Lexikon für Theologie und Kirche
Stichwort: Appellanten
Appellanten, Anhänger des Jansenismus in der fünften Periode seiner Entwicklung. Nachdem die Umtriebe und die Opposition gegen die Bulle Unigenitus, sowie die fruchtlosen Unterhandlungen zwischen den Akzeptanten und den Opponenten sich durch einige Jahre fortgezogen hatten, appellierten am 1. März 1717 vier Bischöfe (von Mirepoix, Monpellier, Boulogne, Senez) von der päpstlichen Konstitution Unigenitus an ein allgemeines Konzil. Damit suchten sie ihre unleugbare Auflehnung gegen die Kirche in möglichst kanonische Formen zu kleiden; denn wenn auch die Appellation vom Papst an ein allgemeines Konzil seit Jahrhunderten schon als dem Wesen der Kirche widersprechend und als schismatisch verworfen war, so hatte dieselbe in Folge des Gallikanismus bei einem Teil der Franzosen doch noch eine gewisse Popularität. Bald bildete sich nun die Partei der Appellanten. – Die vier Bischöfe teilten am 5. März ihre Appellation der Sorbonne mit, und mit 97 von 110 Stimmen schloß sich dieselbe, drei Jahre nach der Annahme der Konstitution, der Appellation an. Ihr folgten die Universitäten Rheims und Nantes, und mehrere Bischöfe ermutigten die Appellanten durch ihren Beitritt. Die wichtigste Appellation war die des Kardinals Noailles, Erzbischofs von Paris; er appellierte am 3. April von der Bulle „an den besser beratenen Papst und das zukünftige allgemeine Konzil“. Seine Appellation wurde zwar nicht sofort publiziert, indes wurde es bald kund, daß er appelliert habe, und sein Beispiel zog viele Andere nach. Als die schismatische Opposition ihren Höhepunkt erreicht hatte, gehörten zur Fraktion der Appellanten fünfzehn Bischöfe, mehrere hundert Weltpriester, besonders in den Diözesen Paris und Rheims, und eine Menge Religiosen aus verschiedenen Orden, vorzüglich aus den Kongregationen der Oratorianer, Mauriner, Lazaristen, Dominikaner, Zisterzienser und Kamaldulenser. – Die Appellanten stützten sich in ihrer Verwerfung der Bulle Unigenitus: 1. auf den Mangel an Untersuchung von Schrift und Tradition seitens der Bischöfe, von denen die französischen die Sache nicht reiflich untersucht, die außerfranzösischen in ihrem Wahn von der päpstlichen Unfehlbarkeit blind zugestimmt hätten; 2. auf die Undeutlichkeit der Bulle, die darum auch nicht überall in gleichem Sinne angenommen sei; 3. auf den Abgang der moralischen Einstimmigkeit des Episkopats, da ja mehrere Bischöfe nicht zustimmten; 4. auf die Notwendigkeit eines allgemeinen Konzils, das allein den Bischöfen wahre Freiheit verbürge, oder doch der ausdrücklichen Akzeptation aller Bischöfe; 5. auf die gallikanischen Freiheiten, die in der römischen Prozedur verletzt worden seien.
aus: Wetzer und Welte`s Kirchenlexikon, Bd. 1, 1882, S. 1152-1153