorgetragen habe. Verschiedene Theologen traten denn auch baldigst gegen diese Aufstellungen der Jansenisten auf; 38 Bischöfe erklärten am 28. März 1654, die fünf Sätze seien von Jansenius gelehrt und in seinem Sinne verdammt, und sandten diese Erklärung nach Rom. Der Papst belobte in einem Schreiben vom 29. September den Eifer der Bischöfe für die Annahme der Konstitution, durch welche in den fünf Sätzen die Lehre des Jansenius in seinem „Augustinus“ verurteilt sei.

Die jansenistische Grundlage ihres Widerstandes

Die Jansenisten beharrten indes auf ihren Ausflüchten, und bald fand A. Arnauld Gelegenheit, die Grundsätze, auf welche sie ihren Widerstand stützten, durch die Unterscheidung der Frage des Rechts und der Tatsache genauer zu formulieren. Da dem Herzog von Liancourt im Februar 1656 in der Pfarrkirche von St. Sulpice die Absolution wegen seiner Beziehungen zu den Jansenisten verweigert war, so schrieb Arnauld zur Verteidigung des Herzogs zwei Briefe. Im zweiten derselben stellte er die Behauptung auf: 1. Hinsichtlich der fünf Propositionen handle es sich um die Tatsache (quaestio facti), ob Jansenius dieselben , und zwar in dem falschen Sinne, gelehrt habe, und in der Entscheidung über solche nicht geoffenbarte Tatsachen sei die Kirche nicht nicht unfehlbar. Die Kirche sei unfehlbar hinsichtlich des Dogmas, mithin in der Beurteilung der Sätze an und für sich betrachtet (quaestio jris), aber nicht im Urteil über die Lehre eines Buches von einem menschlichen Verfasser und über den Sinn, welchen dieser mit seinen Worten verbunden habe. 2. Im ersten Fall, bei einer Entscheidung über das Dogma, sei innere Unterwerfung dem Ausspruch der Kirche gegenüber geboten; im zweiten Fall aber, wo es sich um eine nicht geoffenbarte Tatsache handle, könne die Kirche höchstens den Gehorsam des ehrerbietigen Stillschweigens (silentium obsequiosum) verlangen. In demselben Brief stellte Arnauld auch noch ganz im Sinne der verworfenen jansenistischen Lehre den Satz auf, Petrus sei bei der Verleugnung Christi gefallen, weil es ihm an der nötigen Gnade gefehlt habe. Mehrere der strengeren Jansenisten, wie Pascal, waren mit diesen Erklärungen Arnaulds nicht einverstanden, weil sie in keinem Sinne die fünf Sätze als verwerflich anerkennen wollten. Aber im allgemeinen nahmen jetzt die Jansenisten jene Unterscheidung zwischen der Frage des Rechts und der Tatsache zur Grundlage ihres Widerstandes.

Der Kampf der Jansenisten gegen die Jesuiten

Auf ihr fußend, hielten sie nicht nur trotz ihrer Opposition gegen den apostolischen Stuhl ihre Angehörigkeit zur katholischen Kirche aufrecht, sondern sie betrachteten sich als die durch eine reine Lehre, durch Eifer und Sittenstrenge bewährtesten Katholiken. Mehr und mehr trachteten sie auch ihre Sekte auszubreiten. Die Häupter der Partei, Arnauld, Nicole und Pascal, suchten möglichst viele einflußreiche Männer und Frauen um sich zu scharen, und die Abtei von Port Royal außerhalb Paris blieb der Mittelpunkt für die Tätigkeit der Sektierer. Sie bemächtigten sich auch des Büchermarktes, und nebst einer Menge von Andachtsbüchern in ihrem Sinne waren es besonders polemische Schriften gegen die Jesuiten und deren Moral, die sie in Menge verbreiteten. Überhaupt suchten sie durch alle Mittel die Jesuiten, die als die entschiedensten Gegner des Jansenismus galten, um ihren Einfluß und ihr Ansehen zu bringen, und klagten dieselben an, daß sie den Jansenismus, der gar nicht existiere, als ein Schreckbild erfunden hätten. Besonders bekämpfte Pascal in seinen Briefen an einen Freund in der Provinz, die er 1656 veröffentlichte, die Gesellschaft Jesu und ihre Richtung, und da diese Briefe, obwohl voll von Unwahrheit und Verleumdung, doch als Satiren meisterhaft geschrieben waren, so richteten sie nicht geringes Unheil an und trugen viel dazu bei, den Geist des Jansenismus in Frankreich mehr und mehr zu verbreiten.

