Die Irrlehre des Semipelagianismus

Kirchenlexikon: Die Irrlehre des Semipelagianismus

Das Aufkommen des Semipelagianismus

Wider die augustinische Gnadenlehre

Semipelagianismus ist die spätere Bezeichnung für eine zwischen pelagianischer und augustinischer Gnadenlehre versuchte Mittelstellung (vgl. Prosp. Aquit., C. Coll. c. 3, bei Migne, PP. Lat. LI, 221), welche Prosper von Aquitanien kurzweg als „Überreste des Pelagianismus“ deutete (s. Aug. Ep. 225,7; bei Migne, PP. Lat. XXXIII, 1006). Gegen die augustinische Theorie von der unbedingten Vorherbestimmung zum Heile und der ihr entsprechenden Gnaden-Zuweisung und Gnaden-Wirksamkeit erhob sich zuerst in Afrika, dann aber ganz besonders in Südgallien ein nicht unerheblicher Widerspruch. Einige Mönche des Klosters zu Adrumet meinten, dadurch würde die menschliche Freiheit und Gottes gerechtes Gericht in Frage gestellt. Daraufhin verfaßte der hl. Augustinus um 426 oder 427 das Buch De gratia et libero arbitrio, das er nebst einem Begleitschreiben an den Abt Valentin und dessen Mönche sandte (Migne, PP. Lat. XLIV, 878). In letzterem warnt er vor dem Mißbrauch, den man leicht aus seiner Lehre ziehen könne und im Kloster zu Adrumet wirklich gezogen habe. Wie Abt Valentin an Augustinus berichtet (Migne ib. 911), beruhigten sich nun die Mönche größtenteils; nur einige fleischlich Gesinnte zogen falsche Schlüsse aus der Schrift. Angesichts der alles bewirkenden Gnade, meinten sie, sei die Zurechtweisung von Seiten der Vorgesetzten nutzlos und überflüssig; sie könnten höchstens noch die Ungehorsamen ermahnen und für sie beten. Augustinus verfaßte nun an dieselbe Adresse eine neue Schrift De correptione et gratia (Migne ib. 915 sqq.), worin er seine Ansicht von der Prädestination noch weiter entwickelte und gegen Mißverständnisse verteidigte. –

Vertreter der Irrlehre

Vitalis von Karthago

Aus derselben Zeit stammt wahrscheinlich auch der Brief des Heiligen an Vitalis von Karthago (Ep. 217, bei Migne, PP. Lat. XXXIII, 978). Dieser lehrte, der Anfang des Glaubens und des guten Werkes gehe vom Menschen aus. Wies man ihn auf die Bibelstelle hin, wonach Gott in uns das Wollen und das Vollbringen wirke, so meinte er, der Mensch stimme eben der ihm durch die Verkündigung der Lehre Christi zuvor kommenden Gnade mit seiner Freiheit zu und erlange auf Grund dieser gläubigen Zustimmung die Rechtfertigung von Gott. Der hl. Augustinus erhob sich mit allem Nachdruck gegen diese Irrlehre und bemerkte u. a., es sei alsdann, wie es doch die Kirche nach herkömmlicher Sitte tue, auch nicht nötig, den Ungläubigen die Gnade der Bekehrung zu erflehen. –

Die Mönche in Massilia

Nachhaltiger war um dieselbe Zeit der Widerspruch gegen einzelne Sätze der augustinischen Gnadenlehre im südlichen Gallien. Hiervon wurde Augustinus durch zwei seiner dortigen Verehrer, Prosper und Hilarius, in je einem besondern Briefe in Kenntnis gesetzt (s. Aug. Epp. 225. 226, bei Migne 1. c. XXXIII, 1002 sqq.). Ihrem Bericht zufolge waren es besonders die Mönche in und um Massilia (daher auch der Name Massilier), welche diese später „semipelagianisch“ genannte Richtung einschlugen und unter Festhaltung der gegen Pelagius erlassenen kirchlichen Bestimmungen manches Schroffe an der Lehre Augustins verbessern wollten. Die von letzterem betonte Vorherbestimmung zum ewigen Leben ohne Rücksichtnahme auf die Verdienste schien ihnen namentlich aus praktischen Gründen gefährlich; sie meinten, das ewige Leben werde nur von denjenigen erlangt, welche freiwillig an Gott geglaubt und durch ihre Bereitwilligkeit zu glauben (merito credulitatis) auch den Beistand der Gnade empfangen hätten. Insbesondere gehöre der Glaubensanfang dem Menschen allein an. Während sie so die Gnaden Auswahl auf die Präszienz der menschlichen Verdienste zurück führten, riefen sie bei den Kindern und bei den zahlreichen Völkern, die vom Christentum noch nichts gehört haben, die Voraussicht des Bedingt-Zukünftigen zu Hilfe. Außerdem war nach ihnen auch das Beharren in der Gnade bis zum Ende nicht eine besondere Gnade, sondern Sache des freien Willens. Der hl. Augustinus antwortete 429 in den zwei an Prosper und Hilarius gerichteten Schriften De praedestinatione sanctorum und De dono perseverantiae (Migne, PP. Lat. XLIV, 959 sqq., und XLV, 993 sqq.)… Seine Hoffnung, daß die Massilier ihren Widerspruch aufgeben würden (De praedest. n. 2), erfüllte sich nicht. Während Prosper und Hilarius nur nach mündlichen Aussagen berichtet hatten, erhob man nun auch schriftlich gegen die augustinische Theorie Einsprache.

