Lexikon für Theologie und Kirche
Stichwort: Esdras
Esdras („Hilfe“), Esra, Ezra, jüdischer Schriftgelehrter und Priester aus der Familie des Hohenpriesters Saraias, den Nebuchodonosor hatte hinrichten lassen (2. Kg. 25, 18-21). In der Verbannung zu Babylonien aufgewachsen, erwarb sich Esdras hebräische Bildung („ein Schriftgelehrter, bewandert im Gesetz des Moses“, Esr. 7, 6) und eine einflussreiche (amtliche?) Stellung am Hofe des Königs Artaxerxes I. (465-24). Glühend war sein Eifer für das Gesetz, ungeheuchelt seine Frömmigkeit, groß die Liebe für sein Volk.
Um die Gemeinde in der Heimat nach außen zu stärken und ihr inneres Leben zu beeinflussen, führte er 458 mit königlicher Vollmacht (Esr. 7, 11) und unter reicher Beisteuer seitens der Zurückgebliebenen fast 1500 Verbannte von Babylonien nach Jerusalem. Ein Ferman des Königs an die Behörden im Westeuphratland wies öffentliche Mittel für den Gottesdienst an und beauftragte Esdras mit der strengen Durchführung des mosaischen Gesetzes in Judäa.
Viele Israeliten, darunter Priester, Leviten, Vorsteher und Oberste, hatten gegen das Verbot des Gesetzes heidnische Frauen geheiratet. Eine Volksversammlung beschloss, dass die nichtjüdischen Frauen mit ihren Kindern entlassen werden müssten. Diese Maßregel, von einem Ausschuss bis zum Beginn des 2. Jahres der Rückkehr (457) durchgeführt (Esr. 10, 17), hatte weitestgehenden Erfolg (Esr. 10, 44 u. 3. Esr. 9, 36). Später, zur Zeit des Nehemias 444, las Esdras dem Volk am 1. und 2. Tischri und am Laubhüttenfest das Gesetz vor und ließ es durch Leviten erklären; am 8. Tag des Laubhüttenfestes verpflichtete sich das Volk in einer Bundeserneuerung auf das Gesetz. –
Dass Esdras sich um die Aufzeichnung und Erhaltung der hl. Schriften sehr verdient machte, ist aus seinem Wirken verständlich, in der Bibel angedeutet und im Talmud mit ausschmückenden Zutaten überliefert. Offenbarungen erhielt er vom Engel Uriel. Das apokryphe 4. Buch Esdras (14, 18ff.) enthält die Legende, dass dem Esdras der Wortlaut der bei der Zerstörung Jerusalems zu Grunde gegangenen hl. Schriften von neuem geoffenbart worden sei. Von Esdras geschriebene Denkwürdigkeiten liegen in den Büchern Esdras und Nehemias (auch 2. Buch Esdras genannt) vor:
wörtlich in dem in die Denkwürdigkeiten aufgenommenen aram. Ferman Artaxerxes I. (Esr. 7, 12-26) und in den „Ichstücken“ (Esr. 7, 27 bis 9, 15), vom Verfasser der Bücher überarbeitet (Esr. 7, 1-11; 9, 16 bis 10, 44; Neh. 8, 1 bis 10, 40 u. 12, 44 bis 13, 3).
Die Bücher Esdras und Nehemia gehören ursprünglich zusammen und bilden mit 1. u. 2. Chr. ein Werk, das anscheinend gegen Ende des 4. Jahrhunderts ein unbekannter Schriftsteller, der sog. Chroniker, verfasste. –
Für die Zeitrechnung ist der Artaxerxes des Buches Nehemia als Artaxerxes I. sichergestellt; im Artaxerxes der Esdras-Denkwürdigkeiten vermutet man auch Artaxerxes II. oder Darius I.
Das 3. Buch Esdras heißt in seiner ältest erhaltenen Gestalt in der LXX erstes (Buch) Esdras und steht dem zweiten (Buch) Esdras betitelten sog. kanonischem Buch Esdras voran. Ebenso wird es in der Itala und in den Unzialhandschriften der Vulgata genannt.
