Lexikon für Theologie und Kirche
Stichwort: Gratian
Gratian, weströmischer Kaiser 375-83, * 18.4. (oder 23.5.) 359 zu Sirmium; 24.8.367 zu Amiens zum Augustus ausgerufen, von Ausonius nach dem Tode seines Vaters Valentinian I. erzogen, 375 Regent über den Westen des reiches, anerkannte aber auch die Ausrufung seines Halbbruders Valentinian II. durch das Heer zum Augustus. Nach dem Tode seines Onkels Valens 378 berief er den General Theodosius von Spanien zum Feldherrn und Regenten des Ostens. Heidnische wie christliche Schriftsteller Gratian`s körperliche Gewandtheit, geistige Begabung und Bildung, Sittenreinheit, Milde und heiteres Wesen; abfällig dagegen urteilt besonders Zosimus. Sein Heer besiegte die Alemannen 378 bei Argentaria (Horburg bei Kolmar). 380 wies er den Goten Wohnsitz in Pannonien an. Seine christliche Glaubenstreue und Religiosität bringt er in einem erhaltenen Brief an Ambrosius zum Ausdruck (Migne PL 16, 875f); auch dieser rühmte sie mehrfach, widmete ihm seine Schriften De fide und De Spiritu sancto. Unter dessen Einfluß ging Gratian noch schärfer gegen Arianer und Donatisten vor (Verbote des Gottesdienstes und Strafen der Entziehung von Recht und Eigentum, Rückgabe der Kirchen an die Katholiken). Das Gesetz v. 5.3.377 befreite alle Kleriker von persönlichen Lasten, das v. 28.2.380, gemeinsam mit Theodosius (und wohl auf dessen Veranlassung) erlassen, erklärte das katholische Bekenntnis als allein berechtigt im Staat. Mehrere Gesetze überwiesen das unbewegliche Vermögen des heidnischen Kultus dem Fiskus, stellten die Staatszuschüsse dafür ein, hoben die Vorrechte der Priester und Vestalinnen auf. 381 entfernte er den Altar der Victoria aus dem Sitzungssaal des Senats. Auf einem Zug gegen den Usurpator Maximus fand Gratian durch verrat 25.8.383 zu Lyon den Tod.
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. IV, 1932, S. 712