Lexikon für Theologie und Kirche
Stichwort: Insordeszenz
Insordeszenz heißt die absolute Hartnäckigkeit der mit kirchlichen Zensuren belasteten Personen. Dieselbe ist vorhanden, wenn sie ein volles Jahr hindurch in denselben beharren und in keiner Weise sich der kirchlichen Schlüsselgewalt unterwerfen. Sie ist stärker als die contumacia, welche die Zensur herbei geführt hat, und setzt die Kenntnis von der verhängten Zensur, sowie ein absichtliches Unterlassen der Bitte um die kirchliche Lossprechung aus Verachtung der kirchlichen Gewalt voraus, wobei auch der Verdacht der Häresie entsteht. Gegen Insordeszenten (auf die man Ps, 57, 5. 6 anwandte) wurde gewöhnlich die Exkommunikations-Sentenz unter Ausdrücken und Zeremonien des Abscheus und der Verwünschung feierlich wiederholt, namentlich indem der Klerus die in den Händen gehaltenen brennenden Kerzen zu Boden warf und auslöschte, wie 1031 auf der Synode zu Limoges, 1119 auf der zu Reims, 1245 auf dem allgemeinen Konzil von Lyon. (Vgl. des Verf. Schrift Kathol. Kirche u. christl. Staat 46. 60) Hiervon handeln Cölestin III. (c. 8, X 1, 14), Alexander IV. (c. 7 in VI, 5, 2), das Konzil von Trient (Sess. XXV, c. 3 De ref. Fin.). Insordeszenten sind dem Gesagten gemäß nicht solche Personen, welche von der Zensur keine Kunde gehabt oder vergeblich um Absolution nachgesucht haben oder, nachdem sie dieselbe cum reincidentia erlangt hatten, wieder in sie zurück gefallen sind, überhaupt nicht diejenigen, denen eine Herzens-Verhärtung und Verachtung der Kirche gänzlich ferne ist. –
aus: Wetzer und Welte`s Kirchenlexikon, Bd. 6, 1889, Sp. 794 – Sp. 795