Die Bezeichnung drittes (Buch ) Esdras und Apokryphen 4. Buch Esdras auf eine Stufe gestellt. Inhaltlich ist 3. Esr. 1 = 2 Chr. 35 u. 36; 3. Esr. 2, 1-14 = Esr. 1; 3. Esr. 2, 15 bis 25 = Esr. 4, 7-24; 3. Esr. 3, 7-70 = Esr. 2, 1 bis 4, 5; 3. Esr. 6, 1 bis 9, 36 = Esr. 5, 1bis 10, 44; 3. Esr. 9, 37-55 = Neh. 7, 73 bis 8, 13a. 3. Esr. 3, 1bis 5, 6 (Leibwächter-Erzählung) ist ein Überschuss gegenüber dem Chronikerwerk.
Das griech. 1. Buch Esdras (= 3. Esr.) ist nicht, wie früher angenommen, eine Kompilation aus dem griech. 2. Chronikbuch und dem griech. 2. Buch Esdras, sondern mit Ausnahme von 3, 1 bis 4, 47a ein Bruchstück der alexandrinischen und kanonischen Übersetzung der älteren hebräisch-aramäischen Rezension des Chronikerwerkes und stammt höchstwahrscheinlich vom selben Übersetzer wie Dn der LXX, während das griech. 2. Buch Esdras Übersetzung des Theodotion ist. –
Außer der lateinischen Übersetzung ist noch eine syrische, äthiopische und armenische vorhanden.
Das 4. Buch Esdras, im Altertum die verbreitetste Apokalypse, bringt apokalyptische Geheimnisse und religiöse Probleme in 7 Visionen. Das Werk ist zusammengesetzt aus einer Salathiel-Apokalypse, der Adlervision, der Menschensohn-Vision, einer Esdras-Legende und einer Esdras-Apokalypse. Das Ganze stimmt auffällig mit der Baruch-Apokalypse überein. Beide verhalten sich zueinander wie der sog. PC und JE im AT. (Buchberger, Bd. I, Apokalypsen, Sp. 538)
Das 5. Buch Esdras (auch 1. u. 2. Kapitel von 4. Esr. u. 2., 3., 5. Buch Esr. genannt), lateinisch erhalten, geht auf griechische Übersetzungen mit hebräischem Grundstock zurück. Der 1. Teil enthält Drohreden gegen die Juden, der 2. verheißt das himmlische Reich dem Gottesvolk. Die Schrift stammt aus jüdischen, vermutlichen essenischen Kreisen. Der 2. Teil, später christlich überarbeitet, bildet ein Gegenstück zum Barnabasbrief.
Das 6. Buch Esdras, lateinisch überliefert, geht auf griechischen Übersetzungen mit hebräischem Grundstock zurück. Sprache und Inhalt klingen vielfach an AT und NT, 4. Esr. u. Sibyllinen an. Das Buch macht oft gewaltigen Eindruck. Christliches fehlt, nicht aber streng jüdisches. Die einzelnen Stücke, von jüdischer Hand verfasst, stammen aus verschiedenen Zeiten.
Die Apokalypse des Esdras, jüdischen Ursprungs, christlich überarbeitet, schildert des Elias Himmel- und Höllenfahrt, sein Sterben und sein Schlussgebet. (Bd. I, Sp. 537) –
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. III, 1931, Sp. 796 – Sp. 798
Esdras aus dem Kirchenlexikon von Wetzer und Welte
Esdras, berühmter jüdischer Schriftgelehrter in der nachexilischen Zeit, war ein Nachkomme des Hohenpriesters Saraja, welcher nach Jerusalems Zerstörung mit mehreren anderen angesehenen Juden nach Reblatha gebracht und dort getötet worden war (4. Kön. 25, 18 u. 21). Er stammte also von Aaron ab, wie 1. Esdras 7, 1-5 noch ausdrücklich gesagt wird, und war wirklicher Priester, wie das ihm wiederholt gegebene Prädikat (der Priester) beweist (1. Esdr. 7, 11; 10, 10 u. 16; 2. Esdr. 8, 2 u. 9; 12, 26).
