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Das Lehramt als nächste Glaubensregel

Dogmatische TheologieHeinrich
Von dem unfehlbaren kirchlichen Lehr- und Richteramt – Das Lehramt als nächste Glaubensregel (§. 84 u. §. 85) aus der Dogmatik von J. B. Heinrich §. 84. Vorbemerkung Das gegenwärtige Kapitel hat die nähere Erklärung des letzten und wichtigsten Punktes der katholischen Glaubensregel, zum Gegenstand. Dass nämlich das von Christus eingesetzte kirchliche Magisterium es ist,…
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Die Kirche als Lehrautorität

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Die Kirche als Lehrautorität (§. 87) aus der Dogmatik von J. B. Heinrich Auf die Frage, wem die bisher beschriebene unfehlbare Lehr- und Richter-Gewalt in Glaubenssachen zustehe, lautet die allgemeine Antwort: die Kirche. In diesem Sinne nennt die heilige Schrift (1. Tim. 3, 15) die Kirche die Säule und Grundfeste der Wahrheit, sagen die Väter…
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Die Kirche auf den Glauben Petri gegründet

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Unfehlbares Magisterium des Papstes Die Kirche ist auf den Glauben Petri gegründet Daß Christus wirklich den Petrus zum sichtbaren Oberhaupt der Kirche bleibend eingesetzt und auf ihn die Fülle der geistlichen Gewalt mit der entsprechenden Amtsgnade, der Unfehlbarkeit in Glaubens-Entscheidungen, übertragen hat, ist in dem Neuen Testament mit solcher Klarheit und Allseitigkeit, wie nur die…
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Die Schlüssel des Himmelreiches

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Schlüssel des Himmelreiches – Unfehlbares Magisterium des Papstes Christus (…) hat dem Petrus zu seinem sichtbaren Stellvertreter und dadurch zum sichtbaren Grundstein seiner Kirche gemacht, auf den daher wesentlich die Apostel und alle ihre Nachfolger gegründet, durch die sie zu einem Fundament verbunden sind und in dem ihre eigene Festigkeit wurzelt. Es ist daher allerdings…
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Eigenschaften der Lehrautorität

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Notwendige Eigenschaften der Lehrautorität  (§. 86) aus der Dogmatik von J. B. Heinrich Die Autorität, welche die von Gott geoffenbarte Wahrheit allen zu glauben vorstellt und Glaubens-Streitigkeiten bindend für alle entscheidet, ist und muss notwendig sein: 1) einheitlich und allgemein, 2) sichtbar, d. h. leicht und sicher erkennbar und zugänglich für alle; 3) lebendig; 4)…
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Formen der Lehrentscheidung

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Verschiedene Formen der Lehrentscheidung (Fortsetzung von §. 89) aus der Dogmatik von J. B. Heinrich 2. Es sind ferner die eigentlichen Entscheidungen von anderweitigen Äußerungen des kirchlichen Lehramtes zu unterscheiden. Unfehlbar sind nur die definitiven Lehrentscheidungen oder Lehrdeklarationen, welche alle Angehörigen der Kirche zum Gehorsam des Glaubens verpflichten. Solche Entscheidungen können nur von der höchsten…
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Gläubige Anerkennung des Lehramtes

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Gläubige Anerkennung des Lehramtes  – Seine Notwendigkeit (Fortsetzung §. 85) aus der Dogmatik von J. B. Heinrich II. Auf Grund der durch Gottes freien und höchst kongruenten Ratschluss getroffenen Einsetzung eines kirchlichen Lehramtes, zur Bewahrung und Verkündigung der in Christus und seinen Aposteln zur Vollendung gekommenen christlichen Wahrheit, ergibt sich für den Menschen eine doppelte…
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Kriterien der katholischen Tradition

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 Von den Kriterien der katholischen Tradition (§. 79) aus der Dogmatik von J. B. Heinrich I. Wenn die Kirche durch eine definitive Lehrentscheidung einen die Glaubens- oder die Sittenlehre betreffenden Satz für eine von Gott geoffenbarte Wahrheit erklärt hat, so steht es mit Glaubensgewissheit fest, daß diese Wahrheit auch wirklich in Schrift und Tradition begründet…
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Magisterium des Papstes

