Unterricht von den hl Tagen Die Fasttage

Unterricht von den hl. Tagen: Die Fasttage

Was sind die Fasttage?

Jene Tage, an welchen die Kirche gebietet, entweder durch Enthaltung von Fleischspeisen, oder zugleich durch nur einmalige Sättigung den Leib zu züchtigen und Gott ein Opfer der Abtötung zu bringen. Jene Tage, an welchen nur das Fleischessen verboten ist, heißen Abstinenztage, jene aber, an denen man zugleich mit einer einzigen Sättigung sich zu begnügen hat, gebotene Fasttage.

Kann die Kirche auch Fasttage einsetzen?

Ja, vermöge der Gewalt, zu binden und zu lösen. Zur Mutter der Gläubigen bestellt und zugleich durch den Beistand des hl. Geistes geleitet, kann die Kirche auch Fasttage einsetzen, wenn sie solche für das Wohl der Gläubigen nützlich erachtet. Diese Gewalt hat sie schon im Anfang ausgeübt, indem sie, um die Juden, welche ihrem Gesetz zufolge vor dem Blut und den erstickten Tieren einen Abscheu hatten, von der Bekehrung nicht abzuhalten, auch den Christen vom Blut und Erstickten zu essen verbot (Apg. 15, 19f). Nachdem dieses Hindernis aufgehört, hat sie zwar das Gebot aufgehoben, aber anstatt desselben gewisse Fasttage angeordnet.

Was ist von den Dispensen vom Fasten zu halten?

Es ist eine Unwahrheit, daß man mit Geld Fastendispensen erlangen könne. Die Kirche verwandelt das Fasten, das jemand nicht halten kann, in ein anderes gutes Werk, z.B. in ein Almosen, das aber niemand dem dispensierenden Priester zu geben braucht, wenn er nicht will.

Welches sind die von der Kirche gebotenen Fasttage?

1) Die vierzigtägige Fasten von Aschermittwoch bis Ostern (die Sontage ausgenommen),
2) Die Quatembertage,
3) Die Vigilfasten oder Vorabende vor gewissen Festen. Das sind die Fast- und Abstinenztage. An allen Freitagen und Samstagen des Jahres aber muß man sich des Fleischessens enthalten, wo nicht besondere Dispensen eintreten.

Was sind die Quatemberfasttage, und wozu sind sie eingesetzt?

Es sind die in den vier Jahreszeiten (dies bedeutet Quatember auf deutsch) an je einem Mittwoch, Freitag und Samstag eingeführten Fasttage. Ihr Ursprung muß, nach dem Zeugnis des heiligen Papstes Leo, in den Zeiten der Apostel, welche aus Eingebung des hl. Geistes eine jede Jahreszeit durch einige Bußtage Gott heiligten, gesucht werden.
Überdies hat die Kirche zu diesen vier Zeiten zu fasten befohlen, weil sie in denselben die Priester und andere Kirchendiener weiht, was auch die Apostel nur unter vielem Beten und Fasten vorgenommen haben. Die Kirche will also, daß die Christen in den Quatemberwochen Gott durch Fasten, Beten und andere gute Werke inständig anflehen sollen, damit Er ihr würdige Hirten und Diener verleihe.
Ferner will die Kirche, daß wir in der Quatemberwoche des Frühlings Gott um seinen Segen für die Fruchtbarkeit der Erde, in der des Sommers um die Erhaltung der Feldfrüchte bitten, im Herbst aber, wo alles reift, und im Winter, wo alles eingebracht ist, Gott durch Fasten und Beten ein Dankopfer bringen sollen, mit der Bitte, uns auch ferner gnädig beizustehen, damit wir seine Gaben nicht zum Nachteil unserer Seelen mißbrauchen, sondern Ihn als die Quelle alles Guten dafür loben, Ihm danken und dem Nächsten beistehen.

Warum verbietet die Kirche am Freitag und Samstag Fleisch zu essen?

Sie verbietet es, wie Papst Leo sagt, zu Ehren unseres Heilandes, der am Freitag für uns gestorben ist und am Samstag im Grabe geruht hat, sowie auch, damit man sich desto besser zur Heiligung des Sonntags vorbereiten möge.
… Es versündigen sich demnach alle jene Katholiken, welche ohne rechtmäßige Erlaubnis am Samstag Fleisch essen, sowie jene, welche, nur um Fleisch essen zu können, Samstags oder an anderen Fasttagen sich an Orte begeben, wo solche Erlaubnis besteht.

Wer ist zu fasten schuldig, und wer nicht?

An gebotenen Tagen vom Fleischessen sich zu enthalten, sind unter einer schweren Sünde verpflichtet alle Christen, welche zum Gebrauch der Vernunft gelangt und sonst nicht entschuldigt sind, nur mit einer Sättigung sich zu begnügen sind unter einer schweren Sünde nur jene schuldig, welche das einundzwanzigste Jahr zurückgelegt haben und noch nicht sechzig Jahre alt sind.
Von der Pflicht, an Fasttagen vom Fleischessen sich zu enthalten, entschuldigt
1) eine gültige, also nicht eine durch List oder falschen Vorwand erschlichene oder erpreßte Dispense,
2) eine schwere Krankheit.
Die Verpflichtung mit einer Sättigung sich zu begnügen, wird aufgehoben durch die Unmöglichkeit, ohne große Beschwerden bei einer einzigen Sättigung zu bestehen, wie es bei solchen der Fall ist, welche von einer Krankheit erst genesen oder immerfort kränkeln, ferner bei gesegneten oder stillenden Frauen, bei denen, welche schwere Arbeiten und Reisen vornehmen müssen, bei Armen, die keine sättigende Mahlzeit haben, und jenen, welche durch das Fasten von einem besseren guten Werk, das ihnen Amts halber oder aus christlicher Liebe obliegt, abgehalten würden. Alle diese sind vom Fasten in der Weise entschuldigt, als sie zwar so oft essen dürfen, als sie es nötig haben, jedoch der Fleischspeisen sich enthalten müssen, wofern sie nicht zugleich die oben bezeichnete, rechtmäßige Dispense besitzen. Sie sollen sich hingegen befleißen, das für sie unmöglich Gewordene durch Gebet, Almosen und andere gute Werke zu ersetzen.

Welche Absicht sollst du beim Fasten haben?

1) Die Meinung, Jesu nachzufolgen und dir den Wert seines Fastens und Leidens anzueignen. Vereinige deshalb dein Fasten mit dem Fasten Jesu.
2) Die Absicht, der heiligen katholischen Kirche den schuldigen Gehorsam zu leisten.
3) Deinen Leib durch diese Abtötung Gott zu einem wohlgefälligen Opfer zu machen.
4) Für deine Sünden Genugtuung zu leisten.
5) Um eine bestimmte Tugend zu erlangen oder eine bestimmte Versuchung überwinden zu können.

Gute Meinung beim Fasten.
Jesus Christus, mein Herr und Heiland! Ich vereinige mein Fasten mit dem deinigen und opfere es Dir auf zur Ehre deines bitteren Leidens und Sterbens, zur Danksagung für so viele Wohltaten, zur Genugtuung für meine und anderer Sünden, aus Gehorsam gegen die katholische Kirche und zur Erlangung der Gnade, die Begierlichkeit des Fleisches kreuzigen, ein frommes und keusches Leben führen und … Tugend erwerben zu können. Amen. –
aus: Leonhard Goffine, Ord. Praem.; Unterrichts- und Erbauungsbuch oder Katholische Handpostille, 1885, S. 7 – S. 10

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