Dass er aber, wie manche glauben, ein Sohn Sarajas gewesen sei, ist der Chronologie wegen unmöglich; wenn er daher (1. Esdr. 7, 1) auch geradezu filius Saraiae genannt wird, so ist filius nur in dem bekannten weiteren Sinn gebraucht.
Die Wirksamkeit von Esdras
Im siebenten Jahr des Perserkönigs Artaxerxes führte er eine große Anzahl Juden (1596 Männer stark) aus Babylonien in ihr Heimatland zurück und suchte dort die immer noch traurige Lage seiner Volksgenossen zu verbessern. Da er die Gunst des Perserkönigs in hohem Grade besaß und von ihm alles erlangte, was er wollte (1. Esdr. 7, 6), so war seine Wirksamkeit auch eine sehr erfolgreiche und gesegnete. Sie bezog sich aber hauptsächlich nur auf die Religion und den Gottesdienst, namentlich auf Unterweisung des Volkes im Gesetz, auf vorschriftsmäßige Reorganisierung des Opferdienstes und der Feier der Feste und auf Beseitigung der gemischten Ehen zwischen Hebräern und Ausländern.
Anfangs war Esdras in dieser Tätigkeit allein, später wurde er von Nehemias kräftig unterstützt; doch befasste letzterer sich vorzugsweise mit der Ordnung der bürgerlichen Zustände und Verhältnisse. Weit umfassender und folgenreicher als nach den Aussagen der Schrift selbst (BB. Esra und Nehemia) erscheint Esdras Wirksamkeit in der jüdischen Überlieferung.
Ihr zufolge hätte er nicht nur den hebräischen Kanon gesammelt und geordnet und statt der althebräischen oder phönizischen Schrift die assyrische oder Quadratschrift eingeführt, sondern auch sämtliche Bücher des Kanons, die bei Jerusalems Zerstörung durch die Chaldäer zu Grunde gegangen, wieder hergestellt und dem hebräischen Text die Vokale und Akzente und die Masora beigefügt. Außerdem hätte er als Präsident der großen Synagoge manche auf Sittlichkeit und Gesetzeserfüllung zielende Vorschriften gegeben, wie z. B. die zehn Verordnungen Esdras in Baba Kama f. 82. a. (vgl. Creizenach, Dorsche Haddoroth 148f.), die Anordnung der Vorlese-Abschnitte an gewissen Festzeiten, das Verbot der Ehen mit Gibeonitern und anderes.
Erfindungen über Esdras im Talmud
Sogar die Behauptung wird im Talmud ausgesprochen, Esdras wäre würdig gewesen, das Gesetz zu geben und würde es auch gegeben haben, wenn ihm nicht Moses zuvorgekommen wäre (Sanhedr. f. 21. b.).
Alle diese Erfindungen des jüdischen Nationalstolzes sind durch die Wissenschaft längst widerlegt. Von einer Sammlung und Ordnung des hebräischen Kanons kann aus vorchristlicher Zeit gar nicht die Rede sein; die Quadratschrift hat sich auf kalligraphischem Wege ganz allmählich aus der phönizischen herausgebildet; die inspirierten Bücher sind bei Jerusalems Zerstörung nicht zu Grunde gegangen, da Daniel (9, 2) am Ende der babylonischen Gefangenschaft sie noch besaß, und Vokale, Akzente, Masora stammen aus dem sechsten christlichen Jahrhundert. Die übrigen Angaben sind nicht glaubwürdiger, wenn sie auch nicht so einfach als unwahr bezeichnet werden können.
Wie lang Esdras gelebt, und ob er in Palästina oder in Persien gestorben sei, ist ungewiss; ersteres behauptet Josephus (Antt. 11, 5, 5), Letzteres die spätere jüdische Überlieferung (s. Benjamin v. Tudela, Ausg. v. Ascher I, 73; II, 150).
