Lexikon für Theologie und Kirche
Stichwort: Kain
Kain (vielleicht = Schmied oder Gebilde, Genesis 1 zusammen gestellt mit qānāh = hervorbringen), erstgeborener Sohn Adams, bebaut das Feld, wird aus Neid, da Jahve Abels Opfer bevorzugt, zum Brudermörder. Gegen alle Gnadeneinsprüche trotzig und verstockt, dann verzweifelt, trifft ihn Gottes Fluch, so daß er als Nomade umher schweifen muss (Gn. 4,1-16). Das Kainszeichen, das Jahve ihm gibt (Gn. 4,15), von vielen als Tätowierung aufgefaßt, womit Steppenvölker sich kenntlich machen und sich vor Ermordung schützen, oder als wildes, verstörtes Aussehen, war wohl ein außergewöhnlicher Vorgang, aus dem Kain ersehen sollte, daß er nicht, wie er fürchtete, eines gewaltsamen Todes sterben werde. Die Väter sehen in Kain den Typus der Verfolger der Gerechten; auch die altchristliche und mittelalterliche Kunst stellt ihn als Typus dar (Judaskuss, Kreuzigung). – Der Stammbaum der Kainiten (Gn. 4,17-24) hat 7 Geschlechter (symbolische Zahl, Auslassungen) und beruht auf uralten Überlieferungen. Sie waren irdisch gesinnt, Erfinder von Künsten, unbotmäßig, sinnlich (Lamech). Einige Namen finden sich auch in der Sethitenliste Genesis 5; doch kann daraus nicht auf einen gemeinsamen Stammbaum geschlossen werden, da gleiche Namen auch sonst in Genealogien vorkommen (vgl. die Könige von Israel und Juda). Mit den Kenitern haben die Kainiten nur den Namen gemeinsam.
Kainiten, 1) Nachkommen Kains. – 2) Gnostische Sekte. Zweig der Ophiten, für die 2. Hälfte des 2. Jahrhunderts bezeugt von Irenäus, auch von Epiphanius erwähnt. In Konsequenz ihrer gnostischen Ansicht vom bösen Gott des Alten Testamentes verehrten sie alle Personen, die im Alten Testament als böse dargestellt sind, besonders Kain und die Schlange, und umgekehrt die sittlichen Begriffe des Alten Testamentes völlig um. nach Irenäus (Adversus Haer. 1,31, 1ff) und Epiphanius (Haer. 38,1 4) hatten sie ein Evangelium des Judas Iskarioth, den sie ebenfalls verehrten. –
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. V, 1933, Sp. 745 – Sp. 746