Die kirchliche Lehre über den Teufel

Kirchenlexikon: Die kirchliche Lehre über den Teufel

Die kirchliche Lehre über den Teufel bietet kaum etwas wesentlich Neues, was in der heiligen Schrift nicht schon enthalten oder wenigstens angedeutet wäre; sie hat aber den biblischen Lehrgehalt vom Dasein und von der Herrschaft des Teufels vertieft und weiter ausgeführt. –

Der Abfall der Engel

1. Das Dasein des Teufels und der Dämonen gehört zum kirchlichen Dogma. Nach der kirchlichen Lehre sind diese bösen Geister als gute Engel im Stande der heiligmachenden Gnade geschaffen und durch die Sünde so ins Böse verkehrt worden, daß sie die Bosheit gleichsam als zweite Natur angenommen haben (Leo I., Ep. 15 [ad Turrib.], 6; Conc. Later. IV, c. Firmiter; Catech. Rom. 1, 2 u. 17; andere Zeugnisse s. Bei Suarez, De Angelis 7, 2 u 4ff.). Ob der Teufel der höchste aller Engel gewesen, wie man vielfach annimmt, oder einer der höchsten, oder nur der Fürst einer niederen Engelordnung, lässt sich nicht mit Sicherheit entscheiden; sehr wahrscheinlich ist jedoch die Annahme, daß dieser hervorragende Engel den Anstoß zum allgemeinen Abfall gegeben und die anderen Mitschuldigen, welche ja seine Engel genannt werden (Matth. 25, 41), durch sein Beispiel oder auch durch seine Aufforderung in die Sünde hinein gezogen hat. Ihn trifft in dieser Annahme die Verantwortlichkeit für den Uranfang aller Sünde. Ebenso ist wegen der Vollkommenheit des Engels, welche Raschheit und Beharrlichkeit des Willensentschlusses mit sich bringt, nicht daran zu zweifeln, daß die Engel bald nach ihrer Erschaffung den verhängnisvollen sündhaften Willensakt vollzogen haben. Jedenfalls hat die Sünde der Engel vor der Sünde des ersten Menschen stattgefunden, da ja der gefallene Engel der Verführer des Menschen gewesen ist. Näheren Aufschluss über Natur, Schwere und Folgen der ersten Sünde gibt die theologische Spekulation. –

Die Sünde der Engel war der Stolz

a. Nach der weitaus überwiegenden Ansicht der späteren Väter und der Theologen war die Sünde der Engel der Stolz. Diese Ansicht gründet sich teils auf die oben erwähnten Andeutungen der heiligen Schrift, teils auf den inneren Grund, daß eine andere anfängliche Sünde bei einem reinen Geist nicht leicht denkbar ist (vgl. S. Thom., S. th. 1, q. 63, a. 2). Der hl. Augustinus vertritt diese Ansicht mit Bestimmtheit (de civ. Dei 14, 13, 1) und entkräftet die von Einigen vertretene Meinung, daß die erste Sünde des Teufels der Neid gegen den nach Gottes Bild geschaffenen Menschen gewesen sei, mit dem Hinweis darauf, daß der Neid aus dem Stolz, nicht umgekehrt der Stolz aus dem Neid hervor gehe (De Gen. ad lit. 11, 14, 18).

Eine Streitfrage unter den Theologen ist es jedoch, was der Gegenstand dieser hochmütigen und ehrgeizigen Bestrebungen bei den Engeln gewesen sei. Als gewiss lässt sich nur soviel behaupten, daß die aufrührerischen Engel mit dem Ziel und den Mitteln, wie sie Gott ihnen verliehen hatte, nicht zufrieden waren, sondern Ziel und Weg eigenmächtig für sich bestimmen wollten und so ihren Abfall von Gott vollzogen. Sehr wahrscheinlich ist es ferner, daß dieses Streben nach Unabhängigkeit sich direkt und ganz speziell gegen diejenige Abhängigkeit und Unterordnung kehrte, welche von Gott in der übernatürlichen Ordnung gefordert wird, inwiefern der Engel in ihr eine Schmälerung seiner natürlichen Hoheit erblickte – mag man dabei mit dem hl. Thomas zunächst nur an das Gebot der Anerkennung der unverdienten Gnade Gottes und der absolut selbstlosen übernatürlichen Liebe gegen Gott denken oder auch mit Suarez an das Gebot der Anerkennung und Anbetung des Sohnes Gottes in der von ihm anzunehmenden Menschheit als einer tief unter den Engeln stehenden Natur (Scheeben, Dogmatik II, 578ff.). –

