Patriarch

Lexikon für Theologie und Kirche

Stichwort: Patriarch

Patriarch, I. Im biblischen Sinn (1. Chr. 8,28, „Vorsteher der Sippen“), in der Septuaguinta Bezeichnung der Geschlechtshäupter (1. Chr. 24,31; 2 Chr. 19,8; 26,12), der Stammesfürsten (1. Chr. 27,22), der Anführer des Heeres (2. Chr. 23,20), in der Vulgata der Geschlechtshäupter (1. Chr. 8,28), der Stammväter Israels (Tob. 6,20). in der nachbiblischen jüdischen Literatur werden Abraham, Isaak und Jakob (4. Makk. 7,19) und Jakobs Söhne (4. Makk. 16,25), im Neuen Testament Abraham (Hebr. 7,4), die 12 Söhne Jakobs (Apg. 7,8) und David (Apg. 2,29) Patriarch genannt. Im weiteren Sinne („Urväter“) heißen Patriarch die 10 Stammväter des Menschengeschlechts von Adam bis Noe (Sethitenlinie Gn. 5) und die 9 Glieder von Sem bis Thare, dem Vater Abrahams (Gn. 11,10-26), im engeren Sinne Abraham, Isaak und Jakob sowie dessen Söhne als Stammväter des erwählten Volkes; in der kirchlichen Liturgie werden auch Johannes der Täufer, der hl. Joseph und Joachim „wegen Gleichheit des Berufes“ zu ihnen gerechnet. Im hebräischen Text schwanken die Lebensalter der vorsintflutlichen Patriarchen zwischen 969 (Methusala) und 365 (Henoch) Jahren, die der nachsintflutlichen Patriarchen zwischen 600 (Sem) und 148 (Nachor); der samaritanische Pentateuch hat abweichende Angaben, die Zahlen der Septuaginta unterscheiden sich von beiden… Daß diese Personen sind, folgt, abgesehen von der Zuverlässigkeit der israelitischen Tradition, daraus, daß sie nicht nur mit ihren Vorzügen, sondern ebenso mit ihren Schwächen, Fehlern und Sünden gezeichnet sind… Die mythologische Deutung, die in ihnen kanaanitische, babylonische oder ägyptische Götter erblickt, vergißt, daß Israel trotz seiner Neigung zum Götzendienst niemals seine Väter verehrt hat, daß ihre Namen Personen-, aber nicht Götter-Namen sind. Die Erklärung der Patriarchen als Märchenfiguren läßt außer acht, daß für Märchen solche Namen gewählt werden, die geläufig sind, was von den Namen der Patriarchen nicht gilt.

II. Patriarch im hierarchischen Sinn bezeichnet den Inhaber der höchsten Rang- und Jurisdiktionsstufe des Episkopats. Solche Obermetropoliten treten wohl schon im 3., sicher aber seit Beginn des 4. Jahrhunderts auf, und zwar in Rom (über das Abendland), Alexandrien (über Ägypten) und Antiochien (über Syrien). Ephesus war zwar das kirchliche Zentrum von Asia proconsularis, hatte aber den Titel Patriarchat nicht. Der 6. Kanon des Konzils von Nicäa (325) bestimmte: „Die alte Sitte soll in Ägypten, Libyen und Pentapolis Bestand halten, daß der Bischof von Alexandria über dies alles die Obergewalt inne hat, da auch dem Bischof von Rom dies zukommt. Auf gleiche Weise sollen sowohl der Kirche von antiochien als auch in den andern Exarchien den Kirchen ihre Vorrechte gewahrt bleiben.“ Auf dem Konzil von Chalcedon 451 (Act. 7) wird auch der Bischof von Jerusalem mit Jurisdiktions-Vorrang (über Judäa, Samaria und Galiläa) genannt. Die Bestrebungen Konstantinopels, den 1. Rang nach Rom zu erlangen, wurden vom Apostolischen Stuhl abgelehnt, obwohl ihm Kanon 3 der 1. Synode von Konstantinopel (381) den Ehrenvorrang nach Rom und Kanon 28 des Konzils von Chalcedon auch Obermetropolitan-Rechte über Pontus, Asien und Thrazien einräumte. – Als zur Zeit der Kreuzzüge die durch das Schisma losgetrennten und vom Islam zerstörten alten Patriarchate als lateinische neu errichtet wurden (IV. Lateran.; 23,X,5,33), wurde Konstantinopel päpstlicherseits in seiner unmittelbaren Stellung nach Rom anerkannt. Tatsächlich konnten aber die lateinischen Patriarchen an ihren Residenzen sich nach dem Verlust des Heiligen Landes nicht mehr halten. Erst 1847 wurde das lateinische Patriarchat von Jerusalem wieder hergestellt. Die übrigen lateinischen Patriarchen (v. Alexandria, Antiochia u. Konstantinopel) weilen als Titular-Patriarchen an der römischen Kurie. Diesen 5 großen Patriarchaten entsprechen die 5 Patriarchal-Basiliken in Rom. – Neben den alten Patriarchaten entstanden anläßlich der Union der Schismatiker neue. So gibt es 3 Patriarchen v. Antiochien: einen gräko-melchitischen (Melchiten) in Damaskus, einen maronitischen (Maroniten) in Bkerke und einen syrischen (Syrer) in Beirut; ferner einen armenischen Patriarchen v. Cilicien (Residenz Bzommar bei Beirut), einen chaldäischen v. Babylon in Mossul (Chaldäische Christen), einen koptischen v. Alexandria in Kairo (Kopten). Anläßlich der Beendigung des Schismas in Ostindien erhielt der Bischof von Goa 1886 den Titel eines Patriarchen von Ostindien. Sogenannte kleine Patriarchen (Titular-Patriarchen) sind der Bischof von Venedig (hierher 1451 von Grado übertragen), der Bischof von Lissabon (seit 1716), der Großkaplan (Armeebischof) des spanischen Heeres (Patriarch von Westindien; 1540-1920 trug der Erzbischof v. Toledo diesen Titel). Der im Dreikapitelstreit angenommene Titel eines Patriarchen v. Aquileia wurde 1751 aufgehoben. – Rechte der Patriarchen. Die alten Patriarchen erfreuten sich einer ausgedehnten ordentlichen Amtsgewalt. Es stand ihnen zu: Einberufung und Leitung von Synoden des Patriarchats, Bestätigung und Weihe der untergebenen Bischöfe und Erzbischöfe, die Entgegennahme von Appellationen aus dem Patriarchalbezirk, Verleihung des Palliums, das jus stauropegii (Exemt-Erklärung eines im Gebiet eines Suffragans gelegenen Klosters und Unterstellung unter die unmittelbare Jurisdiktion des Patriarchen.)

aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. VII, 1935, S. 1031-1033

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