Der Ungehorsam der Jansenisten gegen den Papst

Indes ging die Sorbonne, als bei ihr Klage geführt wurde, gegen die Schriften Arnaulds und seine darin aufgestellten Behauptungen vor. Sie zensurierte dieselben, und als er sich nicht unterwerfen wollte, schloß sie ihn nebst 60 Doktoren, die ihm beistimmten, im März 1656 aus ihrem Schoß aus. Entschieden trat auch die Versammlung der Bischöfe dieses Jahres gegen die Jansenisten auf. Sie erklärten, daß in den fünf Sätzen die Doktrin, welche Jansenius in seinem „Augustinus“ vorgetragen habe, zensuriert worden sei, und verwarfen die Ausflucht der Jansenisten in ihrer Unterscheidung der Frage des Rechts und der Tatsache. In einem Schreiben an Alexander VII., der auf Innozenz X. gefolgt war, teilten sie ihm ihre Beschlüsse mit, und dieser antwortete durch die Konstitution Ad sanctam B. Petri sedem vom 16. Oktober 1656. In derselben bestätigte er die Entscheidung seines Vorgängers und erklärte nochmals auf`s Entschiedenste, daß die fünf Sätze aus dem Werk des Jansenius entnommen und in dessen Sinne verworfen seien. Die Versammlung der Bischöfe vom Jahre 1657 stellte nun dieser Erklärung gemäß ein Formular für den Klerus und andere kirchliche Personen auf, durch dessen Unterschrift sie ihre Unterwerfung unter die Entscheidung des apostolischen Stuhles bezeugen sollten. Diese Maßregel rief jedoch in den folgenden Jahren neue Wirren hervor, da viele Jansenisten und unter ihnen die Nonnen von Port Royal den heftigsten Widerstand leisteten. Selbst mehrere Bischöfe versagten ihre Zustimmung, und der im Ruf einer strengen Frömmigkeit stehende Bischof von Alet, Nicolaus Pavillon, verbot seinem Klerus unter Androhung der Exkommunikation die verlangte Unterschrift. Da die Jansenisten behaupteten, der Papst selber mißbillige eine solche Unterschrift, und nur ihm, nicht aber der Versammlung der Bischöfe stehe es zu, ein derartiges Formular vorzulegen, so erließ auf Ersuchen mehrerer Prälaten Alexander VII. am 15. Februar 1664 die Konstitution Apostolici Regiminis nebst einem neuen Formular, welches alle kirchlichen Personen unterschreiben sollten. In diesem Unterwerfungs-Formular war mit klaren Worten der Gehorsam unter die päpstlichen Bullen und die Verwerfung der Sätze in dem vom Autor intendierten Sinne ausgesprochen. Der König bestätigte die Konstitution Alexanders und ließ sie vom Parlament einregistrieren; die meisten Bischöfe publizierten dieselbe, und auch der Klerus der letzteren leistete die geforderte Unterschrift.

Der sogenannte Klementinische Friede

Der Ungehorsam von vier Bischöfen

Die Jansenisten verharrten in ihrer Opposition. Die strengeren, Arnauld an der Spitze und mit ihm die Nonnen von Port Royal, erklärten, sie könnten das Formular nicht unterschreiben, ohne ihrer Unterscheidung der Frage des Rechts und der Tatsache ausdrücklich Erwähnung zu tun; andere waren der Ansicht, auch ohne eine derartige Erklärung tue ihre Unterschrift dieser Unterscheidung, an der sie fest hielten, keinen Eintrag. Die vier Bischöfe von Alet, Angers, Beauvais und Pamiers hoben in ihren Pastoralschreiben, in denen sie die Konstitution Alexanders publizierten, jene jansenistische Unterscheidung der Frage des Rechts und der Tatsache ausdrücklich hervor und erklärten, was die Tatsache angehe, so handle es sich nur um das ehrerbietige Stillschweigen, weil die Kirche hinsichtlich der Tatsache nicht unfehlbar sei. Dieser offene Widerstand von vier Bischöfen war den Jansenisten sehr genehm und stärkte ihre Partei; Alexander VII. aber tat baldigst Schritte gegen dieselben, um das Ansehen des apostolischen Stuhles zu wahren. Die Pastoralschreiben der vier Bischöfe wurden in Rom verboten und der kanonische Prozeß gegen die Bischöfe eingeleitet; der Papst ernannte neun Bischöfe der gallikanischen Kirche als ihre Richter. Der König betrieb anfangs den Prozeß mit großem Eifer, allein bald stellten sich nicht geringe Schwierigkeiten ein. Die jansenistische Partei genoß schon großes Ansehen und hatte mächtige Beschützer gewonnen; manche Bischöfe und die Minister Ludwigs XIV. hielten dafür, daß in diesem Prozeß die vermeintlichen gallikanischen Freiheiten (siehe: Gallikanismus) Gefahr liefen, und da man dogmatische Tatsachen von sonstigen Tatsachen, die mit dem Dogma nicht zusammen hängen, nicht gehörig unterschied, so fanden die vier Bischöfe nicht wenige Verteidiger. Am 1. Dezember 1667 richteten 19 Prälaten an den neuen Papst Klemens IX. zu Gunsten der angeklagten Bischöfe ein Schreiben, in welchen sie hervorhoben, die Ansicht derselben, daß die Kirche über menschliche Tatsachen nicht mit Unfehlbarkeit urteile, sei von vielen Theologen, auch von Bellarmin und Baronius, aufgestellt. In einem Brief an den König nahmen sie noch unumwundener für ihre Amtsgenossen Partei.

