Lexikon für Theologie und Kirche
Stichwort: Sodomie
Sodomie oder sodomitische Sünde (auch stumme Sünde genannt)
Sodomie (sodomia, Homo-Erotismus, Uranismus; bei Männern auch Knabenliebe, Pädophilie, Päderastie, bei Frauen Tribadismus, Lesbische Liebe, Sapphismus genannt) besagt geschlechtliche Hinneigung zum gleichen Geschlecht, manchmal verbunden mit Kälte, ja Widerwillen gegen das andere Geschlecht. Sie ist in sich Widernatur (Jud. 7), weil den Hauptzweck des Geschlechtsverkehrs, der Erhaltung der Art, zuwider. Daher ist Sodomie soweit freiwillig, schweres sittliches Vergehen, „himmelschreiende“ Sünde, in der Hl. Schrift als Gräuel (Lv. 18,22), als todeswürdig (Lv. 20,13), als widernatürliche Verirrung (Röm. 1, 26f), als der gesunden Lehre widerstreitend (1. Tim. 1,10f) gekennzeichnet und an Sodoma und Gomorrha mit Vernichtung durch Feuer und Schwefel bestraft (Gn. 19, 24).
Die Sodomie tritt bei Natur- wie bei Kulturvölkern auf, aber, abgesehen von Verführung, zumeist als Folge bestimmter äußerer Umstände, mit deren Aufhören sie verschwindet. An 1. Stelle steht da das lange abgeschlossene Zusammenleben von gleichgeschlechtlichen Personen in Erziehungsanstalten, Kasernen, Schiffen, Gefängnissen, Arbeitslagern u.ä. Auch der noch nicht deutlich entwickelte Geschlechtssinn von Jugendlichen kann vorübergehend zu Sodomie führen. Ein Zeichen sittlichen Verfalls ist es, daß man die Sodomie als normal, als eine andere Art des berechtigten Geschlechtssinnes, die Sodomiten (Urninge) als ein“drittes Geschlecht“ bezeichnen konnte.
Demgegenüber gilt der allgemein sittliche Grundsatz, daß eine angeborene Anlage und leidenschaftliche Neigung nur dann von der persönlichen Verantwortung entbindet, wenn sie als völlig unwiderstehlicher Zwang auftritt, sonst aber Verantwortung und Sünde höchstens mindert, nicht aufhebt. Der Trieb zur Sodomie, wäre er selbst offenbar angeboren, hebt an sich die Freiheit und Verantwortlichkeit nicht auf; um so weniger lässt sich Sodomie auch in anderen Fällen als nicht anrechenbar oder gar als sittlich indifferent bezeichnen.
Die Agitation für Abschaffung der strafgerichtlichen Verfolgung der Sodomie geht aus teils von der unsittlichen Annahme, Sodomie sei unanrechenbar, ja zulässig; teils von der Schwierigkeit der Strafverfolgung, besonders aber von der Gefahr, daß Sodomie leicht zu Erpressungs-Versuchen missbraucht wird. Die Beseitigung der Strafbestimmungen in Staaten, wo sie bisher bestehen, müsste unheilvoll sich auswirken und im Volk den Glauben erwecken, als sei Sodomie auch sittlich einwandfrei. –
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. V, 1933, Sp. 130 – Sp. 131
Anmerkung: Der Text ist in dem Kirchenlexikon unter dem Begriff „Homosexualität“ zu finden. Dieses Wort haben wir durch den Begriff Sodomie“ ersetzt. Im Band IX findet sich das Stichwort Sodomie, das auf den obigen Text unter dem Begriff „Homosexualität“ verweist.