Lexikon für Theologie und Kirche
Stichwort: Halacha
Halacha, Plural Halachoth („Gang“, übertragen = was gang und gäbe ist, Brauch, Norm), bezeichnet in der jüdischen Schulsprache das im Leben zur Geltung gekommene Gewohnheitsrecht, die normierte Satzung, die religionsgesetzliche Vorschrift, die festzustellen Aufgabe und Befugnis der anerkannte Gesetzeslehrer war.
Die Halachoth wurden in den Schulen anfangs nur mündlich überliefert (mündliches Gesetz neben dem geschriebenen, d. i. der Thora); so bildeten sich Traditions-Sammlungen, wie solche in der Mischna und Tosephta auf uns kamen. Bruchstücke aus anderen Sammlungen sind bekannt unter dem Namen Baraitha.
Als überlieferte Satzungen sind die Halachoth ohne Einwand anzunehmen, während die auf exegetischer Ableitung beruhenden als Thesen betrachtet, diskutiert und widerlegt werden können. Halachische Exegese ist die Art, wie derartige Halachoth, später nach bestimmten hermeneutischen Regeln (Middoth), aus der Bibel heraus gedeutet oder an sie angelehnt wurden. In diesem Sinn redet man auch von einem halachischen Midrasch, wenn die Begründung und Ableitung midraschartig geschieht. –
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. IV, 1932, S. 794
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