Das Anathem gegen Papst Honorius I.

Der Papst trägt das Kreuz Christi, von Christus glorreich empfangen; es zeigt das Leiden der Päpste und zugleich der Kirche

Kirchenlexikon: Papst Honorius I.

Teil 2:

Die Bedeutung des Anathems gegen Papst Honorius I.

Falsche Vorwürfe gegen Honorius

… Die dem ökumenischen Konzil von 680 vorausgehende große abendländische Synode zu Rom unter Papst Agatho (27. März 680) sprach sich bei Verurteilung der Monotheleten zugleich sehr klar für den Lehrvorrang der Päpste und ihre bisherige Orthodoxie „ohne jeden Schatten der Häresie“ aus (Schreiben an Kaiser Constantin Pogonatus). Dasselbe tat gleichzeitig der hl. Agatho in seinem berühmt gewordenen Brief an den Kaiser, nur daß er noch bestimmter die für alle Zukunft verbürgte lehramtliche Unfehlbarkeit im Anschluß an Luk. 22, 31 f. hervorhob und andererseits unzweideutiger auf Honorius hinwies. „Die Häretiker verfolgen diesen apostolischen Stuhl“, sagt er, „durch falsche Vorwürfe und gehässige Verleumdungen… Und doch haben meine Vorgänger auch diesen Neuerungen in Konstantinopel gegenüber nie aufgehört, die Urheber derselben zu ermahnen und zu beschwören, von ihrer häretischen Lehre wenigstens durch Stillschweigen abzustehen.“ Die letzten Worte gehen unverkennbar auf Honorius. Der Papst will so von vornherein etwaigen Schritten der Griechen gegen das Andenken dieses Papstes autoritativ entgegentreten. Seinen Gesandten, die ihn dort zu vertreten hatten, gab er, wie er ebenda schreibt, „ausschließlich den Auftrag, die Überlieferung des apostolischen Stuhles in Hinsicht der Lehre treu darzulegen“. Auf dem Konzil wurde nun zwar dieses ganze, den Vätern vorgelesene Lehrschreiben Agatho´s gegen den Monotheletismus angenommen; auch vollzog sich hauptsächlich in der Form des Beitritts zu diesem Schreiben die Konversion der sehr zahlreichen bisher häretischen Bischöfe. Indessen wurde, sicher nicht im Einklang mit demselben, in der 13. Sitzung, am 28. März 681, folgendes Urteil gegen den in der vorausgegangenen Sitzung verlesenen Brief des Papstes Honorius an Sergius, sowie gegen die zwei Briefe des Sergius an Cyrus und an Honorius auf gleicher Linie gefällt:

„Sie sind den apostolischen Dogmen, auch den Erklärungen der heiligen Konzilien und aller angesehenen Väter ganz fremd und folgen den falschen Lehren der Häretiker. Deshalb verwerfen wir sie vollständig und verabscheuen sie als eine Verderbnis der Seelen. Aber auch die Namen dieser Männer sollen aus der Kirche entfernt werden, nämlich der von Sergius…Cyrus…Pyrrhus, Paulus und Petrus von Konstantinopel und Theodor von Pharan, welche sämtlich auch Papst Agatho verurteilt hat. Wir belegen sie alle mit dem Anathem. Nebst ihnen aber soll nach unserm Beschluss aus der Kirche ausgeschlossen und anathematisiert werden der ehemalige Papst von Alt-Rom, Honorius, weil wir in seinem Brief an Sergius gefunden haben, daß er in allem dessen Ansicht folgte und seine gottlosen Dogmen bestätigte.“

