Lexikon für Theologie und Kirche
Stichwort: Kölner Wirren
Kölner Wirren. Droste von Vischering hatte vor seiner Wahl auf eine Anfrage der Regierung erklärt, er „werde sich wohl hüten“, die „gemäß dem Breve“ Pius VIII. v. 25.3.1830 zwischen Bunsen und Erzbischof Spiegel 19.6.1834 getroffene Übereinkunft bezüglich der gemischten Ehen, der auch die Bischöfe von Trier, Paderborn und Münster beigetreten waren, „nicht aufrecht zu halten“.
Von dieser Geheimkonvention hatte er sich vor der Wahl keine Kenntnis verschafft; erst als Erzbischof fand er sie im erzbischöflichen Archiv zu Köln. Zunächst verfuhr er dem Breve gemäß und umging die Konvention, die zu Gunsten der von der preußischen Politik gewünschten Förderung der gemischten Ehen in den katholischen Landesteilen in wesentlichen Punkten dem Breve widersprach, nach Möglichkeit in der Praxis, ohne sich durch direkte Verwerfung der Konvention in Streit mit der Regierung zu stürzen.
Nachdem ihm aber Frühjahr 1837 der Eichstätter Bischof Graf Reisach die Weisung des Papstes überbrachte, den offenen Kampf in der Mischehen-Frage aufzunehmen, ließ über seine grundsätzliche Stellung keinen Zweifel mehr. Da er sich nicht zum Standpunkt der Regierung bearbeiten ließ und auch die Zumutung, sein Amt freiwillig niederzulegen, wenn ihm sein Gewissen nicht erlaube, sich zu fügen (Schreiben des Ministers v. Altenstein v. 24.10.1837), zurückwies, so wurde er 20.11.1837 als Staatsgefangener auf die Festung Minden gebracht.
Das zur Rechtfertigung dieses Gewaltaktes veröffentlichte „Publikandum“ des Ministeriums scheute vor verleumderischen Anklagen nicht zurück. Aber nicht nur der moralische Sieg war auf der Seite Drostes, auch die praktischen Folgen des Kölner Ereignisses waren den Erwartungen der preußischen Regierung ganz entgegengesetzt. Gregor XVI. erhob gegen den Gewaltstreich in der Allokution v. 10.12.1837 Protest, der seine Wirkung auf das katholische Volk nicht verfehlte. Die an der Konvention zwischen Bunsen und Spiegel mitbeteiligten Bischöfe von Münster und Paderborn traten von ihr zurück, während Bischof v. Hommer v. Trier schon November 1836 auf dem Sterbebett widerrufen hatte.
Der Erzbischof v. Gnesen und Posen, M. v. Dunin, schloss sich ebenfalls der Haltung Drostes bezüglich der gemischten Ehen an und teilte dessen Schicksal. Eine ungeheure Wirkung aber für die Weckung des katholischen Bewusstseins übte der „Athanasius“ des sprachgewaltigen Görres aus. Auch die bisher schwachen und gleichgültigen Katholiken wurden aufgerüttelt. Das „Kölner Ereignis“ wurde zum Ausgangspunkt eines Aufschwungs des katholischen Lebens in Deutschland; ihn förderten auch die um diese Zeit gegründeten Histor.-polit. Blätter. –
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. III, 1931, Sp. 463
Bildquellen
- Clemens_August_Droste_zu_Vischering_(Baugniet): wikimedia