Unfehlbarkeit bei Heiligsprechungen

Die Kirche ist unfehlbar in den Heiligsprechungen

Franz Hettinger

Die Kirche ist unfehlbar in der Kanonisation eines Heiligen; denn eben dadurch gebietet sie ihren Gliedern, an die Heiligkeit desselben zu glauben, dessen Feste zu feiern, stellt ihn als Vorbild zur Nachahmung dar. Wäre sie in dieser Beziehung nicht unfehlbar, so würde sie hierdurch nicht bloß die Sittlichkeit schädigen, sondern es würde auch die Heiligenverehrung selbst unmöglich werden. –
aus: Franz Hettinger, Lehrbuch der Fundamental-Theologie oder Apologetik, 1888, S. 775

J. B. Heinrich

Die Meisten (Theologen) führen die Unfehlbarkeit der Kirche in der Heiligsprechung auf die Unfehlbarkeit in Sachen der Moral zurück; nicht sowohl deshalb, weil das heilige Leben und der heilige Tod eines Menschen, was sich von selbst versteht, nach den Grundsätzen der christlichen Moral zu beurteilen ist und von der Kirche beurteilt wird, sondern weil die Heiligkeit der Kirche erfordert, daß die Kirche nicht einen Unheiligen, ja einen Verdammten den Gläubigen als Vorbild der Heiligkeit, als Gegenstand der Verehrung und als Fürbitter im Himmel, vorstelle. (Fußnote: Billuart geht sogar soweit zu sagen: „Wenn die Kirche in der Kanonisation von Heiligen irren würde, dann würde sie das in eine schwere Verachtung und Verunehrung führen, weil sie nämlich die Dämonen verlachen würden, da sie sähen, daß sie jemand als Gefährten ihrer Verdammnis haben, der von den Gläubigen wie ein Freund Gottes und an dessen Glorie anteilnehmend verehrt und angerufen wird.“

Es wird uns dieses einleuchten, wenn wir erwägen, daß nicht nur die Verehrung, Nachahmung und Anrufung der Heiligen im allgemeinen, sondern auch die bestimmter Heiligen und deshalb auch deren Kanonisierung in der Absicht Gottes liegt und dem entsprechend, zwar nicht förmlich und unmittelbar, doch implicite und mittelbar in der göttlichen Offenbarung gegründet ist.

Wenn aber die Kanonisation der Heiligen zur Integrität der auf dem katholischen Dogma beruhenden Heiligenverehrung gehört und durch die von Gott gesetzte kirchliche Ordnung gefordert ist, so können wir nicht bezweifeln, daß die Assistenz des heiligen Geistes die Kirche auch bei der Kanonisation von Heiligen vor einem Irrtum bewahren werde, der für das religiöse Leben, für die Heiligkeit und die Autorität der Kirche so nachteilig wäre…

Wie vor Glaubensentscheidungen ruft sie auch vor Heiligsprechungen den Beistand des heiligen Geistes an, und wenn der Papst kraft seiner höchsten Autorität die Heiligkeit eines Menschen proklamiert, pflegt er diese seine Entscheidung ausdrücklich auf den Beistand des heiligen Geistes zu stützen. Ebenso verlangt und supponiert es auch das gläubige Bewusstsein. Und wie könnte auch Gott, der vorzugsweise durch seine Heiligen das Reich Christi auf Erden ausbreitet, der seine Heiligen schon auf Erden verherrlichen und ihr Wirken und ihr Beispiel in der Kirche will fortleben lassen, dem Oberhaupt der Kirche bei der Selig- und Heiligsprechung der auserwählten Diener Gottes den notwendigen Beistand versagen? Es ist daher ein frommer und vernünftiger Glaube (sagt der hl. Thomas), daß die Kirche in der Kanonisation und wohl auch bereits in der förmlichen Beatifikation der Heiligen nimmer irre und wir daher von deren Seligkeit und Heiligkeit eine auf die Unfehlbarkeit der Kirche gestützte übernatürliche und unfehlbare Gewissheit haben. Allein über das heilige Leben und den seligen Tod eines Menschen läßt sich auf Grund der Untersuchung seine Tugenden ein vollkommen zuverlässiges Urteil fällen. In der Kanonisation kommt aber dazu das Zeugnis Gottes in den nach dem Tode des fraglichen Dieners Gottes geschehenen Wundern; vor allem aber der Beistand des heiligen Geistes, wodurch das Urteil der Kirche zu einer jeden Irrtum und Zweifel ausschließenden übernatürlichen Gewissheit erhoben wird. Wenn man ferner einwendet, daß sich die Kirche sowohl bezüglich der heroischen Tugenden, als bezüglich der Wunder auf menschliche Zeugnisse stützen müsse, daher eine nur menschliche und dem Irrtum unterworfene Gewissheit erlangen könne, so ist gleichfalls zu erwidern, daß durch den Beistand und die Vorsehung Gottes, an sich mögliche, Irrtümer ausgeschlossen werden.

Wenn wir aber nach dem bisherigen die Unfehlbarkeit der Kirche in Kanonisierung der Heiligen als frommen Glauben und theologische Wahrheit festhalten, so müssen wir dieselbe auf die Tatsache der Heiligkeit beschränken und dürfen sie nicht etwa auf die Einzelheiten ausdehnen, die in der Begründung der Heiligsprechung oder in den liturgischen Formularien enthalten sind, wie ja auch in Glaubensentscheidungen nur der dispositive Teil der Entscheidung dogmatische Geltung hat. –
aus: J. B. Heinrich, Dogmatische Theologie, Bd. II, 1876, S. 650; S. 652 – S. 654

M. J. Scheeben

…, so bliebe die Möglichkeit offen, daß sie durch Kanonisation eines in Wirklichkeit Unheiligen die Sittlichkeit schädigte, die Integrität des innern kirchlichen Lebens und ihres Kultes verletzte und zugleich die ganze Verehrung der Heiligen und ihrer Bilder und Reliquien in der tiefsten Wurzel zerstörte. Darum gebrauchen auch die Päpste bei den Kanonisationen Ausdrücke wie „Decernimus, declaramus, definimus“, sie rufen hierbei feierlich den Hl. Geist an und berufen sich ausdrücklich auf die Assistenz des Hl. Geistes. –
aus: M. J. Scheeben – L. Atzberger, Handbuch der kath. Dogmatik, Bd IV, 1927, S 371f.

Verwandte Beiträge

Predigtskizze Über das Maß der Sünden
Buch mit Kruzifix
Woher stammt die Zivilehe?