Das Vatikanische Konzil von 1869/1870

Öffentliche Sitzung des Konzils von 1869/70 in St. Peter; vorne ist ein Altar zusehen

Das Vatikanischen Konzil von 1869 bis 1870 – Vorgeschichte und Vorbereitung

Vatikanisches Konzil heißt die letzte allgemeine Kirchenversammlung, welche seit dem 8. Dezember 1869 in der St. Peterskirche beim Vatikan tagte und durch Bulle vom 20. Oktober 1870 auf bessere Zeiten verschoben wurde. Unter den allgemeinen Konzilien überhaupt ist das Vatikanum das 20., von den zu Rom gehaltenen aber das Vaticanum I.

Vorgeschichte

Seit dem Konzil von Trient waren mehr als drei Jahrhunderte verflossen, ohne daß eine ökumenische Kirchenversammlung stattgefunden hatte. Noch nie war über die Kirche ein so langer Zeitraum ohne allgemeines Konzil hingegangen, und viele Gründe drängten, dieses „vorzügliche Heilmittel zur Beseitigung großer Übelstände in der Kirche“ wieder einmal in Anwendung zu bringen. Freilich war weder eine Einzelhäresie in letzter Zeit entstanden, welche, wie so oft in froheren Jahrhunderten, die Veranlassung zur Berufung eines Konzils hätte sein können, noch zerriß, wie zur Zeit der Reformkonzilien, ein großes Schisma die Kirche.

Aber weithin hatten sich Irrtümer verbreitet, welche das Christentum und die gesamte übernatürliche Ordnung untergruben, und manche Punkte der Kirchendisziplin bedurften bei der seit dem letzten Konzil eingetretenen Umgestaltung aller Verhältnisse eine Modifikation. Den modernen, grundstürzenden Irrtümern entgegenzutreten und die Kirchengesetze einer Revision zu unterziehen, war der ausgesprochene Zweck des Konzils, welches Pius IX. berief.

Die Vorbereitung des Konzils

Zuerst gab er am 6. Dezember 1864 seine Absicht in einer Sitzung der Ritenkongregation unter dem Siegel des Geheimnisses kund. Die in Rom anwesenden Kardinäle, um ihre Ansicht befragt, erklärten sich fast alle zustimmend. Auch den 500 Bischöfen, welche sich zu dem 1800jährigen Gedächtnis der Apostelfürsten in Rom versammelt hatten, eröffnete der Papst in feierlicher Versammlung am 26. Juni 1867 seinen Entschluss, und im folgenden Jahr am Fest der Apostelfürsten (29. Juni 1868) schrieb er durch die Bulle Aeterni Patris das Konzil auf den 8. Dezember (Fest der unbefleckten Empfängnis) 1869 aus.

In einem vom 8. September 1868 datierten Schreiben lud der Papst auch die nicht unierten orientalischen Bischöfe zum Konzil ein, zu welchem sei erscheinen möchten, wie ihre Vorfahren zum zweiten Konzil von Lyon und zu dem von Florenz erschienen seien, damit die traurige Trennung endlich gehoben werde. Wenige Tage darauf richtete er einen besonderen Brief an die Protestanten, zeigte ihnen die Berufung eines Konzils an und ermahnte sie väterlich, bei dieser Gelegenheit mit Ernst darüber nachzudenken, ob sie sich auf dem von Christus uns angewiesenen Weg zum Heil befänden. –

Schon im März 1965 hatte der Papst zur Beratung der Vorfragen eine Kommission von fünf Kardinälen eingesetzt, welche bald in eine außerordentliche Kongregation umgewandelt und um noch vier andere Kardinäle vermehrt wurde. Auf Vorschlag derselben bildete der Papst zur Vorbereitung der dem Konzil vorzulegenden Gegenstände fünf Kommissionen von Theologen und Kanonisten, für Dogmatik, Kirchendisziplin, Ordenswesen, orientalische Kirchen und Missionen, und kirchenpolitische Fragen; später trat noch eine Kommission für die Zeremonien hinzu. Jede derselben hatte zum Präsidenten einen Kardinal. Den Kern dieser Kommissionen sollten die Konsultoren der entsprechenden römischen Kongregationen bilden, welche sich durch Erfahrung und Geschäftsgewandtheit auszeichneten; aus allen Nationen aber sollten ihnen angesehene Theologen und Kanonisten an die Seite gegeben werden.

