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Bischof

Noailles

Lexikon für Theologie und Kirche

Stichwort: Noailles

Noailles, altes französisches Adelsgeschlecht in Limousin, dem u.a. angehören: 1) François, *1519, 1556 Bischof v. Dax, †1585; französischer Gesandter in England, Venedig, Rom, in der Türkei, überall (außer in Rom) mit Erfolg für Frankreich tätig. – 2) Dessen Bruder Gilles, †1597 zu Bordeaux; gleichfalls französischer Gesandter in England, Schottland, Polen, wo er den Herzog von Anjou, dem späteren König Heinrich III. die Krone verschaffte, und in Konstantinopel; 1585 zum Nachfolger seines Bruders als Bischof von Dax ernannt, aber von Rom nie bestätigt. – 3) Louis Antoine, *27.5.1651 auf Schloß Peynières bei Aurillac, † 4.5.1729 zu Paris; Dr. theol., 1670 Bischof von Vahors, 1680 Bischof von Châlons-sur-Marne, durch den Einfluß seiner Familie und der Frau von Maintenon 1695 Erzbischof von Paris und 1700 Kardinal, der letzte Vorsteher des Aubracordens. Im quietistischen Streit ging er erst nach langem Drängen durch Bossuet und nur zögernd gegen Fénelon vor. Im Jansenistenstreit approbierte er die Réflexions morales des P. Quesnel, verweigerte 1713 die Annahme der Bulle Unigenitus, appellierte an ein künftiges Konzil und unterwarf sich dem Papst erst kurz vor seinem Tod. Fromm und mildtätig, aber kurzsichtig und ohne festen Willen, daher die allgemeine Unzufriedenheit mit ihm. – 4) Sein Bruder Jean B. Louis Gaston, 1696 bis 15.9. 1720 Bischof von Chalons-sur-Marne, hartnäckiger Jansenist und Appellant.

aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. VII, 1935, S. 604-605

Papst Klemens XI. suchte zuvörderst durch Milde den Erzbischof Noailles zur Rückkehr zu bewegen und beschwor ihn in einem eigenhändigen Brief, von seinem schismatischen Vorgehen abzustehen. Indes vergeblich; der Kardinal antwortete mit sophistischen Klagen über die Bulle Unigenitus. Auch weitere Unterhandlungen, zu denen der Papst, obwohl er die Tücke der jansenistischen Partei durchschaute, sich herbeiließ, führten zu keinem Resultat. –
Der Hof, welcher durch die Umtriebe der Appellanten eingeschüchtert und unter einem Regenten wie Philipp von Orleans gewiß nicht zu einem guten Einfluß auf die kirchlichen Verhältnisse geeignet war, erließ am 17. Oktober 1717 eine königliche Deklaration, welche allgemeines Stillschweigen auferlegte, bis der Papst die Mittel würde gefunden haben, einen dauerhaften Frieden wieder herzustellen. Indes den Jansenisten war hiermit nicht gedient; der Papst aber und die entschiedenen Bischöfe protestierten gegen dieses Gesetz, das die Gültigkeit der Bulle Unigenitus in Frage stelle und dem Irrtum Vorschub leiste. –
In Rom ging man nun entschiedener vor. Am 8.März 1718 publizierte der Papst ein von ihm bestätigtes Dekret der Inquisition vom 16. Februar, welches die Appellation der vier Bischöfe und die des Kardinals Noailles verwarf; erstere wurde als häretisch, letztere als der Häresie nahe kommend bezeichnet. Darauf publizierte Klemens XI. am 8. September die Bulle Pastoralis officii, durch welche die Appellanten exkommuniziert und die Gläubigen vor ihren Verführungs-Künsten gewarnt wurden. Allein die Opposition in Frankreich trat jetzt nur noch unverschämter auf. Noailles machte seine Appellations-Schrift in einer Umgestaltung seinem Klerus bekannt und suchte sie bald darauf durch ein Pastoralschreiben, welches die größten Irrtümer enthielt, zu rechtfertigen. Ebenso veröffentlichte er eine Appellation von der neuen Bulle Pastoralis officii. Es mehrten sich nun die Unordnungen und Verwirrungen, welche die Appellanten über die Kirche Frankreichs brachten. Die Parlamente, in denen seit langem schon der Gallikanismus herrschte, sowie die Universitäten, an denen eine falsche nationale Wissenschaft den sog. Ultramontanismus glaubte bekämpfen zu müssen, nahmen sich der Häresie an und traten für die Appellanten auf oder schlossen sich ihnen an. Indes blieb die Partei der Appellanten doch immer verhältnismäßig eine kleine; die große Mehrheit der Bischöfe blieb standhaft in der Annahme der Bulle Unigenitus, und mehr als 50 erklärten sich in den Hirtenschreiben, mit denen sie die Publikation der neuen Bulle Pastoralis officii begleiteten, auf das Entschiedenste gegen die Appellanten. – Mehrere eifrige Prälaten setzten die Unterhandlungen mit Noailles fort; wiederholt schien es, als würden diese zu einem guten Ende führen; allein sie scheiterten an der Zweideutigkeit und Eitelkeit des Kardinals, sowie an dem Einfluß der jansenistischen Partei auf denselben. Er konnte es nicht über sich bringen, durch offene Erklärung und Unterwerfung seine früheren Schritte zu widerrufen. Das Benehmen des Hofes blieb für`s Erste noch ein schwankendes. Bald schien er ernster gegen die Appellanten auftreten zu wollen, bald zeigte er sich wieder matt und unentschieden; im Jahre 1719 wurde die nutzlose Vorschrift des Stillschweigens bis zu erlangten Herstellung des Friedens für ein Jahr wiederholt. Indes im folgenden Jahre verbot eine königliche Deklaration (4. August 1720) sowohl alle Schriften gegen die Bulle Unigenitus, als auch die Appellation von derselben an ein zukünftiges Konzil, und erklärte alle bisherigen Appellationen für ungültig. Hiermit hatte endlich der Hof den Appellanten gegenüber eine entschiedenen Stellung genommen. –
Als auf Klemens XI. im Jahre 1721 Innozenz XII. gefolgt war, wandten sich an diesen sieben Bischöfe aus der Reihe der Appellanten in einem Schreiben, in welchem sie unverschämter Weise das Andenken des verstorbenen Papstes angriffen und es sogar wagten, die Autorität seines Nachfolgers zu ihrem Schutz anzurufen. Der neue Papst verurteilte das Schreiben sofort am 8. Januar 1722 als ein von häretischem Geist erfülltes und schismatisches Schriftstück; er trat während seines kurzen Pontifikats durchaus in die Bahn seines Vorgängers. Auch die Regierung beharrte in ihrer entschiedenen Stellung; an dieser der Kirche günstigen Wendung der Dinge hatte der sonst wenig würdige Staatsminister und Kardinal Dubois namhaften Anteil. –
