Die Kirche als Lehrautorität

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Die Kirche als Lehrautorität (§. 87)
aus der Dogmatik von J. B. Heinrich

Auf die Frage, wem die bisher beschriebene unfehlbare Lehr- und Richter-Gewalt in Glaubenssachen zustehe, lautet die allgemeine Antwort: die Kirche.

In diesem Sinne nennt die heilige Schrift (1. Tim. 3, 15) die Kirche die Säule und Grundfeste der Wahrheit, sagen die Väter unzählige Male, dass wir die christliche Wahrheit bei der Kirche und in der Kirche finden, erklärt das Tridentinum (Sess. IV.), dass die heilige Schrift nach dem Sinne der Kirche auszulegen, und spricht das Vatikanum aus, dass die geoffenbarte Glaubenslehre zur treuen Bewahrung und unfehlbaren Auslegung der Braut Christi anvertraut (Const. de fide c. 4, alin. Ult.) und dass diese allen sichtbare und durch evidente Merkmale göttlich beglaubigte Kirche Wächterin und Lehrerin des geoffenbarten Wortes ist. (Const. de fide cap. 3, alin. 5)

Diesen allgemeinsten Satz, dass die Kirche oberste und entscheidende Autorität in Glaubenssachen sei, pflegen auch die Theologen an die Spitze ihrer Erörterungen über die nächste Glaubensregel zu stellen.

Es wird hier die Kirche in ihrer Totalität genommen, ohne noch zwischen der lehrenden und hörenden Kirche zu unterscheiden, und wird der Satz aufgestellt, dass diese Kirche jederzeit im irrtumslosen Besitze der ganzen christlichen Wahrheit ist und von derselben weder durch verschuldete Häresie, noch durch unverschuldeten Irrtum abweichen kann.

Es sind aber in diesem Satz drei Wahrheiten enthalten und vorausgesetzt:

1. Dass die Kirche Christi vom wahren Glauben niemals defizieren kann, weder durch Häresie, noch durch unverschuldeten Irrtum.

So weit es sich um geoffenbarte Wahrheiten handelt, ist dieser Satz katholisches Dogma. Das ergibt sich aus der Verheißung, dass die Kirche niemals von den Pforten der Hölle überwunden werde (Matth. 16, 18), dass sie allezeit die Säule und Grundfeste der Wahrheit (1. Tim. 3, 15.) sei, dass sie mit allen ihren göttlichen Wahrheiten und Institutionen bis zur Vollendung aller Dinge fortdauern (1. Kor. 11, 25.); dass Christus und der heilige Geist alle Tage bei ihr bleiben werde. (Matth. 28, 20; Joh. 14, 16 sq.)

Dasselbe bekennen alle Väter und die Kirche selbst in ihrer beständigen Lehre und all ihren Lehrentscheidungen, welche insgesamt den Glauben und die Lehre der Kirche als unfehlbare Richtschnur des Glaubens bezeichnen. Das liegt in dem Wesen der Kirche als des von Christus, seinem göttlichen Haupt, und vom heiligen Geist unzertrennlichen Reiches und Leibes Christi, so wie in der Essentialität des wahren Glaubens zur Konstituierung der wahren Kirche. Denn dasjenige, was prinzipaliter die Kirche zur wahren Kirche macht, ist der wahre Glaube, welcher deshalb von Vätern und Theologen einmütig als Seele, Forma, Seins- und Lebensprinzip der Kirche bezeichnet wird.

Indem wir daher im apostolischen Glaubensbekenntnis und in allen anderen Bekenntnissen die eine heilige Kirche Christi bekennen und alle Tage bis ans Ende der Welt sie bekennen müssen, bekennen wir wesentlich deren Indefektibilität im wahren Glauben: denn in dem Augenblick, wo die Kirche auch nur in einem einzigen Punkt abwiche von dem wesentlich unteilbaren einen wahren Glauben, hätte sie aufgehört, die wahre Kirche zu sein und es wäre nicht mehr wahr, was in den Worten ausgesprochen wird: Credo Sanctam Ecclesiam.

Das gilt nicht nur von selbst verschuldeter eigentlicher Häresie, welche jede Verbindung der Kirche mit Christus und seinem heiligen Geist notwendig sofort auflösen, mit ihrer Wahrheit ihre Heiligkeit zerstören, dadurch die Kirche selbst vernichten und in ihr gerades Gegenteil umwandeln würde; es gilt auch von dem unverschuldeten Irrtum. Es ist daher nicht möglich, dass die Kirche jemals irgend etwas als geoffenbarte und katholische Wahrheit glauben und zu glauben vorstelle, was solches nicht ist.