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 Magisterium des Papstes. – Innere Gründe (§. 100) aus der Dogmatik von J. B. Heinrich Überdies steht auch die Theorie Bossuets in bedenklicher Verwandtschaft zu jener Theorie der neuesten Häretiker, welche die Feststellung der katholischen Wahrheit nicht der feststehenden göttlichen Institution des kirchlichen Lehramtes, sondern der „Geschichte“ anvertraut wissen wollen. Denn in der Tat, wenn…
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Magisterium des Papstes Honorius I.

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Magisterium des Papstes – Honorius I. Der Fall des Honorius ist unter den von den Gegnern des höchsten und unfehlbaren Magisteriums des Papstes angeführten geschichtlichen Tatsachen die scheinbarste und daher auch während des Vatikanischen Konzils, sei es als Grund, sei es als Schwierigkeit, vorzüglich geltend gemacht worden. In seiner schärfsten Fassung lautet der Einwand, Honorius…
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Magisterium des Papstes Unfehlbarkeit

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Magisterium des Papstes Die Tatsache der Unfehlbarkeit I. Ist der Papst (…) nach der traditio divina et catholica sowie nach der ausdrücklichen Lehrentscheidung der Kirche, in Sachen der Glaubens- und Sittenlehre unfehlbar in seinen Kathedralentscheidungen, so steht auch fide divina fest, daß niemals ein Papst der Kirche eine irrige Lehre zu glauben vorgestellt hat, daß…
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Unfehlbarkeit bei Heiligsprechungen

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Die Kirche ist unfehlbar in den Heiligsprechungen Franz Hettinger Die Kirche ist unfehlbar in der Kanonisation eines Heiligen; denn eben dadurch gebietet sie ihren Gliedern, an die Heiligkeit desselben zu glauben, dessen Feste zu feiern, stellt ihn als Vorbild zur Nachahmung dar. Wäre sie in dieser Beziehung nicht unfehlbar, so würde sie hierdurch nicht bloß…
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Unterscheidung der apostolischen Tradition

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Kriterien zur Unterscheidung der apostolischen Tradition (Fortsetzung §. 79) aus der Dogmatik von J. B. Heinrich III. Die Kriterien zur Unterscheidung der göttlichen und apostolischen Tradition werden von den Theologen in verschiedener Weise und Zahl angegeben. Bei näherer Betrachtung stellt sich aber heraus, dass sie im Wesentlichen übereinstimmen und nur dieselbe Sache bald unter Beifügung…
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Verhältnis der Tradition zum Lehramt

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Verhältnis der Tradition zum Lehramt. Irrige Meinungen (§. 83) aus der Dogmatik von J. B. Heinrich I. … Entsteht aber ein Zweifel, was überlieferte Lehre und deren echter Sinn sei, so haben wir in dem von Christus eingesetzten Lehramte auch den Richter, der diese Frage unter dem Beistand Gottes mit Unfehlbarkeit definitiv entscheidet und dessen…
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Von den Beweisquellen der Tradition

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Die Beweisquellen der Tradition Unter den Beweisquellen, woraus sowohl die Kirche selbst, als die theologische Wissenschaft die katholische Tradition zu schöpfen und zu beweisen vermag, nehmen selbstverständlich die erste Stelle ein I. die amtlichen Zeugnisse des kirchlichen Lehramtes selbst, also vor Allem: 1. Die definitiven Lehrentscheidungen (1) der allgemeinen Konzilien, diese feierlichste und vollkommenste Form,…
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Von der Unfehlbarkeit im Allgemeinen

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Von der Unfehlbarkeit im Allgemeinen (§. 89) aus der Dogmatik von J. B. Heinrich II. Hier ist aber vor allem hervorzuheben, daß die Unfehlbarkeit mit dem Amt als solchem verbunden und, weil das Amt durch die Sukzession übertragen wird, an die rechtmäßige Sukzession geknüpft ist , also nicht dem Menschen als solchem, der Träger dieses…
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