Lexikon für Theologie und Kirche
Stichwort: Buße
Buße (mhd. Buosse, von baß=gut; poenitentia). Begriff. Buße ist zunächst eine Tugend, bestehend in Abscheu und Schmerz über die begangenen Sünden mit der Absicht, sie zu beseitigen. Der vorzüglichste Akt dieser Tugend ist die Reue, die sich nach außen kund gibt besonders durch Bekenntnis und Genugtuung. Im Alten Bund verschiedentlich vorgebildet, sicher aber als Tugend gefordert, wird die Buße im Neuen Bund auch Sakrament, dessen Teile die Reue (mit Vorsatz), Beichte, Genugtuung und Lossprechung bilden. Buße als Tugend und als Sakrament sind also im Gnadengesetz des Neuen Bundes so miteinander verbunden, daß die Tugend der Buße nur in der Verbindung mit dem Sakrament rechtfertigt (selbst der höchste Akt der Tugend der Buße, die vollkommene Reue, rechtfertigt nur in Verbindung mit dem Verlangen nach dem Sakrament), und andererseits das Sakrament ohne bestimmte Bußakte nicht zustande kommt.
Objekt der Tugend der Buße ist die Sünde, insofern sie durch die Gnade Gottes unter Mitwirkung des Sünders tilg- und sühnbar ist, nicht als ob die sündige Tat ungeschehen gemacht werden könnte, sondern der Wille wendet sich mit Schmerz und Abscheu von der Sünde weg und bringt Reue und Genugtuung zur Erlangung der Vergebung der Sündenschuld und zur Sühne für die böse Tat dar. Zunächst auf die Vergangenheit gerichtet, ist die Buße Abscheu und Reueschmerz; dieser bestimmt ursächlich den Vorsatz der Lebensverbesserung. Mit Recht verwarf das Tridentinum die schriftwidrige Ansicht Luthers, die Beste Buße bestehe lediglich in der Lebensbesserung. Ohne Reue kann die Sünde in einem sittlichen Akt nicht verlassen werden.
Zweite Buße, vielfach (z.B. Klemens von Alexandrien, Strom. II 13) Bezeichnung der Buße der Gläubigen für die nach der Taufe begangenen schweren Sünden, im Gegensatz zu der ersten, d.h. der auf den Empfang der Taufe vorbereitenden Buße.
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. II, 1931, S. 661-662