Lexikon für Theologie und Kirche
Stichwort: Pistoia
Pistoia, Synode von, 1786, von Bischof Scipione de Ricci zur Beratung und Durchführung der kirchlichen Reformbestrebungen des Großherzogs Leopold I. Von Toskana berufen, gewann als Dolmetscher der staatskirchlichen und aufklärerisch reformerischen Ideen jener Zeit und als keckster Versuch, dem Jansenismus und verwandten Irrtümern in Italien den Boden zu schaffen, kirchen-geschichtliche Bedeutung. Leopold hatte nach dem Beispiel seines Bruders Joseph II. in einem Rundschreiben vom 26. 1,1786 seinen Bischöfen einen jansenistisch-febronianistischen Reformplan zur Prüfung unterbreitet. Dessen 57 Artikel, der Schrift L´ecclésiastique citoyen (London 1785) entnommen, enthielten hauptsächlich die öftere Abhaltung von Synoden, größere Unabhängigkeit der Bischöfe vom Papst, eigenmächtige Reform des Breviers und der Meßbücher, Sakramenten-Spendung in der Landessprache, Beschränkung der Prozessionen, Entfernung der Bilder und Votivtafeln aus den Kirchen, Verpflichtung der Geistlichen auf die Lehre Augustins, Verbreitung von Quesnel Réflexions morales und anderer indizierter Bücher usw. Die meisten bischöflichen Gutachten sprachen sich gegen die Reformen aus; nur die Bischöfe von P.-Prato, Chiusi-Pienza und Colle stimmten bei. A weitesten ging Ricci, der am 31. 7. 1786 eine Diözesan-Synode ausschrieb. Sie fand 18. – 28. September unter Teilnahme von 234 Preistern in 6 Sitzungen statt, mit dem Anspruch, auch über Glaubenssachen zu entscheiden. Ihre zahlreichen, von Tamburini und Plamieri formulierten Beschlüsse über Kirchenrecht, Gottesdienst, landesherrliches Jus circa sacra usw. schlossen die Annahme der 4 Gallikanischen Artikel, Unterordnung der Kirche unter den Staat, das Episkopalsystem, den jansenistischen Rigorismus bei der Verwaltung des Bußsakramentes, Verminderung der Ehehindernisse, Geringschätzung der kirchlichen Zeremonien, Zurückführung der Orden auf einen einzigen nach der Benediktusregel (ohne Exemtion, Seelsorge-Tätigkeit und eigene Klosterkirchen), Verbot ewiger Gelübde, Empfehlung jansenistischer Schriften usw. in sich. Auf einer am 23.4.1787 nach Florenz berufenen Versammlung der 17 Bischöfe Toskanas wollte Leopold die schroff jansenistischen und gallikanischen Beschlüsse bestätigen lassen; doch scheiterte der Versuch an der kirchlichen Haltung der Mehrheit. Nur wenige der 57 Reformvorschläge Leopolds wurden mit erheblichen Abschwächungen angenommen, die meisten abgelehnt, so daß der Großherzog am 5.6.1787 mißmutig die Versammlung schloß, den Plan eines Nationalkonzils begrub und eigenmächtig zu reformieren fortfuhr. Der Weggang Leopolds als Kaisers nach Wien (1790), der aufrührerische Widerstand des Volkes und die Entfernung Riccis vom Amt brachten die schismatische Bewegung zum Stillstand; Großherzog Ferdinand III. hob manche der Neuerungen auf. Pius VI. nahm die Verbreitung der Synodalakten und deren Ausbeutung durch die Aufklärer zum Anlaß, 85 Sätze der Synode von Pistoia durch die Bulle Auctorem fidei v. 28.8.1794 zu verwerfen. (vgl. Denzinger nr. 1501/99)
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. VIII, 1936, S. 296-297