Die Schwere der Sünde der abgefallenen Engel

b. Die Schwere der von den Engeln begangenen Sünde ergibt sich teils aus den biblischen Namen der bösen Geister und den Strafen ihrer Sünde, teils aber auch schon aus der Natur der Sache. Ihre Sünde war ausgesprochene Auflehnung gegen Gott, förmlicher Bruch des Geschöpfes mit dem Schöpfer, vollständige Umkehr des richtigen Verhältnisses zu Gott; ihre Sünde war mir der Geisteskraft und Willensenergie eines Engels begangen, von der Absicht unwiderruflichen Festhaltens und Durchführens getragen, weder durch Unwissenheit noch durch Schwachheit entschuldbar, mit einem Wort eine Sünde der reinsten Bosheit (vgl. Aug., In Joan, tract. 110, 7; Gregor. M., Moral. 4, 3 ,8; Joa. Damasc. Contra Manich. 33). –

Die Folgen der Sünde für die Engel

c. Die Folgen der Sünde waren für die gefallenen Engel sofortige Verwerfung von Seiten Gottes ohne Möglichkeit der Buße, Verkehrung ihres ganzen geistigen Lebens durch Verfinsterung des Verstandes und Verhärtung des Willens, Verlust der ewigen Seligkeit und die Feuerspein. Einige wenige Theologen sind mit A. Salmeron (in 2. Petr. 2, disp. 3, dub. 3) Der Meinung, die Engel seien erst ach Zurückweisung der von Gott dargebotenen Bekehrungs-Gnade verworfen worden; die allgemeine Ansicht der Theologen geht aber dahin, daß die Engel ohne Möglichkeit der Buße sogleich nach begangener Sünde verdammt wurden. Den Grund der sofortigen unabänderlichen Verhärtung finden Einige mit dem hl. Johannes von Damascus (De fide 2, 3) und dem hl. Thomas (S. th. 1, q. 64, a. 2) in der Vollkommenheit der Engel, deren Wille nach einmal getroffener Entscheidung innerlich nicht mehr umgestimmt werden könne, Andere hingegen mit Suarez (De angelis 3, 10, 5 sqq.; 8, 1, 21 sqq.; vgl. ib. 7, 6 sqq.) in dem unerforschlichen Ratschluss Gottes, den gefallenen Engeln Zeit und Gnade zur Buße nicht zu gewähren. Ein akzidenteller Zuwachs an Strafe erfolgt nach dem letzten Gericht mit dem ewigen Verschluss der bösen Geister in der Hölle (Suarez 1. c. 8, 16, 20 sqq. und 17, 1 sqq.)

Die Herrschaft des Teufels über die Menschheit

2. Die Herrschaft des Teufels über die Menschheit ist eine Folge der Sünde des Menschen. Der Titel dieser Herrschaft ist demnach nicht ein wohl erworbenes oder irgendwie begründetes Recht des Teufels, sondern einzig die Schuld des Menschen, der durch seine Lostrennung von Gott und seinen freiwilligen Anschluss an den Teufel verdient hat, der Knechtschaft des Teufels überantwortet zu werden. Diese Auffassung ist festzuhalten, wenn die Väter und Theologen nach dem Vorgang von 2. Petr. 2, 19 die Knechtschaft der Sünde durch das Kriegsrecht der Alten veranschaulichen, nach welchem der Besiegte als Sklave dem Sieger angehörte; der Teufel ist ja nicht Sieger durch eigene Kraft, sondern durch die Nachgiebigkeit des Menschen; diese letztere zwingt dem gefallenen Menschen die Knechtschaft des Teufels auf. In demselben Sinne sind die vom Verkaufsrecht oder vom Recht des Gläubigers hergenommenen Vergleiche zu verstehen. Sowohl die Väter als die alten kirchlichen Entscheidungen setzen die Herrschaft des Teufels voraus, indem sie die Lehre von der Erbsünde aus den Exorzismen des Taufritus erklären, durch welche der Teufel gezwungen werden soll, die Täuflinge zu verlassen und dem heiligen Geist Platz zu machen (Coelestin. Ep. Ad Gallos 12 und die Tractoria des Papstes Zosimus bei Aug. Ep. 190).

