Das Konzil von Konstanz – Beseitigung des Schismas
Teil 1: Die Eröffnung des Konzils von Konstanz
Das Konzil in den Jahren 1414 bis 1418 hatte eine dreifache Aufgabe: 1. Beseitigung des großen päpstlichen Schismas; 2. Bekämpfung der Häresie; 3. Reformation der Kirche. –
Die verschiedenen Lager der drei Päpste
Die beiden Päpste Gregor XII. (Angelo Corrario) und Benedikt XIII. (Peter von Luna) waren zu Pisa am 5. Juni 1409 als „Schismatiker, Förderer des Schismas und notorische Häretiker“ abgesetzt worden. Alsdann hatten die vereinigten Kardinäle beider Obendienzen am 26. Juni 1409 Alexander V. erwählt; dessen Nachfolger war seit dem 17. Mai 1410 Balthasar Cossa, der sich Johannes XXIII. nannte; letzterer galt zwar in dem größten Teil der Christenheit als der rechtmäßige Papst, aber auch Gregor und Benedikt hatten noch immer ihre Anhänger. Zur Obedienz Benedikts gehörten die spanischen Königreiche Aragonien, Kastilien und Navarra, die französischen Grafschaften Foiux und Armagnac und das Königreich Schottland. Gregor wurde in Neapel und von einigen deutschen Fürsten und Bischöfen als Papst anerkannt.
Das zu Pisa versuchte Einigungswerk musste demnach als gescheitert angesehen werden; denn man hatte jetzt anstatt eines sicheren Papstes sogar drei einander bekämpfende Prätendenten der päpstlichen Würde. Gemäß dem Beschluss von Pisa, daß alle drei Jahre ein Konzil stattfinden sollte, hielt Papst Johannes gegen Ende 1412 eine Synode in Rom, welche aber nur geringe Beteiligung aufwies. Infolge dessen kündigte er mit Zustimmung dieser Synode ein neues Konzil für Dezember 1413 an, dessen Abhaltungsort noch bestimmt werden sollte. Unterdessen wurde er durch König Ladislaus von Neapel aus Rom vertrieben und wandte sich um Hilfe an den in Oberitalien weilenden deutsch-römischen König, späteren Kaiser Sigismund. Dadurch kam es zwischen beiden zu Verhandlungen über den Ort des künftigen Konzils.
Die Eröffnung des Konzils in Konstanz im Jahr 1414
Im Oktober 1413 einigte sich der Kaiser mit den päpstlichen Gesandten dahin, daß das Konzil am 1. November 1414 in Konstanz eröffnet werden sollte, und verkündigte dieses sofort der ganzen Christenheit, um dadurch dem Papst jeden Rückzug abzuschneiden. Letzterer floh unterdessen vor Ladislaus von Florenz nach Bologna und erließ dann nach Rücksprache mit Sigismund am 9. Dezember 1413 von Lodi aus die Konvokationsbulle zum Konstanzer Konzil. Am 1. Oktober 1414 brach er selbst von Bologna auf und langte am 27. Oktober in Kreuzlingen bei Konstanz an. Am folgenden Tag hielt er feierlichen Einzug in die Stadt und ließ am 1. November im Hochamt ein Edikt verkündigen, des Inhalts, daß er unter dem Beirat der Kardinäle ein allgemeines Konzil nach Konstanz als Fortsetzung der Pisaner Synode berufen habe.
Die eigentliche Eröffnung des Konzils geschah am 5. November 1414. Schon am 12. November hielten die in Konstanz anwesenden Doktoren der Theologie und des kanonischen Rechtes unter sich eine Versammlung ab und setzten eine Denkschrift auf, worin sie zunächst verlangten, daß auf dem Konzil jeder, der über Union oder Reformation sprechen wolle, Gehör finden müsse. Sodann stellten sie den Satz auf, das Unionswerk dürfe nur unter Anerkennung des Konzils von Pisa vor sich gehen. Danach war also Johannes XXIII. der allein rechtmäßige Papst, und den beiden andern gegenüber hatte das Konzil dann nur noch die Aufgabe, der in Pisa ausgesprochenen Absetzung Geltung zu verschaffen, indem man sie entweder zur Zession veranlasste oder ihre Obedienzen ihnen abwendig machte.
