Frankreich – Zeit der modernen Politik und der kirchlichen Revolution
Die gottlose und antichristliche französische Revolution
Nach vielen vergeblichen Versuchen, der Finanznot abzuhelfen, griff man zum letzten Mittel und berief auf den 4. Ami 1789 die seit 1614 nicht mehr versammelten Reichsstände nach Versailles. Es erschienen 308 Vertreter des Klerus, 285 des Adels, 621 des dritten Standes. Kaum hatte die Versammlung den Anfang genommen, als die Vertreter des dritten Standes beschlossen, daß auch Klerus und Adel zu gemeinschaftlichen Beratungen mit ihnen zusammen treten sollten, was seit Philipp dem Schönen zwar mehrere Male geschehen, aber schon 1614 nicht mehr beobachtet war. Hiergegen protestierten Klerus und Adel, worauf der dritte Stand, hauptsächlich auf Sieyes` Antrag, sich als „Nationalversammlung“ erklärte (17. Juni). Dieser Beschluss ist der eigentliche Ausgangspunkt der Revolution. Der König befahl der Versammlung vergebens, sich aufzulösen; der Präsident Bailly führte dieselbe, als das gewöhnliche Sitzungslokal mit Wachen besetzt war, nach dem Ballhaus und ließ alle Mitglieder schwören, nicht eher auseinander zu gehen, bis sie Frankreich eine Konstitution gegeben hätten. Es gingen 152 Mitglieder des Klerus, unter ihnen die Erzbischöfe von Vienne und Bordeaux, die Bischöfe von Chartres, Coutances und Rodez, und besonders Bischof Talleyrand von Autun, zum dritten Stand über. Talleyrand wurde der Führer dieser Klerisei. Als der König in die Vereinigung der drei Stände einwilligte, erklärte sich die Versammlung als konstituierende Nationalversammlung (19. Juni 1789). Der Hof suchte alsdann durch Zusammenziehung von Truppen größeren Übeln vorzubeugen, goss aber dadurch, sowie durch die Verweisung Neckers, erst recht Öl ins Feuer des Aufruhrs. Eine Nationalgarde wurde gebildet, und der Pöbel erstürmte am 14. Juli die Bastille, das Pariser Staatsgefängnis. Necker musste zurück berufen werden.
Kurz darauf usurpierte die Nationalversammlung die politische Gewalt und trat mit der Absicht hervor, Klerus und Adel ihrer Rechte und Güter zu berauben. Der Klerus erklärte sich samt dem Adel zur Tilgung der Staatsschuld bereit, bot eine Besteuerung der Kirchengüter, Ablösung des Zehnten, Verzicht auf Stolgebühren und Akzidentien (=Nebeneinnahmen) an. Als das hierauf bezüglich Gesetz diskutiert wurde, forderte der Erzbischof von Paris als Bedingung für die Aufhebung des Zehnten und anderer Einnahmen des Klerus, daß der Gottesdienst unterhalten, das Evangelium ununterbrochen verkündigt, die Kirchen mit tugendhaften Pfarrern besetzt würden, und daß bis zur Gewährleistung dieser Forderungen die Aufhebung des Zehnten eingestellt werden sollte. Es erfolgten nur unbestimmte Versprechungen. Der Erzbischof von Paris machte kurze Zeit darauf sogar das Anerbieten, alle überflüssigen Kirchengefäße von Gold und Silber einschmelzen und zur Unterstützung des Staates veräußern zulassen. Talleyrand aber brachte am 10. Oktober die Motion ein, alles Kirchengut für Nationaleigentum zu erklären und damit die Staatsschulden zu bezahlen. Selbst Abbé Sieyes war gegen eine solche Maßnahme, allein alle Bemühung war umsonst.
