Abschaffung der Sklaverei in Afrika

Der Versuch der Abschaffung der Sklaverei in Afrika

Versuch der Unterdrückung des Sklavenhandels in Afrika

Indessen dauerte die Sklaverei und der Sklavenhandel noch fort in Afrika und einem großen Teil Asiens. In Afrika treiben noch heute Araber einen schwunghaften Sklavenhandel, wobei nach Kardinal Lavigerie`s Berechnung alljährlich zwei Millionen Menschen um’s Leben kommen. Zur Unterdrückung dieses Handels geschah nun allerdings Vieles; aber ein völliges Verschwinden ist auf lange hinaus unmöglich; erklärte doch Fürst Bismarck noch 1889 die Abschaffung der Sklaverei in Afrika überhaupt für unmöglich. –

Im Jahre 1876 wurde in der Türkei und 1877 in Ägypten und Madagaskar die Sklaverei gesetzlich abgeschafft. Der oben erwähnte Vertrag vom Jahr 1841 zwischen England, Österreich, Preußen und Russland zum gegenseitigen Durchsuchungsrecht der Schiffe wurde 1890 auf der Brüsseler Konferenz revidiert, das Durchsuchungsrecht verschärft und das Abkommen von 17 Staaten angenommen. Auch die Kongoakte erklärte sich gegen die Sklaverei. Einen mächtigen Impuls brachten die Bemühungen Lavigerie’s, welcher 1888 in Paris, London, Brüssel und Lissabon Vorträge hielt und zum Kreuzzug gegen den Menschenraub und Menschenhandel aufrief. In demselben Jahr wurde das Sultanat Sansibar von England und Deutschland als ein Hauptherd des Sklavenhandels blockiert, im deutschen Reichstag einen gegen den Negerhandel und die Sklavenjagden gerichtete Resolution Windthorst`s angenommen und die Expedition Wißmanns nach Ostafrika, welche auch auf die Bekämpfung des Sklavenhandels gerichtet war, genehmigt. Vernichtet werden aber kann die Sklaverei nur durch eine zusammen wirkende Tätigkeit von Staat und Kirche, Recht und Religion; das haben die jüngsten Vorgänge wieder bewiesen. Was hilft die gesetzliche Abschaffung der Sklaverei, wenn den Kolonisatoren der Geist des Christentums fehlt, und wenn sie eine ärgere Sklaverei einführen, als sie je bestand? (Vgl. Möhler, Bruchstücke aus der Geschichte der Aufhebung der Sklaverei, in der Tüb. Theol. Quartalschr. 1834, 61 [auch Ges. Schriften II, Regensburg 1840, 54]; Hefele, Beiträge zur Kirchengesch. I, Tübingen 1964, 212ff. …) –
aus: Wetzer und Welte`s Kirchenlexikon, Bd. 11, 1899, Sp. 418 – Sp. 419

In der Folge bis in die Neuzeit richteten sich die politischen Bestrebungen hauptsächlich gegen die Sklaverei in den vorwiegend mohammedanischen Staaten Afrikas und Asiens. Seit 1879 führte Kardinal Lavigerie, von Leo XIII. 1888 wirksam unterstützt, einen verdienstvollen Feldzug, so daß sich die Mächte auf dem Brüsseler Antisklaverei-Kongress 1889/90 einigten, den Sklavenhandel durch staatliche Gesetze wirksam zu bekämpfen. Mehr und mehr wurde die offene Sklaverei unter dem Druck der Weltmeinung durch internationale Vereinbarungen zurück gedrängt, neuerdings unter der Führung des Völkerbundes (1926). Immerhin musste der von diesem eingesetzte Sachverständigen-Ausschuss feststellen, daß heute noch, selbst in Verwaltungs-Gebieten europäischer Mächte, 5-6 Millionen Menschen rechtliches Eigentum von andern sind, die deshalb offenen oder versteckten Sklavenhandel treiben, nicht nur in Abessinien (jetzt durch Italien abgeschafft), sondern auch in der französischen Sahara, in den großen Teilen Arabiens, im Hinterland von Aden, am Persischen Golf, in einzelnen indischen Fürstentümern und in weiten Gegenden Chinas… Hier bleibt dem christlichen Ethos (…) noch eine große Aufgabe. –
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. IX, 1937, Sp. 623 – Sp. 624

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