Das Konzil weicht von den Beschlüssen von Pisa ab
Am 16. November wurde die 1. allgemeine Sitzung in der Kathedrale gehalten. Bald nachher kam der Kardinal Johannes Dominici, genannt von Ragusa, als Bevollmächtiger Gregors XII. vor Konstanz an und ersuchte die kaiserlichen Gesandten und den Magistrat der Stadt um eine Wohnung. Man wies ihm das Augustinerkloster an; sofort bezog Ragusa diese Wohnung und ließ über derselben das päpstliche Wappen Gregors anbringen. Selbstredend konnte Johannes XXIII. dieses nicht zugeben, und hierin musste von Rechts wegen auch das Konzil ihm beistimmen, da dasselbe ihn als den allein rechtmäßigen Papst anerkannte.
Allein in der Generalkongregation vom 20. November machte sich zum ersten Mal eine abweichende Strömung bemerkbar, indem manche aus praktischen Gründen diesen prinzipiellen Standpunkt verließen, um nur das Unionswerk zu befördern. So kam durch Stimmenmehrheit der scheinbar vermittelnde Beschluss zustande, Gregor dürfe erst dann sein Wappen aufstellen, wenn er persönlich anwesend sei. Das in der Nacht herunter gerissene Wappen blieb nun allerdings beseitigt; aber in der Tat hatte doch Gregor eine Sieg errungen; denn das Konzil war von seiner bisherigen Basis, den Pisaner Beschlüssen, abgedrängt und zu einer Entscheidung gebracht worden, welche in ihren Folgerungen die Anerkennung der Gleichberechtigung Gregors XII. mit Johannes XXIII. enthielt.
Diese hier zum ersten Mal zu Tage getretene Anschauung erhielt in der Folge eine immer deutlichere Ausprägung. Zwar legten die italienischen Prälaten die entgegen gesetzte Auffassung noch einmal in mehreren Schriftstücken dar. Man müsse, so meinten sie, in Konstanz zu allererst das Pisanum bestätigen; mit den Gegenpäpsten dürfe überhaupt nicht mehr verhandelt werden, da man ja zu einem Konzil versammelt sei, welches, von Johannes XXIII. berufen, diesen allein als rechtmäßig anerkenne; der Papst aber müsse verpflichtet werden, die Unterwerfung seiner Gegner binnen Jahresfrist entweder durch Unterhandlungen oder, wenn diese nicht zum Ziel führten, durch Gewalt zu bewirken.
Die Konstanzer Versammlung sollte also durch ihren Einfluss Johannes XXIII. die Machtmittel zur Niederwerfung seiner Gegner verschaffen. Gerade diese Forderung, der man sich doch auf dem Pisaner Standpunkt nicht entziehen konnte, schreckte viele zurück, und die Gegenpartei, an deren Spitze von jetzt an Pierre d`Ailly erscheint, suchte dieselbe, so gut es ging, abzulehnen. Auch ihm war das Pisanum noch immer Grundlage der Konstanzer Versammlung; allein letztere sei doch nicht bloß durch den Pisaner Papst, sondern auch durch den römischen König in seiner Eigenschaft als advocatus ecclesiae einberufen worden; daher könnten die Gegenpäpste, ohne sich etwas zu vergeben, mit Konstanz in Unterhandlungen treten; ebenso könne auch das Konzil trotz der in Pisa über jene ausgesprochenen Absetzung doch noch mit ihnen verhandeln. Das in Pisa Geschehene binde Konstanz nicht; denn auch allgemeine Konzilien könnten irren und müssten in diesem Fall durch nachfolgende Konzilien verbessert werden. Um also der Folgerichtigkeit des gegnerischen Standpunktes zu entgehen, ließ sich d`Ailly sogar zu dogmatisch bedenklichen Aufstellungen hinreißen.
