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Kostbares Blut

Lexikon für Theologie und Kirche

Stichwort: Kostbares Blut

Blut, kostbares, wird mit Anlehnung an die Hl. Schrift (1. Petr. 1, 19) das Blut Christi genannt, weil es beim Kreuzestod zur Erlösung der Menschheit vergossen wurde. Es wird in der Hl. Schrift als Preis unserer Erlösung und seine Vergießung als Sühne für die Sünden der Welt bezeichnet (Apk. 1, 5; 5, 9). Im Anschluss an die Hl. Schrift haben auch die Väter und Lehrer der Kirche von jeher den unendlichen Wert und die Herrlichkeiten dieses Blutes gefeiert. Aber seine förmliche und allgemeine Verehrung, wie sie jetzt in der Kirche geübt wird, entwickelte sich nur allmählich, kam jedoch schon zur Zeit der Kreuzzüge durch die mit denselben verbreiteten Reliquien des hl. Blutes und die gleichzeitig gegründeten Blut-Bruderschaften zu hoher Blüte. Seitdem blieb sie in Kraft und hatte immer wieder begeisterte Förderer. In der neueren Zeit fand sie in einem eigenen Fest des kostbaren Blutes (1. Juli), das Pius IX. 10.8.1849 für die ganze lateinische Kirche vorschrieb, ihren feierlichen und liturgischen Ausdruck. (*) Überdies haben sich eine Reihe religiöser Genossenschaften nach dem kostbaren Blut benannt.

Die Verehrung des kostbaren Blutes ist als eigentlicher cultus latriae zu werten, weil das Blut Christi ein integrierender Bestandteil seiner hl. Menschheit und als solcher mit dem ewigen Wort hypostatisch vereinigt ist. Die hypostatische Vereinigung wurde auch nach der jetzt wohl ganz allgemeinen Lehre der Theologen durch die Vergießung des Blutes beim Kreuzestod nicht unterbrochen, wenigstens insoweit es bei der glorreichen Auferstehung wieder mit dem Leib Christi vereinigt werden sollte.

Anders verhält es sich mit einzelnen geringen Blutteilchen, die etwa an den Kreuzigungs-Werkzeugen zurück blieben und mit dem Leib Christi nicht mehr vereinigt wurden; sie blieben nicht mehr Bestandteil desselben und deshalb auch nicht mehr in der hypostatischen Vereinigung mit dem Verbum. Solche Blutteilchen oder Blutspuren können infolgedessen wegen ihrer besonders nahen Beziehung zu Christus als besonders kostbare Reliquien unseres Herrn betrachtet, aber nicht mit einem cultus absolutus latriae, sondern wie das hl. Kreuz nur mit einem cultus relativus latriae verehrt werden. –

Das gleiche gilt in noch höherem Maße von andern gleichfalls so genannten Blutreliquien, d. h. von Blut oder blutsähnlichen Flüssigkeiten, die nach manchen Berichten wunderbarer Weise am Messkelch an Stelle des konsekrierten Weines traten oder aus konsekrierten Hostien (Bluthostien) oder Christusbildern geflossen sein sollen. Im Falle feststehender historischer Wahrheit derartiger Berichte sind nach Thomas, Suarez und den meisten andern Theologen solche Phänomene entweder als rein subjektive Sinneseindrücke zu werten, und dies gilt von jenen, die nur ganz vorübergehend sind und nich allgemein, sondern nur von einzelnen gesehen werden; oder aber sie sind andauernd und allgemein den Sinnen zugänglich, und dann können es wohl nur objektiv reale Erscheinungen sein; nur die letzteren kommen hier in Frage. In manchen Kirchen werden Blutreliquien der letzten Art aufbewahrt und verehrt. Solches Blut oder solche blutähnlichen Flüssigkeiten können aber keinesfalls als Blut oder irgend ein Bestandteil Christi, d. h. als hypostatisch mit dem Verbum vereinigt betrachtet werden; denn eine solche getrennte Vergegenwärtigung des Blutes oder eines andern Bestandteiles des Leibes Christi entspricht weder der Würde der verklärten Menschheit, noch könnte sie mit den allweisen Zielen der göttlichen Vorsehung in Einklang gebracht werden (S. th. 3, q. 79, a. 8; Suarez, De sacramentis, disp. 55). Aber etwaige dergleichen objektiv reale Blutteilchen, Blutspuren oder blutähnlichen Flüssigkeiten sind, falls jeder betrug ausgeschlossen ist, wenigstens als wunderbare Wirkungen Gottes und als Zeichen oder Bilder des Blutes Christi zu werten. Als solchen gebührt ihnen gleichfalls eine religiöse Verehrung, jedoch ähnlich wie Kruzifixen oder Bildern des Herrn, nicht eine adoratio absoluta, sondern nur eine relativa, und auch diese immer nur unter der Voraussetzung, daß die betreffenden Phänomene des Blutes Christi sind (vgl. Enzyklika Pius`X. Pascendi, prakt. Vorschriften VI). –
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. II, 1931, Sp. 401 – Sp. 402

(*) Als nämlich Pius IX. in Gaeta war, riet er (Kaspar del Buffalo) diesem, ein diesbezügliches Gelübde zu machen. Nicht ein Gelübde, aber ein „pium propositum“, sagte der heilige Vater; am Vorabend des Festes zogen dann die Franzosen als Befreier in Rom ein und am 10. August 1849 erschien das betreffende Dekret, durch welches das Fest sub ritu duplici secundae classis auf die ganze Kirche ausgedehnt und auf den ersten Sonntag im Juli festgesetzt wurde. –
aus: Wetzer und Welte`s Kirchenlexikon, Bd. 2, 1883, Sp. 932

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