Lexikon für Theologie und Kirche
Stichwort: Modernismus
Das Wort Modernismus enthält als solches noch keine Beziehung zu Religion und Christentum, sondern besagt eigentlich nur eine gewisse Vorliebe für das Neuzeitliche, für das Moderne im, gesamten Umfang der menschlichen Kultur. Dieser allgemeine Gebrauch des Ausdruckes lässt sich bis ins 16. Jahrhundert nachweisen (vgl. DictThéolCath X 2012). In die kirchliche und theologische Sprach- und Begriffswelt ist das Wort erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts eingedrungen und hat vor allem durch die Äußerungen des kirchlichen Lehramtes einen ganz bestimmten Sinn erhalten.
Der von der Kirche selbst so bezeichnete und verworfene Modernismus ist ein bestimmtes philosophisch-dogmatisches Lehrsystem, nach Pius X. „Sammelbecken aller Häresien“ (Denzinger n. 2105). Er will angeblich den katholischen Glauben gegen jegliche Angriffe der Wissenschaft für alle Zukunft sicher stellen, zerstört aber in Wirklichkeit das katholische Lehrgebäude in seinen Fundamenten. Dieser eigentliche Modernismus ist im Folgenden gemeint.
I. Herkunft und Geschichte
Der Modernismus ist ein Kind der subjektivistischen Philosophie des 18. Jahrhunderts und ihrer theologischen Epigonen. Nachdem der Agnostizismus in verschiedenen Gestalten und Äußerungen den Weg zur Erkenntnis der objektiven Wirklichkeit und vor allem zur Welt des metaphysischen Seins verlegt hatte, suchten die ihm erlegenen Geister die Religion, ihre Wahrheiten und Werte auf dem Wege der „praktischen Vernunft“ oder noch mehr der Regungen des Herzens zu retten. Bei Kant ist der Glaube an Gott lediglich ein Bedürfnis des moralisch gestimmten Willens, und die von seiner Erkenntnislehre beeinflussten Religions-Psychologen und protestantischen Theologen (z.B. Fr. H. Jacobi und Fr. Schleiermacher) erhoben das Gefühl zum Organ der Erfassung religiöser Tatbestände. Spätere wie W. James, H. Berson, F. Spittau u.a., schritten auf der voluntaristischen Linie weiter und sahen im praktischen Bedürfnis die Lebenswurzel der Religion. Zur Herrschaft innerhalb der deutschen protestantischen Theologie führten diese Anschauungen in Anwendung auf das Christentum. A. Ritschel und seine Schule, besonders A. Harnack. In Frankreich fanden sie Anhänger in den Protestanten A. Sabatier und E. Ménégoz (Fideismus). Danach entspringt alle echte Religion ausschließlich dem menschlichen Innenleben, in dessen Tiefen die Seele von Gott berührt wird. Die Religion ist nur eine dem Menschen immanente Macht (Immanenz-Theologie); sie wird nicht von außen, etwa durch Offenbarung und dogmatische Lehrverkündigung, vermittelt. Zu Grunde liegt hier die pantheistische Vorstellung, daß die Gottheit nicht wesentlich vom Menschen verschieden, der Seelengrund die Immanenz Gottes im Menschen ist, daß sich deshalb in den religiösen Erlebnissen das Unendliche im Endlichen kund tue. –
Diese religions-philosophischen Ideen drangen auch in katholische Theologen- und Laienkreise ein, hauptsächlich vertreten in Frankreich von Edouard Le Roy und L. Laberthonnière, während andere, wie A. Loisy und G. Houtin, von der deutschen negativen Bibelkritik beeinflußt, das Neue Testament im Sinne obiger Religions-Auffassung umdeuteten. In England vertrat den Modernismus G. Tyrrell, in Italien E. Buonaiuti, D. Battaini, R. Murri und ein anonymes „Programma die modernisti“ (Rom 1907). In Deutschland wurde zwar die modernistische Religions-Philosophie systematisch von Katholiken kaum vertreten, wohl aber huldigten manche Theologen wie Hugo Koch, Jos. Schnitzer (…) einzelnen modernistischen Ideen (z.B. in der Auffassung von der Kirche),… Nach der kirchlichen Verurteilung wurde es stiller um den Modernismus…
II. Wesenszüge