Johannes von Cassian

Johannes Cassianus hielt im Gegensatz zu Augustinus an dem Universalismus der Gnade und der Berufung fest (Coll. 13,7, bei Migne, PP. Lat. XLIX, 908), an letzterer nur infolge der göttlichen Voraussicht des Freiheitsgebrauchs (ib. 17,26). Bezüglich der Frage über das Verhältnis zwischen Gnade und Freiheit blieb sich Cassian nicht konsequent. An einigen Stellen spricht er von der absoluten Notwendigkeit der Gnade zu allem, was gut ist, und der Nichtigkeit alles menschlichen Bestrebens ohne sie (ib. 4,5). Er nennt es albern und gotteslästerlich, irgend etwas von den guten Werken unserer Bemühung statt der Gnade und Hilfe Gottes beizumessen (ib. 3,16). Nicht allein der Anfang der Werke, sondern auch der guten Gedanken komme aus Gott; er flöße uns die Anfänge des heiligen Willens ein (ib. 13,3), und die Berufung zum Himmelreich geschehe von Gott ohne jegliches voraus gegangene Verdienst von Seiten des Menschen (ib. 1,15). Auch auf die Notwendigkeit der Gnade der Beharrlichkeit wird klar genug hingewiesen (ib. 23,3). Andererseits ist doch auch sicher, daß Cassian die Anfänge des Heils (initium fidei) wenigstens in einzelnen Fällen der Willensfreiheit zuschreibt. Auf die Frage, „ob Gott sich unser erbarme, weil wir ihm den Anfang des guten Willens geboten, oder wir den Anfang des guten Willens erlangen, weil Gott sich unser erbarmte“, gibt er eine Antwort, welche jedenfalls die Bejahung des ersten Teiles der Frage nicht ausschließt. So konnte, sagt er, der Anfang des Guten bisweilen als von Gott, wie bei Matthäus und Paulus, bisweilen als vom Menschen selbst ausgehend, wie bei Zachäus und dem Schächer am Kreuz, gedacht werden (ib. 13,11). Anderswo sagt er geradezu, daß bisweilen der Mensch per naturae bonum quod beneficio Creatoris indultum est, in sich den Anfang des Guten erzeugen könne (ib. 13,9). Will er auch in dieser und anderen Stellen sich hauptsächlich „gegen die Annahme einer völligen sittlichen Unfähigkeit“ wenden (vgl. Hoch, Lehre des Joh. Cassians, Freiburg 1895, 57, Anm. 2), so bleibt doch immer wahr, daß er ein rein menschliches Verdienst lehrte, daß die höhere Gnade zu erwerben im Stande sei. Daß nach dem Apostel Gott selber „Wollen und Vollbringen wirkt“, wird hierdurch ebenso in Frage gestellt wie die völlige Gratuität der Gnade, mag sich hiergegen Cassian auch noch so sehr verwahren (Coll. 13,13). –

