Sklaverei in den heidnischen Gesellschaften

Abschaffung der Sklaverei durch das Christentum

Die Sklaverei in den heidnischen Gesellschaften

Sklaverei ist eine Tochter des Sündenfalls

Sklaverei wird juristisch definiert als „Zustand eines Menschen, welcher seiner persönlichen Freiheit beraubt ist, als Sache behandelt wird und als solche im Eigentum eines Andern steht“ oder „Zustand einer als rechtlos und als Eigentum angesehenen Person“.

Sklaverei ist in ihrem tiefsten Grund, wie der hl. Augustin und die Synode von Aachen 817 erklären, eine Tochter des Sündenfalls, eine Wirkung der durch ihn hervorgerufenen Herrschsucht, Habsucht und Grausamkeit. Sie stammt aus dem Krieg und der Kriegsgefangenschaft, dem Straßen- und Seeraub, endlich aus den alten harten Straf- und Schuldgesetzen. Krieg und Raub berührten sich im grauen Altertum sehr nahe; es knüpfte sich immer Menschenraub an den Krieg; noch in historischer Zeit trieben die Phönizier und später ihre Nachfolger, die Araber, offenen Menschenraub und Menschenhandel. (siehe: Die ersten Hautfarbe-Rassisten waren Araber) Daneben ist aber auch die Schuldknechtschaft als Quelle der Sklaverei nicht zu übersehen. Schon bei den Hirtenvölkern folgt, da der Zins für geliehenes Vieh bis 100 Prozent steigt, die Sklaverei häufig der Verschuldung, und noch häufiger ist das beim Ackerbau, zu dessen Betrieb immer ein gewisser Besitz nötig ist. Der Sklave ging in das Volleigentum des Herrn über, und da das alte Recht keinen Unterschied in Sachen und Personen machte (der römische Begriff dominium umfaßt sowohl die Herrschaft über Sachen, wie über Frauen, Kinder und Knechte), so war der Sklave der Willkür des Herrn ausgeliefert, er konnte von ihm gefoltert, eingesperrt und getötet werden. Erleichtert wurde dies Los nur durch das eigene Interesse und allenfalls durch eine humane Gesinnung des Herrn.

Die Sklaven im griechischen und römischen Reich

Die griechischen, speziell die athenischen Sklaven standen besser als die römischen; in Athen war die willkürliche Tötung schon sehr früh verboten und wurde bestraft, während in Rom erst durch die Kaiser die Willkür beschränkt ward. Der unsichere, willkürliche Zustand, in dem die Sklaven sich befanden, wirkte ebenso schädlich auf den Herrn als auf den Sklaven und entwickelte in jenem eine despotische, in diesem eine gemeine Gesinnungsweise. Der Sklave kannte nur zwei Triebfedern seines Tuns, Furcht und Sinnlichkeit, und das machte ihn einerseits feige, kriechend, heimtückisch und lügnerisch, andererseits gefräßig, trunkliebend und überaus wollüstig. Da er immer einem fremden Willen, auch im Fall der ärgsten Zumutungen blindlings dienen musste, wurde er durchaus charakterlos, und je charakterloser die Sklaven waren, desto leichter erwarben sie die Gunst ihres Hern. In den Herren entwickelte die unverantwortliche Gewalt den Übermut und die Leidenschaften, sie waren Tyrannen im Kleinen. Diese schlimme Wirkung auf den Charakter der Herren sahen selbst die weisesten Alten nicht ein. Bezüglich der Verderbtheit der Sklaven aber kommt Aristoteles, indem er das, was geworden ist, als naturgemäß behandelt, zu dem Schluss, daß es geborene Sklaven gebe, die der Tugend und Weisheit nicht fähig seien; und doch rekrutierten sich zu seiner Zeit die Sklaven nicht aus Negern, sondern meistens aus gebildeten Völkern. In der Armut und bei der Arbeit, meint Aristoteles, könne die Tugend nicht gedeihen. Erst als man von der Armut und Arbeit andere Begriffe erhielt, konnte sich eine Änderung in der allgemeinen Anschauung vollziehen. So lange dies fehlte, halfen alle wohl gemeinten Anschauungen der späteren Philosophen, z. B. Seneca`s, von der natürlichen Gleichheit der Menschen wenig. Immerhin wurden dadurch die öffentliche Meinung und die Kaiser günstig beeinflußt.