Ihr unredliches Benehmen gegenüber dem Papst

Als nun zu Paris beim päpstlichen Nuntius Bargellini von Seiten der königlichen Minister und einiger Bischöfe Schritte dafür geschahen, daß Papst Klemens den vier Bischöfen gestatte, in einer zu bestimmenden Weise dem apostolischen Stuhl Genugtuung zu leisten, und dann den Prozeß niederschlage, ging der friedliebende Papst darauf ein. Er beauftragte den Bischof von Laon und späteren Kardinal d`Estrée, die Angelegenheit zu regeln; auf dessen Wunsch wurden ihm noch der Erzbischof von Sens und der Bischof von Chalons als Vermittler zugesellt. Man kam überein, die vier Bischöfe nebst ihrem Klerus sollten von neuem aufrichtig und ohne alle Restriktion das Formular Alexanders VII. unterzeichnen und dadurch dem apostolischen Stuhl Genugtuung leisten, ohne daß ein förmlicher Widerruf ihrer Pastoralschreiben gefordert würde. Die Bischöfe sandten denn auch einen ehrfurchtsvollen Brief nach Rom, in welchem sie die entstandenen Misshelligkeiten bedauerten und erklärten, daß sie nun in derselben Weise wie ihre Amtsbrüder mit ihrem Klerus das Formular aufrichtig unterschrieben hätten. Dasselbe berichteten dem Papst auch der Nuntius und die zu Vermittlern bestimmten Prälaten. Auf den Diözesansynoden jedoch, welche die vier Bischöfe in dieser Angelegenheit abhielten, hatten sie mündlich an der Unterscheidung der Frage des rechts und der Tatsache und an ihrer früheren Ansicht, es genüge hinsichtlich letzterer das ehrfurchtsvolle Schweigen, festgehalten und eine derartige Erklärung auch für die Diözesanarchive hinterlegt. Die vermittelnden Bischöfe waren teilweise hintergangen, teilweise hatten sie sich zu einer unredlichen Konnivenz oder Toleranz bestimmen lassen. Sobald der Papst durch den Nuntius Bargellini den Brief der vier Bischöfe nebst einem Schreiben des königlichen Ministers Lyonne am 24. September 1668 erhalten hatte, beeilte er sich, unterm 28. September auf Grund dieser amtlichen Dokumente ein Breve an den König zu richten, in dem er seine Freude über die glückliche Beendigung der Angelegenheit und seinen Entschluss, den Bischöfen volle Verzeihung zu gewähren, ausdrückte. Infolge dessen richtete auch der König ein Schreiben an die Bischöfe zum Zeichen seiner Zufriedenheit, und die Angelegenheit wurde als beendigt angesehen. Auch Arnauld und die Nonnen von Port Royal schlossen sich der Unterschrift der vier Bischöfe und ihres Klerus an; Arnauld verließ das Versteck, in dem er sich lange verborgen gehalten, und wurde vom Nuntius und bei Hofe ehrenvoll empfangen. Die Jansenisten triumphierten, daß die Sache zu ihren Gunsten geendet habe; eine aufrichtige Unterschrift erklärten sie als eine solche, die ihren inneren Ansichten entspreche. Es kamen indessen von eifrigen Katholiken Frankreichs Privatschreiben nach Rom, in denen man berichtete, daß die Bischöfe sich nicht aufrichtig unterworfen hätten, und genauer zeigte, daß sie ihre Restriktionen aufrecht hielten, und daß in der ganzen Angelegenheit ein unredliches und zweideutiges Benehmen mit untergelaufen sei.