Auf Benedikt XIII., der am 29. Mai 1724 den Stuhl Petri bestieg, setzten die Appellanten neue Hoffnung, da er Dominikaner und ein früherer Freund des Erzbischofs Noailles war. Benedikt wünschte allerdings von Herzen die Wiederherstellung des Friedens und der kirchlichen Einheit, und da Noailles sich an ihn wandte, so wurden neue Unterhandlungen begonnen. Der Papst machte indes von vorne herein dem Erzbischof kund, daß er an den Maßnahmen seiner Vorgänger festhalten würde, und beschwor ihn, durch aufrichtigen Gehorsam der Kirche den Frieden wieder zu geben. Noailles suchte seinen bisherigen Widerstand durch die Besorgnis zu erklären, man könne die Bulle Unigenitus so deuten, als ob sie die Lehre des hl. Augustin und Thomas, sowie die Freiheit der thomistischen Schule beeinträchtige. In mehreren Erlassen erklärte nun Benedikt XIII., daß die Bulle der Lehre jener Kirchenlehrer und der thomistischen Doktrin durchaus keinen Eintrag tue, und hob also in dieser Beziehung jegliche Besorgnis. Der Erzbischof sandte dann zwölf Artikel nach Rom, die als Erklärung der Bulle gelten sollten, und die er seiner Akzeptation beizufügen gedachte: allein dieselben waren nicht annehmbar, und eine Kongregation von fünf Kardinälen entschied, Noailles müsse die Bulle unbedingt annehmen und seine Pastoral-Instruktion vom Jahre 1719 widerrufen. Nichts desto weniger wurden bald darauf die zwölf Artikel in Frankreich als vom heiligen Stuhl approbiert veröffentlicht; in Folge dieses und anderer zweideutigen Schritte des Erzbischofs entstanden neue Verwicklungen und Schwierigkeiten, und endlich wurden alle Unterhandlungen resultatlos geschlossen. Noailles veröffentlichte in hartnäckiger Verblendung eine für Frankreich berechnete, entstellende Darstellung der bisherigen Verhandlungen; es wurde dieselbe aber bald darauf (16. September 1726) durch eine amtliche relatio fidelis über den ganzen Gang der Verhandlungen berichtigt und widerlegt; und damit brach der Papst den kirchlichen Verkehr mit dem Erzbischof ab. –
Inzwischen hatte aber in Folge des entschiedenen Vorgehens der Bischöfe und der Regierung die Fraktion der Appellanten in Frankreich mehr und mehr an Bedeutung verloren. Die Regierung hatte anerkannt, daß die Bullen Vineam Domini und Unigenitus Kirchen- und Staatsgesetze seien, und obwohl die Parlamente den Appellanten noch Schutz gewährten, und das herrschende Staats-Kirchentum das Vorgehen der eifrigen Bischöfe vielfach hinderte, so hatten doch diese manche Schritte getan, um die Orthodoxie in Frankreich und die Autorität des apostolischen Stuhles zu verteidigen. Der halsstarrige Bischof Soanen von Senez, einer der Hauptführer der Appellanten, der in einem Hirtenschreiben vom 28. August 1726 die Bulle Unigenitus der Vernichtung des Dogma, der Moral, der Disziplin und Hierarchie beschuldigt hatte, wurde auf dem Provinzial-Konzil von Embrun verurteilt, und die Suspension über ihn ausgesprochen. Er wurde dann in die Auvergne verbannt. Viele Irregeleiteten erkannten allmählich ihr Unrecht; von der Weltgeistlichkeit traten in den Provinzen die meisten Appellanten zurück. Auch in den geistlichen Genossenschaften, aus denen sich Mitglieder an der Appellation beteiligt hatten, wurde durch die Umsicht und Entschiedenheit der Obern der Friede wieder hergestellt. Die meisten der opponierenden Religiosen widerriefen, einige wurden aus den Orden entfernt, andere entwichen nach Holland, wo die Jansenisten das schismatische Bistum Utrecht errichtet hatten. –
Nach einer schweren Krankheit schien der hochbetagte Erzbischof Noailles endlich im Januar 1727 auch ernstlicher an eine Unterwerfung zu denken. Er hatte den Entwurf einer Akzeptations-Urkunde, indes ohne Widerruf seiner bisherigen Schritte, ausarbeiten lassen, und von Neuem erkrankt, fertigte er (am 7. April) ein versiegeltes Glaubensbekenntnis an, welches im Fall seines Todes beweisen sollte, er sei nicht als Appellant gestorben. Nochmals wandten die Appellanten, besonders die von der Sekte gewonnenen Pfarrer von Paris, alle Mittel an, um den Erzbischof in der Opposition zu erhalten. Es schien ihnen zu gelingen. Noailles tat nach seiner Genesung keine weiteren Schritte zur Unterwerfung; er nahm sich sogar an der Spitze von elf anderen Bischöfen in einem Schreiben an den König des verurteilten Bischofs Soanen an. Als der Hof dieses Schreiben und die Verwendung für den Prälaten mit Unwillen zurückwies, reichten neun dieser Bischöfe beim Generalprokurator einen an das Parlament gerichteten Protest gegen die Einregistrierung aller Akten ein, welche auf Grund des Konzils von Embrun oder des päpstlichen Bestätigungs-Breve erlassen worden, da beide nicht vom Parlament genehmigt seien, und die königliche Genehmigung nicht hinreiche. Auch der Name des Erzbischofs befand sich unter dem Protest. Noailles hatte indes zwar das Schreiben an den König, jedoch nicht den Protest an das Parlament in seinem Namen zu unterschreiben gestattet. Der eigenmächtige Mißbrauch, den die Sektierer mit seinem Namen trieben, verletzte ihn nun tief; die Exzesse mancher Appellanten bewirkten, daß er sich der Sekte schämte; er sah zuletzt ein, daß er selber der Spielball einer hinterlistigen Partei geworden sei. Sein Gewissen drängte ihn längst, den Frieden mit der Kirche zu suchen; auch seine Verwandten und Freunde, sowie der Staatsminister Kardinal Fleury baten ihn inständigst, die Aussöhnung mit dem Papst zu bewerkstelligen. Endlich errang er denn den Sieg über sich selber, über seine Eitelkeit, seinen Starrsinn und seine menschlichen Rücksichten… Groß war die Freude des Papstes, der Bischöfe Frankreichs und aller gut gesinnten Katholiken über die Aussöhnung des Erzbischofs mit der Kirche. Er überlebte dieselbe nicht lange; im hohen Alter von 78 Jahren starb der Kardinal Noailles am 4. Mai 1729.
Mit der Rückkehr des Erzbischofs hatte die Partei der Appellanten ihre Hauptstütze verloren.

aus: Wetzer und Welte`s Kirchenlexikon, Bd. 1, 1882, S. 1152-1157

Tags: Häretiker, Jansenismus
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