Lexikon für Theologie und Kirche
Stichwort: Blutwunder
Blutwunder, außergewöhnliche und auffällige Erscheinungen, die nach vielfachen Berichten und Überlieferungen
1) an konsekrierten Hostien oder konsekriertem Wein,
2) an Kruzifixen oder Bildern des Erlösers,
3) an Blutreliquien von Heiligen zu Tage getreten sein sollen.
Überaus zahlreich sind Berichte besonders aus dem Mittelalter, nach denen aus konsekrierten Hostien, meistens bei Verunglimpfung oder Misshandlung, Blut hervor floss (Bluthostien); ebenso soll der konsekrierte Wein nicht selten Gestalt und Eigenschaften von Blut angenommen haben (Messe von Bolsena). Ferner wird berichtet von Kruzifixen und Bildern des gekreuzigten Erlösers, aus denen ebenfalls bei Verunehrung oder Misshandlung Blut, zeitweilig in reichlichem Maß, hervor quoll. Als eine der hervorragendsten Erscheinungen dieser Art dürfte die im Martyrol. Romanum zum 9. November verzeichnete gelten: „Beryti in Syria commemoratio Imaginis Salvatoris, quae a Judaeis crucifixa tam copiosum sanguinem emisit, ut orientalis et accidentales ecclesiae ex eo ubertim acceperint.“ Der Bericht darüber findet sich in einem fälschlich dem hl. Athanasius zugeschriebenen Sermo de miraculo Beryti edito und wurde auf dem 7. allg. Konzil (Act. 4) vorgelegt, das die Bilderverehrung bestätigt und definiert hat. Neuestens haben die blutenden Hostien und Herz-Jesu-Bilder von Mirebeau und Aachen großes Aufsehen erregt. Endlich wird berichtet, daß in Fläschchen (Blutampullen) als Reliquie aufbewahrtes geronnenes Blut einzelner Heiligen bei gewissen Gelegenheiten in natürlich unerklärbarer Weise in Wallung geriet und flüssig ward (hervorragendstes Beispiel das Januarius-Wunder in Neapel). Jedoch werden auch von Blutreliquien anderer Heiligen, wie des hl. Cyriakus, Pantaleon, Patricius, Thomas von Aquin, der hl. Philomena, dergleichen auffällige Erscheinungen berichtet; selbst aus der neueren nachmittelalterlichen Zeit liegen Berichte vor über solche Erscheinungen an Blutreliquien des hl. Aloysius v. Gonzaga und des hl. Alfons v. Liguori.
Solche Berichte entbehren jeder positiven Bedeutung, solange nicht durch eingehende Untersuchung die historische Tatsächlichkeit und ihr wunderbarer Charakter außer Zweifel gesetzt sind. Sehr häufig wird weder das eine noch das andere möglich sein. Wenn aber in Einzelfällen beides gesichert ist, dann ist auch eine theologische Bewertung ermöglicht. In diesem Fall erhalten die betreffenden Heiligen-Reliquien nicht bloß die allen wahren Wundern zukommende apologetische Beweiskraft, sondern außerdem eine besondere Weihe und Verehrungswürdigkeit. Das gleiche gilt von blutenden Kruzifixen und Bildern des Erlösers; hier könnte aber die aus eine Kruzifix oder Christusbild hervor gequollene, als Blut erscheinende Flüssigkeit in keiner Weise, wäre sie auch wahres Blut, als Blut des glorreichen, verklärten Leibes Christi betrachtet werden, da dieses nicht mehr vergossen werden kann; sie wäre auch nicht als ein etwa neuerdings erschaffenes und vom Sohn Gottes hypostatisch angenommenes Blut anzusehen, da dies eine unbegründete, ja durch die ganze Heilsökonomie ausgeschlossene Annahme wäre. Infolge dessen dürfte ihr in keiner Weise eine Anbetung im strengen Sinn des Wortes zuteil werden, die ja nur Gott gebührt und der menschlichen Natur Christi, insofern sie mit der zweiten göttlichen Person hypostatisch vereinigt ist. Wohl aber böte das an einem Kruzifix oder Erlöserbild gewirkte Wunder Anregung und Anlass, ihm vorzugsweise den allen Kruzifixen und Erlöserbildern gebührenden relativen Anbetungskult zu erweisen. Analog den blutenden Kruzifixen und Bildern des Erlösers sind blutende konsekrierte Hostien und blutartige Erscheinungen an konsekriertem Wein theologisch zu bewerten (kostbares Blut). –
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. II, 1931, Sp. 408 – Sp. 410