Die Reaktion des Papstes

Das Rekonziliations-Breve des Papstes an die vier Bischöfe war nun zwar noch nicht abgesandt, indes war durch das Breve an den König und dessen Folgen der Friede schon so gut wie abgeschlossen. Neue Berichte der amtlichen Vermittler hielten die Behauptung aufrecht, die Bischöfe hätten die Unterschrift unter das Formular aufrichtig geleistet. Nach mehrfachen Beratungen in der Kommission der Kardinäle, welche sich mit der Angelegenheit zu befassen hatten, entschied man sich dahin, daß eine neue Wiederaufnahme und Untersuchung der Sache die größten Verwicklungen zur Folge haben könnte, und daß man auf Grund der amtlichen Berichte und des offiziellen Briefes der Bischöfe, dessen natürlicher Wortlaut die volle und aufrichtige Unterwerfung aussprach, vorgehen möge. Infolge dessen sandte Klemens IX. den Bischöfen am 19. Januar 1669 das Rekonziliations-Breve, betonte darin aber in ganz besonderer Weise, daß sie ihre rückhaltlose Unterschrift des Formulars Alexanders VII. ihm berichtet hätten, daß er die Konstitutionen seiner Vorgänger durchaus aufrecht halte, und daß er keine Ausnahme würde zugelassen haben. Das heimliche unredliche Vorgehen der vier Bischöfe also ignorierte er amtlich, obwohl es durch Privatnachrichten in Rom zur Kenntnis gelangt war; das Rekonziliations-Breve stützte sich auf die offiziellen Berichte und den Brief der Bischöfe, und indem der Papst hervorhob, daß er keine Exeption würde zugelassen haben, schützte er das Ansehen des heiligen Stuhles und die kirchliche Lehre. Indes die Jansenisten in Frankreich nahmen auf diese Verwahrung keine Rücksicht, was ihnen um so leichter wurde, als Klemens bald darauf starb (9. Dezember 1669). Sie verbreiteten die Meinung, Klemens IX. habe das ehrerbietige Schweigen hinsichtlich der Tatsache so genehmigt, wie es von den vier Bischöfen in ihren Diözesansynoden aufrecht gehalten war, feierten die Rekonziliation dieser Bischöfe, denen sich eine Menge anderer Jansenisten anschlossen, als einen großen Triumph ihrer Sache, und der sog. Klementinische Friede diente ihnen von nun an zum Deckmantel ihrer sektiererischen Richtung und Lehre.

Der weitere verderbliche Einfluß des Jansenismus

In den nun folgenden Jahrzehnten befestigte sich die Sekte in nicht wenigen Diözesen Frankreichs und machte besonders den Rigorismus bei der Spendung der heiligen Sakramente in verderblicher Weise geltend. Der Geist des Jansenismus drang auch in manche religiöse Kongregationen ein und steckte nicht wenige Mitglieder derselben an. Die Jesuiten setzten zwar den Kampf gegen die Sekte fort, allein die Berufung auf den Klemetinischen Frieden hemmte vielfach den Erfolg. Andererseits erregte ihre einflußreiche Stellung am Hofe und ihre vorgebliche Macht bei vielen ein Widerstreben gegen den Orden, und es bildete sich gegen die Gesellschaft Jesu eine mächtige Partei, welche ihrem segensreichen Wirken bedeutenden Eintrag tat. Zudem trat zu jener Zeit der Gallikanismus mit seiner oppositionellen Richtung gegen den apostolischen Stuhl in der Deklaration des Klerus von 1682 scharf hervor, und wie er in seinen Grundsätzen den Jansenisten selber Waffen bot, so wurden durch dieselben auch die Bischöfe und die Regierung in ihrem Vorgehen gegen die Sektierer vielfach gehemmt. Im Regalienstreit waren sogar zwei jansenistisch gesinnte Bischöfe die hauptsächlichen Verteidiger der kirchlichen Gerechtsame, während viele Gegner der Sekte dem König gegenüber eine bedauernswerte Schwäche zeigten oder gar seine Partei ergriffen. Alle diese Umstände trugen dazu bei, daß gegen Ende des 18. Jahrhunderts der Geist des Jansenismus sehr um sich gegriffen hatte. Auch in Belgien hatte derselbe viele Fortschritte gemacht; mache Professoren waren von ihm angesteckt, und mit Mühe erwehrten sich desselben die kirchlich gesinnten Bischöfe. A. Arnauld, welcher sich in Brüssel verborgen hielt, starb im Jahre 1694, und nach ihm galt der Ex-Oratorianer Quesnel als Führer der Jansenisten. In Holland, wohin die aus Frankreich oder Belgien flüchtigen Sektierer ihre Zuflucht nahmen, bildete sich die Partei der schroffsten Jansenisten aus, die nach und nach großen Einfluß gewann.

