Lexikon für Theologie und Kirche
Stichwort: Eichensynode
Eichensynode, Herbst 403 abgehalten auf einem Landgut am Bosporus bei Chalcedon, mit einer Villa, die vom früheren Minister Rufinus († 394) erbaut war (daher auch „Rufinianai“) und wegen einer großen Eiche die Bezeichnung „zur Eiche“ trug. Die Synode war berufen durch Theophilus von Alexandrien und von ca. 36, am Schluss von 45 Bischöfen besucht. Den Vorsitz führte Paul von Heraklea. Ausgesprochene Gegner des heiligen Chrysostomus erhoben völlig haltlose Anklagen. Da Chrysostomus auf Vorladung nicht erschien, wurde er als abgesetzt erklärt und das Urteil vom Kaiser bestätigt. Die nitrinischen Mönche wurden begnadigt.
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. III, 1931, Sp. 580
… Nach dem Sturz Eutrops nahm die Kaiserin Eudoxia mehr und mehr die Zügel der Regierung in die Hand, und zwischen dem Hof und dem Patriarchen kam es zu ernstem Streit. Der Ausbruch der Feinseligkeit ist sehr wahrscheinlich auf die beständigen Intrige einiger höher gestellten Geistlichen zurückzuführen, welche kaum ein Mittel unversucht ließen, die Kaiserin gegen Chrysostomus einzunehmen. Zu Anfang des Jahres 401 musste Chrysostomus dem Erzbischof Johannes von Cäsarea und dem Bischof Porphyrus von Gaza, welche seine Vermittlung angerufen hatten, erklären, er könne ihre Wünsche nicht vor dem Kaiser vertreten, und es seien alle Beziehungen zwischen ihm und dem Hof abgebrochen, weil er die Kaiserin durch ernste Vorstellungen wegen unrechtmäßiger Aneignung fremden Besitztums in Zorn versetzt habe. (…)
Im folgenden Jahr trat wegen der origenistischen Mönche in der nitrischen Wüste, welche Theophilus aus ihrer Heimat vertrieben hatte und auch in der Ferne mit seinem Hass verfolgte, Chrysostomus aber zu Konstantinopel allerdings mit Vorsicht, aber doch voll Liebe aufnahm, ein sehr gereiztes Verhältnis zwischen den beiden Patriarchen ein. Für eine kurze Zeit gewann es den Anschein, als ob die Sache jener Mönche einen nicht für Chrysostomus, sondern für Theophilus gefährliche, ja ganz verzweifelten Verlauf nehmen würde.
Theophilus ward durch ein kaiserliches Reskript in die Hauptstadt berufen, um einer Synode unter Chrysostomus Vorsitz über sein Vorgehen gegen die nitrischen Mönche Rechenschaft abzulegen. Diesem Befehl ward indes kein Nachdruck gegeben, und nur zu bald schlug die Lage der Dinge in das Gegenteil um. Es ist früher bereits (Siehe: Epiphanius) angedeutet worden, wie Theophilus die Teilnahme, welche Chrysostomus den origenistischen Mönchen entgegenbrachte, zu benutzen wusste, um den übergroßen Eifer des hl. Epiphanius gegen ihn entbrennen zu lassen.
Epiphanius hatte Konstantinopel wohl kaum verlassen, als Chrysostomus eine (leider nicht auf uns gekommene) Predigt gegen den Luxus und die Putzsucht der Frauen hielt, welche, wiewohl ganz allgemein verlaufend, von gewisser Seite so gedeutet wurde, wie wenn sie speziell gegen die Person der Kaiserin gerichtet gewesen; letztere fühlte sich so tief verletzt, dass sie keinen Anstand nahm, selbst an Theophilus zu schreiben, er möge seine Reise nach der Hauptstadt beschleunigen, um daselbst eine Synode zur Absetzung des Chrysostomus zu veranstalten.
Gegen Anfang 403 traf Theophilus in Chalcedon ein. Etwa 25 Suffragene, welche unbedingt der Weisung ihres Metropoliten folgten, hatten ihn begleitet; mehrere Suffragene von Konstantinopel, welche ihrem Metropoliten auf irgendeinem Grund feindlich gesinnt waren, beeilten sich, im Hilfe zu bringen. So konnten 36 Bischöfe auf einem Landgut bei Chalcedon, Eiche genannt, zu einer Synode (Eichensynode) zusammentreten, welche die Angelegenheit der ägyptischen Mönche in einer allem Recht Hohn sprechenden Weise bei Seite schob und sodann eine lange Reihe von Anklagen gegen Chrysosotmus aufstellte, Anklagen, welche es nicht verdienen, angeführt zu werden.
Der Angeklagte, welcher zu derselben Zeit 40 Bischöfe zu einer Synode um sich vereinigtte hatte, erklärte sich bereit, der Vorladung vor die Eichensynode Folge zu geben, wenn nur vier Bischöfe, welche er nicht als seine Richter gelten lassen könne, vor allen Theophilus, aus der Versammlung ausschieben. Das Conciliabulum jedoch erklärte ihn deshalb, weil er nicht erschien, für abgesetzt und gab eine Anklage auf Majestätsbeleidigung, welche zu untersuchen ihm nicht zustehe, dem Befinden des Kaisers anheim.
Nach Palladius (…) lautete diese Anklage des Näheren dahin, Chrysosotmus habe die Kaiserin eine Jezabel genannt (vgl. Offenb. 2, 20). Wiewohl ein Beweis sich nicht erbringen ließ, bestätigte der Kaiser das Absetzungsdekret der Eichensynode und sprach zugleich die Strafe der Verbannung über Chrysostomus aus. Das Volk, welches mit unbegrenzter Liebe und Verehrung an seinem Oberhirten hing, befand sich in fieberhafter Aufregung. Chrysosotmus suchte dasselbe zu beruhigen durch eine prachtvolle Rede über die Unüberwindlichkeit der Kirche und die Untrennbarkeit von Haupt und Gliedern (LII, 427-430), und am dritten Tag nach seiner Verurteilung stellte er sich aus freien Stücken der weltlichen Gewalt zur Verfügung und ward ins Exil geführt. …
aus: Wetzer und Weltes Kirchenlexikon, Bd. 6, 1889, Sp. 1613 – Sp. 1614