Die Knechtschaft des Menschen unter der Herrschaft des Teufels

Die Tradition über diesen Lehrpunkt ist so ungetrübt, daß selbst Abaelard, der hartnäckige Bekämpfer desselben, unumwunden zugestand, von den Aposteln her seien sämtliche Lehrer für denselben eingetreten (s. S. Bern. Ep. 190 [ad Innoc. II.], 5). Dem gemäß hebt auch das Konzil von Trient sowohl bei der Sünde Adams (Sess. V, can. 1) als bei der Erbsünde (Sess. VI, c. 1) die Knechtschaft des Menschen unter der Herrschaft des Teufels als eine Wirkung der Sünde hervor. Das Wesen dieser Knechtschaft besteht im Allgemeinen darin, daß der Todsünder von Rechts wegen allen jenen Übeln verfallen ist, welche an sich schon durch die Sünde entstehen, im Besonderen aber darin, daß er verdient, auch einer weiteren direkten und gewalttätigen Einwirkung des Teufels ausgesetzt zu werden, wodurch er zu neuen Sünden gedrängt und mit mannigfachen Leiden an Leib und Seele heimgesucht wird (vgl. Scheeben, Dogmatik II, 672 ff.).

Die erste Betätigung dieser Herrschaft – Versuchung des Menschen zur Sünde

Die erste Betätigung dieser Herrschaft von Seiten des Teufels ist die Versuchung zur Sünde, und zwar die planmäßig betriebene, zeitlich und örtlich allgemeine Versuchung. Der Teufel versucht nicht nur mittelbar durch äußere Werkzeuge, z. B. durch Wort und Beispiel böser Menschen, sondern auch unmittelbar durch Einwirkung auf die Phantasie und den sinnlichen Teil des Menschen (Catech. Rom. 4, 15, 10; Suarez 1. c. 8, 19, 9 sqq.). Eine gewisse Meinungsverschiedenheit herrscht über die Frage, ob alle Versuchungen tatsächlich unmittelbar vom Teufel ausgehen, indem es einerseits feststeht, daß viele Versuchungen ohne Zutun des Teufels vom Fleisch und von der Welt erregt werden können, andererseits aber die Bosheit des Teufels so groß ist, daß er aller Wahrscheinlichkeit nach nicht bloß als müßiger Zuschauer, sondern vielmehr als tätiger Förderer bei den Verlockungen zur Sünde seine Rolle spielt. Viele Theologen sind auch der Ansicht, daß jedem Menschen vom Teufel ein böser Engel, wie von Gott ein guter Engel zur Seite gestellt werde (Suarez 1. c. 8, 21, 30). –

Die zweite Betätigung des Teufels – Zufügung physischer Übel

Die zweite, mehr außergewöhnliche Betätigung der Herrschaft von Seiten des Teufels ist die Zufügung physischer Übel. Was die heilige Schrift über die dämonische Herbeiführung physischer Übel berichtet, bestätigen die Segnungen und Exorzismen der Kirche. Die dem Teufel eigenste Art, dem Menschen Schaden zuzufügen, ist die Besessenheit. –

Der höchste Triumph des Teufels

Den höchsten Triumph seiner Herrschaft feiert der Teufel als „Affe Gottes“, indem er sich mit Verhöhnung Gottes als Gott aufspielt, der göttlichen Religion seine Teufelsreligion entgegen stellt und den Menschen zur Unterwürfigkeit gegen ihn herabwürdigt. Ein solcher Triumph des Teufels ist im Allgemeinen jeder Götzendienst, dann die religiöse Heiligung entwürdigender Laster in manchen Sekten, ferner der fanatische Hass gegen die Kirche Jesu Christi, ja gegen die Religion überhaupt, endlich der förmliche Teufelskult mit demZubehör von dämonischer Wahrsagerei und Zauberei, sei es nun der Teufelskult in seiner unverhüllten Frivolität oder im verhüllenden Gewand der antiken Nekromantie und des modernen Spiritismus, deren religionsfeindliches Wesen nur allzu leicht einem verdeckten Dämonenkult dienstbar gemacht wird. (Vgl. noch Heinrich, Dogmatische Theol. V. 2. Aufl., Mainz 1888, 696ff; 779ff. …) –
aus: Wetzer und Welte`s Kirchenlexikon, Bd. 11, 1899, Sp. 1445 – Sp. 1449

Tags: Satan

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