Lexikon für Theologie und Kirche
Stichwort: Hostie
Hostie, ehedem Bezeichnung (hostia = Opfer) für die ganze Oblation, Brot und Wein (Amalar., De eccl. Off. Praef. Alt.), während das Opferbrot, wie noch in den älteren römischen Ordines, oblatio oder oblata genannt wurde. Seit dem 9./11. Jahrhundert aber ist die Hostie der gebräuchliche Name für das Opferbrot bei der hl. Messe. Als Materie der Hostie dient reines Weizenmehl (CIC can. 815), und zwar bei den Lateinern, Armeniern und Maroniten ungesäuertes, bei den übrigen Riten gesäuertes Brot. Bis ins frühe Mittelalter (Gregor d. Gr., Dial. IV 55; Konzil v. Toledo 693) fand auch im Abendland bei der Opferfeier gesäuertes Brot Verwendung; der Gebrauch des ungesäuerten ist seit dem 8./9. Jahrhundert belegt (Alkuin, Ep. 69; Hrabanus Maurus, De inst. Cler. I 31). Darob kam es im 11. Jahrh. Zwischen dem Morgen- und Abendland zum Azymenstreit. – Die Hostie darf nicht alt sein (can. 1272). Wie lange sie als frisch (recens) gelten kann, ist im CIC nicht näher bestimmt; dagegen erklärte die Sakramenten-Kongregation 7.12.1918 es für unzulässig, 2-3 Monate alte Hostien zu verwenden. In manchen Diözesen ist monatliche Erneuerung vorgeschrieben, berechnet von der Bereitung, nicht von der Konsekration der Hostien an. – Die älteste Form war die eines runden Kuchens (Epiphanius, Ancor. c. 57) wie noch jetzt in den orientalischen Kirchen. Rom kannte auch die Reif- oder Kranzform (LP I 139; Gregor d. Gr., Dial. IV 55), die verschwand, als sich der Gebrauch des ungesäuerten Brotes durchsetzte. – Die Hostien waren, solange sie für die Kommunion des Volkes gebrochen werden mussten, größer als die jetzigen. Mit der Zunahme der Privatmessen, bei welchen nur der Priester kommunizierte, kamen kleinere Hostien in Gebrauch. Honorius Augustodunensis (Gemma animae I 35 66) vergleicht bereits die Hostie mit einer Münze. – Eine Verzierung der Hostie mit dem Bild des Gekreuzigten, mit Inschrift bereits von Honorius Augustodun. Bezeugt, ist nicht vorgeschrieben; doch soll die Gewohnheit des Ortes beobachtet werden (Ritenkongreg. v. 26.4.1834). Dieses Bild ging hervor aus einem eingedruckten Kreuzzeichen, das in der antiken Brotkerbe seinen Vorläufer hat. – Die Herstellung der Hostien geschah im Mittelalter vielfach durch Priester und Diakone, mit größter Sorgfalt bei den Cluniazensern (Albers, Consuet. Monast. IV 138), in manchen französ. Diözesen noch bis zur großen Revolution durch die Pfarrer, oder die Priester waren zu strenger Kontrolle der Hostienbäcker verpflichtet (Hartzheim VIII 990; IX 553)
Als Heiligenattribut, das an ein Hostienwunder erinnern oder die besondere Verehrung des heiligsten Sakramentes andeuten will, kommt die Hostie, meist mit Kelch, vor bei Barbara, Hyazinth, Juliana, Konrad, Bonaventura, Thomas v. Aquin, Klara, Norbert, Burchard v. Halberstadt, Paschalis Baylon.
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. V, 1933, S. 156-157
In neuerer Zeit sind vielfach die Klosterfrauen damit betraut worden, von denen man nicht bloß die Befolgung der liturgischen Vorschriften, sondern auch die schuldige Ehrfurcht und Sorgfalt bei Herstellung eines so wichtigen Gegenstandes erwarten darf. Im Mittelalter bestanden in den Orden ausgedehnte Anweisungen und strenge Vorschriften bezüglich der Reinlichkeit und der Pietät, mit welchen das Backen der Hostien vorgenommen werden musste. (Martène, De antiq. Monach. Ritt. 2, 8; Höfler, Die deutschen Päpste I, 26); vom hl. Wenzeslaus ist bekannt, daß er dieses Geschäft selbst besorgte, um jedem Mangel an Ehrfurcht bei Anderen vorzubeugen (Brev. 28. Sept. lect. 4). Es darf nur reines, unverdorbenes Weizenmehl nebst natürlichem frischem Wasser genommen werden…
Da die Gegenwart Jesu im allerheiligsten Sakrament von dem Vorhandensein der Gestalten abhängt, so muss Sorgfalt getragen werden, daß die konsekrierten Hostien nicht so lange aufbewahrt werden, bis die Gestalt des Brotes sich geändert hat. Als Vorbedingung hierfür gilt, daß die Hostien bei der Konsekration noch frisch sind, so daß eine Änderung der Materie für die nächste Zeit nicht zu erwarten steht. Das Alter von einem Monat gilt als das höchste, welches die zu konsekrierenden Hostien haben dürfen (Marc, Instit. Mor. Alph. II, 1520). Ferner müssen die konsekrierten Hostien frühzeitig genug erneuert werden… Allgemein gilt die Zeit von 14 Tagen als die längste, während deren ohne Not die heiligen Hostien aufzubewahren sind.
Quelle: Wetzer und Welte`s Kirchenlexikon, Bd. 6, 1889, S. 307-310