Dieselben Gründe, welche gegen eine Häresie der Kirche sprechen, sprechen auch gegen jeden unverschuldeten, glaubenswidrigen Irrtum derselben: denn auch im Falle eines solchen Irrtums wäre die Kirche nicht mehr die Säule und Grundfeste der Wahrheit;

die Verheißung Christi, dass der heilige Geist die Seinigen in alle Wahrheit einführen werde, bliebe unerfüllt;

das Gebot, die Kirche zu hören und mit ihr im Glauben übereinzustimmen, wäre nicht mehr berechtigt und zu einem Fallstrick geworden, ja jeder Glaube und jede Glaubens-Gewissheit wäre zerstört: denn wenn die Kirche in einem einzigen Punkt mit Schuld oder ohne Schuld irren könnte, könnte sie es auch in allen anderen Punkten und die Proposition der Kirche, welche das Glaubensobjekt für uns bestimmt und deren absolute Wahrheit Bedingung des Glaubens (Vgl. Bd. 1, §. 57, III, C. S. 603ff. u. §. 61.) ist, wäre trügerisch und somit der Glaube unmöglich geworden. (1)

Was von der Indefektibilität der Kirche bezüglich der förmlich geoffenbarten Wahrheiten gilt, leidet auch auf die davon unzertrennlichen, wenn auch nicht förmlich geoffenbarten, Wahrheiten und auf die dogmatischen Tatsachen Anwendung.

Eine andere Frage ist es, ob die Kirche bezüglich dessen, irren könne, was sie nur als probabele und fromme Meinung festhält. Es ist hierauf wohl mit den angesehensten Theologen zu antworten, dass man solchen von der Kirche gebilligten Meinungen nicht nur mit praktischer Sicherheit zustimmen kann und soll, sondern dass es auch theoretisch für gewiss anzunehmen ist, dass ein allgemeiner und konstanter Konsens der Kirche in solchen Dingen keinen Irrtum gegen die objektive Wahrheit enthält.

Dafür spricht schon die vernünftige Wahrscheinlichkeit, dass die Übereinstimmung so vieler heiliger und weiser Männer, aus welchen die Kirche besteht, nicht irre; noch mehr aber die fromme Überzeugung dass der heilige Geist auch in solchen Dingen die Kirche und ihre Lehre nicht verlassen, sondern richtig leiten werde.

Dieser christlichen und katholischen Grundwahrheit von der Indefektibilität der Kirche im wahren Glauben steht die Behauptung gegenüber, dass die Kirche vom wahren Glauben defizieren könne und wirklich vielfach davon abgewichen sei – eine wesentlich häretische Behauptung, zu der sich aber alle, welche in irgend einem Punkt der Lehre der Kirche widersprechen, mit innerer Notwendigkeit getrieben sehen. Weil aber mit der Indefektibilität der Kirche im wahren Glauben die Kirche selbst – die doch alle, welche den Namen Christi tragen, im neunten Artikel des apostolischen Symbolums bekennen, – steht und fällt, so suchten die Häretiker dieser Konsequenz in verschiedener Weise zu entgehen.

Bald behaupteten sie, wie namentlich die Donatisten: allerdings sei die Kirche im Glauben indefektibel, allein die wahre Kirche sei eben nur noch bei ihnen vorhanden, alle Übrigen seien vom wahren Glauben und der wahren Kirche abgefallen. Oder man unterschied, wie im Mittelalter die Fraticellen, eine fleischliche, die römische Kirche, und eine geistige Kirche, für welche man sich selbst ausgab; oder man beschränkte, was auf dasselbe hinausläuft, mit Wiclif und Hus die Kirche auf die Prädestinierten (2); oder man stellte, was bereits in den angeführten Systemen eingeschlossen ist, die Behauptung auf, die allein wahre und im Glauben indefektibele Kirche sei nicht die sichtbare, sondern die unsichtbare Kirche der Rechtgläubigen und Heiligen.

Dieses war die Antwort, welche die Reformatoren des sechszehnten Jahrhunderts auf die Frage gaben, wo denn vor ihnen die wahre Kirche und die wahre Lehre gewesen sei. Sie sei allezeit, behaupteten sie, in den wahren Gläubigen, aber im Verborgenen vorhanden gewesen, während die sichtbare Kirche zahllosen Irrtümern, ja dem Götzendienst und Antichristentum verfallen gewesen sei. In den von ihnen gestifteten sichtbaren Gemeinschaften und ihren Bekenntnissen, meinten sie dann, sie mit der wahren Lehre auch die wahre Kirche wieder in die Sichtbarkeit getreten.