Am 2. November stellte die Nationalversammlung alle Kirchengüter der Nation zur Verfügung, versprach aber für den Unterhalt des Klerus und Kultus auf schickliche Weise Rat zu schaffen. Am 19. Dezember ward der Klerus seiner Güter und des größten Teiles seiner jährlichen Renten beraubt. Das bewegliche Kirchengut wurde auf 3000 Millionen Franken geschätzt, und zur schnelleren Veräußerung desselben wurden die Assignaten, ein Papiergeld, in Umlauf gesetzt. Am 13. Februar 1790 wurden alle Mönchsorden aufgehoben; nur diejenigen, welche sich dem Unterricht und der Krankenpflege widmeten, blieben einstweilen noch verschont. Verhältnismäßig wenige Mönche traten zur Gegenpartei über; einige, wie Fouché und Chabot, wurden die wildesten Schreckensmänner. Am 14. April wurde die Verwaltung des gesamten Kirchenvermögens der weltlichen Behörde übergeben; die Pfarrer sollten in Zukunft 1200 Franken nebst Haus und Garten erhalten. Aber bevor noch dem Klerus sein Unterhalt gereicht wurde, stellte die Nationalversammlung für denselben eine Zivilkonstitution auf (12. Juni 1790). Statt der bisherigen 136 Bistümer sollten, entsprechend den neu geschaffenen Departements, nur 83 bestehen bleiben, die Domkapitel aufgehoben, alle Abteien, Priorate und Benefizien eingezogen werden. Die Bischöfe und Pfarrer sollten von den gewöhnlichen Wahlversammlungen der Departements ernannt werden, die Konfirmation der Bischöfe in Zukunft aber nicht durch den Papst, sondern durch die Metropoliten vollzogen werden. Vor der Konsekration solle jeder Bischof in Gegenwart der Munizipalität, des Klerus und des Volkes seiner Herde heilige Sorgfalt, der Nation, dem Gesetz und dem König aber Treue schwören. Jeder Bischof soll Pfarrer seiner Domkirche, die Pfarrer der Nebenkirchen seine Senatoren sein, an deren Votum derselbe in Ausübung seiner Jurisdiktion gebunden sei.
Obgleich die Bischöfe hiergegen protestierten, ward doch beschlossen, daß alle Geistlichen bei Verlust ihrer Ämter gehalten seien, diese Zivilkonstitution zu beschwören. Ludwig XVI., von Pius gewarnt, verweigerte längere Zeit die königliche Genehmigung dieses Beschlusses; gezwungen erteilte er sie endlich am 27. Dezember. Am 10, Januar 1791 wurde nochmals bestimmt, alle Bischöfe und Priester sollten entweder den Eid leisten oder sofort abgesetzt werden. Man machte sogleich praktischen Versuch an den Mitgliedern der Nationalversammlung. Unter den 300 klerikalen Deputierten fanden sich 80 zur Eidesleistung bereit; von den 136 Bischöfen des Landes schwuren Talleyrand von Autun, Jarente von Orleans, Lomenie de Briene von Sens und Savine von Viviers. Unter dem Klerus des Landes befanden sich über 50000 Priester, welche ihrer Pflicht getreu den Eid verweigerten. Die konstitutionellen Geistlichen wurden durchApostaten aus Deutschland und Holland vermehrt. Nun begann die Verdrängung der Treugebliebenen durch diese konstitutionellen Staatspfarrer; 20 Apostaten wurden mit Bistümern bedacht, und Talleyrand übernahm es, dem ersten die bischöfliche Konsekration zu erteilen. Der berüchtigte Gregoire, der erste, welcher die Konstitution beschworen, wurde Bischof von Blois und erwählte sich den Exkapuziner Chabot zu seinem Generalvikar. Pius VI. verwarf die Zivilkonstitution, erklärte die Wahlen der Bischöfe für ungültig und belegte die Konsekrierten mit der Suspension (13. April 1791).
Hierfür rächte sich die Nationalversammlung durch Einverleibung von Avignon und Venaissin ins französische Reich (24. September). Eine Anzahl Männer, Frauen und Kinder wurden vor Avignon ermordet, der Papst in Paris öffentlich verhöhnt. Als alle Vorspiegelungen, womit das treu gebliebene katholische Volk zur Anerkennung der konstitutionellen Pfarrer und Bischöfe gebracht werden sollte, nichts fruchteten, schritt man zur Gewalt. Die Eid verweigernden Geistlichen und Bischöfe wurden eingekerkert oder verbannt. Die gesetzgebende Nationalversammlung, welche an Stelle der aufgelösten konstituierende (30. September 1791) trat, machte die Verfolgung noch schlimmer. Sie verbot das Tragen geistlicher Kleider und verurteilte alle Geistlichen, welche den Eid auf die Konstitution verweigerten, zur Deportation. Der König verweigerte anfangs die Anerkennung dieses Dekretes; er selbst hatte an seiner Kapelle unbeeidete Priester, aber seine Gefangensetzung im Tempel entfernte dieses Hindernis für die Ausführung des Dekrets. 600 Priester wurden zu Avignon ermordet; während des allgemeinen Blutbades in den Tagen vom 2. bis 7. September folgten zu Paris weitere dreihundert Blutzeugen, unter denen sich ein Erzbischof und Bischof befand. Gleiches Los teilten die Priester zu Versailles, Meaux, Chalons, Rennes und Lyon.