Die Arbeit der Kommissionen wurde dadurch bedeutend erleichtert, daß Pius IX. von 26 lateinischen Bischöfen verschiedener Nationen und dann auch von mehreren Bischöfen der nicht lateinischen Riten Gutachten über die im Konzil zu verhandelnden Gegenstände eingefordert hatte. Die vorbereitenden Kommissionen blieben abhängig von der zuerst gebildeten Kongregation der Kardinäle, der dirigierenden Kongregation oder Zentralkommission, welche auch die von den Kommissionen entworfenen Schemata prüfte. Die Hauptaufgabe der Zentralkommission war aber die Beratung über die bei Abhaltung des Konzils zu befolgenden Regeln, über die Personen, welche zu demselben einzuladen seien, über die Art, wie die Gegenstände vorgelegt und behandelt werden und wie die Abstimmung über dieselben stattfinden solle und dgl. So wurden manche Gegenstände (z. B. die Frage über das Vorschlagerecht und die Präzedenz), welche auf früheren Konzilien oft Veranlassung zur Uneinigkeit unter den Vätern geworden waren und viele Zeit beansprucht hatten, schon vor dem Konzil genau geregelt.

Wie die Katholiken die Ankündigung aufnahmen

Die Ankündigung eines allgemeinen Konzils rief allenthalben in der katholischen Kirche große Freude hervor, welche sich in zahllosen Hirtenbriefen der Bischöfe und verschiedenartigen Kundgebungen der Gläubigen aller Länder offenbarte. Aber der böse Feind säte Unkraut unter den Weizen. Der Rationalismus des Jahrhunderts, von dem auch die Katholiken sich nicht ganz frei gehalten hatten, und die Reste des Gallikanismus, Febronianismus und Josephinismus regten sich sofort. Vor allem fürchtete man von dem Konzil eine klarere Darlegung der Primatialvorrechte des römischen Stuhles und ganz besonders die Definition der päpstlichen Unfehlbarkeit. Kaum war das Konzil ausgeschrieben, als der Kampf begann.

In Deutschland erschienen sofort einige Schriften, welche den heftigsten Widerstand ankündigten; besonders eine davon (Das nächste allgemeine Konzil und die wahren Bedürfnisse der Kirche. Ein Wort an alle wahren Christen geistlichen und weltlichen Standes von einem katholischen Geistlichen, Wenigen-Jena 1869) machte dem Konzil mit maßloser Arroganz Zumutungen, auf welche dieses unmöglich eingehen konnte. In Frankreich ging der gallikanisch gesinnte Dekan der theologischen Fakultät zu Paris, Msgr. Maret, Titularbischof von Sura, gleich nach Ankündigung des Konzils an die Abfassung eines für dasselbe bestimmten Werkes, und als dieses bekannt wurde, entstand schon 1868 in Zeitungen und Zeitschriften eine lebhafte Kontroverse über das zukünftige Werk, über gallikanische und entgegen gesetzte Lehren, insbesondere über die Definition der Lehre von der päpstlichen Unfehlbarkeit auf dem Konzil.

Auch in England wurde in demselben Jahr über diese Lehre leidenschaftlich gestritten. Genannt sei nur die gegen dieselbe verfaßte Schrift des Konvertiten Le Page Renouf (The Condemnation of Pope Honorius, London 1869) und die Widerlegung derselben von Botalla S. J. (Pope Honorius before the Tribunal of Reason und History, London 1869). Schon damals war in den gallikanischen Kreisen allenthalben die Besorgnis verbreitet, es möchte auf dem Konzil die Unfehlbarkeit des Papstes definiert werden. Aber die Äußerungen der Furcht waren vage und konnten noch nicht auf eine bestimmte Tatsache hinweisen.