Die Bulle Unigenitus von Papst Klemens XI.

Die Bulle Vineam Domini von Papst Klemens XI.

Im Anfang des 18. Jahrhunderts wurde die Frage des Jansenismus in Frankreich wieder heftiger angeregt durch den sog. Gewissensfall und durch die Verurteilung der Schriften Quesnels. Ein Jansenist legte 1701 als Beichtvater eines sterbenden Geistlichen der Sorbonne sieben wohl berechnete Fragen vor, insbesondere die Frage, ob ein geistlicher losgesprochen werden könne, der die fünf Sätze ganz im Sinne der Kirche verdammen, aber über die Tatsache, ob sie im „Augustinus“ des Jansenius enthalten seien, nicht klar geworden sei und darüber ein ehrerbietiges Stillschweigen beobachten wolle. Am 20. Juli 1701 antworteten 40 Doktoren, unter denen bedeutende Männer, wie Elias Dupin und Natalis Alexander, waren, der Fall sei nicht neu und außergewöhnlich, und die Absolution sei einem solchen Pönitenten nicht zu verweigern. Diese Entscheidung, welche nebst den Namen der 40 Doktoren bald durch die Jansenisten in die Öffentlichkeit drang, rief große Aufregung hervor und veranlaßte mehrere Streitschriften. Klemens XI. verurteilte im Jahre 1703 die Antwort, und den Bemühungen Bossuet`s gelang es, nach und nach die 40 Doktoren, bis auf den einen Elias Dupin, zum Widerruf ihrer Entscheidung zu bewegen. Der Papst erließ unterm 16. Juli 1705 noch auf Ansuchen des Hofes die Bulle Vineam Domini, worin er die Entscheidungen seiner Vorgänger bestätigte und erläuterte und ausdrücklich erklärte, das sog. fromme Stillschweigen sei ungenügend, vielmehr müsse auch jeder Zweifel an der Tatsache ausgeschlossen sein; nicht bloß mit dem Munde, sondern auch mit dem Herzen seien die in Jansenius` Werke verdammten Lehren zu verwerfen. Die Bulle wurde nach einiger Verzögerung infolge von Schwierigkeiten, welche den gallikanischen Grundsätzen entstammten, im allgemeinen mit Ehrfurcht angenommen. Die Nonnen von Port Royal wollten sie indes nicht ohne Restriktion annehmen; ihre Hartnäckigkeit hatte endlich um 1710 die Auflösung ihrer Kongregation und die Zerstörung der Abtei zur Folge.

Quesnels Réflexions morales

Inzwischen waren durch die Schriften Quesnels und ihre Verurteilung neue Verwicklungen hervor gerufen worden. Quesnel hatte das Neue Testament in französischer Übersetzung mit Anmerkungen und moralischen Reflexionen herausgegeben. Zuerst erschienen 1671 bloß die vier Evangelien mit kurzen Anmerkungen und Beherzigungen, und diese Ausgabe war vom damaligen Bischof von Chalons, Vialar, approbiert worden. Später vergrößerte Quesnel sein Werk, so daß es eine Übersetzung des ganzen Neuen Testamentes mit moralischen Reflexionen enthielt. Der Text schloß sich meist an die jansenistische, schon verbotene Ausgabe von Mons (oder Port Royal) an, und wie sich der Umfang des Werkes vergrößert hatte, so hatten sich auch die jansenistischen Irrtümer in demselben angehäuft. Vollendet war das Werk 1694, als es in vier Oktavbänden zu Paris unter dem Titel erschien: Le nouveau Testament en francais avec des réflexions morales sur chaque verset…. Unvorsichtiger Weise hatte der damalige Bischof von Chalons, Noaillles, der bald darauf Erzbischof von Paris und dann Kardinal wurde, das Werk approbiert und durch ein Pastoralschreiben dasselbe auf`s Wärmste empfohlen. Indes war in den Reflexionen Quesnels das Mark des Jansenismus enthalten, und die Gefahr war um so größer, als die schöne Form und der scheinbare Aszetismus die Gemüter bestach, so daß diese Réflexions morales, wie man das Werk zu bezeichnen pflegt, in Frankreich die größte Verbreitung fanden.