Die chronologische Frage in Betreff Esdras
Die Hauptfrage in Betreff Esdras ist eine chronologische, nämlich welcher Perserkönig unter jenem Artaschasta gemeint sei, in dessen siebentem Regierungsjahr Esdras nach Palästina gekommen. Der Name kann nicht, wie einige geglaubt haben, Xerxes bezeichnen, da dessen Name Esth. 1, 1 in der leicht erkennbaren Form vorkommt. Artaschasta ist, wie LXX ed. Lag. und Vulgata richtig angeben, Artaxerxes, auf den persischen Keilinschriften Arthakhsarta. Welcher Artaxerxes hiermit gemeint ist, kann nur auf einem Umweg erschlossen werden.
Nach 2. Esdr. 8, 1ff. wirkten Esdras und Nehemias, wie schon oben gesagt, gemeinschaftlich zu Jerusalem.
Der im Buch Esdras genannte Artaxerxes muss also der nämliche sein, wie der 2. Esdr. 2, 1 vorkommende. Letzterer kann nicht der erste, Artaxerxes Longimanus, gewesen sein, da das ganze Buch eine viel spätere Zeit schildert insofern der darin 2, 19 u. f. genannte Samaritaner Sanaballat noch unter Darius Codomannus zum Satrapen von Samaria ernannt wurde und später zu Alexander d. Gr. überging (Jos. Antt. 11, 7, 2 sq.). Es ist also einer der beiden späteren Artaxerxes gemeint, und da 2. Esdr. 13, 6 das 32. Jahr des Königs genannt wird, während Artaxerxes III. Ochus nur 21 Jahre regiert hat, so muss es Artaxerxes II. Mnemon gewesen sein.
Die einzelnen Kapitel im Buch Esdras
Das im hebräischen Kanon befindliche Buch Esdras, in der LXX das zweite, in der Vulgata das erste Buch Esdras genannt, befasst sich mit der nachexilischen Geschichte der Juden, von der es jedoch nicht eine ununterbrochene lückenlose Darstellung gibt, sondern nur die wichtigsten Ereignisse berichtet. Es ist nämlich eine Sammlung von Einzelberichten, welche über die Wiederherstellung der jüdischen Selbständigkeit in der Zeit von Cyrus bis auf Artaxerxes II. Mnemon Nachricht geben.
I. Kap. 1. Cyrus Erlaubnis zum Wiederaufbau Jerusalems durch die Juden. Erster Heimzug der Juden unter Sassabasar und Grundlegung des Tempels;
II. Kap. 2. Urkundliche Mitteilung über einen zweiten Zug unter Zorobabel und Josue im ersten Jahr des Darius Hystaspis.
III. Kap. 3. Aufbau des Altars, Einrichtung des täglichen Opfers, Anstellung von Priestern und Leviten, neue Grundsteinlegung des Tempels.
IV. Kap. 4, 1-23. Zusammenfassende Nachrichten über die Störungen des Baues durch die Samaritaner bis zu Darius Codomannus Zeit, mit einigen Urkunden belegt; es sind lauter selbständige Stücke 1-5. 6.7.8-16. 17-23.
V. Kap. 4, 24 bis 6, 18. Neubau des Tempels auf Betreiben der Propheten Aggäus und Zacharias. Abermalige Einsprache, diesmal von Seiten des persischen Satrapen. Vollendung und Einweihung des Tempels.
VI. Kap. 6, 19-22. Bericht über die erste Osterfeier im neuen Tempel.
VII. Kap. 7, 1 bis 10, 44. Urkundlicher Bericht über eine neue, unter Esdras Anführung unternommene Expedition, welche die Herstellung der Gesetzestreue zu Jerusalem zur Folge hatte.
Das Buch Esdras ist die Fortsetzung der Chronik
Hiernach ist deutlich, dass im Buch Esdras die Geschichte in den Büchern der Chronik fortgesetzt wird; letztere schließen mit der Erlaubnis des Cyrus zur Rückkehr der jüdischen Exulanten, und mit eben dieser beginnt das Buch Esdras, um zu berichten, wie von dieser Erlaubnis Gebrauch gemacht worden, und was infolgedessen geschehen sei.
