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Katholische Kirche – Mystici Corporis
Altkatholiken sind Neu-Protestanten
Altkatholiken sind Neu-Protestanten bzw Neuhäretiker
Altkatholiken nennen sich die Anhänger der Oppositionspartei gegen das vatikanische Konzil und dessen dogmatische Beschlüsse (Unfehlbarkeit ex cathedra und Universalepiskopat des römischen Bischofs), unter dem Vorgeben, durch Abwehr dieser Dogmen als „Neuerungen“ den Rechts- und Glaubensboden der „alten“ Kirche zu wahren.
Gleich von Anfang waren indessen ihre Angriffe nicht nur gegen die vatikanischen Dekrete, sondern zugleich gegen die gesamte Gewalt und Machtstellung des Papsttums, gegen die allgemeinen Konzilien und das kirchliche Lehramt überhaupt gerichtet; sie setzten an die Stelle des letzteren nach protestantischer Weise das Privaturteil der Einzelnen und verlangten für den niederen Klerus und die Laien das Recht der Mitbestimmung, sogar das maßgebende Urteil für Entscheidungen in Glaubenssachen. Um deswillen wurden sie katholischerseits im geraden Gegensatz von der von ihnen selbst gewählten Bezeichnung als Neuhäretiker und Neu-Protestanten bezeichnet; wegen der Weise, wie sie die Opposition einleiteten (durch schriftliche Protestation), hießen sie auch Protest-Katholiken.
Ausgeschlossen aus der kirchlichen Gemeinschaft, behaupteten sie durch die Sakraments-Verweigerung in einen „Notstand“ gedrängt zu sein, und schufen sich ein eigenes Kirchenwesen mit einer Synode nach protestantischem Muster, bestehend aus Geistlichen und einer überwiegenden Anzahl von Laien als gewählten Vertretern der Gemeinden. Über der Synode und ihr zu Seite steht ein Synodalrat samt einem Bischof als Ausführungsorgan; der Bischof hat außerdem nur noch zu firmen und zu konsekrieren. Mit fast allen Formen des Schismas und der Häresie bis hinab zu dem protestanten-vereintlichen Rationalismus und dem Freimaurertum suchten und fanden sie Fühlung auf sog. Kongressen, mit Griechen, Russen, Anglikanern und Protestanten auch auf den Unionskonferenzen.
Vor allem trat deutlich die Tendenz einer Annäherung an den Protestantismus zu Tage mit dem bewussten und offen ausgesprochenen Zweck, durch allmähliche Akkomodation die Bildung der Nationalkirche anzubahnen. Bei diesen Bestrebungen gewährten ihnen verschiedene Regierungen nicht nur Schutz, sondern auch in der Unterstellung, daß sie einen Teil der rechtlich anerkannten katholischen Kirche seien, die staatliche Anerkennung und Anteil am katholischen Kirchenvermögen. In der Schweiz etablierte sich ihre Gemeinschaft, geschützt und gepflegt von mehreren Kantonal-Regierungen, unter dem prunkvollen Titel einer „christkatholischen Nationalkirche“; dort treten sie unter dem Namen „Christkatholiken“ auf. Das Nähere ergibt die Geschichte des Altkatholizismus in den einzelnen Ländern.
In Deutschland war schon vor und während des Konzils eine überaus leidenschaftliche Agitation gegen dasselbe unter den Auspizien des Reichsrates Professor Döllinger in München namentlich von Universitäts-Professoren im Namen der sog. „deutschen“ Wissenschaft unterhalten worden. Gewissermaßen ein Vorspiel zu den nachherigen Protesten lieferte der Beifalls-Adressensturm an Döllinger gelegentlich der Erklärung desselben vom 18. Januar 1870 gegen den Antrag der 400 Bischöfe auf Definierung der Unfehlbarkeitslehre und die gleichfalls beifällige Aufnahme und Bejubelung seiner seiner zweiten Erklärung vom 9. März d. J., betreffend die Geschäftsordnung des Konzils.
Nach der Definition standen die Konzilsgegner um so weniger von ihrem Widerspruch ab, als sie glaubten oder glauben machen konnten, für denselben bei den deutschen Bischöfen der Minorität, welche an der Schlussentscheidung auf dem Konzil keinen Anteil genommen, eine Stütze zu finden: eine Erwartung freilich, welche nach der Heimkehr dieser Bischöfe durch deren Kollektiv-Hirtenschreiben von Fulda, bald auch durch die Hirtenbriefe der einzelnen gründlich enttäuscht wurde.
Noch vor Ende Juli, also sofort nach der Definition, wurde in München eine von Mitgliedern der dortigen theologischen Fakultät, besonders Döllinger, angeregte, vielleicht auch redigierte Erklärung unter den Laien-Professoren in Umlauf gesetzt, worin die vatikanischen Dekrete als neu und unerhört bezeichnet wurden und schließlich gesagt war, daß die Unterzeichner sie „nicht annehmen und jedem etwaigen Versuch, ihnen eine neue Lehre aufzudrängen oder sie aus der Kirche heraus zu drängen, aktiven und passiven Widerstand entgegen setzen würden“. Fast sämtliche katholische Dozenten der Münchener Universität (44) schlossen sich der Erklärung an, zudem eine Anzahl von Professoren der Universitäten Freiburg, Breslau und Prag und (4) an der Akademie zu Münster.
