Lexikon für Theologie und Kirche
Stichwort: Schmalkaldischer Bund
Schmalkaldischer Bund, konfessionell-politisches Bündnis, nach längeren Vorverhandlungen zunächst auf 6 Jahre abgeschlossen am 27.2.1531 zwischen mehreren protestantischen Fürsten, voran Landgraf Philipp von Hessen und Kurfürst Johann v. Sachsen, und einer größeren Zahl nieder- und oberdeutscher Städte zum Schutz ihres Glaubensstandes, den sie durch den Augsburger Reichstagsabschied v. 19.11.1530 und durch die vom Kaiser Karl V. betriebene Wahl seines Bruders Ferdinand (I) zum römischen König für bedroht hielten.
Noch 1531 gab sich der Bund eine Kriegsverfassung, nahm außerdem Fühlung mit habsburg- und papst-feindlichen Mächten des In- und Auslandes, so mit Bayern (Vertrag v. Saalfeld 24.10.1531), mit Frankreich (Übereinkunft v. Scheyern 26.5.1532), mit England (1534). Durch Beitritt neuer Mitglieder (Württemberg, Dänemark, Augsburg, Frankfurt usw.) ständig verstärkt und anfänglich straff geschlossen, vermochte er die auf Rekatholisierung gerichtete kaiserliche Politik im Innern des Reiches lahm zu legen und den protestantischen Besitzstand weiterhin zu festigen und zu vermehren. Nachdem er seiner Stärke bewußt 1537 die Teilnahme an dem nach Mantua ausgeschriebenen Konzil verweigert hatte, sah sich der Kaiser zu Gegenmaßnahmen gezwungen und ließ durch Vizekanzler Held 1538 die Hl. Liga v. Nürnberg ins Leben rufen. Außer ihm und dem König Ferdinand traten dieser „Christlichen Einung“ Bayern, Sachsen, Braunschweig bei.
Der drohende Krieg wurde nochmals hinaus geschoben durch den Frankfurter Anstand, den Johann v. Weeze 19.4.1539 abschloss. Doch wurde angesichts der immer bedrohlicher um sich greifenden Protestantisierung des Reiches und des Kurfürsten-Kollegiums, der Gewalttaten schmalkaldischer Fürsten gegen katholische Bistümer (Naumburg, Merseburg, Meißen, Hildesheim), der starr ablehnenden Haltung der Schmalkaldener gegenüber dem Konzil und sonstigen Vermittlungs-Bemühungen des Kaisers (zuletzt auf dem Reichstag und Religionsgespräch zu Regensburg 1546) die Herbeiführung einer gewaltsamen Entscheidung unabweislich.
Nachdem der Kaiser mit Franzosen und Türken zum Frieden gekommen war, von Papst Paul III. Geldhilfe zugesagt erhalten (vgl. HistPolBl 141 [1908] 225/40) und in geschickten Verhandlungen Bayern, Herzog Moritz von Sachsen und die Hohenzollern-Fürsten für sich gewonnen hatte, brach Sommer 1546, von Schertlin v. Burtenbach ausgelöst, in Oberdeutschland der Schmalkaldische Krieg los, der dank der Uneinigkeit der Gegner und Anton Fuggers Geldmacht schon im nächsten Frühjahr (Schlacht bei Mühlberg 24.4.1547, Gefangennahme des Kurfürsten v. Sachsen, Unterwerfung des Landgrafen v. Hessen 19.6.1547) mit dem völligen Zusammenbruch der Schmalkaldischen Front und der Auflösung des Schmalkaldischen Bundes endete und Karl auf die Höhe seiner Macht führte. –
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. IX, 1937, S. 278 – Sp. 279