Das Breve Universi Dominici

Im Jahre 1703 trat zuerst der Bischof von Gap durch ein Verbot gegen dasselbe auf; es folgten mehrere andere Prälaten, und im Jahre 1708 erließ, nach angestellter Untersuchung, Klemens XI. das Breve Universi Dominici, durch welcher er bei Strafe der Exkommunikation das Werk zu lesen und zu verbreiten verbot und die vorhandenen Exemplare zu verbrennen befahl. Letzteres mißfiel den französischen Parlamenten, welche sich zu einer solchen Verfügung allein für berechtigt erachteten, und so nahmen sie das Breve nicht an. Die Jansenisten aber widersetzten sich auf`s Heftigste und fanden leider an dem Kardinal und Erzbischof Noailles eine Stütze. Da er eine Ausgabe des Werkes approbiert hatte, so fühlte sich sein Stolz durch das Vorgehen einiger Bischöfe gekränkt; er hielt zwar die dogmatischen Irrtümer der Jansenisten nicht fest, aber es fehlte ihm an Klarheit, und da er, obwohl fromm, ein schwacher Charakter war, so fand er sich bald von den Ränken der Jansenisten umgarnt. Ludwig XIV. ersuchte den Papst, durch eine Bulle den entstandenen Wirren ein Ende zu machen, und nach zweijähriger Untersuchung erließ Klemens XI. am 8. September 1713 die Konstitution Unigenitus, worin 101 Sätze aus Quesnels Buch verworfen wurden, teils weil sie den Jansenismus klar für sich aussprachen, teils weil sie in ihrem Zusammenhang unzweifelhaft falsche und anstößige Behauptungen enthielten. Vom König wurde die Bulle angenommen und auf seinen Befehl auch vom Parlament zu Paris einregistriert, indes in einer für den Papst verletzenden Weise und mit Vorbehalt der vermeintlichen gallikanischen Freiheiten. Auch die Sorbonne nahm die Bulle mit großer Mehrheit an, und mehrere Doktoren, die sich widersetzten, wurden aus der Fakultät ausgeschlossen.

Der Widerstand gegen die Konstitution Unigenitus

Der Kardinal Noailles hatte unterdessen zwar seine frühere Approbation des Buches widerrufen, allein als er sich um die Annahme der Konstitution Unigenitus handelte, stellte er sich gegenüber der Mehrheit der Bischöfe, welche diese unbedingt annahmen, an die Spitze einer Minderheit von 15 Prälaten, welche Schwierigkeiten machten und vor der Annahme der Bulle weitere Erklärungen des apostolischen Stuhles verlangten. Ihnen schloß sich die ganze jansenistische Faktion im Klerus und unter den Laien an, und Jahre lang herrschten nun in Frankreich die verderblichsten kirchlichen Wirren. Die heftigsten Schriften erschienen gegen die Konstitution, und da an der Sorbonne die Jansenisten das Übergewicht gewannen, so erklärten sich im Jahre 1716 die Universitäten von Paris, Reims und Nantes gegen dieselbe; auch die Parlamente schützten die Jansenisten, und nach dem Tode Ludwigs XIV. (1715) nahm der Regent Philipp von Orleans eine sehr zweideutige und schwankende Stellung ein. Vergeblich bemühte sich Klemens XI. Durch verschiedene Mittel der Milde wie der Strenge, den Streit beizulegen. Die Opposition ging immer weiter, und am 1. März 1717 appellierten vier Bischöfe von der Konstitution Unigenitus an ein allgemeines Konzil. Ihnen schlossen sich die Sorbonne, sowie die UniversitätenReims und Nantes an; ja auch der Kardinal Noailles appellierte am 3. April 1717 von der Bulle an „den besser beratenen Papst und das zukünftige allgemein Konzil“, und mehrere Bischöfe folgten ihm. So hatte sich die Partei der Appellanten gebildet. Ungeachtet sie in Frankreich eine geringe Minderheit ausmachte, so richtete sie durch ihre Umtriebe und ihre aufrührerischen Schriften sehr großen Schaden an. Besonders war der Widerstand des Kardinals Noailles gegen den päpstlichen Stuhl überaus beklagenswert. Nach langem Schwanken und Zaudern unterwarf er sich endlich aufrichtig im Oktober 1728 und starb bald darauf am 2. Mai 1729. Hiermit hatten die Appellanten ihre Hauptstütze verloren, und es gelang nun den vereinten Bemühungen des apostolischen Stuhles, des neuen Erzbischofs von Paris, Kaspar von Ventimille, und der Regierung, die meisten der appellierenden Bischöfe, die Universitäten und viele Priester und Alien zur Unterwerfung zu bewegen. Obschon indes damit die Partei an Bedeutung verloren hatte, so verharrten doch einzelne Bischöfe, sowie manche Priester, Ordensleute und Laien als Appellanten in ihrer oppositionellen Stellung. Auch die Parlamente, deren Mitglieder zum großen Teil vom Gallikanismus und Jansenismus angesteckt waren, fuhren fort, sie zu schützen, der Konstitution Unigenitus ihre volle legale Anerkennung zu versagen und sich vielfach in willkürlicher Weise in die kirchlichen Angelegenheiten zu mischen.