Da erschien 1869 in der ersten Februarnummer der „Civiltà cattolica“ eine Korrespondenz aus Frankreich (angedruckt ind. Coll. Lac. VII, 1157 d. Sqq.), in welcher unter Anderem gesagt wurde, daß die große Mehrzahl der Katholiken Frankreichs mit Freuden die Definition der päpstlichen Unfehlbarkeit aufnehmen würden, und daß sie hofften, vom heiligen Geiste geleitet würden die Väter des Konzils diese Lehre durch Akklamation definieren.

Die Gegner denunzieren das Konzil als Intrigenspiel

Jetzt loderte der Kampf in hellen Flammen auf. Man denunzierte das Konzil als ein Intrigenspiel, in welchem die Jesuiten und Rom nur ihre Lieblingsideen zu Dogmen erheben und den Papst mit Vernichtung jeder anderen Autorität in der Kirche zum absoluten Alleinherrscher und einzigen Lehrer, dem alle sich in blindem Gehorsam zu unterwerfen hätten, machen wollten.

In Frankreich und weit mehr noch in Deutschland wurde dann in den Zeitungen gegen ein solches Intrigantenspiel höchst leidenschaftlich gekämpft. Fünf anonyme Artikel in der damals zu Augsburg erscheinenden „Allgemeinen Zeitung“ (März 1869), welche aus der Feder des Münchner Stiftspropstes Döllinger stammten, eröffneten den Reigen.Es folgten nun Schriften und Gegenschriften in großer Menge und Zeitungsartikel über das Konzil ohne Zahl.

Als die wichtigste ist hier namhaft zu machen die von Döllinger pseudonym unter dem Namen Janus herausgegeben Schrift „Der Papst und das Konzil, Leipzig 1869“, eine Erweiterung der schon erwähnten fünf fünf Konzilsartikel der „Allgemeinen Zeitung“; von den vielen Gegenschriften ist hervorzuheben der „Anti-Janus“ von Jos. Hergenröther, Freiburg 1870. Eine große Aufregung ergriff die Geister. Viele der Kirche treu ergebene Katholiken wurden beängstigt und mit Verdacht gegen das Konzil erfüllt oder gar zeitweilig in den Strudel der konzilsfeindlichen Bewegung hineingerissen. Von Koblenz und Bonn gingen Adressen an die Diözesanbischöfe ab, in welchen zwar Gehorsam gegen die kirchliche Autorität und gegen das zukünftige Konzil versprochen, aber auch unbegründeten Befürchtungen und den Gesinnungen des liberalen Katholizismus Ausdruck verliehen wurde (Coll. Lac. VII, 1175 c sqq.).

Als die deutschen Bischöfe Anfangs September in Fulda zu einer Konferenz zusammen traten, ging ihnen eine Schrift ohne Namen des Verfassers und Druckortes durch die Post zu, in welcher die Gründe gegen die Definition der päpstlichen Unfehlbarkeit dargelegt wurden; dieselbe Schrift wurde, ins Englische, Spanische und Italienische übersetzt, allen Bischöfen dieser Sprachen zugesandt. Eine andere Schrift ähnlichen Inhalts erschien, als die Zeit des Konzils näher kam, unter dem Titel „Erwägungen für die Bischöfe des Konzils über die Frage der päpstlichen Unfehlbarkeit, München1869“. Die entstammte der Feder Döllingers und rief wieder mehrere Gegenschriften hervor.

Die Bischöfe waren in nicht geringer Sorge wegen der revolutionären Haltung so vieler Katholiken, von denen manche bis dahin als die treuesten Söhne der Kirche gegolten hatten, und 14 der in Fulda versammelten Kirchenfürsten legten dem heiligen Vater in einem Schreiben offen ihre Meinung dar, daß ihnen, wenigstens in Bezug auf Deutschland, der gegenwärtige Zeitpunkt für eine Definition der päpstlichen Unfehlbarkeit wenig geeignet erscheine (Coll. Lac. VII, 1196 a sqq.).

