Lexikon für Theologie und Kirche
Stichwort: Kreuzzugsbulle – Bulla Cruciatae
Kreuzzugsbulle, (Bulla Cruciata, span.: Cruzada) heißt eine päpstliche Konstitution, durch welche verschiedene geistliche Gnaden und Vergünstigungen demjenigen Christgläubigen verliehen wurden, welche entweder persönlich gegen die Ungläubigen und Häretiker Kriegsdienste leisteten, oder die Kriegführung gegen dieselben durch verschiedene gute Werke, namentlich aber durch bestimmte Almosen, ermöglichten und förderten. Ihren Namen erhielt die Bulle von dem aus purpurrotem Tuch gefertigten Kreuz, welches die Kreuzfahrer auf der rechten Schulter trugen.
Die geistlichen Gnaden und Privilegien der Kreuzfahrer wurden anfangs von Urban II. nur denen bewilligt, welche persönlich das Kreuz nahmen. Als die Begeisterung für die Kreuzzüge in den Massen mehr und mehr erlahmte, erweiterte Innozenz III. diese Privilegien und dehnte sich auch auf diejenigen aus, welche durch Geld beisteuern die Kriegszüge ins heilige Land förderten. Nachdem letztere ganz aufgehört hatten, übernahm vorzugsweise die spanisch- habsburgische Monarchie den Kampf gegen die Türken, welche nach der Einnahme von Konstantinopel das ganze Abendland zu überfluten drohten. Um unter den Christen des Abendlandes den Eifer zu diesem Kampf in weiteren Kreisen zu entflammen und den christlichen Herrschern die Aufbringung der Kriegskosten zu erleichtern, bewilligte zuerst Papst Callixtus III. durch eine förmliche Kreuzzugsbulle nicht bloß denjenigen einen Ablass, welche wirklich ins Feld zogen, sondern auch denen, die eine gewisse Geldsumme erlegten. Da aber nur in den Ländern der spanischen Monarchie nachhaltiger Eifer sich zeigte,erließen spätere Päpste die sogenannte Kreuzzzugsbulle nur mehr für die Untertanen und Länder der spanischen Krone (…). So die Päpste Julius II., Leo X., Klemens VII., Paul III., Julius III., Paul IV., Pius IV. und Pius V. Der letzt genannte Papst ordnete an, daß die Kreuzzugsbulle, so oft dieselbe von ihm oder seinen Nachfolgern bewilligt werden würde, sechs Jahre Geltung haben und jedes zweite Jahr verkündigt werden sollte. Ferner erließen noch besondere Kreuzzugsbullen Gregor XIII. (1573 und 1576), der für das eigentliche Spanien die alljährliche Publikation vorschrieb, für die außereuropäischen Länder aber es bei der Anordnung seines Vorgängers beließe; dann die Päpste Sixtus V., Gregor XIV., Klemens VIII. Und Paul V., welch letzt genannter im Jahre 1605 die Bulle für das eigentliche Spanien bis 1625, für die außereuropäischen Besitzungen bis zum Jahr 1663 prorogierte. Die übrigen Päpste erneuerten (mit Ausnahme des Papstes Gregor XV., unter dessen Pontifikat die Prorogation seines Vorgängers fortdauerte) die Kreuzzugsbulle alle sechs Jahre bis 1753. In unserm Jahrhundert wurden Kreuzzugsbullen gewährt von Pius VII., Leo XII., Gregor XVI. –
aus: Wetzer und Welte`s Kirchenlexikon, Bd. 2, 1883, Sp. 1469- Sp. 1470
Kreuzzugsbulle (Bulla Cruciata, span.: Cruzada), päpstliche Bulle, die den Teilnehmern an einem Kreuzzug einen vollkommenen Ablass verlieh, insonderheit die der spanischen Nation bis in die Gegenwart gewährte große Ablassbulle. Den ersten gesicherten Kreuzzugs-Ablass schrieb 1063 Alexander II. für die Kämpfer gegen die Mauren aus; vorbildlich aber wurde der von Urban II. 1095 zu Clermont den Kreuzfahrern nach dem Hl. Land gewährte Ablass. Auf der 4. Lateransynode 1215 erhielt der Kreuzzugs-Ablass seine endgültige Form. Schon 1187 hatte Gregor VIII in einer Kreuzzugsbulle den Ablass auch auf solche ausgedehnt, die sich auf dem Kreuzzug durch einen andern vertreten ließen und Geldbeiträge spendeten. Er wurde nun immer häufiger verliehen, nicht nur für die Palästinafahrt und für den Kampf gegen die Mauren, sondern auch gegen Häretiker (Katharer, Albigenser, im 15. Jahrhundert gegen die Husiten) und gegen andere Gegner des Apostolischen Stuhles; manchmal war er lediglich ein Mittel der Politik. Das 15. Jahrhundert brachte die großen Kreuzzugsbullen gegen die Türken, besonders die Callixtus III. vom 15.5.1455. Seit der Glaubensspaltung wurden Kreuzzugsbullen nur mehr für spanisch-habsburgische Monarchie (mit Einschluss der außereuropäischen Besitzungen) erlassen, die Begünstigungen aber vermehrt, sehr umfassend schon in der Kreuzzugsbulle Gregors XIII., dem Vorbild der späteren, die vor allem auch Erleichterungen des Fasten- und Abstine nz-Gebotes gewährte. Mit dem Wegfall des Kampfes gegen die Mauren wurde das Reinerträgnis des Ablasses für sonstige gute Zwecke und den Kultus verwendet, seit Pius IX. ausschließlich zur Bestreitung der Kultusbedürfnisse der spanischen Diözesen (Art. 40 des Konkordates v. 16.3.1851 u Zusatzvertrag v. 25. 