Lexikon für Theologie und Kirche
Stichwort: Leviratsehe
Leviratsehe (lateinisch levir = Schwager), Schwagerehe, die Ehe, die der Bruder eines ohne männliche Nachkommen verstorbenen Ehemannes mit dessen Witwe eingehen musste. Das Recht der Leviratsehe bestand schon zur Zeit der Patriarchen und wurde streng aufrecht erhalten (Gn. 38); es galt auch bei anderen Völkern (Hethiter, Assyrer, Inder) und findet sich gleichfalls bei vielen Naturvölkern. Moses legte sie gesetzlich fest (Dt. 25,5-10).
Während sie im Heidentum im Ahnenkult oder in der Bewertung der Frau als vererbbaren Besitzes begründet lag, war Hauptzweck der israelitischen Leviratsehe Geschlecht und Name des Verstorbenen auf seinem Erbbesitz weiterleben zu lassen. Der Erstgeborene aus der Leviratsehe galt darum vor dem Gesetz als dessen Sohn und Erbe. Der Schwager konnte die Leviratsehe ablehnen; die Witwe durfte ihn aber vor den Ältesten durch Ausziehen (Chaliza) seines Schuhes und durch Anspeien beschimpfen.
Im Alten Testament ist die Leviratsehe noch im Buch Ruth bezeugt; ihre Ausdehnung auf den Löser (entfernterer Verwandter) erscheint als Liebespflicht. In spät nach-exilischer Zeit wurde das Leviratsrecht auf den Fall völliger Kinderlosigkeit beschränkt, so LXX und Vulgata in Dt 25,5; Mt. 22,24 u. Parallelen; Josephus (Antiqu. IV 8,23) und die späteren Juden (z.B. Raschi zu Dt. 25,5). Der Talmud behandelt die Leviratsehe im Traktat Jebamot.
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. VI, 1934, Sp. 537
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Bildquellen
- Judaic_halizah_shoe_for_declining_to_marry_a_childless_widow,_United_States,_New_York,_20th_century_-_Bata_Shoe_Museum_-_DSC00157: wikimedia | CC0 1.0 Universal