Von der Philosophie und Religions-Psychologie her schreitet der Modernismus vor allem zu einer völligen Umgestaltung der grundlegenden katholischen Begriffe Offenbarung, Glaube und Dogma. Die Religion Jesu Christi entsteht nicht durch von außen an den Menschen heran tretende Kundgebung Gottes und durch kirchliche Lehrtätigkeit, sondern entquillt nur dem Innern des Menschen. Die sog. Christliche Offenbarung ist kein Sprechen Gottes, auch nicht in der Person Jesu Christi. Vielmehr bestieg in der Seele des Herrn das religiöse Gefühl ins Bewusstsein, und so oft sich dieser Vorgang in andern Individuen wiederholt, so oft wird ein Mensch von der Gottheit innerlich berührt, „offenbart“ sich ihm Gott und wird „der Geist des Herrn“ in ihm lebendig. Dieses Innewerden ist das, was wir Glaube nennen. Er ist kein Fürwahrhalten auf Grund eines Zeugnisses, hat keinerlei rationale Voraussetzungen und ist keine Leistung des Verstandes, sondern ein unmittelbares Erleben Gottes im Herzen (vgl. Errores modernistarum 20: Denz. 2020). Erst nachträglich tritt der Verstand an diese religiösen Erlebnisse heran, durchdringt sie denkend und verarbeitet ihren Inhalt zu einem dogmatischen Satz. Jedes Zeitalter hat seine Art, das religiöse Geschehen im menschlichen Bewusstsein zu deuten und zu fassen, ihm ein Objekt und eine Lebensäußerung zu geben.
Auch die Sakramente entstehen so aus dem Drang des menschlichen Herzens, die Religion sinnlich zu bekennen und zu betätigen (Err. Mod. 22: Denz. 2022 u. 2054). Das kirchliche Lehramt gibt den jeweiligen Auffassungen und Bedürfnissen in den sog. dogmatischen Entscheidungen Ausdruck. Es ist das Organ der Seelen, welche, von gleichen religiösen Erlebnissen berührt, sich zusammen gefunden haben und ihre innern Erfahrungen sich mitteilen, sich gegenseitig damit befruchten wollen. Die „conscientia religiosa“ wächst sich aus zur „conscientia collectiva“ (vgl. Enzyklika Pascendi: Denz. 2091 2102 2103), welche die Wiege der Kirche ist. Die kirchliche Gewalt ist darum nicht von Jesus Christus eingesetzt, sondern ist aus dem Schoße der christlichen Gemeinschaft heraus entstanden und von ihr geschaffen worden. Ihre Lehräußerungen und disziplinären Weisungen sind dementsprechend zu bewerten. „Die Wahrheit ist nicht unveränderlicher als der Mensch selbst; sie entwickelt sich mit ihm, in ihm und durch ihn“ (Err. Mod. 58: Denz. 2058).
Auch die hl. Schriften sind nichts anderes als eine Sammlung von außerordentlichen Erlebnissen gottbegeisterter, d.h. „inspirierter“ Menschen, und die Tradition ist das sich ständig vollziehende religiöse Erleben der Christen. Darum steht das ganze kirchliche Leben unter dem Gesetz der Evolution. Glaube, Dogma, Kultus, Kirche entwickeln sich, meist unter der voran treibenden Kraft des Laientums und unter Hemmung des beharrenden kirchlichen Lehramtes. Glaube und Wissen sind völlig getrennte Gebiete. Bestimmte historische Persönlichkeiten und Geschehnisse werden vom religiösen Glauben über die Wirklichkeit hinaus verklärt („transfigurat“ s. „defigurat“: Denz. 2076); demgemäß ist das sog. Eingreifen Gottes in die Geschichte, besonders die Wunder, zu beurteilen. Gegenstand der Wissenschaft sind nur die zu Grunde liegenden natürlichen Erscheinungen und Vorgänge. Das andere ist unwirkliche Zutat des Glaubens. Wunder und Weissagungen können darum nie Kriterien gottgesandter Persönlichkeiten und ihrer „Offenbarungen“ sein, sondern nur die subjektiven religiösen Erfahrungen (Immanenz-Apologetik). Die Geschichte der Kirche und des religiösen Lebens ist im Lichte dieser philosophisch-theologischen Erkenntnis zu beurteilen. Diese völlige Scheidung der Gebiete des Wissens und Glaubens führt praktisch zu einer völligen Loslösung aller andern Kulturgebiete von der Religion und auch zu einer vollständigen Trennung von Staat und Kirche. –
Es haben wohl die meisten Modernisten nicht alle diese Irrtümer in geschlossenem System und in allen ihren Folgerungen vertreten. Doch ergeben ihre Anschauungen und Lehren in ihrer Gesamtheit schließlich das Lehrgebäude, wie es als solches in den kirchlichen Kundgebungen gekennzeichnet wird.