Das Konzil von Konstanz wird Repräsentation der ganzen Kirche
Am 24. Dezember kam Kaiser Sigismund in Konstanz an, und er und d`Ailly setzten am 4. Januar 1415 gegen die Partei Johannes‘ XXIII. den Beschluss durch, daß die erwarteten Gesandten Gregors und Benedikts wie päpstliche Legaten empfangen werden sollten. Die Legaten Benedikts erschienen zugleich mit den Gesandten des Königs von Aragonien am 12. Januar vor der Synode, konnten aber keine andere Erklärung abgeben, als daß ihre Herren, der Papst und der König, bereit seien, in Nizza mit dem Kaiser eine Unterredung in Betreff der Union zu halten. Die Gesandten Gregors, welche zehn Tage später eintrafen, boten dessen Resignation an für den Fall, daß auch die beiden Anderen abdanken würden. Zugleich aber erklärten die in Konstanz anwesenden Anhänger dieses Papstes sich bereit, an der Synode teilzunehmen und deren eventuelle Beschlüsse zur Hebung des Schismas anzuerkennen, wenn Johannes XIII. nicht präsidiere und überhaupt über das Konzil keine Jurisdiktion ausübe. Dieses bedeutete offenbar nichts Geringeres, als eine vollständige Veränderung des Charakters der Konstanzer Versammlung. Bis dahin eine Synode der Obedienz Johannes XIII., fing sie jetzt an, wirklich eine Repräsentanz der ganzen Kirche zu werden. Es fehlte nur noch der später auch erfolgte Hinzutritt der Anhänger Benedikts.
Abstimmung nach Nationen
Eine notwendige Folge dieser Veränderung war, daß man nun auch die drei Päpste fortan gleichmäßig behandeln musste. Schon gegen Ende des Monats sprach der Kardinal Wilhelm Filastre diesen Gedanken aus, indem er als den besten Weg zur Herstellung der Einheit die Resignation aller drei Päpste bezeichnete. Gerade Johannes XIII., wenn er der rechtmäßige sei, müsse sich hierzu am ersten bereit finden lassen, da ja der gute Hirt sein Leben für seine Schafe gebe; im Weigerungsfalle könne aber das Konzil ihn dazu zwingen. Johannes indessen stützte sich auf die ihm anhangenden italienischen Prälaten, welche die Mehrheit in der Versammlung bildeten. Um also diese Mehrheit zu brechen, wurde in den ersten Tagen des Februar beschlossen, nicht nach Köpfen, sondern nach Nationen abzustimmen.
Zu diesem Zweck wurden alle Anwesenden, Bischöfe, Äbte, Doktoren und fürstliche Gesandte, in vier Nationen eingeteilt; die italienische, die französische, die englische und die deutsche. Zu letzterer gehörten auch die Polen und Ungarn. Jede Nation wählte zur Behandlung der Konzils-Angelegenheiten eine bestimmte Anzahl Deputierter geistlichen und weltlichen Standes mit je einem monatlich wechselnden Präsidenten. Jede der vier Deputationen beriet für sich allein und setzte sich dann mit den drei anderen ins Einvernehmen. War man über bestimmte Punkte einig geworden, so wurde eine Generalkongregation gehalten, um den Beschlüssen die letzte redaktionelle Fassung zu geben. Hier hatte jede Nation eine Stimme; außerdem gestand man aber auch noch den anwesenden Kardinälen je ein Stimme zu. Das in der Generalkongregation Angenommene wurde dann in der nächsten feierlichen Sitzung als Konzilsbeschluss verkündigt. Für diesen Abstimmungsmodus waren besonders tätig gewesen d`Ailly und Filastre, und ersterer ließ sich hierbei mehrfach unrichtige und das hierarchische Ansehen der Bischöfe verletzende Behauptungen zu Schulden kommen. –
Quelle: Wetzer und Welte`s Kirchenlexikon, Bd. 7, 1891, Sp. 978 – Sp. 981
Bildquellen
- Richental_Konzilssitzung_Muenster: wikimedia