Geißelung

Lexikon für Theologie und Kirche

Stichwort: Geißelung

Früher eine gesetzliche Strafe.

Geißelung. Im Alten Bund durfte sie 40 Schläge nicht übersteigen, „damit dein Bruder nicht vor deinen Augen arg zerschunden weg gehe“ (Dt. 25, 2f). nach den Angaben der Rabbiner konnte sie jeder angesehene Gesetzeslehrer verhängen. Das mag der Grund sein, daß Christus ohne großes Aufsehen die Händler und Wechsler mit einer Geißel aus dem Tempel vertreiben konnte (Joh. 2,15). Die Geißelung war bei den Juden die gewöhnliche Strafe für Gesetzes-Übertretungen und darum als Synagogen-Strafe häufig (vgl. Mt. 10,17 u. 23,34; Mk. 13,9; Apg. 22,19). Paulus wurde sogar fünfmal von ihnen gegeißelt (2. Kor. 11,24). Um sich nicht zu verzählen und die 40 Schläge nicht zu überschreiten, gebrauchten die Juden aus 3 Riemen geflochtene, dreiendige Geißeln, so daß jeder Hieb 3 Schlägen gleich kam und verabreichten 13 Hiebe = 39 Schläge (…). An diesen „gesetzlichen“ 39 Schlägen hielt man in der christlichen Zeit noch lange fest (z.B. c. 6 C. 11 q.1). Augustinus (Ep. 133) §2) berichtet 411, die Geißelung werde auch oft vor bischöflichen Richterstühlen angewandt. Das alte Kirchenrecht erwähnt die Geißelung als Strafe für Kleriker und Laien mehrmals. (c. 9 D 35; c. 6 C. 11 q. 1;…). Sie wurde nach der päpstlichen und synodalen Gesetzgebung des 16. und 17. Jahrhunderts für Gotteslästerung, Simonie und wilde oder doppelte Ehe verhängt (…). Seit dem 10. Jahrhundert wurde sie im Bußwesen und Glaubensgericht verwendet. Die Ordensregeln kennen sie ebenfalls. Das heutige gemeine Kirchenrecht dagegen hat keine Leibesstrafen mehr.

Schon früh wurde die Geißelung als Bußübung empfohlen, so von Hesychius im 5. Jahrhundert (Migne PG 93, 1492). Die Geißelung heißt in diesem Sinn auch Disziplin (disciolina flagelli); auch die Geißel selbst wird so genannt. In den Klöstern ist die Geißelung Buß- und Strafmittel, das entweder der einzelne sich auferlegt oder die Ordenssatzung bzw. der Obere vorschreibt. Im 6. Jahrhundert ist die Geißelung enthalten in der Schwesternregel des hl. Cäsarius v. Arles c. 24, in der Regel des hl. Aurelian v. Arles für Mönche c.12, 13 u. 41 mit der Beschränkung auf die „gesetzlichen“ 39 Schläge, ebenso in dessen Schwesternregel c.11 u. 28. Als Petrus Damianus im 11. Jahrhundert die strengen Geißelungen seines Ordens-Untergebenen Dominikus Loricatus als nachahmenswert hingestellt hatte (…), bürgert sich die private und öffentliche Buß-Geißelung fast in allen Orden ein und verbreitete sich auch sehr in der Privataszese, entartete jedoch unter den Geißlern derart, daß die Kirche mehrmals eingreifen mußte. Die Geißel besteht gewöhnlich aus starken, geknoteten Hanfschnüren, die am einen Ende zu einer Handhabe vereinigt, an dem anderen, geschwänzten, manchmal mit Draht- oder Bleistückchen durchsetzt sind.

Geißelung Christi

von ihm selbst vorher verkündet (Mt. 20,19; Mk. 10,34; Lk. 18,33; vgl. auch Is. 50,6). Diese grausame Züchtigung nahmen die Soldaten des Landpflegers auf öffentlichem Platz vor. Nach Mt. 27,26 u. Mk. 15,15 scheint sie nur die blutige Einleitung der Kreuzesstrafe zu sein (vgl. Flavius Josephus, Bell. Jud. II 14,9). Indes lehrt Lk. 23,16 u. 22, daß Pilatus den Juden die Geißelung als selbständige Strafe, gleichsam als vermittelnden Ausweg, vorgeschlagen hat. Daß sie während des Prozesses tatsächlich vollzogen wurde, berichtet Joh. 19,1. Über die Geißelung als selbständige Strafe vgl. Florentiner Papyrus Nr. 61, lin. 59ff. Nach Mk. 15,44 scheinen die Soldaten bei der Züchtigung nicht bis zum äußersten gegangen zu sein. Das Itinerarium Burdigalense um 334 erwähnt, daß auf dem Sion die Geißelsäule des Herrn zu sehen war. Die in Rom (Zenokapelle in Sta Prassede) aufbewahrte Geißelsäule aus rotem Stein brachte Kardinal Giov. Colonna aus Palästina erste 1223 dorthin.

aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. IV, 1932, S. 344-345

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