Lexikon für Theologie und Kirche
Stichwort: Bajus
Bajus (De Bay), Michael, belgischer Theologe und Vorläufer des Jansenius, *1513 zu Melin (heute Meslin, Hennegau); 1543 Professor der Philosophie, 1552 der Exegese in Löwen, † 16.9.1589 daselbst. Sein Kampf gegen die scholastische Methode war nur der Deckmantel irriger Lehren über Urstand, Erbsünde, Gnade und Freiheit, über die seine 1552 aus Trient zurückgekehrten Kollegen Ruard Tapper und Ravesteyn sich entrüsteten. Erst 1563 gab er die Traktate: De libero arbitrio, justitia, justificatione, sacrificio in Druck; ihnen folgten 1564 andere über Verdienst, Urstand, Sakramente, Erbsünde, Gottesliebe usw. (s. Baji Opera, Köln 1696). Um die entstandene Aufregung zu beruhigen, sandte der spanische Hof Bajus und seine Gesinnungsgenossen Joh. Hessels und Kornelius Jansenius 1563 als Theologen nach Trient, doch kehrten sie nicht umgestimmt zurück. Belgische Franziskaner ließen 18 Sätze des Bajus durch die Sorbonne verurteilen. Über weitere Verurteilungen durch Universitäten ist nichts Näheres bekannt. Pius V. erließ 1.10.1567 die Bulle Ex omnibus afflictionibus, worin ohne Namensnennung 76 (79) Sätze des Bajus verurteilt wurden (s. Denzinger 1001ff). Jedoch bestritten die Anhänger des Bajus bald die Identität der Sätze, bald die Echtheit der Bulle, oder sie suchten deren Wirkung durch willkürliche Kommasetzung abzuschwächen. Das berühmte Comma Pianum lautet: Quas quidem sententias…, quamquam nonullae aliquo pacto sustineri possent, in rigore et proprio verborum sensu ab assertoribus intento haereticas, erroneas… damnamus. Hinter possent ließ man das Komma aus und setzte es erst nach intento. Am 16.11.1570 erst wurde die Bulle in Löwen veröffentlicht; Bajus sollte mit seinen Anhängern ihre Annahme unterschreiben. Daß es geschah, ist bis jetzt nicht bewiesen. Jedenfalls blieb sein Verhalten zweideutig. Diesem Treiben machte Gregor XIII. durch das Breve Provisionis nostrae 1579 ein Ende, woraufhin Bajus sich unterwarf, aber nicht ohne Verbitterung, wie die auf sein Anstiften erfolgte Zensurierung von Thesen aus Schriften seines Fakultätsgenossen Lessius 1587 verrät. Des Bajus Ansehen in Löwen blieb unvermindert; er starb als Kanzler der Universität. – Der Grundirrtum des Bajus liegt in der Leugnung der Übernatürlichkeit des paradiesischen Urstandes, woraus seine sonstigen Irrlehren über Erbsünde, Willensfreiheit, Liebe, Rechtfertigung usw. als notwendige Folgerungen flossen. Auch wurde ihm sein einseitiger Verlaß auf Augustins antipelagianische Schriften zum Verhängnis. Hauptwerk gegen Bajus ist J.M. Ripalda, De ente supernaturali III (Köln 1648). –
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. I, 1930, Sp. 922