Häretische Gegensätze zur Eucharistie

Das Sakrament der Eucharistie

§ 1. Der Begriff der Eucharistie

1. Begriffsbestimmung

Die Eucharistie ist jenes Sakrament, in welchem Christus unter den Gestalten von Brot und Wein mit seinem Leib und Blut wahrhaft gegenwärtig ist, um sich unblutiger Weise dem himmlischen Vater zu opfern und den Gläubigen als Seelenspeise zu schenken.

2. Vorbilder

Vorbilder der Eucharistie sind der Lebensbaum im Paradies, das Opfer Abrahams und Melchisedechs, das Manna in der Wüste, die Schaubrote im Tempel, die verschiedenen Opfer des Alten Bundes, besonders das Osterlamm.

3. Erhabenheit

Die Erhabenheit der Eucharistie über alle anderen Sakramente begründet der hl. Thomas: a) aus dem Inhalt der Eucharistie: Dieser ist nicht wie in den anderen Sakramenten eine von Christus mitgeteilte gnadenwirkende Kraft, sondern Christus, die Quelle der Gnade, selbst; b) aus der Hinordnung der übrigen Sakramente auf die Eucharistie als ihr Endziel; c) aus dem Ritus der übrigen Sakramente, der zumeist im Empfang der Eucharistie seinen Abschluss findet. S. th. III 65, 3.

Die reale Gegenwart Christi in der Eucharistie

§ 2 Die häretischen Gegensätze

1. Altertum

Im christlichen Altertum leugneten die Doketen und die gnostisch-manchäischen Sekten, ausgehend von der Annahme, daß Christus einen bloßen Scheinleib hatte, die reale Gegenwart des Leibes und Blutes Christi in der Eucharistie. Vgl. Ignatius, Smyrn. 7, 1.

2. Mittelalter

Auf Grund einer Bemerkung Hinkmars von Reims (De praedest. 31), die man ohne hinreichenden Grund auf Johannes Scotus Eriugena († um 870) bezog, wird dieser häufig als Leugner der realen Gegenwart Christi genannt. Aus seinen Schriften läßt sich indes die Bestreitung der realen Gegenwart nicht nachweisen, wenn auch feststeht, daß er den symbolischen Charakter der Eucharistie nachdrücklich betonte.

„Das Buch des Johannes Scotus“ über die Eucharistie, auf das sich Berengar von Tours zur Begründung seines Irrtums berief und das die Synode von Vercelli (1050) verurteilte, ist verschiedenen Andeutungen zufolge identisch mit der Schrift des Mönches Ratramnus von Corbie († nach 868) De corpore et sangunine Domini. Ratramnus leugnete die reale Gegenwart zwar nicht, hob aber im Gegensatz zu Paschasius Radbertus († um 860), der die volle Identität des sakramentalen Leibes mit dem historischen Leib Christi behauptete, stark den Unterschied der Erscheinungsform hervor und wandte auf die Eucharistie die ausdrücke similitudo, imago, pignus an. Gegen den übertriebenen Realismus des Paschasius Radbertus sprachen sich auch Rabanus Maurus in einem verlorenen Brief an Abt Eigil von Prüm und der Mönch Gottschalk in den fälschlich dem Rabanus Maurus zugeschriebenen Dicta cuiusdam sapientis de corpore et sanguine Domini adversus Ratbertum aus.

Berengar von Tours († 1088) leugnete die Wesensverwandlung von Brot und Wein und die reale Gegenwart Christi und sah in der Eucharistie nur ein Symbol (figura, similitudo) des im Himmel verklärten Leibes und Blutes Christi. Die Worte Christi: „Das ist mein Leib“, sind nach ihm in übertragenem Sinn zu verstehen, ähnlich wie: „Christus ist der Eckstein.“ Die Lehre Berengars wurde von vielen Theologen, z. B. Durandus von Troarn, Lanfrank, Guitmund von Aversa, Bernold von St. Blasien, bekämpft und auf zahlreichen Synoden verurteilt, zuerst auf einer römischen Synode unter Papst Leo IX. im Jahre 1050, zuletzt auf der römischen Fastensynode des Jahres 1079 unter Papst Gregor VII. Auf der letzteren leistete Berengar Widerruf und nahm ein Glaubensbekenntnis an, in dem die Wesensverwandlung und die reale Gegenwart Christi klar ausgesprochen sind. D 355.