Als in der nämlichen Sitzung auch noch die zwei Stücke des zweiten Honoriusbriefes gelesen waren, wurden beide Briefe mit den Schriftstücken der Monotheleten verbrannt… Als wäre es mit diesen gehässigen Brandmarkungen des Papstes noch nicht genug, verkünden die Bischöfe wiederum in ihrer Schlußanrede an den Kaiser, sie hätten dem Anathem unterworfen „Petrus… Cyrus und zugleich Honorius, welcher Papst von Alt-Rom war, weil er jenen darin (in ihren Neuerungen) folgte…“ Ein Umstand, der sehr in Betracht kommt, ist, daß zur Zeit des Konzils, ehe die Handlungen gegen Honorius begannen, der hl. Agatho am 10. Januar 681 starb. Es folgte eine Sedisvakanz von mehr als 19 vollen Monaten, denn die Konsekration und Thronbesteigung des nächsten Papstes, Leo II., fällt erst auf den 17. August 682, geraume Zeit nach dem Ende des Konzils. Es ist kein Grund da, anzunehmen, daß nach dem Tode Agatho`s nicht sofort die Wahl des Nachfolgers zu Rom geschehen wäre; aber in Folge der damaligen Sitte, beim Kaiser die Bestätigung einzuholen, scheint sich die Weihe Leo´s II. verzogen zu haben. Man bringt mit diesem Aufschub unwillkürlich die Honorius-Angelegenheit in Verbindung; denn in Konstantinopel hatte man jedenfalls ein großes Interesse, sich der Stellung des neuen Papstes gegenüber dem vom Konzil zu sprechenden Anathem zu versichern… Leo II. richtete denn auch bald, nachdem er konsekriert war, ein Schreiben an den Kaiser, worin er gleichfalls von den Legaten sagt, er habe sie mit großer Freude empfangen. Unter hohem Lob für die Orthodoxie des Konzils approbierte er die Glaubensentscheidung. Das Urteil über Honorius bestätigte er jedoch nur in folgender Form: „In gleicher Weise anathematisieren wir die Erfinder des neuen Irrtums, nämlich Theodor usw. (es folgen die bekannten Namen), auch Honorius, welcher nicht bemüht war, diese apostolische Kirche mit der Lehre der apostolischen Tradition rein zu erhalten, sondern durch sein profanes Preisgeben es geschehen ließ, daß die unversehrte (römische Kirche) befleckt wurde.“

Im Abendland kein Zweifel an der Unfehlbarkeit des Papstes

Trotz der sechsten Synode findet sich, was sehr bemerkenswert ist, im Abendland kein Zweifel an der Irrtumslosigkeit der Päpste in feierlichen Glaubensdekreten… Man habe nie behaupten können, sagt er (Nikolaus I.), daß ein Papst mit Irrlehrern eines und desselben Sinnes gewesen sei. Die Unfehlbarkeit der Päpste wurde nach wie vor theoretisch vertreten und praktisch in Anwendung gebracht; nicht bloß an den Päpsten, sondern auch unter den kirchlichen Schriftstellern jeder Gattung hatte sie ihre Verteidiger. Hadrian II., Nikolaus` Nachfolger, bringt auf der römischen Synode von 869 dem photianischen Konzil von 867 gegenüber den Satz in Erinnerung, daß der heilige Stuhl von niemand gerichtet werde, und äußert bei dieser Gelegenheit über Honorius: Die Orientalen (er sagt nicht, das ökumenische Konzil) seien gegen denselben vorgegangen, und zwar unter keiner andern Anklage als derjenigen „der Häresie“; allein ohne die Zustimmung des ersten Stuhles habe weder ein Patriarch noch irgend ein anderer Bischof wider Honorius eine Sentenz aufstellen dürfen…

Da auch die großen mittelalterlichen Theologen, wie der hl. Thomas von Aquin, keinerlei Debatten, ja gar keine Nachricht über den Fall des Honorius haben, so darf man schließen, daß der Angelegenheit in kirchlichen Kreisen bei weitem nicht die Bedeutung beigemessen wurde, welche man in späteren Zeiten aus Polemik gegen den Primat in derselben hat finden wollen; sie wäre sonst wahrscheinlich nicht in solche Vergessenheit geraten…

Zur Zeit, wo das Vatikanum mit der Definition der päpstlichen Unfehlbarkeit auch die Freisprechung des Papstes Honorius von jedem ex cathedra begangenen Irrtum neu besiegelte, wurde ebenfalls unter den erneuten historischen Debatten von gelehrten Verteidigern jenes Papstes die Wiederaufnahme des alten Urteils über die Schritte des sechsten Konzils empfohlen.

