Der Begriff und die Entwicklung des Dogmas
§ 4. Begriff und Einteilung des Dogmas
Der Begriff des Dogmas
Unter Dogma im strengen Sinn versteht man eine von Gott unmittelbar (formell) geoffenbarte Wahrheit, die vom kirchlichen Lehramt als solche zu glauben vorgelegt wird. Das Vatikanische Konzil erklärt: Fide divina et catholica ea omnia credenda sunt, quae in verbo Dei scripto vel traditio continentur, et ab Ecclesia sive sollemni iudicio sive ordniario et universali magisterio tamquam divinitus revelata credenda proponuntur. D1792. (*)
(*) „Ferner muss man durch göttlichen und katholischen Glauben alles das für wahr halten, was in dem geschriebenen oder überlieferten Worte Gottes begriffen ist und von der Kirche, sei es durch einen feierlichen Entscheid, sei es durch ihr ordentliches und allgemeines Lehramt, als göttliche Offenbarung zu glauben vorgestellt wird.“ (Granderath, Geschichte des Vatikanischen Konzils Bd. II, Dogmatische Bestimmung über den katholischen Glauben, 1903, S. 497)
Zum Begriff des Dogmas gehören folgende zwei Momente:
a) die unmittelbare göttliche Offenbarung (revelatio immediate divina oder revelatio formalis). Die betreffende Wahrheit muss unmittelbar, sei es ausdrücklich (explicite) oder einschlußweise (implicite), von Gott geoffenbart und darum in den Offenbarungs-Quellen, in der Hl. Schrift oder in der Tradition, enthalten sein.
b) die Vorlage durch das kirchliche Lehramt (propositio Ecclesiae). Diese schließt nicht bloß die Bekanntgabe der Glaubenslehre in sich, sondern auch die Verpflichtung, die vorgelegte Wahrheit zu glauben. Sie kann erfolgen entweder auf außerordentliche Wiese durch eine feierliche Glaubens-Entscheidung des Papstes oder eines allgemeinen Konzils (iudicium solemne) oder durch das ordentliche und allgemeine Lehramt der Kirche (magisterium ordinarium et universale). Letztere ist am leichtesten greifbar in den vom Episkopat herausgegebenen Katechismen.
Während nach der eben dargelegten Ansicht, welche die gewöhnliche ist und hauptsächlich von den Thomisten vertreten wird, die im Dogma vorgelegte Offenbarungs-Wahrheit unmittelbar oder formell, d.h. als solche, in den Offenbarungs-Quellen enthalten sein muss, sei es ausdrücklich oder eingeschlossen, kann nach einer zweiten Ansicht, die von den Skotisten, aber auch von Dominikaner-Theologen (M.M. Tuyaerts, A. Gardeil, F. Marín-Sola) vertreten wird, eine Wahrheit auch dann als Dogma vorgelegt werden, wenn sie nur mittelbar oder virtuell in den Offenbarungs-Quellen enthalten ist, d. h. so, daß sie mit Hilfe einer natürlichen Vernunftwahrheit aus einer Offenbarungs-Wahrheit abgeleitet wird. Die skotistische Ansicht läßt der lehramtlichen Tätigkeit der Kirche in der Vorlage der Glaubens-Wahrheiten größeren Spielraum und erleichtert den Nachweis des Enthaltenseins der von der Kirche vorgelegten Glaubens-Wahrheiten in den Offenbarungs-Quellen, hat aber das Bedenken gegen sich, daß sich der Glaubensassens nicht allein auf die Autorität des offenbarenden Gottes, sondern zugleich auf die natürliche Vernunft-Erkenntnis stützt, während die Kirche gegenüber dem Dogma eine fides divina verlangt.
Das Dogma im eigentlichen Sinne ist Gegenstand der fides divina et catholica; Gegenstand der fides divina wegen der göttlichen Offenbarung, Gegenstand der fides catholica wegen der unfehlbaren kirchlichen Lehrverkündigung. Wenn ein Getaufter ein eigentliches Dogma vorsätzlich leugnet oder bezweifelt, macht er sich der Sünde der Häresie schuldig (CIC 1325 §2) und verfällt der Strafe der von selbst eintretenden Exkommunikation (CIC 2314 §1).
