Tanzen an sich ist keine Sünde

Das Bild zeigt die Sünde und ihre Folgen

Wenn Tanzen zur Sünde wird

Der freche Tanz der gottlosen Tochter der Herodias gab Gelegenheit zur Enthauptung des heiligen Johannes. Johannes musste sterben. Herodes hat dadurch schwer gesündigt; denn niemand ist schuldig, einen Schwur, der zu etwas Sündhaftem verbindet, zu halten. Allein es bleibt doch wahr, daß dieser gottlose Tanz zur Enthauptung des heiligen Johannes Veranlassung gegeben hat. Viele heilige Väter haben hieraus Anlass genommen, über das Tanzen zu reden. Der Inhalt ihrer Rede ist beiläufig dieser: Das Tanzen an sich ist keine Sünde. David hat vor der Bundeslade vor Freuden und aus wahrer Andacht getanzt. Dieses Tanzen war gewiß keine Sünde. Es ist aber auch ganz gewiß, daß bei dem Tanzen, wie es heutzutage von sehr vielen getrieben wird, sehr viele Sünden mit Gedanken, Worten und Werken geschehen, und noch mehrere im Heimgehen und zu Hause durch unreine Vorstellungen und Begierden. Die Erfahrung zeigt leider genug, daß viele vorher unschuldige Personen durch das Tanzen, ja auch nur durch ihre Gegenwart bei demselben in die schwersten Laster gefallen sind, welche sie sonst nie begangen haben würden.

Daher haben die heiligen Väter mit aller Strenge wider das Tanzen gepredigt und alle Christen davon abzuhalten gesucht. Der heilige Chrysostomus hat gesagt: „Gott hat uns die Füße nicht zum Tanzen gegeben, sondern daß wir züchtig einhergehen. Der Teufel treibt die Menschen zum Tanzen an und springt mit ihnen.“ –

Der heilige Ephräm schreibt: „Woher hat man das Tanzen gelernt? Wer hat die Christen solches gelehrt? Wahrhaftig, weder Petrus, noch Paulus, noch Johannes, noch ein anderer mit dem Geist Gottes erfüllter Mensch hat es gelehrt, sondern der höllische Drache.“ –

„Wo man sich dem Tanz ergibt“, schreibt der heilige Ambrosius, „da ist keine Ehrbarkeit, keine Keuschheit sicher, besonders wenn die Nacht dazu kommt, welche eine Freundin der Laster ist. Die Tochter einer Ehebrecherin, wie die Tochter der Herodias war, mag gleichwohl tanzen. Wer aber keusch und ehrbar sein will, der bleibe davon weg.“

Der heilige Karl Borromäus gab unter anderen heilsamen Verordnungen auch diese: „Das schädliche und der Reinheit christlicher Sitten so deutlich widersprechende Tanzen soll von den Rechtgläubigen vollkommen verbannt sein, weil dasselbe der Ursprung vieler Laster wider die Keuschheit, vieler Unreinigkeiten, Ausgelassenheiten, Mordtaten und Totschläge ist.“

Allerdings muss man unter den Tänzen, Bällen etc. einen Unterschied machen. Jedoch dürfte der hl. Franz von Sales den besten Ausspruch getan haben, auch über die an sich gerade noch nicht sündhaften Tänze: „Die Tänze sind wie die Schwämme, die besten taugen nichts.“ –
aus: Wilhelm Auer, Kapuzinerordenspriester, Goldene Legende Leben der lieben Heiligen Gottes auf alle Tage des Jahres, 1902, S. 687- S. 688

Der Tanz ist sittlich indifferent

Vom Standpunkt der Moral betrachtet, verstößt der Tanz, insoweit er nur Kundgebung von Fröhlichkeit und Freude ist, an sich nicht gegen das Sittengesetz, wenn er auch von Angehörigen beiderlei Geschlechtes geübt wird; er ist seiner Natur nach sittlich indifferent. Sündhaft wird er

1. Durch die Absicht, wenn er gewollt wird, als Mittel und Gelegenheit, die ungeordnete sinnliche Begierlichkeit anzuregen oder zu befriedigen, oder wenn mit Personen getanzt wird, bei welchen dieses Motiv zu präsumieren ist;

2. durch die Umstände, wenn er stattfindet unter einer Annäherung von Personen verschiedenen Geschlechtes, welch besonders geeignet ist, unreine Begierden und Aufregungen hervor zu rufen, oder in einer auffallend unanständigen Kleidung, und um so mehr, wenn sich damit ein Zustand sinnlicher Erregung verbindet,, wie ihn lüsterne Blicke oder Gespräche, roh-sinnliche Musik, reichlicher Genuss geistiger Getränke und dgl. verursachen.

Leider sind viele Arten moderner Tänze nie frei von derartigen Umständen; zumeist gilt dies von Maskentänzen. Insoweit sie jedoch auch von wohlgesitteten Personen gemäß ihren Standes-Verhältnissen oder wegen besonderer Anlässe als nicht leicht vermeidlich angesehen und nicht zu häufig und leidenschaftlich und immer nur in ehrbarer Gesellschaft und, wenn es noch jugendliche Personen sind, unter entsprechender Obhut mitgemacht werden, kann man sie nicht verpönen. Vielfach bringen übrigens auch die Vorbereitungen zum Tanz-Vergnügen, das Verweilen und Zusehen auf dem Tanzplatz, der Hingang zu demselben und die Heimkehr sittliche Gefahren mit sich. –

Die heilige Schrift spricht sich gegen unsittliche und sittengefährliche Tänze aus (Job 21, 11ff; Eccli 9, 4; Is. 3, 16); ebenso urteilen alle heiligen Väter und Lehrer bis herab auf den heiligen Kirchenlehrer Franz von Sales (Philothea 3, 33)…

Der Seelsorger hat den obigen Grundsätzen zufolge die Extreme zu großer Strenge und zu großer Nachgiebigkeit zu vermeiden. Tänze, welche ihrer Natur nach mit Unsittlichkeit verbunden sind oder die nächste Gefahr dazu in sich schließen, sind schwere Sünde. Jedem, welcher weiß, daß ihm ein Tanzbesuch nächste Gelegenheit zu schwerer Sünde wird, ist er unbedingt als schwer sündhaft zu verbieten. Davon abzuraten ist Allen, doch kann er nicht verboten werden, wenn man ihn mitmacht aus einer an sich ehrbaren Absicht und unter Umständen, welche jede sittliche Gefahr ausschließen.

Daß für Kleriker jede aktive und passive Teilnahme an Tanz-Belustigungen unschicklich und verboten ist (vgl. Trid. Sess. XXII, c. 1 De ref.; Sess. XXIV, c. 12 De ref.), darf als allgemein bekannt voraus gesetzt werden. –
aus: Wetzer und Welte`s Kirchenlexikon, Bd. 11, 1899, Sp.1209 – Sp. 1210

 

Tags: Tugenden

Verwandte Beiträge

Enthauptung des hl Johannes des Täufers
Der Hugenottenpapst Du Plessis-Mornay