Auch in Bezug auf Sprache und Darstellungsweise stimmt das Buch in auffallender Weise gleich vom Anfang an mit der Chronik zusammen (vgl. Movers, Kritische Untersuchungen über die biblische Chronik 17. 22 f.), hat jedoch die Eigentümlichkeit, dass es nicht durchweg in hebräischer, sondern teilweise in chaldäischer Sprache abgefasst ist. Die nämlich oben unter IV. und V. Genannten Abschnitte 4, 7 bis 6, 18 sind chaldäisch geschrieben, und der vom Perserkönig in der offiziellen chaldäischen Sprache erlassene Ferman 7, 12-26 ist im Original mitgeteilt.
Hiermit wird die Frage über den Verfasser des Buches ihrer Beantwortung entgegen geführt. Es kommen natürlich bloß die erzählenden Stücke in Betracht. Bei diesen zeigt sich ein Unterschied in der Darstellung des Erzählers. Die Hauptpartie, der unter VII. genannte Abschnitt, ist von Esdras selbst geschrieben; sowohl die Erzählung in der ersten Person als die unvermittelte Gefühlsäußerung 1. Esdr. 7, 27 u. 28 setzt dies außer Zweifel.
Der Abschnitt V. hat seinen eigenen Verfasser; er ist durch die erste Person Pluralis 5, 4, durch den Eingang und durch den Gebrauch des Chaldäischen als selbständige Erzählung charakterisiert. Die übrigen Abschnitte I. III. IV. 4, 1-5. VI. gehören einem und dem nämlichen Erzähler an, der die vorhandenen Urkunden und Memoiren zu einem Ganzen verband; derselbe wird durch die Einheit des Ausdrucks wie des Stils leicht als der nämliche kenntlich, der auch die Paralipomena verfasst hat, d. h. als Esdras selbst. Esdras hat also ein Geschichtswerk als Fortsetzung der Paralipomena verfasst, welchem er eigene frühere und fremde vorgefundene Aufzeichnungen einreihte; daher kommt es, dass die autobiographischen Stücke in Sprache und Stil durchaus mit dem verbindenden Text des Ganzen übereinstimmen.
Esdras ist ein Geschichtswerk als Fortsetzung der Paralipomena
Die Fortsetzung der Paralipomena erstreckte sich auch noch, wie anderswo zu sagen ist, über das jetzige Buch Nehemias, so dass die beiden Schriften mit Recht früher unter dem einen Namen Buch Esdras zusammengefasst waren und jetzt als erstes und zweites Buch Esdras unterschieden werden.
Der Inhalt des Buches Esdras ist unbedingt glaubwürdig. Die Urkunden darin sind authentisch; ihre Echtheit ergibt sich von Seiten ihrer Form besonders aus 6, 3-12, wo die Abschrift eines älteren Schriftstückes mit einer neueren Bestimmung brevi manu verbunden ist. Die jüdischen Geschlechtsregister wurden, wie 1. Esdr. 2, 59-63 zeigt, ängstlich gehütet und konnten anders als von den zuständigen Behörden gar nicht erhalten werden. Bei den erzählenden Partien ist eine innere Unwahrscheinlichkeit nicht vorhanden; äußerlich betrachtet, geben die genauen Zeitbestimmungen 7, 9; 8, 15; 10, 9 den höchsten Grad der Zuverlässigkeit.
Für den Hauptteil der Erzählung bieten die ungesucht geäußerten Gesinnungen 7, 27 u. 28 einen besonderen Grund der Glaubwürdigkeit; auch die Bücher der Propheten Aggäus, Zacharias und Malachias bestätigen den Inhalt des ersten Buches Esdras. Den Zuständen des persischen Reiches ist die Erzählung bis ins Kleinste entsprechend; namentlich erscheint auch der Gebrauch des Chaldäischen in den urkunden wie in der Erzählung als eine sehr wichtige Stütze für den historischen Charakter der Darstellung. –
aus: Wetzer und Welte Kirchenlexikon, Bd. 4, 1886, Sp. 896 – Sp. 900
Bildquellen
- 109.Ezra_Reads_the_Law_to_the_People: wikimedia