Die zur Auswanderung gezwungenen Bischöfe und Priester fanden liebevolle Aufnahme in Italien, Spanien, der Schweiz, selbst in England und dem protestantischen Norddeutschland.
Wahrhaft gottlose Maßnahmen erließ die Nationalversammlung. Alle schwangeren Buhlerinnen erhielten regelmäßige Unterstützungen; die Ehescheidung wurde gestattet, so daß innerhalb zweier Jahre in Paris allein 5900 Ehen getrennt wurden. Da die königliche Gewalt suspendiert war, so trat am 21. September 1792 der Nationalkonvent, aus 749 neu gewählten Deputierten bestehend, zusammen, um eine neue Verfassung zu machen. In demselben standen sich die beiden Parteien der Jakobiner und Girondisten gegenüber. Nach dem Sturz der letzteren begannen die Jakobiner unter Robespierre, Danton und Marat ihre bekannte Schreckensherrschaft (2. Juni 1793 bis 28. Juli 1794), während welcher 44000 Revolutions-Tribunale mit ebenso vielen Guillotinen im Land errichtet waren.
Alles Christliche wurde vernichtet; ja um jede Erinnerung an dasselbe zu verwischen, wurde eine neue Zeitrechnung mit Dekaden und republikanischen Festen eingeführt. Die Kirchen wurden niedergerissen oder zu sogenannten Vernunft-Tempeln umgewandelt. Am 7. November 1793 wurde der katholische Kultus für aufgehoben erklärt und an seine Stelle der Götzendienst der Vernunft eingeführt, dessen Priesterinnen liederliche Dirnen waren. Der konstitutionelle Bischof Gobel von Paris erklärte öffentlich, daß er sich dem Willen des Volkes, welches keinen andern Kultus als den der Freiheit und Gleichheit wolle, beuge, und warf zum Zeichen hierfür Stab und Ring zur Erde, welche mit Füßen getreten wurden; die Mitra vertauschte er mit der roten Jakobinermütze. Die satanische Bosheit und die menschliche Verrücktheit wurde immer größer: Gottes Dasein ward geleugnet, das Kreuz mit Füßen getreten, beim Fest der Vernunft (10. November 1793) eine Opernsängerin auf einem Triumphwagen in Prozession in die Notre Dame Kirche zu Paris geführt und auf den Altar gesetzt. Endlich trieb man einen gotteslästerlichen Unfug mit einer konsekrierten Hostie.
Wenn auch so die Gottesleugner und Christusfeinde Alles terrorisierten, so gelang es doch nicht, das ganze französische Volk gegen das Christentum aufzuwiegeln. In der Bretagne, in Anjou und Poitou blieb man dem alten Glauben treu und ergriff für Gott, Kirche und König die Waffen. Hatten die Vendéer auch keinen Erfolg zu verzeichnen, so sorgten doch die Leiter des Nationalkonvents durch ihre wahnsinnigen und blutigen Taten bald selbst, daß eine Abkühlung und Reaktion eintrat. Der Diktator Robespierre veranlaßte bereits 1794 den Konvent, das Dasein eines höchstens Wesens und die Unsterblichkeit der Seele zu dekretieren. Marat wurde ermordet, Danton enthauptet, und schließlich musste Robespierre 28. Juli 1794 selbst das Schafott besteigen. Nun kam die wirkliche Vernunft allmählich wieder zur Geltung. Ein Dekret vom 30. Juli 1795 erlaubte wiederum die Ausübung des katholischen Kultus. –
aus: Wetzer und Welte`s Kirchenlexikon, Bd. 4, 1886, Sp. 1785 – Sp. 1789