Lexikon Q

Quatember

Lexikon für Theologie und Kirche

Stichwort: Quatember

Quatember, das 4malige (Quatuor tempora) jährliche Fasten am Mittwoch, Freitag und Samstag nach dem 1. Sonntag in der Quadragesima, in der Pfingstwoche, nach Kreuzerhöhung und nach dem 3. Adventssonntag. Ältere Bezeichnungen für Quatember sind Angariae (s.u.), Fronfasten (=öffentliche, allgemeine, heilige Fasten), Gold- oder Giltfasten (an welchen man die „Gelt“ oder „Gilt“ zu zahlen hatte). Die Quatember, zum 1. Mai bei Leo dem Großen erwähnt, gehen auf eine viel ältere Zeit zurück.

Nach dem LP (I 141) soll schon Papst Calixtus († 222) ein 3maliges jährliches Fasten eingeführt haben. Leo der Große lässt sie apostolischen Ursprungs sein. Morin betrachtet die Quatember als eine christliche Konkurrenzfeier gegen die heidnischen feriae sementinae, feriae messis, feriae vindemiales. Nach anderen sind sie von Anfang an eine christliche Feier zur Heiligung der 4 Jahreszeiten.

Der Charakter der Quatember als Naturfeiern tritt wiederholt, besonders in den Herbst-Quatember, zu Tage. Die Quatember erschienen anfänglich als eine rein römische Lokalfeier, die mit der Verbreitung der römischen Liturgie und der römischen Liturgiebücher im 8. und 9. Jahrhundert Aufnahme im ganzen Abendland fanden, zuletzt (13. Jahrhundert) in Mailand. Papst Gelasius († 496) bestimmte sie zu Ordinationszeiten.

Im Mittelalter behaupteten die Quatember eine wichtige Stelle im religiösen und bürgerlichen Leben. Man pflegte an ihnen reichlicher als sonst Almosen zu geben, den Armen Brot zu spenden und Bäder zu verabreichen, mit besonderer Liebe der Verstorbenen zu gedenken (Quatember-Messen), dem Gottesdienst beizuwohnen. Die Quatember galten vielfach als Termine für Zahlungen und Rechnungsabschluss, außerdem für Glück verheißende Geburten („Quatemberkinder“). An den Quatember sollen sich die Armen Seelen sehen lassen. –
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. VIII, 1936, Sp. 580 – Sp. 581

Angariae (Fronfasten, Goltfasten), ursprünglich persisch, bezeichnet Frondienst für die königliche Eilpost, im Mittelalter Frondienst, Lasten und Abgaben überhaupt, dann die gewohnten Abgabetage, die Quatembertage. Dispensatio in angariis soviel als Erlaubnis, außer den Quatembertagen Weihen zu erteilen. –
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. I, 1930, Sp. 425

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