Zusammenfassung

Soll aus dem Gesagten ein Ergebnis zusammengefaßt werden, so muss

1. als sicher gelten, daß der römische Stuhl niemals zu einer Erklärung seine Zustimmung gegeben hat, welche den Papst Honorius irgendwie häretischer Lehren oder Gesinnungen beschuldigte. Eine solche Behauptung gegen Honorius musste entschieden, falls sie dennoch von den Orientalen auf dem sechsten Konzil versucht werden sollte, als durch das Schreiben Agatho`s ausgeschlossen gelten. Dessen Nachfolger, der hl. Leo II., hat das vom Konzil gesprochene Anathem zwar bestätigt, jedoch nur insofern, als Honorius durch seine Handlungsweise sich großer Fahrlässigkeit zum Schaden der Kirche schuldig gemacht habe. Es ist aber trotz der von Gegnern der Kirche beständig geschehenden Vermengung etwas sehr Verschiedenes, wegen Beförderung der Häresie durch Nachlässigkeit verurteilen, was Leo II. tut, und wegen Erfindung und Vertretung häretischer Lehren oder wegen Beitrittes zu fremder Häresie ein Urteil zu sprechen…

2. Die gegen Honorius gerichteten Erklärungen des sechsten Konzils scheinen in ihrer Gesamtheit wirklich den Sinn zu haben, daß Honorius als eigentlicher Ketzer verurteilt wird…

3. Die Erklärung des Konzils, daß Honorius Häretiker sei, und sein in diesem Sinne gefälltes Anathem sind keine gültigen Handlungen eines ökumenischen Konzils, weil die Väter hierbei sich nicht im Einklang, sondern in offenkundiger Dissonanz mit den Päpsten zur Zeit des Konzils, Agatho und Leo II., befanden. Der theologische Satz steht fest, daß eine Versammlung der Bischöfe der Kirche nur insofern ein ökumenisches Konzil ist, als sie mit dem Haupt der Kirche durch die notwendige Unterordnung vereinigt ist. Tritt sie aus dieser Harmonie heraus, kehrt sie einen Gegensatz hervor, so ist sie nicht mehr eine wahre Repräsentation der Gesamtkirche und entbehrt der Prärogative der Unfehlbarkeit. Daß nun die sechste Synode mit ihren Urteilen über Honorius in Widerspruch zu dem nachdrücklichen Schreiben des Papstes Agatho getreten ist, braucht nicht erst erwiesen zu werden. Aber sie wurde mit ihrem strengen Spruch auch im Stich gelassen von Leo II. Dieser nimmt zwar im übrigen die Synode an und bezeichnet sie unter Lob und Anerkennung als ökumenische, aber die Beschlüsse gegen Honorius bestätigt er durchaus nicht im Sinne der Konzilsbischöfe. Es ist dies nicht der einzige Fall ähnlicher Art in der Geschichte. Nicht bloß von dem zweiten und dem vierten ökumenischen Konzil mit ihren unrechtmäßigen Beschlüssen über die Patriarchalgewalt von Konstantinopel, sondern auch von den ökumenischen Konzilien von Konstanz und von Basel wird bekanntlich angenommen, daß nicht alle ihre Dekrete ökumenische Geltung haben, und zwar wegen mangelnder Einstimmung des Kirchenoberhauptes.