Auch in Frankreich war die Bewegung groß. Sie wuchs, als endlich das Werk Marets (Du Concile géneral et de la paix religieuse, Apris 1869, 2 tom.), dessen Erwartung schon vorher so viel Staub aufgewirbelt hatte, erschien. Maret leugnet darin nicht nur die Unfehlbarkeit des Papstes, sondern tritt auch seiner Primitialgewalt überhaupt zu nahe. Die Aufregung stieg auf’s Höchste, als Bischof Dupanloup von Orleans im November seine Observations sur la controverse soulevée relativement à la définition de l’infallibilité au prochain Concile, Apris 1869 veröffentliche, in denen er nur die Frage von der Opportunität der Definition zu erörtern vorgibt, in der Tat aber auch die Lehre selbst angreift.

Es wurde später nachgewiesen (Nardi, Sull‘ ultima Lettera di Msgr. Vescovo d’Orléans, Milano 1869), daß Dupanloups Schrift nur eine Überarbeitung der den Bischöfen zu Fulda so geheimnisvoll zugegangenen Schrift, oder diese ein Auszug aus jener war; zugleich wurde es klar, warum die Zusender dieselbe in die anderen Sprachen, nicht aber ins Französische übersetzt hatten. In den anderen Ländern war die Erregung geringer als in Deutschland und Frankreich, doch wurden wenige von ihr ganz verschont.

Befürchtungen von Regierungen

Auch fast alle Regierungen beschäftigten sich mit dem Konzil. Am 9. April 1869 versandte Fürst Hohenlohe, Ministerpräsident in Bayern, ein Zirkular an die europäischen Regierungen, worin er seine Befürchtungen hinsichtlich des Konzils ausdrückt und bei den Regierungen anfragt, ob sie nicht gemeinsam oder doch alle einzeln Präventivmaßregeln ergreifen sollten (Coll. Lac. VII, 1199 a sqq.); dasselbe wurde wenig günstig aufgenommen. Die Regierungen entschieden sich dahin, dem Konzil seine Freiheit zu lassen, verrieten aber fast alle eine wenig günstige Stimmung gegen die Kirche, indem sie mit ihrer Macht für den Fall drohten, daß die Kirchenversammlung Beschlüsse fassen sollte, welche zu den modernen Staatsideen nicht paßten (Coll. Lac. VII, 1202 a sqq.). Nur Russland verbot den Bischöfen den Besuch des Konzils. –

Reaktionen der Protestanten und Freimaurer

Unter den Protestanten traten bloß vereinzelte Erscheinungen zu Gunsten des Konzils auf; der Brief des Papstes an sie hatte geringen Erfolg und rief manche Proteste hervor (Coll. Lac. VII, 1123 c sqq.). Unter den Freimaurern tauchte der Plan auf, am Tage der Eröffnung des Konzils ein Gegenkonzil der Freidenker aller Nationen in Neapel abzuhalten; nach vielen Verhandlungen traten am 9. Dezember 1869 dort wirklich gegen 70 Freidenker zusammen. Ihre Versammlung wurde aber bald von der Regierung aufgelöst, da sie sich nicht weniger revolutionär auf staatlichem als auf kirchlichem Gebiet erwiesen; doch nahmen sie sich Zeit, ihre Lehre in einer kurzen Erklärung darzulegen (Coll. Lac. VII, 1254 c sqq.).

Fortsetzung der Vorbereitungen

Inzwischen wurden in Rom alle Vorbereitungen auf das Konzil getroffen. Hinsichtlich der nicht leichten Frage, wer zu berufen sei, beschloss die Zentralkommission, alle Bischöfe, auch die Titularbischöfe, zu berufen, bei der großen zahl der Bischöfe aber die Zahl der Nichtbischöfe möglichst zu beschränken; Prokuratoren der Abwesenden wurde darum ausgeschlossen. Von den Ordensoberen berief man nur die Generaloberen, die Äbte nullius und die Generaläbte, d. i. solche, welche nicht nur Äbte ihres Klosters, sondern zugleich die Oberen mehrerer unter Äbten stehenden Klöster sind. Auch diejenigen Kardinäle, welche nicht Bischöfe waren, hatten natürlich Sitz und Stimme. Die katholischen Fürsten wurden zwar nicht eingeladen, sollten aber zugelassen werden, wenn sie es begehrten. –

Die Geschäftsordnung des Konzils

Nach der von der Zentralkongregation ausgearbeiteten Geschäftsordnung sollten sich die Väter, wie in Trient, zu zwei Arten von Sitzungen versammeln, zu den Generalkongregationen, in welchen die Beratungen stattfänden, und zu den öffentlichen Sitzungen, in denen die als spruchreif erachteten Entwürfe durch die Schlussabstimmung der Väter und die Bestätigung des Papstes feierlich als Konzilsdekrete sanktioniert würden. Zum Versammlungslokal wurde der rechte Kreuzarm der Peterskirche bestimmt.

