Lexikon für Theologie und Kirche
Stichwort: Passauer Vertrag
Passauer Vertrag, geschlossen 1552 zwischen Kurfürst Moritz von Sachsen als dem Haupt der protestantischen Kriegsfürsten und dem König Ferdinand als dem Bevollmächtigten Karls V. In den schwierigen Verhandlungen zu Linz (18.4) und Passau (seit 27.5), an welch letzteren auch die um die fürstliche „Libertät“ besorgten neutralen Reichsstände vermittelnd teilnahmen, forderte Moritz Freilassung des Landgrafen Philipp von Hessen, Amnestie für die Krieg führenden und schmalkaldischen Fürsten, Verzicht auf das Interim, Berufung eines deutschen Nationalkonzils zur Vergleichung über die strittigen Religionsartikel und immer währenden Religionsfrieden. Der Kaiser genehmigte schließlich die ersten 3 Punkte, gewährte aber freie Religionsübung nur bis zum nächsten Reichstag, der binnen 6 Monaten stattfinden und über die Beseitigung des Glaubenszwiespaltes beschließen sollte. Moritz unterschrieb nach einem vergeblichen Angriff auf Frankfurt den kaiserlichen Friedensentwurf am 2.8., der Kaiser am 5.8. Der Reichstag trat erst 1555 in Augsburg zusammen (Augsburger Religionsfriede). –
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. VII, 1935, S. 1008