Seitdem aber der Glaube und die Bekenntnisse der Reformatoren in den von ihnen gestifteten Kirchen-Gemeinschaften mehr und mehr untergegangen und mannigfaltige und stets wechselnde religiöse Meinungen an die Stelle getreten sind, hat man sich genötigt gesehen, sich wiederum ganz auf die unsichtbare Kirche zurückzuziehen oder die wahre Kirche und das wahre Christentum lediglich als ein Ideal zu betrachten, dem, wie die einzelnen Christen, so auch die wirklichen kirchlichen Genossenschaften, die „anstaltlichen“ Kirchen nur mehr oder weniger sich näher können, das sie aber nie adäquat verwirklichen. (Vgl. Möhler, Symb. §. 46 u. 47. Jörg, Gesch. des Protest. in seiner neuest. Entwickl. Bd. 1, Abschn. 4.) Diesen jede objektive Wahrheit auflösenden Theorien gegenüber ist

2. die Wahrheit hervorzuheben, dass jene Kirche, welche die Säule und Grundfeste der Wahrheit und in ihren göttlichen Einrichtungen vor allem im Glauben indefektibel ist, nicht eine unsichtbare, sondern die sichtbare Kirche ist. Dass dieselbe Kirche, welche das Reich und den mystischen Leib Christi konstituiert, auch die Heilsanstalt ist, welche den Menschen die Wahrheit und Gnade Christi übermittelt, und dass diese eine und allein wahre Kirche, obwohl die übernatürlichen Prinzipien ihres Seins und Lebens unsichtbar und übernatürliche Geheimnisse sind, wesentlich und allezeit sichtbar ist, wird in der speziellen Dogmatik, in der Lehre von der Kirche, dogmatisch nachgewiesen werden.

Wir haben diese Wahrheit aber auch bereits (Bd. 1, §. 51.) genügend apologetisch erklärt und begründet. Dasselbe gilt von der dritten Wahrheit, die unser Lehrsatz in sich schließt, daß nämlich

3. diese im Glauben indefektibele sichtbare Kirche keine andere Gemeinschaft ist als jene Kirche, welche den römischen Papst als ihr Oberhaupt anerkennt und die katholische Kirche genannt wird und ist.

Auch dieses ist einesteils eine evidente Tatsache, welche auch die Vernunft mit Gewissheit zu erkennen vermag und die wir apologetisch nachgewiesen haben (Bd. 1, §. 51 u. 53.), andernteils ist es aber auch, wie wir in der Lehre von der Kirche dogmatisch zeigen werden, ein Glaubenssatz.

Denn so wie wir nicht an einen abstrakten und rein idealen Christus glauben, sondern an den historischen Christus, geboren aus Maria der Jungfrau, gelitten unter Pontius Pilatus, so glauben und bekennen wir auch im neunten Glaubensartikel nicht eine abstrakte oder ideale Kirche, oder eine unbekannte Kirche in confuso, sondern diese bestimmte Kirche. Wie der Unglaube der Juden nicht darin bestand, dass sie die Messiasidee leugneten, sondern darin, dass sie an den wirklichen Messias, da er unter ihnen erschienen, war, nicht glaubten: so sind auch nicht etwa nur jene Häretiker, welche die Idee der Kirche leugnen, sondern auch jene, welche die konkrete historische Kirche, die allein die wahre Kirche Christi ist, nicht anerkennen und ihr nicht folgen.

Auch ist leicht einzusehen, dass ohne den Glauben an diese bestimmte Kirche, als die wahre, der Glaube überhaupt unmöglich und inhaltlos ist: denn da wir nur dasjenige fide divina et catholica glauben können, was die Kirche uns als im apostolischen Glaubensdepositum enthalten proponiert, so können wir eben nichts glauben, wenn wir nicht zuvor glauben, dass die Kirche, deren Lehre wir annehmen, wahrhaft die Kirche Christi und in ihrer Glaubens-Proposition unfehlbar ist, wie wir dieses in der Lehre vom Glauben gesehen haben. (Bd. 1, §. 57 u. 58.)

Dort haben wir auch bereits im Prinzip den sophistischen Einwand gelöst, den man unserer Wahrheit entgegenstellt. Man sagt nämlich: „Unmöglich könne man glauben, dass die dermalen bestehende katholische Kirche die Kirche Christi sei, denn dafür hätten wir keine göttliche Offenbarung, sondern höchstens nur menschliche Zeugnisse, ja hauptsächlich nur das Zeugnis, das die Kirche von sich selbst ablegt, und das als Zeugnis in eigener Sache keine Beweiskraft habe.“

Allein nicht von irgend welcher unbestimmten, idealen, unsichtbaren, sondern von dieser sichtbaren Kirche, die er auf Petrus und die Apostel gründete, hat Christus als von seinem ununterbrochen bis an das Ende der Zeiten in weltumfassender Allgemeinheit und unteilbarer Einheit fortdauernden Reich Zeugnis abgelegt. Dasselbe haben seine Apostel getan, von dieser Kirche haben auch alle Propheten geweissagt. Die Fortdauer dieser Kirche und dass diese Kirche keine andere als die katholische römische Kirche ist, das ist allerdings – wie sich von selbst versteht – eine Tatsache, aber nicht nur eine schon für die Vernunft offenkundige und gewisse, sondern auch eine dogmatische Tatsache und das vorzüglichste unter allen factis dogmaticis.