Augustus (nicht Nero) verwies die Klagen der Sklaven an die öffentlichen Behörden (Seneca, De benef. 3, 22) und nahm den Herren das Recht, Sklaven zur Arena zu verurteilen. Claudius erklärte den altersschwachen Sklaven, welchen der Herr aussetzte, für frei. Hadrian nahm dem Herrn das Recht, Sklaven nach Willkür zu töten, und verbot deren Verkauf zu schändlichen Gewerben. Antonius Pius erweiterte das Asylrecht, und Septimius bestrafte die Misshandlung eines Sklaven mit Ehrlosigkeit. Dazu kam, daß den Sklaven das Familienrecht und ein bestimmtes Eigentumsrecht zugesprochen wurde; die Sklavenfamilie durfte nicht getrennt werden, und aus seinem Ersparten konnte sich der Sklave loskaufen. –

Die Behandlung der Sklaven im heidnischen Rom

Trotzdem beruht die Behauptung, daß die römische Rechtsentwicklung von selbst die Emanzipation der Sklaven durchgesetzt haben würde, wenn nicht im 4. und 5. Jahrhundert alle Quellen des politischen Lebens versiegt wären, und daß das Christentum kaum etwas zur Abschaffung, ja im Gegenteil viel zur rechten Befestigung der Sklaverei beigetragen habe, auf einer ganz falschen prinzipiellen Auffassung der Tatsachen. Gesetz und Recht war im antiken Altertum nicht in dem Sinn reformatorisch wie in der christlichen Zeit; es brachte bloß zum Ausdruck, was Sitte und Gewohnheit heraus gebildet hatte. Besonders von der sozialen und zivilisatorischen Bedeutung der römischen Kaiser darf man keine hohe Meinung hegen. Zuerst mussten die Sitten andere werden, dann konnte auch das Recht seine wohltätige Wirkung ausüben. Die Tatsachen beweisen, daß es um die Sklaverei im 3. Jahrhundert nicht besser als im ersten bestellt war. Unter Augustus beschränkte die Lex Aelia Sentia und die Lex Furia Caninia die Freilassungen, damit nicht die Gesellschaft durch die ungeheure Zahl der Freigelassenen mit ihren Sklavenlastern allzu sehr verdorben würde. Unter Nero empörte sich einmal das Volk dagegen, daß nach dem alten strengen Recht in dem Haus, wo ein nicht zu ermittelnder Sklave seinen Herrn ermordet hatte, sämtliche 400 Mitsklaven hingerichtet wurden, aber der Senat blieb unerbittlich, und die Exekution wurde vollzogen. Selbst der milde Hadrian, welcher die Misshandlung von Sklaven verbot, stach einem Sklaven mit einem Griffel das Auge aus.

Die Gladiatorenspiele nahmen eher zu als ab und bildeten eine treffliche Schule für die grausam raffinierte Behandlung der Sklaven, wie sie namentlich den vornehmen Damen mit ihren Sklavenheeren nachgesagt wird; noch c. 5 des Konzils von Elvira (300) setzt voraus, daß die Damen nicht selten ihre Mägde zu Tode quälten. Kein Wunder, wenn Damen, die regelmäßig Besucherinnen der Gladiatorenkämpfe waren, sich das Privatvergnügen einer kleinen Metzelei verschaffen wollten; bei jeder Ungeschicklichkeit oder nach Laune verwundete die Herrin ihre Sklavinnen mit dem Stilett, und wenn sie jemand zur Rede stellte, antwortete sie spöttisch: „Ist denn der Sklave ein Mensch?“ Noch zur Zeit des hl. Chrysostomus war das gebräuchlich, und der Heilige schildert drastisch, wie man aus vielen Häusern die Wutschreie der Herrin vermischt mit dem Wehgeschrei der Sklavin hören könne, wie die Frau sogar ihren Mann zu Hilfe rufe und die entblößte Dienerin ans Bettende fesseln und schlagen lasse. –

Gegen solche Verhältnisse halfen rechtliche Veränderungen wenig; das erste, was Not tat, war einerseits das Durchdringen einer humanen Gesinnung und andererseits die rechte Wertschätzung der Arbeit. Was letztere betrifft, so verdrängte die Sklavenarbeit fast vollständig die freie Arbeit; der freie Bauer und Handwerker verschwand in demselben Grad, als der Großbetrieb den Kleinbetrieb aufsaugte; deshalb glich auch die damalige soziale Lage der gegenwärtigen. –
aus: Wetzer und Welte`s Kirchenlexikon, Bd. 11, 1899, Sp. 400 – Sp. 403

Fortsetzung: Wie die Kirche zur Sklaverei stand

Tags: Heidentum

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