III. Stellungnahme der Kirche
Die philosophischen und theologischen Grundlagen des Modernismus sind schon durch das Vatikanum („De fide catholica“, bes. Kap. 2-4) getroffen. Auch sind die Lehren des Modernismus über die Kirche unvereinbar mit der Konstitution desselben Konzils „De Ecclesia Christi“. Direkt wandten sich gegen den Modernismus italienische und französische Bischöfe 1906 und 1907, nachdem schon vorher oder zur selben Zeit einzelne Werke von Modernisten indiziert worden waren. Zum ersten Mal unmittelbar äußerte sich die päpstliche Lehrautorität im Dekret „Lamentabili“ v. 3.7.1907; es formuliert und verwirft ähnlich dem Syllabus Pius IX. in 65 Sätzen die „Errores modernistarum de Ecclesia, Revelatione, Christo, Sacramentis“. Am 8.9. 1907 folgte die Enzyklika Pius X. „Pascendi dominici gregis“ mit einer ausführlichen Charakteristik und Kritik des Modernismus. Auch disziplinäre Anordnungen sollten dem Modernismus innerhalb der Kirche steuern. Bereits „Pascendi“ gibt praktische Anweisungen zur Förderung der philosophischen und theologischen Studien, zur vorsichtigen Auswahl der theologischen Lehrer und zu sonstiger Bekämpfung der modernistischen Ideen (Errichtung diözesaner Vigilanz-Ausschüsse).
Da jedoch deren Anhänger sich nicht selten im Verborgenen hielten und ihre Ziele verschleierten, ja selbst die Parole ausgaben, in der Kirche zu verbleiben und sie von innen heraus umzugestalten, hat Pius X. durch Motu proprio „Sacrorum antistitum“ vom 1.9. 1910 einen Eid für den gesamten Klerus der katholischen Kirche angeordnet, den sog. (Anti-)Modernisteneid: seinem Inhalt nach ein feierliches Glaubensbekenntnis zu den katholischen Grundwahrheiten und eine Verwerfung der modernistischen Irrtümer, wie sie in den genannten kirchlichen Lehrkundgebungen aufgeführt sind und im Eidesformular präzis zusammen gefasst werden. Der Eid sollte zur Entlarvung der im geheimen modernistisch denkenden Theologen und zu ihrer Entfernung aus Lehramt und Seelsorge führen und so eine unwahre, innere Aushöhlung des Glaubens und Lebens der Kirche verhindern. Zur Ablegung wurden zunächst sämtliche mit Lehrtätigkeit oder Seelsorge betrauten Priester verpflichtet; nur die deutschen theologischen Universitäts-Dozenten waren anfangs aus praktischen Erwägungen ausgenommen. Für die Folgezeit wird er gefordert von den Klerikern vor Empfang der höheren Weihen, von den theologischen Lehrern vor Übernahme ihres Amtes, von den Pfarrern, den kirchlichen Würdenträgern und Obern vor der kanonischen Einsetzung. Der CIC nennt ihn nicht. Doch änderte sich damit an den obigen Vorschriften bis auf Weiteres nichts, wie das Hl. Offizium unterm 22.3.1918 ausdrücklich erklärte.
Neuerdings hat die Konstitution „Deus Scientiarum“ Pius XI. v. 14.5.1931 die Ablegung des Eides für die Lehrer der kirchlichen Hochschulen und für die Erlangung der akademischen Grade an ihnen besonders vorgeschrieben (Art. 21,4; 38). –
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. VII, 1935, Sp. 249 – Sp. 253