8. 1859) und bildet einen Ersatz für Kirchensteuern. Die Cruzada wurde zuletzt jeweils für 12 Jahre gewährt; die jüngsten Verleihungen geschahen unter Reform der Bulle an König Alfons XIII. durch Benedikt XV. 1915 (Acta ApSed 1915, 557/65) und, bis 1940 gültig, durch Pius XI. 1928 (ebd. 1929, 12/21). Generalkommissar für die Durchführung ist der Erzbischof von Toledo. Das für den Erwerb der sog. „Summarien“ zu entrichtende Ablass-Almosen ist abgestuft nach Stand und Vermögen; Arme brauchen nichts zu entrichten. Die Verkündigung der in Spanien sehr volkstümlichen Kreuzzugsbulle erfolgt unter missionsähnlichen Feierlichkeiten. Die Kreuzzugsbulle gilt auch für Portugal (mit besonderen Vorschriften). –
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. VI, 1934
Die Kreuzzugsbulle hängt mit der ganzen glorreichen Überlieferung der spanischen Nation zusammen, die durch Kampf wider die Ungläubigen entstanden und groß geworden ist. Wie sie Jahrhunderte lang auf ihrem Boden gekämpft, so steuerte sie auch Jahrhunderte lang zu demselben oder zu ähnlichen kirchlichen Zwecken ungeheure Summen bei, wofür sie vom heiligen Stuhl mit den genannten großen Privilegien bedacht wurde. So ist die Kreuzzugsbulle mit dem ganzen Volksleben und Charakter verwachsen, so daß es jedem Spanier selbstverständlich erscheint, dieselbe einlösen zu müssen. Freilich hat der Krieg gegen die Ungläubigen aufgehört, aber an seine Stelle waren andere höchst dringende Bedürfnisse getreten, und die Kirche wollte, statt durch Zwangssteuern die Gläubigen zur Bestreitung der erforderlichen Kosten heran ziehen, lieber durch Gewährung gewisser Vorrechte und Gnaden zu freiwilligen Beiträgen einladen. Es kann auch nicht in Abrede gestellt werden, daß durch die mit der Publikation der Kreuzzugsbulle jedesmal verbundene Missionspredigt in allen Provinzen des Landes nicht nur die Begeisterung der Volksmassen für den Kampf gegen die Ungläubigen angefacht und wach gehalten wurde, sondern daß auch in Folge der durch diese Predigt veranlaßte Steigerung des Gebrauchs der kirchlichen Gnadenmittel eine religiös-sittliche Erneuerung eben dieser Volksmassen bewirkt ward.Kurz, die Kreuzzugsbulle mit den daran sich knüpfenden religiösen Feierlichkeiten war eine dem National-Charakter der Spanier angepaßte und seinerzeit auch ganz entsprechend Volksmission und hat auch in unserer Zeit ihre Zugkraft trotz der gänzlich veränderten Zweckbestimmung in Spanien sich nicht verloren… Diese so eigenartige Missionstätigkeit durfte jedoch in andern Ländern, in welchen, sei es mit Rücksicht auf den National-Charakter oder aus sonstigen Gründen (z. B. Eine mit Ungläubigen oder Häretikern stark gemischte Bevölkerung etc.), wenig Empfänglichkeit für dieselbe vorhanden war, nach den Regeln der Pastoral-Klugheit überhaupt nicht zur Anwendung kommen, weshalb auch der apostolische Stuhl seit dem 16. Jahrhundert von der Erlassung von Kreuzzugsbullen für andere Länder absah. Die seit dem beginn des 16. Jahrhunderts nur für das Gebiet der spanischen Monarchie und die derselben damals unterworfenen Länder erlassene Bulla Cruciatae ist daher wohl zu unterschieden von denjenigen Erlassen der Päpste, durch welche einzelnen christlichen Fürsten, wie dem König Emmanuel von Portugal, dem Kaiser Karl VI. u.a., ein Teil der Kircheneinkünfte in ihren Reichen zur Bestreitung der Kriegskosten gegen die Ungläubigen zeitweise eingeräumt wurde. –
aus: Wetzer und Welte`s Kirchenlexikon, ebd., Sp. 1472 – Sp. 1473