Lexikon für Theologie und Kirche
Stichwort: Judäa
Judäa (so 2. Makk. ausschließlich, in 1. Makk. daneben häufiger das hebräisierende), in gräzisierte Form aus aramäisch = Jude, bezeichnet zunächst den nachexilischen Wohnsitz der Juden. Politisch genommen, bedeutet es im Zusammenhang mit den Eroberungen der Makkabäer das Hasmonäer-Reich, später das Reich des Herodes d. Gr., weiterhin und besonders von den von römischen Prokuratoren verwalteten Teil der Provinz Syrien, d. i. das cisjordanische Südpalästina einschließlich Idumäa (Grenzen bei Josephus, Bell. Jud. III 3, 5; Antiqu. XIV 3, 4). Nach ihm war es in 11 Toprachien geteilt: Jerusalem, Gophna (heute Dschifna), Akrabatta (Akrabe), Thama, Lydda, Ammaus (Emmaus), Pella (irrig; wohl Bethletpha), Idumäa, Engaddi, Herodeion u. Jericho. Selbständig, wenn auch überwiegend jüdisch, waren Jamnia u. Joppe. –
Judäa ist größtenteils gebirgig. Ein schmales Hochland (Gebirge Juda) steht im Norden mit dem Gebirge Ephraim in Verbindung; der östliche Teil ist öde Gebirgswüste (Wüste Juda). Im Süden dehnt sich ein breiter Steppengürtel (Negeb = dürres Land); der Abfall des Gebirges nach Westen mit der Küstenebene heißt im Alten Testament Sepheda (Niederung). –
Nach des Hasmonäer-Herrschaft bildete Judäa den Hauptteil des Reiches Herodes‘, dann seines Sohnes Archelaus. Nach dessen Verbannung 6. n. Chr. wurde es nebst Samaria zu Syrien geschlagen und von Prokuratoren verwaltet. Herodes Agrippa I. vereinigte 41-44 nochmals beide Provinzen, worauf sie abermals als römisches Gebiet eingezogen wurden.
In byzantinischer Zeit war ganz Judäa bis an den Negeb mit christlichen Siedlungen und Kirchen übersät. Tausende von Mönchen und Einsiedlern belebten die sonst unbewohnbare Gebirgswüste.
Die britische Mandatsregierung hat Galiläa und Samaria zu einem Norddistrikt vereinigt, hingegen Judäa in einen Süddistrikt mit den Unterdistrikten Jaffa, Ramla, Gaza, Hebron und einen Distrikt Jerusalem mit den Unterdistrikten Ramallah, Bethlehem, Jericho aufgeteilt. –
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. V, 1933, Sp. 669 – Sp. 670