Von dieser Tatsache legt allerdings die Kirche selbst Zeugnis ab und nur sie kann davon ein unfehlbares Zeugnis ablegen; aber so wie das Zeugnis, welches Christus von sich selbst ablegte, absolut wahr und zugleich das Zeugnis des Vaters war, der in ihm ist (Joh. 8, 14-19), so ist auch das Zeugnis, welches die Kirche von sich selbst ablegt, absolut wahr und das Zeugnis Christi und seines heiligen Geistes selbst, der durch seine Kirche seine Lehre und vor allem die fundamentale, die Gewissheit aller anderen Glaubens-Wahrheiten bedingende Wahrheit und Tatsache bezeugt, dass sie nämlich seine Kirche ist, mit er unauflöslich verbunden bleibt.

Dieses Zeugnis der Kirche von sich selbst und Christi von seiner Kirche, ist aber auch absolut glaubwürdig, da, wie wir gesehen haben, die Wahrheit und Göttlichkeit der Kirche immer und überall durch ihre großen göttlichen Merkmale beglaubigt ist. (Vatic. Decr. de fide c. 3.; vgl. Bd. 1, S. 315, Note 1 und §. 51.)

Jedoch nicht das auf diese Merkmale gegründete vernünftige Glaubwürdigkeits-Urteil, sondern Gott, die erste Wahrheit selbst, ist formaliter der Grund, aus dem wir fide divina glauben, dass diese also beglaubigte Kirche die wahre und unvergängliche Kirche Christi ist und dass wir durch ihren Mund rein und richtig das Wort Christi hören. (Vgl. Bd. 1, §. 58.)

Wenn die Kirche, als die lebendige und maßgebende Autorität in Sachen der christlichen Glaubens- und Sittenlehre bezeichnet wird, so wird dadurch einesteils die Autorität der Kirche dem subjektiven Urteil des einzelnen Mitgliedes der Kirche gegenüber gestellt und letzteres ersterer untergeordnet; andernteils wird die Kirche allen, die nicht zur Kirche gehören, entgegengesetzt und erklärt, dass der wahre Glaube und das richtige Urteil in Glaubenssachen nur bei der Kirche zu finden ist, nicht aber bei denen, die außer der Kirche sind.

Dagegen ist die Kirche im allgemeinen und in ihrer Totalität nicht geeignet, nächste Glaubensregel zu sein; namentlich kann dies nicht die Gesamtheit der Gläubigen sein, einesteils weil es unmöglich ist, dass eine über die ganze Welt verbreitete, nach Millionen zählende Gemeinschaft befragt werde und unmittelbar entscheide; andernteils weil die große Menge der Gläubigen dazu unfähig ist, vielmehr selbst einer lebendigen Regel des Glaubens, einer lehrenden und richterlichen Autorität bedarf. Es reihen daher die Theologen an diesen ersten allgemeinen Satz, dass die Kirche nächste Glaubensregel ist, den zweiten und konkreten Satz, dass diese nächste Glaubensregel nicht in der kirchlichen Gesamtheit, sondern im Lehramt liegt.

Anmerkungen:

(1) Dass hiermit der Umstand nicht in Widerspruch steht, dass die Kirche manche Lehrpunkte je zu Zeiten nur implicite lehrte oder Kontroversen zeitweise unentschieden ließ, bedarf hier keiner Auseinandersetzung mehr. Vgl. oben §. 78.)

(2) Dieser Irrtum ist namentlich Art. 1, 8 u. 21. Error. Hussii damn. A Concil. Constant. Et Amrt. V. Denzinger nr. 522. 528. 542. verworfen. Nur in etwas anderer Form wurde derselbe durch die Jansenisten erneuert. Cf. Bulla Unigenitus, Prop. 72-78. Denzinger nr. 1287 bis 1293. Bulla Auctor. Fidei, prop. 15. Denzinger, nr. 1378. (siehe auch den Beitrag: Die katholische Lehre von der Prädestination) –
aus: J.B. Heinrich, Dogmatische Theologie, Bd. 2, 1876, S. 178 – S. 183

siehe auch den Beitrag: Die Vernunft erwartet Unfehlbarkeit der Kirche und des Lehramtes

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