Weitere Auswirkungen des Jansenismus

Die schwärmerische Faktion der Konvulsionäre

Unter den Jansenisten entstand um diese Zeit die schwärmerische Faktion der Konvulsionäre. Ein gewisser Diakon Franz de Paris (geb. 1690),der 1727 starb, hatte den entschiedensten Appellanten angehört, und durch sein strenges Leben und seine Wohltätigkeit hatte er sich in der Partei einen Namen erworben. Er war auf dem Kirchhof von St. Medard zu Paris begraben; bald hieß es, daß wunderbare Heilungen an seinem Grabe vorkämen, und den Bemühungen der Jansenisten gelang es, einen großen Zulauf dorthin als zum Grabe eines Heiligen zu veranlassen. Besonders seit dem Jahre 1730 gesellten sich zu den vorgeblichen Heilungen andere Erscheinungen. Viele gerieten an dem Grabe in eine Art Ekstase, in wilde Verzückungen und schreckliche Konvulsionen. Die vorgeblichen Wunder und diese Konvulsionen wurden nun von einem Teil der Jansenisten als göttliche Beweise des guten Rechtes der Appellanten und der Wahrheit der jansenistischen Lehren und Grundsätze hervorgehoben und angepriesen. Der Erzbischof von Paris indes erklärte zu wiederholten Malen, 1731 und 1734, die Wunder für erdichtet, und auf Befehl des Königs wurde der Medardus-Kirchhof 1732 geschlossen. Indessen setzten die Schwärmer, zu denen auch einige Geistliche und Ordensleute gehörten, in den Häusern ihren Unfug fort, und noch längere Zeit dauerte diese Konvulsionswut. Besonders waren es Frauenspersonen, die als Konvulsionärinnen Aufsehen erregten, und an denen Erscheinungen von Unverwundbarkeit und schmerzlosigkeit vorkamen, welche manchen als dämonische Wirkungen erschienen. Ein Teil der Appellanten mißbilligte allerdings diese Ausschreitungen; sie fuhren aber fort, die Bulle Unigenitus zu bekämpfen. Doch hatte das ganze Treiben das Ansehen der Jansenisten sehr vermindert.

