Lexikon für Theologie und Kirche
Stichwort: Spiegel
Spiegel galten im Mittelalter als Heilmittel bei Augenkrankheiten und erhielten deshalb in einigen Diözesen (Breslau 1499, Krakau) eine eigene Weihe am Aschermittwoch. Sie steht in keinem Zusammenhang mit der abergläubischen Verwendung von Spiegeln zu prognostischen, magischen Zwecken. Eine Verwendung von Spiegeln zur Ermittlung von Dieben wurde kirchlich verboten.
Spiegel, Ferdinand August, *25.12.1764 auf Schloß Canstein in Westfalen, 1799 Domdekan in Münster und Priester, 1813 von Napoleon eigenmächtig zum Bischof von Münster ernannt, vom Papst aber nicht bestätigt; Vertrauensmann des Freiherr vom Stein und des Staatskanzlers Hardenberg, 1816 in den Grafenstand erhoben (Graf zum Desenberg), 1817 Mitglied des preußischen Staatsrats; seit 1824 Erzbischof von Köln, †ebd. 2.8.1835. Verdient um Bildung des Klerus und Organisation der Diözese und um die Restaurierung des Kölner Doms; die Wiederherstellung der geistlichen Gerichtsbarkeit in den rheinischen und westfälischen Bistümern, für die er sich eifrig bemühte, erlebte er nicht mehr. Das herkömmliche Urteil, er sei der preußischen Regierung ganz gefügig gewesen, ist im allgemeinen ungerecht; obwohl im Febronianismus aufgewachsen und von Münster aus in Beziehungen zu Wessenberg, hat er sich als Erzbischof mehr und mehr von diesen Tendenzen frei gemacht. Verhängnisvoll war nur seine Schwäche in der Frage der gemischten Ehen: nach längerem Widerstreben gegen die Forderungen der Regierung ließ er sich in Verhandlungen mit Bunsen schließlich zum Abschluß der geheimen Konvention v. 19.6.1834 drängen, worin in Widerspruch zum Breve Pius VIII. v. 25.3.1830 die feierliche kirchliche Einsegnung gemischter Ehen ohne Garantie betreffs Kindererziehung gestattet wird; dadurch wurde der Grund zu den Kölner Wirren unter seinem Nachfolger Droste von Vischerung gelegt. Spiegel begünstigte auch den Hermesianismus, der unter ihm in der Erzdiözese übermächtig wurde.
Spiegel, Jakob, Jurist und Humanist, *1483 oder 1484 zu Schlettstadt, Neffe Wimpfelings, studierte in Heidelberg und wohl auch in Freiburg, trat 1504 in die kaiserliche Kanzlei ein, wurde Sekretär der Kaiser Max I. und Karl V. sowie des Erzherzogs Ferdinand, 1526 verabschiedet, zog sich nach Schlettstadt zurück, bald nach dem †17.10 1547. Anfänglich für eine deutsche Nationalkirche begeistert, wurde er 1521, auch durch geldliche Interessen bewogen, zum Gegner Luthers. Das Hauptwerk unter seinen zahlreichen gelehrten Schriften ist das oft gedruckte Lexikon juris civilis (Straßburg 1538). –
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. IX, 1937, Sp. 722 – Sp. 723