Das Mahnschreiben des Papstes Cölestin

Prosper von Aquitanien erbittet Beistand vom Papst

Der hl. Augustinus war nicht mehr am Leben, als Cassian seine Collationes herausgab und damit in engeren und weiteren Kreisen nicht geringes Aufsehen erregte. Prosper von Aquitanien übernahm deshalb den Kampf und führte ihn auf der Grundlage der Schriften Augustins mit ebenso viel Einsicht als Geschick. Nachdem er in dem Schreiben an einen sonst unbekannten Rufinus über den Gegenstand und die Tragweite des Streites berichtet hatte (Migne, PP. Lat. LI, 77), begab er sich mit seinem Freund Hilarius nach Rom zu Papst Cölestinus, um seinen Beistand zur Unterdrückung der neuen Irrtümer anzurufen. Der Papst erließ ein Mahnschreiben an die Bischöfe Galliens (s. Migne, PP. Lat. L, 528), welches den Eifer der Beiden in hohem Grade anerkennt, das Andenken des hl. Augustinus mit warmen Worten verteidigt und den Verleumdern desselben Stillschweigen befiehlt. Unter den Adressaten wird der Bischof von Marseille zuerst genannt, wohl ein Wink, daß er vor Allem in seiner nächsten Umgebung Wandel schaffen sollte. In der Folge trat Prosper als der vom apostolischen Stuhl beauftrage Verteidiger des Glaubens auf (Resp. Ad object. Vincent. Praef., bei Migne 1. c. LI, 178) und verfaßte gegen die Massilier zahlreiche Schriften. Anerkennenswert ist die weise Mäßigung, mit welcher er verfuhr, indem er manches Harte an den Erörterungen seines Meisters milderte und dadurch eine Versöhnung der Gemüter erleichterte. So räumte er ein, daß derjenige durius rede, welcher sage, Gott wolle nicht, daß alle Menschen, sondern nur eine Anzahl Prädestinierter selig werden (Resp. Ad object. Gall. 2,8, bei Migne ib. LI, 172). Dementsprechend macht er auch die Prädestination abhängig von der Voraussicht des Freiheitsgebrauchs (ib. 2,7) und erklärt ausdrücklich, daß auch die Verdammten prädestiniert worden wären, hätte Gott ihre Beharrlichkeit im Guten voraus gesehen (ib. 1,12; Resp. Ad object. Vincent. 12). Eine versöhnende Stellung nahm auch die Schrift eines Ungenannten De vocatione omnium gentium (Migne, PP. Lat. LI, 647 sqq.) ein, indem sie die Harmonie zwischen Freiheit und Gnade klar legte, die einzelnen Teile der Frage genau unterschied und schließlich die Unerforschlichkeit der göttlichen Ratschlüsse mit Ernst und Würde betonte. Nichts desto weniger dauerte der Streit noch fast ein ganzes Jahrhundert hindurch fort. –

Weitere Vertreter der Irrlehre

Faustus von Reji

Nach Cassian war Faustus von Reji der bedeutendste unter den Vertretern des Semipelagianismus. Seine gegen den Prädestinatianismus des gallischen Priesters Lucidus gerichtete Schrift De gratia et libero arbitrio libri duo (Migne, PP. Lat. LVIII, 783 sqq.) bekämpft einerseits den Pelagianismus (1,1) sowie den Prädestinatianismus (1,4), bekannt sich aber andererseits im Wesentlichen zu dem von Cassian vertretenen Semipelagianismus (1,11.12). Wohl redet er in dem vor der fraglichen Schrift verfaßten Brief an Lucidus (Migne, PP. Lat. LIII, 683) von der gratia praecedens, versteht aber unter diesem Ausdruck lediglich die äußere Gnade (De grat. 1,17) und vergleicht den Willen mit einem „kleinen Griff“ (per quamdam volutatis ansulam), durch den die Gnade angezogen wird. Auch bestreitet er durchaus die Annahme einer gratia personalis im Sinne der augustinischen Prädestination (ib. 10) und tritt überhaupt unter dem Schein, den Prädestinatianismus zu bekämpfen, fortwährend gegen den hl. Augustinus in die Schranken. Die Schrift des Faustus erregte zuerst Widerspruch in Gallien. Avitus von Vienne polemisiert gegen ihn in einem Brief an König Gundobald (Ep. 4, bei Migne, PP. Lat. LIX, 222), und Ado von Vienne behauptet, derselbe habe gegen Faustus geschrieben (Chron. Ad a. 492, bei Migne, PP. Lat. CXXIII, 107). Gennadius dagegen lobt das Buch des Faustus (De sriptt. Eccl. 85, bei Migne 1. c. LVIII, 1109); allein die Urteile dieses Schriftstellers über Augustinus (1. c. 38) und Prosper (ib. 84) einerseits und über Johannes Cassian (ib. 61) andererseits lassen auch an ihm eine semipelagianische Denkweise erkennen. –

Weitere Gegner der Irrlehre

Fulgentius von Ruspe

Noch heftigere Gegner fand die Schrift des Faustus in Konstantinopel an den sog. Skythischen Mönchen, deren Wortführer ein gewisser Johannes mit dem Beinamen Maxentius war. Der weitere Verlauf der sich daran schließenden Streitigkeiten gab Anlaß, daß Fulgentius von Ruspe sieben Bücher gegen Faustus schrieb (Vita S. Fulg. c. 28, 54, bei Migne, PP. Lat. LXV, 145); das Werk ist aber nicht auf uns gekommen. Nach seiner Rückkehr aus dem Exil schrieb Fulgentius 523 in Afrika drei Bücher De veritate praedestinationis et gratiae Dei ad Joannem et Venerium (Migne ib. 603 sqq.), und in dasselbe Jahr fällt auch die von Fulgentius verfaßte und ebenfalls an Johannes und Venerius gerichtete Epistola synodica der afrikanischen Bischöfe über die Gnade und den freien Willen (Migne ib. 435 sqq.)…

Wie es scheint, hat der Widerspruch, den der angesehene Lehrer gegen Faustus erhob, Anlaß gegeben zu einer Verurteilung des Semipelagianismus auf der zweiten Synode zu Orange.

aus: Wetzer und Welte`s Kirchenlexikon, Bd. 11, 1899, S. 121-126

Tags: Häresie

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