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Philipp von Hessen

Lexikon für Theologie und Kirche

Stichwort: Philipp von Hessen

Philipp „der Großmütige“, 1509 bis 1567 Landgraf von Hessen, * 13.11.1504 zu Marburg, † 31.3.1567 zu Kassel; 1518 für mündig erklärt, 1524 mit Christine, Tochter des streng katholischen Herzogs Georg v. Sachsen, vermählt. Anfangs ohne besonderes Interesse für die religiöse Neuerung, kämpfte er 1522/23 mit Kurtrier und Kurpfalz gegen die Luther zuneigende Ritterschaft unter Franz von Sickingen und 1525 gegen die aufständischen Bauern. 1524/25 wurde er durch Luthers Übersetzung des Neuen Testamentes, durch Melanchthon (…), Adam Krafft, Lambert v. Avignon für die von Wittenberg ausgehende Bewegung gewonnen.

Er lehnte 1525 den Beitritt zum Dessauer Bündnis ab, schloss vielmehr 1526, nicht ohne politische Nebenabsichten, mit Kursachsen u.a. das Torgauer Bündnis und trat auf dem Reichstag zu Speyer 1526 als entschiedener Anhänger der neuen Lehre auf.

Gestützt auf den das Luthertum duldenden Beschluss dieses Reichstags, berief er für Oktober 1526 die Homberger Synode, welche die volle Umgestaltung des überkommenen Kirchenwesens im Sinn der Neuerung beschloss. Die von ihr entworfene demokratische Kirchenordnung wurde jedoch nach Luthers Rat nicht durchgeführt, vielmehr wurde die sächsische und später die Nürnberger Ordnung nachgeahmt, durch Visitation das ganze Land protestantisiert, alle Stifte und Klöster aufgehoben, ihre Güter teilweise für die 1527 gegründete Universität Marburg, teilweise zur Errichtung mehrerer Landeshospitäler verwandt, um größten Teil aber den landesherrlichen Domänen einverleibt.

1528 zwang Philipp den Erzbischof v. Mainz und die Bischöfe v. Bamberg und Würzburg, ihm die Rüstungen zu bezahlen, die er gegen sie aus Anlass der Packschen Betrügereien getroffen hatte; von ersterem ließ er sich auch die Anerkennung seiner usurpierten geistlichen Jurisdiktion in Hessen aussprechen.

Seit längerer Zeit für eine Einigung der Lutheraner und Zwinglianer tätig, veranlasste er 1529 nach dem Reichstag v. Speyer, auf dem er als Führer der gegen die Duldung der katholischen Religion im ganzen Reich protestierenden Stände auftrat, das Marburger Religionsgespräch und 1536 die Wittenberger Konkordie. Nach dem Augsburger Reichstag v. 1530 brachte er 1530/31 den Schmalkaldischen Bund zustande, dessen Leitung ihm und dem Kurfürsten Johann v. Sachsen übertragen wurde. 1534 führte er, mit französischem Geld unterstützt, den vertriebenen Herzog Ulrich v. Württemberg in sein Land zurück.

Seine von Butzer, Melanchthon und Luther gebilligte Doppelehe mit Margarete v. d. Sale (4.3.1540), nach Kawerau „der größte Flecken in der Reformations-Geschichte“, brachte ihm ernste Verlegenheit, da Bigamie durch Reichsrecht mit schwerer Strafe bedroht war. Er näherte sich deshalb politisch dem Kaiser und erhielt auch 1541 zu Regensburg Amnestie. Die Vertreibung (1542) und Gefangennahme (1545) des Herzogs Heinrich II. v. Braunschweig-Wolfenbüttel durch Philipp führte nebst andern Ursachen zum Schmalkaldischen Krieg (1546/47).

Philipp musste sich 1547 dem Kaiser bedingungslos übergeben. Erst der Passauer Vertrag 1552 befreite ihn aus 5jähriger Gefangenschaft. 1562 unterstützte er die französischen Hugenotten mit Geld und Truppen, 1566/67 gab er seinem Land eine die bisherige kirchliche Entwicklung abschließende Agende. –

Philipp war ein zielbewusster und tatkräftiger Fürst neben dem Kurfürsten v. Sachsen der Hauptvorkämpfer des Protestantismus, aber rühriger, gewandter und skupelloser als dieser.

Seit 1526 hatte er an fast allen Aktionen des Protestantismus hervorragend Anteil; er gab vielfach dazu den Anstoß, suchte aus religiösen und politischen Interessen zugleich die Macht des Hauses Habsburg auf jede Weise zu schwächen, konspirierte zu diesem Zweck ohne Bedenken mit dem Ausland, namentlich mit Frankreich, und betrieb wiederholt eine Konföderation aller protestantischer Mächte, während er im Innern Deutschlands eine Vereinigung der verschiedenen protestantischen Richtungen und namentlich eine Verbindung mit den Schweizern erstrebte.

Religiös neigte er stark zu Zwingli und der reformierten Richtung in den oberdeutschen Städten. So intolerant er gegen die Katholiken war, so groß war seine Duldung gegen neugläubige Richtungen (z. B. Wiedertäufer). –
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. VIII, 1936, Sp. 227 – Sp. 229

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