4. Man kann ohne Schaden für das Dogma die Tatsache hinnehmen, daß die Bischöfe des sechsten Konzils mit der irrtümlichen Verurteilung eines Papstes als Ketzer zugleich irrtümlich die Lehre von der Unfehlbarkeit der Päpste angegriffen haben (wenn sie nämlich wirklich die Schreiben von Honorius als ex cathedra erlassen auffaßten, worüber sie sich wohl selbst keine Rechenschaft geben). Denn aus ihrem offenbar durch Eingenommenheit und Leidenschaftlichkeit eingegebenen Vorgehen folgt keineswegs die Falschheit jener von der übrigen Kirche, ja von ihnen selbst (mit der Annahme von Agatho`s Schreiben) anerkannten Lehre. Die Leidenschaftlichkeit aber, die wir voraussetzen müssen, entsprang aus der alten Eifersucht der Griechen gegen Rom. Es wird die Bischöfe, welche selbst noch kurz vorher zum großen Teile monotheletische Häretiker waren, sehr geschmerzt haben, ihre Patriarchen verdammen zu müssen (vgl. die Bemühungen des Patriarchen Georg von Konstantinopel für das Unterlassen der Anatheme gegen die Patriarchen von Konstantinopel in der achten Sitzung des Konzils); durch die Beifügung Honorius` mochten sie ihrem Unmut Luft machen. Dieser Schritt gegen den Papst konnte um so leichter gewagt werden, als zu Rom die Sedisvakanz dauerte, der Kaiser seit Schluß der elften Sitzung vom persönlichen Ehrenpräsidium der Synode zurückgetreten war, und wiederholt auf dem Konzil der Appell der Monotheleten an Honorius gehört wurde (erste und achte Sitzung). Was taten die römischen Legaten? Nur zwei Tatsachen sind bezüglich derselben sicher: 1. daß sie alles unterschrieben und 2. daß sie zur Unterschrift der Verurteilung Honorius` als Häretiker von Seiten Agatho`s nicht bevollmächtigt waren, weshalb ihre Unterschrift in dieser Beziehung nichtig ist. Ob sie nun überlistet oder durch Gewalt zur Unterschrift genötigt wurden, ob sie von Leo II. vor dessen Konsekration und während der langen Suspension der Sitzungen irgend welche Befugnisse zur Nachgiebigkeit im Sinne des von ihm später gesprochenen Anathems erhalten (welche Befugnisse sie dann falsch ausgelegt oder eigenmächtig erweitert haben müssten), das alles sind Dinge, die nur in den Bereich der Vermutung gehören.

5. Um das Verhalten Leo II. recht zu erklären, muss man die für die römische Kirche überaus schwierige Lage berücksichtigen. Eine vollständige Zurückweisung des zu Konstantinopel gesprochenen Anathems über Honorius würde den eben erst gewonnenen Kirchenfrieden und vielleicht alle Resultate des Konzils wieder in Frage gestellt haben. Leo II. wählte einen weisen Mittelweg. Da Honorius wegen seiner sträflichen Fahrlässigkeit allerdings einen starken Ausdruck der Mißbilligung erfahren konnte, ohne daß ihm Unrecht geschah, so entschied sich Leo zu diesem Schritt; sein Anathem ist nichts anderes. Es verpönte, so lange es in Kraft blieb, das Andenken des Verstorbenen als ein ehrloses; seine Name durfte nicht in den Commemorationen der Messfeier vorkommen; über die Seele des Verstorbenen aber hatte die Kirche natürlich keine Gewalt. Bei diesem Mittelweg jedoch hat Leo II., um genau zu reden, den Konzilsspruch nicht etwa bloß milde interpretiert, sondern hat ihn nicht angenommen und ein anderes Urteil an seine Stelle gesetzt; die Form des Anathems blieb, erhielt aber ihre richtige Begründung. Es gelang ihm auf diese Weise, unter Vermeidung mißliebiger Debatten und gefährlichen Geräusches, die erlangte Kircheneinigung zu bewahren und das byzantinische Kaisertum inmitten der Gefährdung Roms durch die Langobarden auf seiner Seite zu behalten. Wenngleich er die Nachgiebigkeit in den angegebenen Grenzen leichter walten lassen konnte, als es Papst Agatho nach seinem Schreiben vermocht hätte, so war doch das Anathem über einen sonst durchaus pflichttreuen und wohlverdienten Papst, wie Honorius, immerhin ein großes Opfer, dem Orient aus Liebe zum kirchlichen Frieden dargebracht. Ohne die Gehässigkeiten der Orientalen würde im Okzident niemand an das Anathem gedacht haben; notwendig war dasselbe auf keinen Fall. Daher nehmen die Päpste später auch stillschweigend das Anathem zurück. Das Andenken Honorius` wurde rehabilitiert, als die temporären Rücksichten auf die Griechen geschwunden waren. Das war der Fall, als die Päpste sich an die Franken anlehnen konnten, als sie einen selbständigen Boden durch die Mitwirkung Pippins und Karls unter die Füße erhielten und sich nicht mehr auf die Macht der Kaiser im Osten angewiesen sahen. Das (…) auffällige Lob des Liber pontificalis für Honorius, dessen „Andenken durch Jahrhunderte zu feiern sei“, gehört genau in diese Zeitperiode.

aus: Wetzer und Welte`s Kirchenlexikon, Bd. VI, 1889, S. 240ff.

Kirchenlexikon Papst Honorius I.

Teil 1: Honorius I. – Keine Häresie nachweisbar

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