Lexikon für Theologie und Kirche
Stichwort: Hergenröther
Hergenröther, Joseph, Kirchenhistoriker * 15.9.1824 zu Würzburg, † 3.10.1890 in Mehrerau (hier bestattet); studierte 1842-44 in Würzburg, 1844 bis 1848 am Germanikum in Rom, promovierte 1850 in München auf Grund der Schrift „Die Lehre von der göttlichen Dreieinigkeit nach dem hl. Gregor von Nazianz“ (Regensburg 1850) zum Dr. theol., habilitierte sich dort 1851 mit „De cath. Ecclesiae primordiis recentiorum protestantium systemata expenduntur“ (ebd. 1851); 1852 ao., 1855 o. Professor für Kirchengeschichte und Kirchenrecht in Würzburg. Gab des Photius „Liber de Spiritus sancti mystagogia“ heraus (Regensburg 1857; auch bei Migne PG 102), schrieb eine weit angelegte Monographie über Photius (3 Bde, ebd. 1867/69; dazu Monumenta graeca ad Photium … pertinentia, ebd. 1869) von großer Gründlichkeit, Gelehrsamkeit und Objektivität. Eine damals erörterte Frage behandelte „der Kirchenstaat seit der französischen Revolution“ (Freib. i. Br. 1860; französ. Leipzig 1860). Gegen seinen Lehrer Döllinger richtete sich „Der Zeitgeist und die Souveränität des Papstes“ (Katholik 1861 I, 513/43). 1868 kam er als Konsultor zur Vorbereitung des Vatikanischen Konzils nach Rom und in die Kommission de ecclesiastica disciplina; er verteidigte die päpstliche Unfehlbarkeit gegen Döllinger in „Anti-Janus“ (Freib. i. Br. 1870), „Die Irrtümer von mehr als 400 Bischöfen und ihr theologischer Censor“ (ebd. 1870) und in Zeitschriften-Artikeln und erwiderte Angriffe mit dem Werk „Katholische Kirche und christlicher Staat“ (2 Bde, 1872; kürzere Ausgabe 1873; Belege und Nachträge 1876), dessen 18 zusammen hängende Untersuchungen die geschichtliche Entwicklung des Papsttums, sein Verhältnis zu den europäischen Staatssystemen usw. behandeln. Sein „Handbuch der allgemeinen Kirchengeschichte“ (2 Bde, 1876/78, 1879, 3. Bd. 1880, 1883/86; 1924/26 in 4 Bdn v. J.P. Kirsch; gänzliche Neubearbeitung 1930ff) zeigt zwar in den ersten Auflagen teilweise weitgehende apologetische Tendenz und Abhängigkeit von andern, auch protestantischer Schriften, vermittelt aber eine gewaltige Fülle des Stoffes mit souveräner Quellen- und Literatur-Kenntnis. Daneben erschienen: „Über die Marienverehrung in dene rsten 10 Jahrhunderten“ (1870), „Athanasius der Große“ (1877), „Piemonts Unterhandlungen mit den Hl. Stuhl“ (1877), Kardinal Maury“ (1878). 1877 übernahm er die Redaktion der 2. Auflage des KL, wurde aber 1879 Kardinal und Präfekt der päpstlichen Archive, deren Schätze er mit hingabe und Entgegenkommen im Sinne Leos XIII. der wissenschaftlichen Forschung erschloß, unterstützt von H. Denifle und F. Ehrle. Unvollendet bleiben seine Herausgabe der Regesten Leos X. und die Fortsetzung von Hefeles Konziliengeschichte (VIII u. IX. 1887/90; vom Baseler Konzil bis 1536). – Als Lehrer vielleicht weniger bedeutend, aber durch seine umfassende, tief gehende Gelehrtenarbeit ein führender Kirchenhistoriker des 19. Jahrhunderts, als Mensch charakterfest, gemütvoll, hilfsbereit, in der Polemik maßvoll und vornehm.
Hergenröther, Philipp, Bruder des Vorigen, * 24.5.1835 zu Marktheidenfeld (Unterfranken), 1872 Professor des Kirchenrechts, der Patrologie und Homiletik am Lyzeum zu Eichstätt, † 31.1.1890 ebd. Schriften: Die päpstliche Unfehlbarkeit (1870), Die Zivilehe (1870), Der Gehorsam gegen die weltliche Obrigkeit und dessen grenzen (1877), Lehrbuch des katholischen Kirchenrechts (1888, 1905 von J. Hollweck umgearbeitet) u.a. –
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. IV, 1932, Sp. 938 – Sp. 939
Bildquellen
- book-3086480_640: pixabay