Lexikon für Theologie und Kirche
Stichwort: Jesuiten
Jesuiten. Der Name Jesuit, im 15. Jahrhundert = „frommer Mann“, Anfang des 16. Jahrhunderts = „Betbruder“, bezeichnete erst als Spottname, dann schon im 16. Jahrhundert einfachhin die Mitglieder der Gesellschaft Jesu (Societas Jesu, abgekürzt SJ), gegründet vom hl. Ignatius von Loyola 15. 8. 1534 in der Dionysius-Kapelle auf dem Montmartre zu Paris, bestätigt von Papst Paul III. durch die Bulle Regimini militantis Ecclesiae v. 27.9.1540.
1. Die Verfassung ist enthalten in den Constitutiones S.J., welche 1550 vom Stifter fertig gestellt, versuchsweise in einzelnen Provinzen eingeführt und schließlich auf der 1. Generalkongregation 1558 zu Rom als bindende Norm anerkannt wurden. Danach ist die eigentliche Gesetzgebung Sache der Generalkongregation , die statutengemäß beim Tod des Generals und ausnahmsweise auf Berufung durch den General oder dessen Assistenten sich versammelt; sie wird gebildet aus dem General bzw. dem General-Vikar, den (…) Assistenten, den Provinzial-Oberen und je 2 Delegierten der einzelnen Provinzen, die auf der Provinzial-Kongregation gewählt werden. Die gesamte Regierungsgewalt liegt in der Hand des auf Lebenszeit gewählten Generals. Er ernennt sämtliche Oberen und bestimmt ihre Befugnisse. Die Provinzen haben ihre Provinzial-Oberen (Provinziale) und die einzelnen Häuser ihre Hausoberen, die in den Studienhäusern (Kollegien) und Noviziaten Rektor, sonst einfach Superior heißen. Die Mitglieder sind: 1) Professen. Nur sie haben feierliche Gelübde abgelegt, und zwar außer den 3 gewöhnlichen Ordensgelübden noch das vierte: ohne Zögern hinzugehen, wohin immer der Papst sie zu religiösen Arbeiten senden sollte (Const. VIII 1). Sie müssen außer einem erfolgreichen 7jährigen Studium der Philosophie und Theologie noch mindestens 10 Jahre in der Gesellschaft verlebt haben. 2) Formierte Koadjutoren (Priester und Laienbrüder). Sie haben öffentliche, wenn auch nur einfache Gelübde abgelegt, was nicht vor dem 10. Jahr ihres Ordenslebens geschieht. 3) Scholastiker und Laienbrüder. Sie haben nach 2jährigem Noviziat einfache, aber ewige Gelübde abgelegt. Der gewöhnliche Bildungsgang der Scholastiker ist: 1-2 Jahre humanistische Studien, 3 Jahre Philosophie, 3-5 Jahre Lehrtätigkeit, 4 Jahre Theologie und das 3. Probejahr. 4) Novizen. – Der Zweck des Ordens ist, „nicht bloß das Heil und die Vollkommenheit der eigenen Seele zu erstreben, sondern auch mit allem Eifer das Heil und die Vollkommenheit des Nächsten zu fördern“ (Examen gener. I 2).
2. Die kirchengeschichtliche Bedeutung der Gesellschaft Jesu liegt in deren Anteil an der Bewahrung und Erneuerung des katholischen Lebens in den romanischen Ländern zurzeit der Glaubensspaltung, verbunden mit der Zurückdrängung des Protestantismus in Deutschland, Österreich, Ungarn und Polen. Versuche zur Wiedergewinnung der nordischen Länder, besonders England, scheiterten. Durch den Unterricht an über 600 Kollegien und Akademien war sie im 17. und 18. Jahrhundert der größte Schulorden. Sie beeinflußte durch Seelenführung (Hofbeichtväter), Exerzitien, Marianische Kongregationen, aszetische und wissenschaftliche Schriftstellerei mächtig die kirchliche Frömmigkeit und katholische Kultur (Barock) ihrer Zeit. Ebenso war sie stark beteiligt an der neuen Blüte der Scholastik, eifrigste Vertreterin der Rechte und Lehrhoheit des Papsttums, Begründerin eigener Systeme in Dogmatik (Molinismus) und Moral (Probabilismus), was sie in lange Kämpfe mit andern Schulen und mit Irrlehren, besonders dem Jansenismus, verwickelte. In den Missionen Asiens bahnbrechend (Franz Xaver), in Amerika (Paraguay) auch zivilisatorisch erfolgreich, diente sie auch dort der Wissenschaft (Astronomie, Sprach-, Erd- Völkerkunde).
23 Heilige: Ignatius, Franz Xaver, Franz de Borja, Canisius, Bellarmin, Franz Régis, Franz de Hieronymo, Petrus Claver, Alfons Rodriguez, Aloysius v. Gonzaga, Joh, Berchmans, Stanislaus Kostka, 3 japanische, 8 kanadische Märtyrer, – 139 Selige, davon 134 Märtyrer.
Hervorragende Jesuiten in Wissenschaft und Kunst:
Dogmatik u. Apologetik: Toletus, Molina, Greg. De Valentia, G. Vasquez, Suarez, Bellarmin, Ripalda, Lessius, Becanus, Gretser, A. Tanner, Petavius, De Lugo, Franzelin, Perrone, Wilmers Kleutgen, Palmieri, Chr. Pesch, Billot.
Moraltheologie: Th. Sanchez, De Lugo, Laymann, Busenbaum, Escobar y Mendoza, Gury, A. Ballerini, Lehmkuhl, Vermeersch, Noldin.
Kirchenrecht: Pirhing, Schmalzgrueber, Pichler, Biner, Nilles, Wernz,
Exegese: Salmeron, Maldonatus, Toletus, Sa, Pereyra, Serarius, B. Giustiniani, Kornelius a Lapide, Bonfrère, Fr. S. Patrizi, R. Cornely, Hummelauer, Knabenbauer.
Patrologie: Fronton du Duc, Petavius, Sirmond, Garnier, P. Fr. Chifflet.
Kirchengeschichte und Archäologie: die Bollandisten, Labbe, Pallavicini, Gretser, Sacchini, Cossart, Hardouin, Hartzheim, Hansiz, Farlatti, Fr. A. Zaccaria, Morcelli, Garrucci, Schneemann, Granderath, H. Grisar.
Beredsamkeit: Bourdaloue, Segneri, Vieira, Skarga, Hunolt, Ravignan, Roh, Félix.
Katechetik: Canisius, Auger, Bellarmin, Ripalda, Deharbe,
Aszetik: Ignatius, A. Rodriguez, De Ponte, L. Lallemant, Drexel, Lancicius, Nieremberg, Nouet, Scaramelli, Pergmayr, Caignon, A. v. Doß, Meschler.
Philosophie: P. Da Fonseca, Coimbrizenser, Suarez, B. Stattler, Taparelli, Liberatore, Tilm. Pesch, Urráburu. –
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. V, 1931, Sp. 328- Sp. 333