Der Einfluß des Jansenismus in andern Ländern

Heftige Streitigkeiten jedoch entstanden noch vielfach infolge der Verweigerung der Sterbesakramente bei Appellanten, und hier mischten sich wieder die Parlamente in der frechsten Weise ein, indem sie Pfarrer und Bischöfe wegen derartiger Verweigerung der Sakramente verfolgten. Auch als Benedikt XIV. die Frage hinsichtlich der Verweigerung der Sakramente im Jahre 1756 durch ein apostolisches Schreiben in sehr gemäßigter Weise regelte, traten sie gegen dasselbe auf. Eine königliche Deklaration, welche nun zur Beilegung der Wirren erlassen ward, verweigerten die Parlamente ein zu registrieren, obwohl sie nur in wenig genügender Weise die Rechte der Kirche wahrte und der Bulle Unigenitus den Charakter eines Glaubensdekretes absprach. Nur den energischen Schritten der Regierung gelang es, die Einregistrierung durchzusetzen. In den letzten Jahrzehnten vor der französischen Revolution hatte der Jansenismus als Häresie seine Bedeutung verloren, aber sein Geist hatte sich in den Politikern und in den Parlamenten erhalten, und unter dem Klerus und den Ordensgeistlichen waren manche von demselben angesteckt. Er offenbarte sich besonders in dem Kampf gegen die Jesuiten, indem sich der Jansenismus sogar mit dem Unglauben verbündete, um den Sturz der verhaßten Gesellschaft herbeizuführen. Auch in Deutschland und Italien verbreitete sich in der letzten Hälfte des 18. Jahrhunderts die jansenistische Richtung und machte sich vielfach in verderblicher Weise geltend. In Österreich, wo der kaiserliche Rat Gottfried van Swieten dieselbe besonders förderte, hatte sie auf die kirchlichen Neuerungen unter Joseph II. einen nicht geringen Einfluß. Die nämlichen Bestrebungen zeigten sich in Toskana und fanden ihren Ausdruck in der berüchtigten Synode von Pistoja. In Frankreich selbst überlebte der jansenistische Geist die große Revolution, sei es in einigen Persönlichkeiten, wie es z.B. der konstitutionelle Bischof Gregoire war, sei es in einzelnen Genossenschaften, in denen er mehr oder weniger hervortrat. So war die Genossenschaft der Schwestern der hl. Martha bis zum Jahre 1847 dem Jansenismus zugetan. In diesem Jahr traten eine Anzahl der Mitglieder aus, und ein Teil derselben gründete die neue Genossenschaft der hl. Maria. Sie wurden durch ein Breve Pius` IX. vom 15. August 1848 beglückwünscht, daß sie dem Jansenismus entsagt hätten. Wie übrigens im vorigen Jahrhundert nebst dem Unglauben der Jansenismus viel zur Entfremdung so zahlreicher Franzosen von der Kirche beitrug, so erstreckten sich die Nachwehen der sektiererischen Bewegung auch bis in unsere Zeiten; Spuren des jansenistischen Geistes fanden sich besonders in einem übertriebenen Rigorismus, der sich in der Spendung der heiligen Sakramente mehrfach in der französischen Kirche bemerkbar machte.

Die schismatische Kirche von Utrecht

Aus Frankreich und Belgien hatte sich der Jansenismus nach Holland verbreitet; dorthin pflegten sich, wie oben gesagt, die schroffsten Parteigänger der Sekte, wenn sie in ihrem Vaterland Gefahr liefen, zurück zu ziehen. Da durch die Hindernisse, welche die verfolgungssüchtigen Protestanten Hollands den Katholiken bereiteten, die hierarchische Ordnung zerrüttet war, so konnten die Jansenisten daselbst leicht festen Fuß fassen und allmählich an Macht und Einfluß gewinnen. Leider schloß sich der Oratorianer Peter Kodde, welcher 1688 als apostolischer Vikar nach Utrecht kam, und ein Teil des Klerus den Sektierern an, und so entstand im Anfang des 18. Jahrhunderts ein vollständiges Schisma. Die Schismatiker verweigerten den rechtmäßigen, vom Papst ernannten Vertretern des apostolischen Stuhles Anerkennung und Gehorsam, und 1723 erwählte das vorgebliche Kapitel von Utrecht den bisherigen Generalvikar Steenhoven zum Erzbischof von Utrecht. In anmaßender Weise und ohne die Autorität des apostolischen Stuhles zu achten, unternahmen sie es, das eingegangene Erzbistum wieder herzustellen; von dieser Zeit an wollten die schismatischen Eindringlinge sich als rechtmäßige Erzbischöfe von Utrecht anerkannt wissen. Um die fernere Sukzession der Bischöfe zu sichern, fügten die Jansenisten ihrem Erzbischof von Utrecht bald darauf noch die zwei Bischöfe von Haarlem und Deventer hinzu, obgleich sie in beiden Städten kaum Anhänger hatten. Diese schismatische Kirche von Utrecht hat in den Niederlanden bis auf unsere Tage ihr kümmerliches Dasein gefristet. Bei der Wiederherstellung der katholischen Hierarchie durch Pius IX. (1853) trat es noch klarer hervor, wie nur die hartnäckige Verblendung diese Jansenisten, an Zahl etwa 4-5000, in dem Wahn erhalten kann, in den Niederlanden die katholische Kirche zu repräsentieren. Durch die Verwerfung der Definition von der unbefleckten Empfängnis und ihre Opposition gegen das vatikanische Konzil bezeugten sie von Neuem ihre Stellung außerhalb der Kirche. Bei Gelegenheit der Trennung der Alt-Katholiken von der katholischen Kirche suchten sie sich einen schein von Bedeutung zu geben, indem sie mit diesen in Verbindung traten und ihren ersten Pseudo-Bischof konsekrierten. –
aus: Wetzer und Welte`s Kirchenlexikon, Bd. 6, 1889, Sp. 1217 – Sp. 1235

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