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Tugenden

Keuschheit

Lexikon für Theologie und Kirche

Stichwort: Keuschheit

Keuschheit (castitas), regelt die Befriedigung des Geschlechtstriebes nach gottgesetzter Ordnung. Thomas v. Aquin reiht sie unter die Kardinaltugend der Mäßigkeit (temperantia) ein (2, 2. q. 141, a. 4; q. 146), insofern Mäßigkeit Regelung des (begierlichen) Trieblebens nach der Ordnung der Vernunft überhaupt ist. Diese Regelung kann bestehen entweder in zeitweiser oder dauernder Enthaltsamkeit (Jungfräulichkeit) oder im geschlechtlichen Verkehr unter Bedingungen, wie sie von dem Hauptzweck dieses Verkehrs, der menschlichen Nachkommenschaft, verlangt werden. Da diese Bedingungen nur in der ehelichen Lebensgemeinschaft gegeben sind, ist der erlaubte Geschlechtsverkehr auf die Ehe beschränkt, aber auch in der Ehe an sittliche Forderungen gebunden, die alles verbieten, was den Aufgaben der ehelichen Gemeinschaft, was der gegenseitigen Treue der Ehegatten widerspricht (cast. conjugalis). Außerhalb der Ehe, sowohl vor- wie nachehelich, fordert die Pflicht der Keuschheit volle Enthaltsamkeit (cast. virginalis oder vidualis), so daß jede freiwillig erstrebte Befriedigung des Geschlechtstriebes als Sünde der Unkeuschheit (Unzucht, Unlauterkeit) zu beurteilen ist, die im 6. und 9. Gebot verboten ist und nach den deutlichen Aussprüchen der Hl. Schrift (1. Kor. 6, 9f; Gal. 5, 19f) vom Himmelreich ausschließt. Schutz der Keuschheit ist die Schamhaftigkeit (pudicitia), die Selbstbewachung gegen äußere Einflüsse, welche der Keuschheit schädlich sein könnten; ihr Ausgangspunkt ist das natürliche Schamgefühl, das durch Erziehung erhöht oder herab gesetzt, auch verbildet werden kann. Übertriebene, weil unvernünftige, daher fehlerhafte Scheu in geschlechtlichen Dingen, zumal unaufrichtige, wird Prüderie genannt.

Keuschheit im Sinne des Christentums macht ernst mit der Lehre vom Primat der Geist-Seele über den Leib. Jede Verselbständigung des leiblichen Lebens und der leiblichen Triebe ist Abfall vom Primat des Geistes, deshalb Schwächung des eigentlichen Kraft- und Lebensprinzips im Menschen. Der Leib gehört ferner, und zwar gerade auch insofern er Geschlechtsorgan ist, „dem Herrn“ (1. Kor. 6, 13), weil er Glied ist am Leibe Christi. Es ist Entweihung dieses Einsseins mit Christus, wenn der Christ seinen Leib „zu Gliedern einer Buhlerin“ macht (ebd. 15) Demgemäß ist Keuschheit der notwendige Ausdruck für die Gottzugehörigkeit des Leibes des Christen (Tempel des Hl. Geistes; nicht mehr sich selbst gehörig! (ebd. 18-20). Auch in der Ehe soll Keuschheit nicht bloß die unbändige Triebhaftigkeit mäßigen, sondern möglichste Vergeistigung und Heiligung der ehelichen Liebe und Lebensgemeinschaft fördern. – Christus preist die Keuschheit (Mt. 5, 8), betont gegenüber dem Alten Testament auch hier die innere Gesinnung ((Mt. 5, 28) sowie die allgemeine Gültigkeit auch für den Mann (Mt. 5, 32; 19, 7ff) und empfiehlt die jungfräuliche Keuschheit (Mt. 19, 12). Die Apostel erklären die Keuschheit als Frucht des Hl. Geistes (Gal. 5, 22f) und als den Willen Gottes (1. Thess. 4, 3-5), die Fleischeslust als Gegensatz gegen die Liebe zu Gott und als Verbündete von Welt und Sünde (Röm. 6, 11ff; 1. Petr. 2, 11; 1. Joh. 2, 15). Erfahrungsgemäß bedeutet die standesgemäße Keuschheit eine feste Stütze des sittlichen Charakters, so daß das Gegenteil schlechthin als „Unsittlichkeit“ bezeichnet wird.

Die normale Form der Keuschheit in Sinne des paulinischen melius et nubere quam uri (1. Kor. 7, 9) bleibt die dauernde Beherrschung der geschlechtlichen Triebe in der Form einer durch Seelen- und Liebesgemeinschaft geadelten und bei Christen durch das Sakrament geheiligten Lebensgemeinschaft in der Einehe. Die Heftigkeit der geschlechtlichen Leidenschaft, durch welche die Natur die Erhaltung der menschlichen Art sichern wollte, verlangt allerdings in der Jugend eine zielbewußte Erziehung zur Keuschheit und im ganzen Leben Wachsamkeit und Selbstbeherrschung. Zur körperliche Ablenkung durch Arbeit und Sport und zur rechtzeitigen Aufklärung mus bei der Jugend vor allem die Stärkung des Willens kommen, die auf der christlichen Gesamtauffassung über das Verhältnis von Leib und Seele und auf der Verantwortlichkeit des geschlechtlichen Verhaltens für die eigene Person und die Nachkommenschaft ruht.
Was die tiefe Marienverehrung hierin seit jeher geschaffen, davon spricht die Geschichte seit den ersten christlichen Zeiten; das christliche Keuschheitsideal ist von Anfang an mit der jungfräulichen Mutter des Herrn verbunden gewesen. –
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. V, 1933, Sp. 942 – Sp. 943

Hettinger
Hunolt, Franz

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