Im 12. und 13. Jahrhundert verwarfen verschiedene spiritualistische Sekten aus Abneigung gegen die sichtbare Organisation der Kirche und unter dem Nachwirken gnostisch-manichäischer Anschauungen die priesterliche Konsekrationsgewalt und die Realpräsenz (Petrobrusianer, Henricianer, Katharer, Albigenser). Zur Abwehr dieser Irrtümer legte das 4. Laterankonzil (1215) die Lehre von der Wesensverwandlung, von der realen Gegenwart und von der ausschließlichen Konsekrationsgewalt des gültig geweihten Priesters amtlich vor. D 430. Vgl. D 367, 402.

Im 14. Jahrhundert bekämpfte John Wiclif († 1384) die Lehre von der Wesensverwandlung und lehrte, daß die Substanzen des Brotes und des Weines nach der Konsekration fortbestehen (Remanenztheorie). Die Gegenwart Christi in der Eucharistie schwächte er zu einer dynamischen Gegenwart ab. Der Gläubige empfange den Leib und das Blut Christi nur in geistlicher Weise. Die Anbetung der Eucharistie sei Götzendienst. Die Messe sei nicht von Christus eingesetzt worden. – Seine Lehre wurde auf einer Synode zu London (1382) und auf dem Konzil von Konstanz (1418) verworfen. D 581ff.

3. Neuzeit

Die Reformatoren verwarfen gemeinsam die Wesensverwandlung und den Opfercharakter der Eucharistie, waren aber in der Frage nach der realen Gegenwart verschiedener Ansicht.

a) Luther hielt unter dem Eindruck der Einsetzungsworte an der realen Gegenwart fest, beschränkte sie jedoch auf die Abendmahlsfeier (in usu). Im Gegensatz zur katholischen Transsubstantiations-Lehre nahm er eine Koexistenz des wahren Leibes und Blutes Christi mit der Brot- und Weinsubstanz an (Konsubstantiation): verum corpus et sanguis Domini nostri Jesu Christi in et sub pane et vino per verbum Christi nobis christianis ad manducandum et bibendum institutum et mandatum (Cat. Maior V 8). Die Möglichkeit der realen Gegenwart des Leibes und Blutes Christi erklärte er mit Hilfe der unhaltbaren Ubiquitätslehre, wonach die menschliche Natur Christi kraft der hypostatischen Union an den Eigentümlichkeiten der Gottheit und somit auch an der Allgegenwart Gottes realen Anteil hat. Vgl. Conf. Aug. und Apol. Conf. Art. 10; Art. Smalcald. III 6; Formula Concordiae I 8, 11-12; II 7.

b) Zwingli (ähnlich Karlstadt, Butzer und Oekolampadius) leugnete die reale Gegenwart und erklärte Brot und Wein als bloße Symbole des Leibes und Blutes Christi. Das Abendmahl ist nach ihm nur eine Erinnerung an unsere Erlösung durch Christi Tod und ein Bekenntnis der Gemeinde.

c) Calvin, dem sich schließlich auch Melanchthon näherte (Kryptokalvinisten), schlug einen Mittelweg ein, indem er die substantielle Gegenwart des Leibes und Blutes Christi verwarf, aber eine Gegenwart der Kraft nach (secundum virtutem) lehrte (dynamische Gegenwart). Durch den Genuss des Brotes und Weines werde den Gläubigen, d. h. nach Calvin den Prädestinierten, eine von dem im Himmel weilenden verklärten Leib Christi ausgehende Kraft verliehen, welche die Seele nährt.

Gegen die Irrlehren der Reformatoren richten sich die dogmatischen Entscheidungen der 13., 21. und 22. Sitzung des Konzils von Trient.

Der liberale Protestantismus der Gegenwart bestreitet, daß Christus die Absicht hatte, die Eucharistie einzusetzen, und erklärt das letzte Abendmahl Jesu als bloßes Abschiedsmahl. Das Abendmahl der Urkirche habe sich aus den Versammlungen der Jünger Jesu entwickelt. Paulus habe aus dem schlichten Abschiedsmahl eine Stiftung für die Zukunft gemacht („Tut dies zu meinem Andenken!“) und habe mit der Wiederholung des Abendmahles das Gedächtnis des Todes des Herrn verknüpft (1. Kor. 11, 26). – Papst Pius X. verurteilte den modernistischen Satz: „Nicht alles, was Paulus von der Einsetzung der Eucharistie erzählt, ist geschichtlich zu nehmen.“ D 2045. –
aus: Ludwig Ott, Grundriss der katholischen Dogmatik, 1954, S. 428 – S. 430

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