Gelangt jemand trotz des Fehlens der kirchlichen Vorlage zu der Gewissheit, daß eine Wahrheit von Gott unmittelbar geoffenbart ist, so ist er nach der Ansicht mancher Theologen (Suarez, De Lugo) verpflichtet, sie fide divina zu glauben. Die meisten Theologen lehren indes, daß eine solche Wahrheit vor der amtlichen Vorlage der Kirche nur mit einem assensus theologicus anzunehmen ist, da sich der einzelne täuschen kann.
Protestantische und modernistische Auffassung
a) Der Protestantismus verwirft das kirchliche Lehramt und folglich auch die autoritative Vorlage des Offenbarungs-Inhalts durch die Kirche. Die biblische Offenbarung bezeuge sich selbst. Trotzdem wird im Interesse der Einheit der Lehre eine gewisse Bindung des Dogmas an die Autorität der Kirche anerkannt. „Das Dogma ist die geltende Kirchenlehre“ (W. Elert). – Die liberale Richtung des neueren Protestantismus verwirft nicht bloß die autoritative kirchliche Lehrverkündigung, sondern auch die objektive göttliche Offenbarung, indem sie die Offenbarung als ein subjektives religiöses Erlebnis auffaßt, in welchem die Seele von Gott berührt wird.
b) Nach Alfred Loisy († 1940) sind „die Auffassungen, welche die Kirche als geoffenbarte Dogmen hinstellt, keine Wahrheiten, die vom Himmel gefallen sind und von der religiösen Tradition genau in der Form gehütet werden, in der sie zuerst erschienen sind. Der Historiker sieht in ihnen die durch mühsame theologische Gedankenarbeit erworbene Interpretation religiöser Tatsachen“ (L`Évangelie et l`Église, Paris 1902, 158). Die Grundlage des Dogmas ist nach modernistischer Anschauung das subjektive religiöse Erlebnis, in welchem sich Gott dem Menschen offenbart (religiöses Moment). Das religiöse Erlebnis der Gesamtheit wird von der theologischen Wissenschaft verstandesmäßig durchdrungen und in bestimmten Formulierungen ausgesprochen (intellektuelles Moment). Eine derartige Formulierung wird schließlich von der kirchlichen Autorität gutgeheißen und damit als Dogma erklärt. (autoritatives Moment). – Papst Pius X. hat diese Lehre im Decretum „Lamentabili“ (1907) und in der Enzyklika „Pascendi“ (1907) verurteilt. D 2022, 2078f.
Gegenüber dem Modernismus betont die katholische Kirche, daß das Dogma seinem Inhalt nach wahrhaft göttlichen Ursprungs ist, daß es Ausdruck einer objektiven Wahrheit ist und daß sein Inhalt unveränderlich ist.
Einteilung der Dogmen
Die Dogmen werden eingeteilt:
a) nach ihrem Inhalt in dogmata generalia und dogmata specialia. Zu den ersteren gehören die Fundamental-Wahrheiten des Christentums, zu den letzteren darin enthaltenen Einzelwahrheiten.
b) nach ihrem Verhältnis zur Vernunft in dogmata pura und dogmata mixta. Die ersteren kennen wir nur auf Grund der göttlichen Offenbarung, z. B. die Dreipersönlichkeit Gottes (Mysterien), die letzteren auch durch die natürliche Vernunft, z.B. die Existenz Gottes.
c) nach der kirchlichen Vorlage in dogmata quoad nos und dogmata in se ode dogmata formalia und dogmata materialia. Die ersteren sind vom kirchlichen Lehramt als Offenbarungs-Wahrheiten zu glauben vorgelegt, bei letzteren fehlt die kirchliche Vorlage, weswegen sie keine Dogmen im strengen Sinne sind.
d) nach ihrer Heilsnotwendigkeit in dogmata necessaria und dogmata non necessaria. Die ersteren müssen von allen zur Erlangung des ewigen Heiles explicite geglaubt werden; für letztere genügt die fides implicita. Vgl. Hebr. 11,6. –
aus: Ludwig Ott, Grundriss der katholischen Dogmatik, 1954, S. 5 – S. 7