Lexikon für Theologie und Kirche
Stichwort: Hölle
Hölle. I. Dogmatisch. Die ewige Bestrafung der in der Todsünde Dahingeschiedenen bezeugen das Athanasianische Glaubensbekenntnis: „Die aber Böses getan haben, werden in das ewige Feuer gehen“ (Denzinger n. 40); Papst Pelagius I. 557: „Die den Weg des Herrn nicht erkannt haben oder ihn zwar erkannt, aber in mancherlei Auflehnungen verlassen haben, wird Christus dem gerechtesten Gerichte überliefern in den Strafen des ewigen und unauslöschlichen Feuers, so daß sie ohne Ende brennen“ (Denz. 3028); Innozenz III. 1201 an Erzbischof Ymbert v. Arles: „Strafe der Erbsünde ist die Entbehrung der Anschauung Gottes, Strafe der Tatsünde aber die Qual der ewigen Hölle (gehennae perpetuae cruciatus)“ (Denz. 410); das 4. Laterankonzil 1215: „Alle werden Vergeltung empfangen gemäß ihren Werken, mögen sie gut oder schlecht gewesen sein, die einen mit dem Teufel die ewige Strafe, die andern mit Christus die ewige Glorie“ (Denz. 429). Den sofortigen Eintritt der Höllenstrafen schon vor der Auferstehung des Fleisches und die Verschiedenheit der Strafen für die verschiedenen Sünder definierten das 2. Konzil von Florenz 1439 (Denz. 464, 530, 693). Eine Lehrentscheidung über den eigentlichen (physischen= oder übertragenen Sinn des von Schrift und kirchlichem Lehramt gebrauchten Wortes Feuer liegt nicht vor. Die physische Wirklichkeit des Höllenfeuers ist als sichere Glaubens-Überzeugung der Patristik und Scholastik anzusehen; doch handelt es sich nicht um irdisches Feuer, vielmehr um ein uns unbekanntes äußeres, d. h. vom Sünder selbst verschiedenes Agens, das ihm seelische und leibliche Qual verursacht und ob deren Heftigkeit mit „Feuer“ bezeichnet wird. – Soviel läßt sich begreifen: „Gott kann sich nicht selbst verneinen“ (2. Tim. 2, 13), also den bis zum Ende der Prüfungszeit seiner Gnade Widerstrebenden nicht ins Himmelreich aufzunehmen. Der Verdammte hat seine Ewigkeits-Entscheidung gegen Gott getroffen und haßt von sich aus nur die Strafe, nicht aber seinen Trotz gegen Gott; vielmehr verhärtet er sich in diesem, weil ihm Gott als Verhänger der Strafe nur widerwärtig ist. Der Verdammte hat die Geschöpfe Gottes gegen Gott mißbraucht, folgerichtig wendet sich nun die Gott gehörige Schöpfung gegen den Mißbraucher und wird ihm entsprechend, also bei den einzelnen Sündern verschieden, zur Qual: „Es wird kämpfen mit Ihm der Erdkreis gegen die Unsinnigen“ (Weish. 5, 21).
II. Biblisch. Die Scheol des Alten Testamentes bedeutet Unterwelt überhaupt und Strafort der Gottwidrigen im besondern. Die spätjüdische Zeit gebraucht dafür Gehenna (Hinnomtal), das ins Neue Testament übergeht. Vereinzelt kommt dafür Hades vor (Weish. 1, 14; Mt. 11, 23 = Lk. 10, 15). Ps. 9, 18; 30, 18; 54, 16 künden den Frevlern an, daß sie zur Scheol fahren. Is. 50, 11; 66, 24 spricht vom ewigen Feuer und dem Wurm, ebenso Jdt. 16, 21 und Sir. 7, 19. Christus bestätigt diese ernste Wahrheit (Mt. 5, 29f; 10, 28; Lk. 16, 23 usw.) und schildert die Qualen der Verdammten in der Hölle: „wo der Wurm nicht stirbt und das Feuer nicht erlischt“ (Mk. 9, 23), wo „äußerste Finsternis“, „Weinen und Zähneknirschen“ sein wird (Mt. 8, 12; 13, 42; 22, 13; 24, 51; 25, 30 u. 41), weil sie sich ausgeschlossen sehen vom Reiche Gottes (Lk. 13, 28; vgl. 14, 24). Die Hölle wird als unterirdischer Ort vorgestellt (Ps. 9, 18; 48, 15; 62, 10; Is. 5, 14; Sir. 17, 19; Mt. 11, 23 = Lk. 10, 15; Offb. 9, 1). Ihr verfällt der Gottvergessene (Ps. 9, 8); Unzüchtige (Spr. 9, 18), Gesetzesverächter (Sir. 41, 11), der ungetreue Knecht (Mt. 24, 51), der faule Knecht (Mt. 25, 30), der Gottes Einladung Widerstrebende (Lk. 14, 24) und der ohne das hochzeitliche Gewand (der Gnade) vor Gott Erscheinende (Mt. 22, 13), besonders alle Unbarmherzigen (Mt. 25, 41ff). Die Apostel schärfen die furchtbare Wahrheit ein (Gal. 5, 21; 2. Thess. 1, 9; Hebr. 10, 26f; 2. Petr. 2, 17; Offb. 14, 9f u. 20, 14).
aus: Michael Buchberger, Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. V, 1933, S. 116-117