Den öffentlichen Sitzungen sollte der Papst in Person präsidieren. Für die Generalkongregationen wurden von ihm zu Präsides ernannt die Kardinäle Reisach, de Lucca, Bizzarri, Bilio und Capalti, von denen jedoch der erste wegen Krankheit abwesend war und schon am 23. Dezember 1869 starb. An seine Stelle trat am 3. Januar 1870 Kardinal de Angelis. Zum Sekretär des Konzils ernannte der Papst den Bischof Jos. Feßler von St. Pölten, zum Subsekretär Msgr. LudwigJacobini.

Am 2. Dezember hielt der Papst in der sixtinischen Kapelle eine Präsynodalsitzung ab, in welcher unter Anderem das päpstliche Schreiben Multiplices inter (Coll. Lac. VII, 17 a. sqq.) über die auf dem Konzil zu beobachtende Ordnung an die Väter verteilt wurde. Darin war auch festgesetzt, wie die Gegenstände vor das Konzil gebracht und beraten werden sollten. Das Vorschlagsrecht hatte der Papst; doch wolle er, daß auch die übrigen Väter frei vorlegten, was nach ihrer Ansicht das allgemeine Beste fördern könne. Ihre Vorschläge müssten sie schriftlich mit der Begründung einer zur Prüfung solcher Vorschläge einzusetzenden Kongregation übergeben.

Die von den Vorbereitungs-Kommissionen entworfenen Schemata sowohl wie die von den Vätern gemachten und von jener Kongregation gebilligten Vorschläge sollten zur freien Diskussion der Generalkongregation übergeben werden, und zwar so, daß sie einige Tage vor der Sitzung, in welcher sie zur Diskussion kämen, gedruckt den einzelnen Vätern zugestellt würden. Wer über dieselben in der Kongregation sprechen wolle, müsse Tags zuvor dem Präsidenten seine Absicht kundgeben, damit die Ordnung der Redner festgestellt werde; falls jedoch nach ihnen noch andere auftreten wollten, sos ei dies gestattet.

Wenn ein Schema keinen oder nur unbedeutenden Widerspruch finde, so solle die Diskussion geschlossen und durch Abstimmung die Form des Dekretes oder des Kanons festgesetzt werden; stellten sich aber solche Bedenken ein, daß die Verhandlung nicht füglich in der Generalkongregation zu Ende geführt werden könne, so sei das Schema einer Deputation von 24 Vätern zu übergeben, welche über dasselbe und über die in der Generalkongregation gemachten Bemerkungen beraten sollten; nachdem dann eine Übersicht dieser Beratungen gedruckt und den Vätern übergeben, seien die Beratungen über das Schema in den folgenden Sitzungen fortzusetzen.

Solcher Deputationen sollten vier in der Generalkongregation durch geheime Abstimmung erwählt werden: für Gegenstände des Glaubens, der Kirchendisziplin, der religiösen Orden und des orientalischen Ritus; der Papst werde für jede Deputation einen Kardinal zum Präsidenten bestimmen. Bei Beratungen über die Konzilsgegenstände sollten die Stimmen mündlich abgegeben werden; in der öffentlichen Sitzung könne man nur mit placet und non placet, nicht aber mit einem bedingten placet stimmen. Die Approbation des Papstes werde der Abstimmung unmittelbar folgen. –
aus: Wetzer und Welte`s Kirchenlexikon, Bd. 12, 1901, Sp. 607 – Sp. 613

siehe auch den Beitrag: Diese Religion bedarf keiner Reformation

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