Lexikon für Theologie und Kirche
Stichwort: Arnold von Brescia
Arnold von Brescia, * wohl Ende des 11. Jahrhunderts, † 1155. Studierte in Paris bei Abaelard und wurde in Brescia Priester und Augustiner-Chorherr. Ein eigenwilliger, zum Extremen geneigter Kopf, strengster Aszese ergeben und von leidenschaftlichem Reformeifer beseelt, verwarf er, in die demokratischen Kämpfe seiner Vaterstadt hinein gezogen, vielleicht unter dem Einfluß fortwirkender Ideen der Pataria, allen Güter- und Regalienbesitz des Klerus und sprach diesen dem Kaiser zu, der ihn nur an Laien vergeben dürfe. Vom 2. Laterankonzil wurde er 1139 auf Klagen seines Bischofs verurteilt und aus Italien verbannt. Er ging wieder nach Paris zu Abaelard und war dessen eifrigster Parteigänger in der großen Auseinandersetzung mit Bernhard von Clairveaux. Nach seiner Verweisung aus Frankreich wirkte er in Zürich und kehrte 1145 (?), stets von Bernhards Gegnerschaft verfolgt (Epist. Bernhardi Nr. 195 u. 196), unter dem Schutze des Kardinallegaten Guido, den er zusammen mit Gerhoh von Reichersberg nach Böhmen und Mähren begleitet hatte, nach Italien zurück, wo er unter Eugen III. Frieden mit der Kirche machte. Doch in Rom, wo die demokratische Freiheits-Bewegung gegen die päpstliche Herrschaft zur Einsetzung eines Senates geführt hatte, erfaßten ihn bald wieder die politischen Leidenschaften; einige Jahre war der feurige Agitator der tatsächliche Leiter der römischen Demokratie. 1155 brachte Friedrich Barbarossa den unter dem Druck des Interdikts über Rom flüchtigen Arnold in seine Gewalt und lieferte ihn dem päpstlichen Stadtpräfekten aus. Arnold wurde gehängt, dann verbrannt und seine Asche, um sie der Verehrung seiner Anhänger zu entziehen, in den Tiber gestreut. Die Arnoldisten (auch Lombarden) gingen später in den oberitalienischen Waldensern unter. – In den zeitgenössischen Quellen erscheint Arnold nicht bloß als gefährlicher Demagoge, sondern wird geradezu als Häretiker bezeichnet. Worauf diese Anklage auf Häresie näherhin sich stützt, ist nichtvöllig klar. Daß Arnold häretische Anschauungen über die Kindertaufe vertrat, ist nicht sicher. Wohl aber verstieg er sich in seinen maßlosen Angriffen auf Macht und Besitz der Kirche und des Klerus nicht bloß bis zur Bestreitung jeglichen Besitzrechtes derselben, sondern er erklärte sogar die Spendung der Sakramente durch Priester, die kein apostolisches Leben nach seinem Sinne führten, als ungültig.
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. I, 1930, S. 690-691