In dem (…) in Preußen ausgebrochenen „Kulturkampf“ standen die Altkatholiken auf Seiten der Regierung und genossen dafür, ungeachtet wiederholter Beschwerdeführung der Bischöfe (Eingabe der preußischen Bischöfe auf der Versammlung von Fulda unter dem 7. September 1871, nebst Beifügung einer Denkschrift, an Kaiser Wilhelm; ablehnende Antwort unter dem 18. Oktober; gleichfalls eine die Bischöfe abweisende Antwort des Kultusministers von Mühler vom 25. November, sodann wieder erfolglose Erwiderung des Erzbischofs von Köln unter dem 30. Dezember desselben J.), deren Gunst und Schutz.
Die Altkatholiken in Bayern
In Bayern wurden die Altkatholiken von Anfang dadurch ermutigt, daß die Regierung durch Ministerialerlass vom 9. August 1870 die Publikation der vatikanischen Dekrete ohne vorheriges königliches Placet untersagte, dann das vom Bischof von Bamberg nachgesuchte Placet verweigerte, endlich auch die in einer Kollektiv-Eingabe des Episkopats gestellte Bitte um Aufhebung des Placets unter dem15. Mai 1871 abschlägig beschied, was freilich die Bischöfe nicht abhielt, die Dekrete dennoch zu publizieren. In München räumte der liberale Stadtmagistrat die Kirche am Gasteig den Altkatholiken zum Gottesdienst ein; dort funktionierte Friedrich, der außerdem als eine Art von Universalpfarrer selbst in fremden Diözesen tätig war, während Döllinger sich aller kirchlichen Funktionen enthielt.
Die 1871 exkommunizierten altkatholischen Priester Gallus Hosemann, Pfarrer von Tuntenhausen, Anton Bernard, Kurat von Kiefersfelden, und Renftle, Pfarrer von Mehring, wurden trotz der über sie verhängten Zensuren und ungeachtet der katholischen Gesinnung der Mehrzahl ihrer Gemeindeglieder von der Regierung in ihren Stellungen erhalten und die Beschwerden der Bischöfe abschlägig beantwortet. Sonach durften die Altkatholiken es sogar wagen, den jansenistischen Bischof Loos von Utrecht zur Spendung der Firmung (Juni und Juli 1872) bei sich einzuladen.
Die Altkatholiken in Baden
In Baden trat Minister Jolly als Begünstiger des Altkatholizismus auf. Durch Bekanntmachung vom 16. September 1870 bestritt er die rechtliche Geltung der vatikanscshen Konstitutionen, „insoweit sie mittelbar oder unmittelbar in bürgerliche oder staatsbürgerliche Verhältnisse eingreifen“, erklärte am 9. März 1871, die anti-infallibilistischen Geistlichen und Gemeinden beschützen zu wollen und räumte (vor dem Altkatholiken-Gesetz) durch Ministerialerlass vom 19. April 1873 den Altkatholiken dem Mitgebrauch der Spitalkirche in Konstanz ein, verfügte außerdem im gleichen Jahr die Pressung der katholischen Zöglinge des Waisenhauses in Konstanz in den neuprotestantischen Religionsunterricht.
Unterdessen waren die Altkatholiken, zunächst auf den unter protestanten-vereinlicher Mitwirkung und Mitbeteiligung russischer, griechischer und holländischer Schismatiker abgehaltenen Kongressen, zu Beschlüssen über Konstituierung von Gemeinden und einer gesonderten Kirchengemeinschaft voran geschritten…
Endlich wurde den Altkatholiken die Mitbenutzung, unter Umständen die Alleinbenutzung katholischer Kirchen und Anteil am katholischen Kirchen- und Pfründevermögen zugesichert: in Preußen durch Gesetz vom 4. Juli 1874, in Baden durch Gesetz vom 15. Juni und Ausführungs-Verordnung zu demselben vom 27. Juni des gleichen Jahres. In Folge dessen zogen die Altkatholiken, denen bis dahin an mehreren Orten protestantische Gemeinden den Mitgebrauch ihrer Kirchen und Betsäle gestattet, in katholische Kirchen ein, und es wurden ihnen Stellen und Pfründen überwiesen, trotzdem die gesetzlich hierzu erforderliche „erhebliche“ Anzahl kaum irgendwo vorhanden, vielmehr die von ihnen den Regierungen eingereichten Mitglieder-Verzeichnisse wiederholt als falsch und übertrieben erwiesen wurden.
Angewiesen durch ein päpstliches Breve vom 12. März 1875 und in Gemäßheit einer späteren authentischen Erklärung desselben, wonach wegen Gefahr des Indifferentismus und zur Verhütung jedes Ärgernisses den Katholiken das Simultaneum mit den „neuen Häretikern“ untersagt und die ihnen von der weltlichen Macht zugewiesenen Kirchen interdiziert werden sollten, verließen die Katholiken sofort ihre Kirchen, sobald Funktionen von den Altkatholiken darin geübt wurden, und so sahen sich diese in deren Alleinbesitz und Gebrauch. –
aus: Wetzer und Welte`s Kirchenlexikon, Bd. 1, 1882, Sp. 642 – Sp. 647
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